Wir stehen blank da – was zu tun ist

Kurswechsel

Über Nacht hat in der deutschen Parteien- und Medienlandschaft ein Kurswechsel stattgefunden. Man übt sich in Zerknirschung. Daß ein Moderator des Deutschlandfunks heute früh Clausewitz zitierte, ist symptomatisch. Gestern hatte der Inspekteur unseres Heeres erneut geklagt, daß wir blank dastehen. Was zu tun ist, sagt uns Uwe Wappler als Gastautor. Er fordert eine Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf:

Uwe Wappler

Wir stehen blank da

Der Inspekteur des Heeres hat am Tag Eins des russischen Angriffs auf die Ukraine erklärt:

„[…] und die Bundeswehr, das Heer, das ich führen darf, steht mehr oder weniger blank da. […] Die Optionen, die wir der Politik zur Unterstützung des Bündnisses anbieten können, sind extrem limitiert. […] Wir haben es alle kommen sehen und waren nicht in der Lage, mit unseren Argumenten durchzudringen.

Es ist relativ einfach, bei Bedarf in den Krieg zu ziehen. Die Soldaten werden abtelefoniert, in den Dienst befohlen und reisen innerhalb von 24 Stunden an. Die Gefechtsfahrzeuge sind technisch einsatzbereit und werden durch die bereits vor Ort befindlichen Soldaten mit scharfer Munition aufmunitioniert (betankt sind sie schon). Der Bataillonskommandeur wurde durch den Brigadekommandeur in seinen Auftrag eingewiesen und hat an seine Kompanie­chefs den Vorbefehl für die Verlegung in einen Verfügungsraum in der Nähe der zu erwartenden Kampfhandlungen gegeben.

Die Eisenbahnverwaltung stellt bereits die Transportzüge zusammen und macht für den Transportzeitraum die benötigten Transportstrecken frei von zivilem Verkehr. Das ist alles deswegen kein Problem, weil es dutzende Male geübt worden ist.

Am nächsten Tag ist die Panzerbrigade verladen und auf dem Weg, um unseren NATO-Verbündeten beizustehen. Die Kompaniefeldwebel fahren mit Radfahrzeugen den Transport-kolonnen voraus und stellen sicher, dass die Ausgabe von Warmverpflegung und Heiß­getränken längs der Strecke, sowohl in Deutschland als auch in Polen oder Litauen genauso reibungslos funktioniert, wie zuvor in den Übungen.

Am Ausladebahnhof lädt die Brigade unter militärischer Sicherung des Vorauskommandos aus, marschiert in den vorgesehenen Verfügungsraum und meldet dem bereits ungeduldig wartenden Divisions­kommandeur ihre Einsatzbereitschaft für alle Gefechtsarten. Jetzt noch eine Mütze Schlaf für die Soldaten, während die Offiziere die Unteroffiziere in den Kampfauftrag einweisen. Am nächsten Tag beginnt für die Brigade der Krieg.

Dies alles kann doch gar nicht so schwer sein, oder?

Nun ja, würde der Inspekteur des Heeres sagen und sich seinen nicht vorhandenen Bart reiben. Das kann ich leider nicht sicherstellen, weil keine einzige der oben genannten Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Das Material ist nicht vorhanden oder kaputt. Es kann auch nicht instandgesetzt werden, weil die Ersatzteile fehlen.
  2. Der Ausbildungsstand der Soldaten ist selbst innerhalb der meisten Kompanien uneinheitlich. Die Bataillone sind personell nicht mit Soldaten aufgefüllt, die einsatzbereit sind. Selbst Soldaten, die offiziell als einsatzbereit gemeldet werden, sind nur oberflächlich und nicht an allen Waffen ausgebildet. Vielen Soldaten fehlt die ihnen zustehende Zusatzausrüstung („Infanterist der Zukunft“).
  3. Keine einzige Heeresbrigade ist in der Lage, aus dem Stand das Gefecht der verbundenen Waffen zu führen, weil Derartiges seit 35 Jahren nicht mehr geübt worden ist. Selbst die VJTF Brigade kann nur dann voll aufgefüllt und voll ausgestattet in Marsch gesetzt werden, wenn dafür andere Verbände kannibalisiert werden.
  4. Die Bundesbahn ist nicht in der Lage, kurzfristige Transportanforderungen größeren Ausmaßes zu erfüllen: Der bürokratische Aufwand beträgt mehrere Wochen, wenn nicht gar Monate.

Dennoch gibt es auch Positives zu berichten: Alle Dienstposten für Gleichstellungs­beauftragte sind besetzt, die zivile Arbeitszeitverordnung wird eingehalten. Falls es immer noch vereinzelt unverantwortliche Vorgesetzte geben sollte, die unzulässige Mehrarbeits­stunden auf den Dienstplan setzen, werden sie knallhart zur Rechenschaft gezogen. Wer in der Truppe Witze über idiotische Transgendervorschriften macht, wird von seinen Kame­raden gemeldet und als Nazi und Rassist konsequent aus der Truppe entfernt. Wer sich unpässlich fühlt, wird krankgeschrieben.

Die Beschaffungsbehörden können zwar das benötigte Wehrmaterial nicht zeitgerecht beschaffen, halten aber erfolgreich den Dienstweg ein und machen keine vergaberechtlichen Fehler. Das Glanzstück deutscher Beschaffungsbürokratie ist ein Schützenpanzer, in dem auch schwangere Soldaten mitfahren können (vermutlich weibliche). Da werden sich die schwangeren Soldaten aber freuen, wenn sie mit dem ungeborenen Kind im Mutterleib mitten im Hagel explodierender Granaten den Feuerkampf führen.

Wieso regt sich dieser Inspekteur des Heeres eigentlich auf. Eigentlich ist doch alles genau so, wie es sich die Politik wünscht? Er bedauert, dass er „nicht in der Lage war, mit seinen Argumenten durchzudringen. Schade.“ Aber er ist Inspekteur des Heeres. Das ist doch auch schön. Es ist gute preußisch-deutsche Militärtradition, dass sich Generale schlechten Befehlen widersetzen. Gehorsam kann auch ein Untugend sein. Heutzutage wird niemand mehr wegen Ungehorsams erschossen. Das Schlimmste, was einem General passieren kann, ist, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden. Der Inspekteur ist also mit seinen Argumenten nicht durchgedrungen und jetzt führt er nur noch eine Trümmertruppe? Achso.

Was sagt denn der gute alte General Carl von Clausewitz dazu, wie die Bundeswehr sein sollte:

           “Wir mögen nichts hören von Feldherren, die ohne Menschenblut siegen. Wenn das blutige Schlachten ein schreckliches Schauspiel ist, so soll das nur eine Veranlassung sein, die Kriege mehr zu würdigen, aber nicht die Schwerter, die man führt, nach und nach aus Menschlichkeit stumpfer zu machen, bis einmal wieder einer dazwischen kommt mit einem scharfen, der uns die Arme beim Leibe weghaut.” (Vom Kriege, 4. Buch, 11. Kap.)

Von Clausewitz stammt allerdings auch der Begriff vom Primat der Politik:

Das Unterordnen des politischen Gesichtspunktes unter den militärischen wäre widersinnig, denn die Politik hat den Krieg erzeugt; sie ist die Intelligenz, der Krieg aber bloß das Instrument, und nicht umgekehrt. Es bleibt also nur das Unterordnen des militärischen Gesichtspunktes unter den politischen möglich.“ (Vom Kriege, 8. Buch, 6. Kap.)

Voraussetzung ist aber militärischer Sachverstand:

Daß die Politik an den Krieg Forderungen macht, die er nicht leisten kann, wäre gegen die Voraussetzung, daß sie das Instrument kenne, welches sie gebrauchen will, also gegen eine natürliche, ganz unerlässliche Voraussetzung.“ (Vom Kriege, 8. Buch, 6. Kap.)

Die Bundeswehr muß von Grund auf erneuert werden.

Folgende Aufgaben sind, nach Führungsgrundgebieten („FGG“) geordnet, zu erfüllen, mit der Dringlichkeit gem. Reihenfolge in der jeweiligen Aufzählung:

FGG 0 – Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen

1.   Die politische Führungsentscheidung fällen, die Bundeswehr neu aufzustellen. Dabei sind auch systematisch und beherzt – sofern erforderlich – alle relevanten Gesetze zu ändern, die die Schlagkraft der Truppe gefährden oder herabmindern.

2.   Die allgemeine Wehrpflicht für Männer mit einer Dienstzeit von 12 Monaten wird wieder eingesetzt. Wehrpflichtige werden in Jägerregimentern des Territorialheeres im Orts- und Häuserkampf ausgebildet.

3.   Die Bundeswehr wird auf eine Friedensstärke von 250.000 Soldaten erhöht. Kern des Heeres werden 4 Panzerdivisionen mit 8 aktiven und 4 weiteren, nichtaktiven Panzerbriga­den. Hinzu kommt eine Infanteriedivision mit Fallschirm- und Gebirgsjägern für UN-Einsätze. In diesen Einsatzverbänden dienen nur Soldaten mit einer Mindestdienstzeit von 4 Jahren. Alle Verbände erhalten materiell 100 Prozent Vollausstattung. Hinzu kommt eine Material­reserve.

4.   Die Dienstgradinflation wird beendet. Dazu werden die Besoldungsstufen der Dienst­grade um zwei Stufen erhöht und dafür die Dienstgrade zurückgeführt: Der Unter­offi­zier ist Gruppenführer, der Feldwebel ist befähigt, einen Zug führen und der Kompaniechef ist Hauptmann.

5.   Das weitere Fortschreiten der Desorganisation und Zersetzung durch übergeordnete Weisungen und Erlasse wird unterbunden und die für tatkräftige Führer erforderliche Rechtssicherheit wird geschaffen. Hierdurch werden schwachsinnige Erlasse, wie die Übernahme der zivilen Arbeitszeitrichtlinie der EU übersteuert. Ideologisch motivierte Erlasse zu Genderfragen und ähnlichem wissenschaftlich nicht belegbarem Unsinn ersatzlos abschaffen.

FGG 1 – Personalwesen

1.   Bei der Beförderung von Soldaten, insbesondere von Offizieren, werden unabhängige Charaktere bevorzugt, die durch sachliche Kritik an der bestehenden Misswirtschaft aufgefallen sind und die sich als Führer im Kampfeinsatz bewährt haben.

2.   Die derzeitige deutsche Generalität ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Sie ist konsequent von ehr- und charakterlosen Subjekten zu säubern. Hier sind nicht Verständnis und Empathie gefragt, sondern ein eiserner Besen. Wer sich aktiv an Maßnahmen zur Zersetzung beteiligt hat, ist nicht nur unverzüglich und endgültig aus dem aktiven Dienst zu entfernen, sondern auch – sofern möglich – strafrechtlich zu belangen. Hierunter fallen z. B. Mitzeichner von zersetzenden Erlassen.

Als Generale und Admirale benötigen wir Soldaten, die ohne Rücksicht auf ihre Karriere­chancen offene Kritik geübt haben. Demzufolge kommen in den folgenden fünf Jahren für Generalsdienstposten in der Regel keine Generale in Frage, sondern bewährte Stabs­offiziere mit Kampferfahrung. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Generalsdienstposten trotz vergrößerter Bundeswehr deutlich reduziert wird. Für Streichungen und Herabstufungen kommen insbesondere Schreibtischdienstposten in Frage.

3.      Vorschriften, Erlasse und Weisungen ersatzlos außer Kraft setzen, welche zum Zweck der Zersetzung erlassen worden sind oder die aus Verantwortungsscheu nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

4.   Offiziere und erfahrene Portepeeunteroffiziere werden auf freiwilliger Basis als Stämme für neu aufzustellende Verbände zusammengezogen. Voraussetzung in die Aufnahme in diese Verbände ist eine durch Beurteilungen nachgewiesene überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und eine besondere dienstliche Belastbarkeit.

5.      Charakterlich, körperlich oder geistig nicht oder nur eingeschränkt für den (Kampf-) Einsatz geeignete Soldaten werden nicht weiter befördert, ihre Verpflichtungszeit wird nicht verlängert und sie werden bei sich bietender Möglichkeit aus der Bundeswehr entfernt. Dies gilt außer für Grundwehrdienstleistende auch für alle Soldaten, die aus den o. g. oder familiären oder sonstigen Gründen dauerhaft nicht auslandsverwendungsfähig sind. Alle Sol­daten aller Dienstposten und Verwendungsreihen müssen jährlich das deutsche Sport­abzeichen ablegen, ansonsten gelten sie unabhängig von dem durch sie besetzten Dienst­posten körperlich als nicht geeignet. Dieser Abschnitt gilt nicht für durch Kampfeinsätze oder Dienstunfälle Versehrte.

6.   Die S1-Abteilungen (Personalwesen) der Bataillone sind befugt und werden dazu auf­gefordert, eigenständig Grundwehrdienstleistende als Zeitsoldaten anzuwerben. Die Kreis­wehrersatzämter arbeiten ihnen zu. In den Kampftruppenbrigaden werden nur Soldaten eingestellt, die sich über den Grundwehrdienst hinaus für drei weitere Dienstjahre verpflichten.

7.   Die Kompaniechefs sind befugt, mit Zustimmung des Bataillonskommandeurs Mann­schaften als Unteroffizieranwärter in die Laufbahn der Unteroffiziere zu übernehmen, sofern sie absehbar über freie Planstellen verfügen.

8.   Das Denken in Qualifikationsmerkmalen statt in Menschen wird beendet. Kompanie­chefs und Bataillonskommandeure stellen sicher, dass ihre eigenen Soldaten alle fachlichen Qualifikationen erhalten die sie benötigen. Das Auseinanderreißen gewachsener Truppen­teile ist zu unterbinden. Kommandeure, die hier nicht standhaft sind, werden wegen charakterlicher Nichteignung abgelöst.

FGG 2 – Militärische Sicherheit

1.   Um die Bundeswehr in die Lage zu versetzen, gem. Art 87a (d) Grundgesetz bei Bedarf auch im Inneren die grundgesetzliche Ordnung wieder herzustellen, muss die einzusetzende Truppe zuverlässig sein. Ihr dürfen beispielsweise keine Angehörigen von Parallel­gesellschaften angehören, welche das Grundgesetz ablehnen oder die abweichend von dem deutschen ein eigenes ethnisches Bewusstsein haben. In die Bundeswehr erfolgt daher ein Einstellungsstopp für Angehörige von nichtdeutschen Parallelgesellschaften sowie von verfassungsfeindlichen Organisationen, Clans und Religionsgemeinschaften.

Soldaten, die nicht loyal zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetztes stehen oder die ihren Soldateneid schuldhaft verletzen, sind zu entlassen.

2.   An deutschen Schulen und Hochschulen wird verfassungsfeindliche Agitation durch Lehrer und Vertreter fremder Organisationen wirkungsvoll unterbunden. Insbesondere die Verächtlichmachung Andersdenkender, die Verunglimpfung der Bundeswehr und die Verherrlichung der Antifa und anderer kommunistischer Organisationen werden konsequent beendet.

3.   Soldaten erhalten wieder das Recht der freien Meinungsäußerung im Kameradenkreis, ohne befürchten zu müssen, bei „politisch unkorrekten“ Aussagen von ihren Kameraden denunziert, zu werden. Es sind die Denunzianten, die zu disziplinieren sind.

FGG 3 – Ausbildung und Einsatz

1.   Die Verbände der Kampftruppen werden von Grund auf neu aufgestellt. Hierzu werden pro Jahr 2 Panzerbrigaden durch Wegversetzungen bis zum 30. September personell komplett entleert und neu aufgestellt. Unzweckmäßige Kasernenbauten („Kaserne 2000“ und verrottete Altbauten) werden abgerissen und durch Neubauten ersetzt, die das Zusammen­leben in der soldatischen Gemeinschaft fördern.

2.   Jeweils zum 1. Juli werden die zukünftigen Brigadekommandeure, Bataillons­kom­man­deure und Kompaniechefs ausgewählt und zu Sonderlehrgängen zusammengezogen. Auf diesen Sonderlehrgängen werden sie in die Aufgabenstellung eingewiesen und mit dem zukünftigen, erweiterten Rechtsrahmen vertraut gemacht. Sie werden in den wieder herzustellenden Führungs-, Einsatz- und Ausbildungsgrundsätzen der Bundeswehr geschult.

3.   Zum 1. Oktober erfolgt die Zuversetzung von zuverlässigen Stammsoldaten, die für die Neuaufstellung der Brigaden verantwortlich sind in Höhe von 5% der Sollstärke. Als Stamm­soldaten sind bewährte Soldaten mit Einsatzerfahrung auszuwählen, die von der Beurteilung her zu den besten 10% ihres Jahrgangs gehören und die körperlich und geistig überdurch­schnittlich belastbar sind. Bataillonskommandeure und Kompaniechefs haben das Recht, ihnen persönlich bekannte und vertrauenswürdige Soldaten als weitere Stamm­soldaten anzufordern.

4.   Die Stammsoldaten der neuaufgestellten Verbände erarbeiten Dienst- und Aus­bil­dungsvorschriften, inkl. Musterdienstpläne für die Grund- und Spezialgrundausbildung sowie die Gefechtsausbildung im Zug- und Kompanierahmen. In enger Zusammenarbeit mit den Standortverwaltungen, die sich von hemmenden und einengenden Vorschriften frei­zu­machen haben, planen sie die Ausbildungseinrichtungen am Standort.

5.      Charakterlich, geistig oder körperlich nicht geeignete Offiziere werden im Ermessen der Bataillonskommandeure wieder wegversetzt. Bei sonstigen nicht geeigneten Soldaten veran­lassen dies in ihrem Ermessen die Kompaniechefs.

6.   Die Verbände werden zum 1. April des Folgejahres mit den übrigen Stammsoldaten aufgefüllt, insbesondere mit Unteroffizieren mit und ohne Portepee. Ab diesem Zeitpunkt erlischt für diese Verbände das Recht zentraler Dienststellen der Bundeswehr oder des Heeres, ihnen Soldaten ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der zuständigen Vor­gesetzten hinzu zu versetzen:

Bataillonskommandeure entscheiden mit Zustimmung des Brigadekommandeurs über die Zuversetzung von Offizieren und Offiziersanwärtern, Kompaniechefs entscheiden mit Zu­stimmung des Bataillonskommandeurs über die Zuversetzung von Unteroffizieren mit Porte­pee und eigenständig über die Zuversetzung von Unteroffizieren ohne Portepee und von Mannschaften.

Nach einem weiteren halben Jahr werden am 1. Oktober die Brigaden mit Rekruten mit einem Überhang von 50% aufgefüllt, die sich über den Grundwehrdienst hinaus freiwillig für drei weitere Dienstjahre verpflichtet haben.

7.   Der neu aufzustellende Generalstab der Bundeswehr formuliert gemeinsam mit den im Bundessicherheitsrat vertretenden Ressorts unter Federführung des Bundeskanzleramts die deutsche nationale Strategie der Außen- und Sicherheitspolitik.

9. Im Einsatz entscheiden die Kommandeure vor Ort, welche verwaltungsrechtlichen und sonstigen Bestimmungen einzuhalten sind und welche nicht.

FGG 4 – Logistik, Versorgung, Unterkunftswesen

1.      Liegenschaften werden für neu aufzustellende Verbände freigemacht und eingerichtet. Hierzu gehört, dass Unterkunftsgebäude – vorrangig der Kampftruppe – abgerissen werden, die dem kameradschaftlichen Zusammenleben abträglich sind („Kaserne 2000“). Sie werden ersetzt durch Kompaniegebäude, in denen die Züge etagenweise zusammenwohnen.

2.   Der Prozess der Beschaffung von Wehrmaterial wird verschlankt durch Streichung überflüssiger Genehmigungsebenen und Planungsphasen sowie durch die Straffung des Mitzeichnungsgangs.

3.   Das Beschaffungsamt BAAINBw wird aufgelöst und durch ein Bundesamt für Wehr­technik und Beschaffung (BWB) mit insgesamt maximal 500 Dienstposten unter Beibehal­tung sämtlicher Aufgaben abgelöst. Externe Dienstleistungsverträge und Beraterverträge zur Wahrnehmung originärer Aufgaben des BWB werden beendet und zukünftig unterbunden. Unnötige Bindungen an das Europäische Vergaberecht werden beendet. Militärische Anfor­derungen an Wehrmaterial werden durch Soldaten formuliert und nicht durch Bundesbeamte und durch die Industrie in Form technischer Spezifikationen umgesetzt. Hierbei werden die militärischen Anforderungen auf das technisch Machbare reduziert und unverhältnismäßige Kostentreiber eliminiert.

4.   Damit alle Ausbildungsvorhaben termingerecht und ohne Einschränkungen durchgeführt werden können, wird die benötigte Munition vorausschauend beschafft und bevorratet. Sind Mehrbedarfe erforderlich, die nicht durch den Bundeshaushalt abgedeckt sind, so werden sie als Nachtragshaushalt zusätzlich parlamentarisch genehmigt.

5.   Damit sich gepanzerte militärische Verbände weitgehend uneingeschränkt bewegen können, werden zukünftig Landesstraßen, Bundesstraßen und Bundesautobahnen wieder entsprechend ausgelegt und gebaut. Dies gilt insbesondere für Brücken.

6.   Die Bundeswehr hält Eisenbahnwaggons so vor, dass im Mobilmachungsfall die Kettenfahrzeuge des Heeres (4 Panzerdivisionen mit 12 Panzerbrigaden inklusive Kampf-unterstützungs-, Führungs- und Versorgungstruppen) innerhalb von drei Wochen an die polnische Ostgrenze und nach Litauen verlegt werden können.

7.   Die Deutsche Bahn stellt sich darauf ein, im Mobilmachungsfall, die hierfür benötigte Bahninfrastruktur sowie die notwendigen Lokomotiven bereitzustellen und darüber hinaus Bahntransporte von westlichen Verbündeten durch deutsches Gebiet in insgesamt vergleichbarer Größenordnung zu koordinieren.

8.   Die Deutsche Bahn plant und übt die im engen Zusammenwirken mit den zuständigen polnischen und litauischen Stellen die Durchführung der Transporte gem. der Ziffern 6 und 7.

Der Autor dieses Artikels ist Oberstleutnant der Reserve. Die Forderungen wurden aus seinem Buch entnommen: „Die Erneuerung der Bundeswehr: Konzept zur Wiederwehr­haftmachung Deutschlands“, R. G. Fischer Verlag, Nov. 2020, ISBN 978-3830195795

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  1. Wolfgang+Meier

    “…in dem auch schwangere Soldaten mitfahren können (vermutlich weibliche)…”

    Diese Formulierung ist nicht gendergerecht und lässt auf ein ziemlich sexistisches Weltbild des Verfassers schließen, der Schwangerschaft als eine weibliche Eigenschaft unterstellen möchte.

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