Aus: Klaus Kunze, Mut zur Freiheit (1998), S. 80–93
Normsetzung als Machtanspruch
Der politische Normgeltungsanspruch
Zum Recht wird der Normgeltungsanspruch unter Geltung einer Rechtsordnung. Recht ist eine Beziehung zwischen Personen: Es ist die durch den Stifter dieser Ordnung verbürgte Freiheit des einen, auch gegen den Willen des anderen etwas bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Ein Recht hat niemand allein aus sich selbst, sondern erst dann, wenn ein Dritter ihm Recht gibt. Aus sich selbst hat jeder allenfalls die Macht zu einem bestimmten Handeln. Ein immanentes "Recht" dagegen "aus der Natur der Sache" anzunehmen, ist immer Metaphysik. Niemand hat Rechte "von Natur aus". Sie ist nichts als ein Gegensatzbegriff zum Menschenwerk: der Kultur. Man kann die "Natur" drehen und wenden wie man will: Ihr wohnt kein Recht inne.
Moral- oder Rechtsordnungen sind Inbegriffe von Beziehungen vieler Personen untereinander. Kaufmann 198 weist auf Thomas hin, der bereits formuliert hatte: "Ordo non est substantia, sed relatio" - Ordnung ist eine Beziehung, keine Substanz. Dem entspricht die jedem Juristen geläufige Vorstellung, nach der ein Rechtsanspruch wie ein imaginäres Band zwischen zwei Personen oder ein dingliches Recht zwischen einer Person und einer Sache schwebt. Nur hängt dieses Band nicht wie ein Möbiusstreifen im Unendlichen, sondern es hat immer einer die Leine in der Hand, und der andere hat sie um den Hals.
Schon gar nicht ist Ordnung etwa eine metaphysische Wesenheit, eine Entität, wie Carl Schmitt 1934 in Anlehnung an Santi Romano in völliger Abkehr von seiner bisherigen dezisionistischen Theorie behauptet hatte. Diese Wendung hatte einen konservativen, polemischen Hintersinn, der sich gegen den revolutionären Willküranspruch des Nationalsozialismus mit seiner Rücksichtslosigkeit gegenüber bestehenden Ordnungen wandte: Die Entität Ordnung selbst sei es, welche die Regeln bewege wie Spielfiguren. Die Rechtsordnung sei an konkrete Normalbegriffe gebunden, die aus sich selbst heraus Normen hervorbringe.199 Eine selbst über dem Willen des Führers geisternde metaphysische Wesenheit namens Ordnung war aber gar zu leicht als säkularisierte Variante katholischen Ordnungsdenkens zu durchschauen und fand damals keinen Anklang. Auf dieser Idee einer sich ständig selbst reproduzierenden Ordnung beruhen auch die funktionalistischen Systemtheorien. Für Marxens Geschichtsteleologie erschien die bürgerliche Gesellschaft als anonym herrschendes System. Es stufte seine Akteure zu einer Art Schachfiguren herab und entzog sich ihrem Einzelwillen. Ganz ähnlich reduziert Luhmann gesellschaftliche Vorgänge auf selbstreferentielle Systemkreisläufe. Solche Ordnungs- und Systemtheorien vermögen aber immer nur einen Teil der komplexen Wirklichkeit zu beschreiben: die Funktionsmechanismen innerhalb einer ausdifferenzierten Gesamtgesellschaft. Die handelnden Personen selbst werden ausgeblendet. Bei aller Begrenztheit der Normsetzungsmacht des einzelnen sind es aber immer konkrete Menschen und Menschengruppen, die über andere herrschen oder doch mit ihnen in geordnete Beziehungen treten. Im sozialen Kampf um die Vorherrschaft sind es konkrete Menschen, die ihre Machtansprüche vortragen, indem sie ihr persönliches Weltbild durchzusetzen suchen.
Das ideologische Weltbild
Ideologisch im engeren Sinne ist ein Weltbild, das den Kosmos, die menschliche Existenz und die Sinnhaftigkeit des Daseins aus einem alleinigen axiomatischen Prinzip ableitet. Axiome sind nicht hinterfragbare und nicht objektivierbare Wertsetzungen. Es entspricht ihrem Wesen, daß sie nur angewendet, nicht aber bewiesen werden können. Sie verkörpern somit den Erkenntnismodus des Glaubens gegenüber dem des Wissens. Im Lichte der geglaubten Grundannahme entschlüsseln sich dem Ideologen alle zwischenmenschlichen Probleme wie durch Zauberhand. Die fixe Idee führt zum Glauben an ein die Welt regierendes Grundprinzip. Mit diesem Schlüssel lassen sich scheinbar alle Türen öffnen. So in den Besitz "der Wahrheit" gesetzt zu sein, "bedeutet, ein Netz der Vertrautheit über die ganze Ewigkeit geworfen zu haben. Es gibt keine Überraschungen, keine Unbekannten." 200
Wer sein Weltbild auf ein axiomatisches Prinzip stützt, das er in der ihn umgebenden Wirklichkeit vergeblich sucht, muß sich eines metaphysischen Kniffs bedienen: Das theologische Weltbild verlegte seine Seinsprinzipien in ein eigens dazu geschaffenes Jenseits. Transzendente Werte in diesem engeren Sinne erfordern immer ein dualistisches Weltbild, in dem das Diesseits einem Jenseits unterworfen ist. So trennte man etwa sauber den Leib von der Seele: Das eigentliche Wesen des Menschen sei ein Geist. Seit der Aufklärung bemühte man das Jenseits immer weniger und ging zu einem monistischen Weltbild über. Zwar glaubte man nicht mehr an eine Person namens Gott, doch seine ewigen und heiligen Werte rettete man, indem man sie ins Diesseits hineinverlegte: Jetzt galten diese metaphysischen Prinzipien als der Natur immanent. Man suchte im Menschen nach seinem Wesen, für das man, je nach Bedarf, das Gute, das Böse, die Vernunft oder andere Eigenschaften erklärte.
Alle Ideologien bauen sich um eine metaphysische Idee herum auf: Der Metaphysiker stellt sich einen Zentralwert vor und leitet von ihm eine bestimmte subjektive Wirklichkeit ab. Ihr widersprechende Ideen hält er für nicht wahr. Dagegen stehen die eher naturwissenschaftlich inspirierten Weltbilder, die auf realistischen Annahmen gründen. Sie gehen empirisch vom phänomenologisch Vorgefundenen aus, beziehen alle Deutungsversuche immer wieder selbstkritisch auf die vorgefundene Wirklichkeit zurück und verwerfen jede weltfremde Idee. Der typische Ideologe dagegen verwandelt jede Wirklichkeit in etwas Rechtfertigungsbedürftiges 201 und tendenziell Unvollkommenes. Er ist mit keinem konkreten wirklichen Menschen zufrieden, sondern jagt ewig dem Spuk eines idealen Menschen an sich oder anderen Gedankengespenstern nach. Er denkt sich einen Idealmenschen und bemerkt entsetzt, daß er diesem überhaupt nicht ähnelt, sondern ihm ganz fremd gegenübersteht. Diese "Entfremdung" oder dualistische "Entzweiung" führt zwangsläufig zum Bedürfnis nach religiöser Tröstung. 202 Es gibt keine echte Religion oder Ideologie ohne Entfremdung, nämlich der Gefühlserfahrung: Erlebtes Sein und idealisiertes Sehnen klaffen auseinander. - Angesichts von Widersprüchen zwischen Realität und Idee fällt dem Ideologen nur ein: "Um so schlimmer für die Realität."
Im schlimmsten Fall vermag der Ideologe die wirklichen Menschen in ihrer realen Beschränktheit nur noch als Menschenmaterial anzusehen. Oder er vergleicht die steigende Anzahl nicht von metaphysischem Glauben erfüllter Menschen mit dem "Gewimmel der Würmer, das sich bei der Zersetzung von Organismen bildet. ... Dem Rückgang und Abstieg der im höheren Sinn befruchtenden und formgebenden [transzendenten, metaphysischen] Kräfte steht ein unbegrenztes Wuchern der [bloß irdisch-realen] »Materie«, des Formlosen, des Massenmenschen gegenüber." 203 Für alle Ideologen sind eben arme Schweine alle die Menschen, die sich "nur" am Diesseits orientieren: Irgendwie scheint bei ihnen in den Augen von Metaphysikern ein entscheidendes Lichtlein im Kopf nicht zu brennen: Sie sind nicht vom richtigen Glauben oder vom wahren Geist erfüllt.
Niemand kann sich orientieren, bevor er der Welt sein persönliches gedankliches Koordinatensystem übergestülpt hat. Dessen Maßstäbe finden sich aber ebensowenig in der beurteilten Welt vor, wie die Längen- und Breitengrade etwa auf der Erdkugel. Mit ihm deutet er die Ereignisse und verortet sich selbst in einem Dasein mit einem sinnhaften Mittelpunkt. Dieser Mittelpunkt ist selbstgesetzt und von der subjektiven Perspektive abhängig - seiner höchstpersönlichen Weltanschauung oder Ideologie. Zum Phänomen der Entfremdung kommt es, wenn die reale Position eines Menschen von seiner idealen hoffnungslos abweicht. Hier liegt die seelische Ursache für alle Metaphysik: Sie ist das verzweifelte Bemühen einer unglücklichen Existenz, sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf des Diesseits ins ideale Jenseits zu ziehen. Jeder Unglückliche vermag sich leicht ein ideales Dasein des Glücks vorzustellen, in dem seine Wünsche sich erfüllen. Er entwirft eine irreale Weltdeutung, ein gedankliches Koordinatensystem, in dessen Licht betrachtet sein Ich mit einer idealisierten Sinnhaftigkeit verschmilzt. Diese wird künftig seine Wahrheit sein. Was ihr real entgegenzustehen scheint, kann nur Lüge und muß ganz unwirklich sein. Entfremdung aber ist die schmerzlich empfundene Abweichung seiner realen Stellung in der Welt mit der idealen. Je entfernter der ideale Fixpunkt von der Wirklichkeit ist, desto fanatischer kämpft der Ideologe gegen diese an. Mit seiner Ideologie verteidigt er seine Identität: seine geistige Existenz.
Mit verzweifelter Wut sucht er die Phänomene der Wirklichkeit auszurotten, die sein idealisiertes Selbst bedrohen. Logische Bedingung jedes positiven Ideals ist ein negatives Anti-Ideal. Jeder Ideologe braucht darum einen metaphysischen Feind, ein Gegenprinzip des Bösen. Nur die Existenz dieses Bösen erklärt die schreckliche normative Unordnung, die das reale Diesseits gegenüber dem idealen Jenseits kennzeichnet. Der Feind ist "also nicht nur die Negation, sondern auch der Existenzgrund des Ausbaus eigener Macht, und deshalb muß er auch, so paradox dies auch sein mag, gleichzeitig im Zaume gehalten und am Leben erhalten werden." 204 Der Metaphysiker braucht seinen Feind. Ohne ihn wäre ihm nicht nur seine Entfremdung vom Ideal unerklärlich. Gäbe es kein metaphysisches Gegenprinzip, dann gäbe es auch keine Hoffnung auf endliches Verschmelzen von Ideal und Wirklichkeit. Erst durch die Vernichtung des Feindes in der Realität wird die Entfremdung aufgehoben: Ideal und Wirklichkeit decken sich wieder, der Entfremdete wird wieder eins mit sich selbst, nämlich mit seinen eigenen Ideen. So verspricht die Metaphysik ihm "eine kompakte, unzersetzbare Ganzheit. Sie gibt dem Menschen die Geborgenheit einer Festung mit Sehschlitzen und Schießscharten." 205 Wehe dem, der in ihr Schußfeld gerät: Der Ketzer, der Kapitalist, der Jude, der Nazi und wie auch immer sie genannt wurden, die historisch schon einmal die Vorlage für ein metaphysisch verstandenes Feindbild abgeben mußten. Die Ausrottung dieses Feindes mit bestem Gewissen ist immer die letzte, konsequente Folge normativer Wahnideen.
Die gedankliche Folgerichtigkeit eines geschlossenen Weltbildes ist unabhängig davon, ob das Ausgangsaxiom ein reales Phänomen ist oder ein eingebildetes. Die Vernunft kann den Rationalisten nicht davor schützen, rationalistische Luftschlösser zu bauen. Vom Standpunkt des gläubigen Katholiken kann man genauso logisch und in sich widerspruchsfrei die Welt erklären wie vom Standpunkt des Marxismus. Es ist daher grundsätzlich unmöglich, mit Mitteln externer Vernunft ein kohärentes Weltbild zu widerlegen. Wer das nicht glaubt, kann ja einmal mit einem Zeugen Jehova diskutieren und ihn darauf hinweisen, Jehova könne nicht die Welt vor 7000 Jahren geschaffen haben, weil das Alter von Saurierknochen nach der Radiokarbonmethode auf über 65 Millionen Jahre zu bestimmen ist. Man wird unweigerlich zur Antwort bekommen, Gott habe die Knochen bei Erschaffung der Welt vor 7000 Jahren schon genau in diesem Zustand in der Erde plaziert. Wer ein transzendentes Weltbild hat und an ein Jenseits glaubt, hat eben mit "Wundern" keine Probleme, weil sie Bestandteil seines Weltbildes sind. Niemand lächele über die wundergläubigen Zeugen Jehovas, ohne sich die kritische Frage beantwortet zu haben, an welche Wunder er selbst glaubt. Jeweils vom Standort eines axiomatischen Ausgangsprinzips gibt es innerhalb eines Weltbildes überhaupt nichts, was nicht restlos erklärbar wäre, jedenfalls für denjenigen, der dran glaubt. So gehört die Vorstellung zum eisernen Bestand des demokratischen Ideenkreises, daß das Volk einen gemeinsamen Willen haben könne, die von Rousseau so genannte volonté générale. Dagegen glaubt der politische Liberalismus an die Idee von der Vertretbarkeit der Volksinteressen, und die Diskurstheorie an die Wahrheitsfindung durch Kommunikation.
Auf alleiniger Grundlage der vielfältigen, miteinander unvereinbaren möglichen Prinzipien, Axiomen und Wertgrundsätze läßt sich kein werthaltiger übergreifender Standpunkt gewinnen, von dem aus diese Werte beurteilt werden können. Jeder von ihnen führt, rationalistisch zu einem Gedankengebäude ausentwickelt, zu einer anderen Vorstellung darüber, in welcher Weise Menschen zusammenleben sollten. Moralbegriffe sind nicht nur von Kultur zu Kultur verschieden, sie sind auch inhaltlich "in hohem Maße vage" und stehen untereinander in einem Spannungsverhältnis. 206 Jede gesellschaftliche Sollensordnung hat andere ideelle Voraussetzungen und darum andere Konsequenzen. Soweit ihre Prämissen aus dem Ideenhimmel stammen, kann man keines mit einem der anderen widerlegen, weil sowieso allenfalls eines von mehreren widersprechenden Prinzipien objektiv richtig sein kann.
Eine für alle Menschen verbindliche Menschheitsmoral empfehlen uns dagegen diejenigen Moralisten wie Jürgen Habermas 207, die meinen, es gebe schlechthin verallgemeinerungsfähige Interessen. Gäbe es diese, hätten wir allerdings einen übergreifenden, objektivierbaren Bezugspunkt gefunden, von dem aus die verschiedenen weltanschaulichen Entwürfe gleichmäßig beurteilen könnten. Habermas' universalistische Moral kleidet sich in die Form unbedingter und kategorischer Imperative aus Sicht einer vorgestellten weltweiten, uneingeschränkten Kommunikationsgemeinschaft. Weder aber hat diese Fiktion eine reale Entsprechung, noch gibt es schlechthin verallgemeinerungsfähige Interessen. Gegen wen sollten diese sich konkret richten? Der Begriff des Interesses setzt ein Gegeneinander zweier Subjekte voraus. Ein Subjekt namens Menschheit gibt es aber nur als fiktives Abstraktum. Die tatsächlichen Interessengegensätze finden innerhalb dieses Abstraktums statt. Es streiten die Interessen der einen Menschengruppe gegen die von anderen. Darum ist es eine Anmaßung, solche Gruppen- oder Völkerinteressen im Namen eines Abstraktums Menschheit vorzutragen. Wer das beginnt, will mit den Worten Carl Schmitts betrügen.208 Wer einen Anspruch im Namen der Menschheit vorträgt, grenzt nämlich alle Gegner dieses Anspruchs mit ihren Interessen aus der Menschheit aus und darf sie entsprechend behandeln.
Die Herrschaftsideologie
Gesetzes- und Verfassungssysteme verkörpern religiöse oder sittliche Ideale. Alle Rechtsordnungen beinhalten solche immanente, nicht hinterfragbare Prinzipien, Werte und Normen. Diese machen es den Rechtsanwendern zur Pflicht, bestimmte moralische Ideale wenigstens annäherungsweise zu verwirklichen. 209 Mit ihnen sind sie aber nicht zum Nennwert ihrer eigenen idealistischen Einschätzung zu nehmen. Vielmehr dienen sie je nach Bedarf wechselnden Einrichtungen zur Erreichung irdischer Zwecke: 210 "Das Recht kann von der Politik nicht getrennt werden, denn es ist ein wesentliches Instrument der Politik. Seine Erzeugung sowohl wie seine Anwendung sind politische, und das heißt von Werturteilen bestimmte Funktionen." 211 Jedes politische System braucht eine letzte metaphysische Begründung, um damit die bestehende Form der Herrschaft und der Machtausübung ideologisch zu legitimieren. 212
Zwischen der Moral und einem Recht, in dem sich deren Prinzipien verkörpern, besteht ein notwendiger Zusammenhang. Sittliche Werte wie Billigkeit oder Gerechtigkeit sind nur Worte für wertgeschätzte menschliche Eigenschaften .213 Wenn man sie als Naturrecht bezeichnen will, führen sie "zwar den Namen Gesetze", sind es aber "nicht im eigentlichen Sinn des Wortes"; sondern "nur allgemeine Wahrheiten darüber, was zur Erhaltung des Menschengeschlechts erforderlich ist. Ein eigentliches Gesetz hängt allein von dem ab, der im Besitz der höchsten Gewalt ist."214 Recht umfaßt immer eine normative und eine positive Komponente zugleich: Seine ideell-normativen Elemente bezeichnete man als Naturrecht 215. Das staatlich gesetzte: das positive Recht ist dagegen immer Gesetzesrecht. Alles Recht ist also ein sich aus einer menschlichen Wertvorstellung ergebender, von einer Herrschaftsmacht positivierter und mit staatlichen Sanktionsmitteln durchgesetzter allgemeingültiger Befehl. Wertvorstellungen "werden erst zum Gesetz, wenn der Staat sie zu beobachten gebietet." Folglich sind die natürlichen Gesetze in den bürgerlichen enthalten."216 Empirisch betrachtet fungiert Recht daher immer nur als die politische Form, deren sich die politische Wertsetzungsmacht bedient. Wie Kant in der Einleitung zur 'Metaphysik der Sitten' ausführte, spiegeln sich in den rechtlichen Gesetzen das Moralische, in der Legalität die Moralität, in den Rechtspflichten die Tugendpflichten usw. Die aufeinander bezogenen und in ein gedanklich zusammenhängendes System gebrachten Einzelwerte bilden eine Morallehre, Einzeltugenden eine Tugendlehre oder Ideologie und einzelne Gottesgebote eine Religion. Im staatlichen Gesetz spiegelt sich nur die subjektive menschliche Moral und nicht eine objektive Moralordnung, weil es eine Moral an sich ohne einen menschlichen Wertsetzer nicht gibt.
Nicht der Anspruch legitimiert ein Gesetz, Ausfluß göttlicher Offenbarung der Wahrheit zu sein, sondern der gültige staatliche Willensakt. 217 Wer immer mit autoritativem Gehabe eine transzendente Moral beschwört, will damit meist seinen Anspruch auf Gehorsam festigen. Weil wir das Gepäck von 2500 Jahren Philosophiegeschichte mit uns tragen, sind alle wesentlichen Gedanken schon einmal von irgend jemandem vor uns durchdacht worden, meistens von einem alten, neuerdings auch von einem jüngeren Griechen. Das Gedankenkonstrukt einer Moral oder Gerechtigkeit an sich, der wir uns unterzuordnen hätten, entspringt der Ideengläubigkeit Platons. Sokrates folgend erklärte seine Ideenlehre die Begriffe für realer als die Dinge. Die transzendenten Ideen allein könnten von allen Menschen gleichermaßen gebildet werden, und die Dinge seien nur ihr Abbild. Wie die natürlichen Dinge stünden die Ideen in einer Hierarchie. Oberste Idee sei das sittlich Gute an sich: Gott. Aus ihr leiten sich jede Moral und jede Ethik ab, und an ihr sei jedes Gesetz zu messen. Auf dieser dualistischen Trennung zwischen "höherer" idealer Gerechtigkeit und irdischem Gesetz beruht es immer, wenn jemand seine Ideen von einem idealen Recht gegen ein staatliches Gesetz ins Feld führt. Er sieht immer einen qualitativen "Unterschied zwischen Recht und Gesetz. Das eine bezieht sich auf Gerechtigkeit, das andere auf Befehl. Denn ein Gesetz ist nichts anderes als eine Anordnung des Souveräns, der seine" Macht gebraucht. Diese Macht ist seine "Freiheit gegenüber den positiven Gesetzen." 218
Ohne Glauben an metaphysische Transzendenz oder Immanenz fallen Recht und Gesetz immer in eins zusammen: In jedem Gesetz steckt eine Moral. Eine für alle Menschen vor jedem menschlichen Gesetz gültige Moral, die sich in einer Art Naturrecht verkörpert, kann es nur durch die Vorstellung geben, außerhalb des Diesseits gebe es ein Jenseits. Dort halten sich alle schönen Ideen auf, und von dort kommen jene geheimnisvollen Befehle verborgener Mächte, die berufenen Propheten dann und wann den wahren Inhalt der natürlichen Gerechtigkeit offenbaren. Wer dran glaubt, verlegt durch diesen Kunstgriff seine Normen in eine unzugängliche Sphäre und entzieht sie damit listig dem Zugriff seiner Gegner. 219 So gibt es für ihn alles Recht doppelt, aber Quelle ist immer das platonische Gute 220: Aus dem transzendenten natürlichen folgt das positivierte gesetzliche Recht. Entspricht das positivierte Gesetz dem natürlichen oder vernünftigen, ist es legitim. Dann gilt: "Eine Rechtsordnung kann nur legitim sein, wenn sie moralischen Grundsätzen nicht widerspricht. Dem positiven Recht bleibt, über die Legitimitätskomponente der Rechtsgeltung, ein Bezug zur Moral eingeschrieben."221 So ist auch der Diskurstheoretiker Habermas, wie jeder Moralist, auf Metaphysik angewiesen, aus der er seine Moral schöpft. Es gibt keine andere Quelle für eine allgemeingültige Moral. Dabei ist es nur eine argumentationstechnische Nebensache, ob er seine Werte in ein transzendentes Jenseits verlegt oder intuitiv immanente Werte erfühlt. Vom Glauben an die eigene Metaphysik und ihren jeweiligen angeblichen Inhalt hängt der Wert jeder Theorie ab, die ein Naturrecht gegen das gesetzte Recht ausspielt: Wer daran glaubt, wird mit ihr selig.
Allein diese zweckbezogene Betrachtung politischer Ordnungsvorstellungen eröffnet den nüchternen Blick auf die Doppelfunktion jeder Systembildung: Einerseits gibt sich ein Staat eine Rechtsordnung zu dem Zweck, den effizienten Schutz nach außen zu garantieren. Leistet ein Gemeinwesen das nicht, geht es in äußerer Gefahr zugrunde wie 1806 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Andererseits dient das Verfassungssystem auch innerstaatlich dem Zweck, eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Seine herrschenden Gruppen errichten und verteidigen ein System zur Absicherung ihrer innergesellschaftlichen Macht. 222 Zu ihm gehören neben dem rein faktischen Herrschaftsinstrumentarium alle konkreten Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen, deren sich die Gruppe zur Erhaltung ihrer Macht bedient. Nach einer Einsicht Humes kommt keine Partei ohne ein System von philosophischen oder spekulativen Grundsätzen aus, die sie an ihre politischen und praktischen anschließt. Darum hat jede ein solches Lehrgebäude errichtet, um ihre Absichten und Handlungen abzuschirmen.223
Eine metaphysische Rechtfertigung läßt sich im Fundus der Geistesgeschichte für jede beliebige Herrschaft leicht finden. Die Requisitenkammern menschlicher Phantasie bersten von Glaubenslehren und hochtönenden Worthülsen, die sich, wenn sie nicht schon eigens zur Stabilisierung der Herrschaft konkreter Menschen ersonnen wurden, doch bestens dazu eignen. Kluge Gesetzgeber lassen darum schon nach Beobachtung Machiavellis nicht nur die guten Gründe ihres Werkes für sich sprechen, sondern nehmen zur Gottheit ihre Zuflucht, weil ihre Gesetze dann leichter angenommen werden.224 Das "belebende Prinzip jeder Regierung", ihre "Grundlage" und ihr "Widerhalt", ist der feste Glaube der Regierten an ein "Ganzes von anerkannten Doktrinen." 225 Die rechtsförmige Herrschaft kann sich, wenn sie von den Beherrschten willig angenommen werden soll, nicht allein auf offenkundig willkürliche Entscheidungsmacht stützen. "Das Recht entlehnt seine bindende Kraft vielmehr dem Bündnis, das die Positivität des Rechts mit dem Anspruch auf Legitimität eingeht." 226
Jede stabile Herrschaftsordnung muß ihren Doktrinen die dauernde Anerkennung sichern. Aus Sicht einer Doktrin, also einer kohärenten Werteordnung, erscheint jede ihr entsprechende Aussage als wahr und jede ihr widersprechende als falsch. Wie sehr das für jede Herrschaftideologie gilt, schilderte Donoso plastisch anhand der katholischen: "Die Freiheit in der Wahrheit ist ihr heilig, die im Irrtum ist ihr ebenso verabscheuungswürdig wie der Irrtum selbst; in ihren Augen ist der Irrtum ohne Rechte geboren und lebt ohne Rechte, und dies ist der Grund, weshalb sie ihm nachspürt, ihn verfolgt bis in die geheimsten Schlupfwinkel des menschlichen Geistes; weshalb sie ihn auszurotten sucht. Und diese ewige Illegitimität, diese ewige Nacktheit und Blöße des Irrtums ist sowohl ein religiöses als auch ein politisches Dogma. Zu allen Zeiten haben es alle irdischen Gewalten verkündet: Alle irdischen Gewalten haben das Prinzip, auf dem sie beruhen, der Diskussion entzogen; alle haben das diesem Prinzip entgegenstehende Prinzip Irrtum genannt und haben es jeder Legitimität und jeden Rechtes entkleidet."227
Soziologisch betrachtet sind Ideen, Gedankengebäude, Ideologien und Weltanschauungen nichts als Waffen im zwischenmenschlichen Machtkampf. Innerhalb eines Volkes gibt es verschiedene Menschen mit verschiedenen Interessen, Bedürfnissen und demzufolge Welt-Anschauungen. Im Kampf um Macht und Interessen führen diese Ideologien einen Stellvertreterkrieg. Scheinbar tobt der Streit um philosophische, metaphysische oder ethische Fragen. Tatsächlich verbirgt sich hinter der Geltung jeder Ethik oder Philosophie handfeste Interessenpolitik. Die soziologische Methode sucht den für bestimmte Ideen und intellektuelle Gestaltungen typischen Personenkreis, der aus seiner Interessenlage heraus zu bestimmten ideologischen Resultaten kommt. 228 Ethische Fragen begründen geradezu politische Machtansprüche und ihre Legitimität. Nach Max Weber durchdringen sich in sozialen Ordnungen Ideen und Interessen. Begünstigt ist, wer dem anderen seine Ideologie, seine Spielregeln, seine Ethik diktiert. Jeder Berufung auf angeblich höheres als das von Menschen gesetzte Recht oder auf eine metaphysische Gerechtigkeit setzen wir die skeptische Frage entgegen, wem sie konkret nützt. Wem die "Deutung der Orakel der Gerechtigkeit anvertraut ist", wird erfahrungsgemäß "diese Göttin bewegen können, nichts zu antworten, was wider den eigenen Vorteil ist." 229 So seufzte v.Hippel resignierend, nach Verlorengehen der "höheren Rechtsstufen" des göttlichen und des Naturrechts seien "endlich nur noch der Rechtsbegriff als leere Form und Tarnung bloßer Interessen wie politischer Macht übrig" geblieben.230
Mit der Betonung der Zweckhaftigkeit des Rechts nehmen wir in der Neuzeit aber nur die schon von Thrasymachos ins Feld geführte Beobachtung auf, nach der "jegliche Regierung die Gesetze nach dem gibt, was ihr vorteilhaft ist: die Demokratie demokratische, die Tyrannei tyrannische und die anderen ebenso. Und indem sie so gesetzgeben, zeigen sie also, daß dieses ihr Interesse (συμφέρον) Recht (δίκαιον) zu sein habe für die Regierten. Und den dieses Übertretenden strafen sie als außerhalb des Gesetzes Stehenden und unrecht Handelnden." In allen Staaten werde zum Recht gemacht, was der bestehenden Regierung nütze. 231 Δίκαιον kann Recht bedeuten, aber auch Gerechtigkeit oder das Gerechte. Jede andere Übersetzung als Recht würde das Argument des Thrasymachos grob mißverstehen, weil er ja gerade bestreitet, daß Recht mehr ist als gesetztes Recht, und eben nicht behauptet, das Recht sei Gerechtigkeit oder eine transzendente Art Gerechtes. Für Platon als Idealisten war nur das ideale Recht überhaupt Recht. Aristoteles erkannte dagegen schon, daß δίκαιον (Recht) in der Oligarchie, Demokratie usw. "in gewissem Grade" etwas ganz verschiedenes bedeutet.232
Gesetz und Moral sind eben zweierlei: "Sie sollten nicht archaische und überholte Rechtsvorstellungen des Aurelius Augustinus oder des heiligen Augustin aus 'De Civitate Dei' zitieren," empfahl daher ein Richter am Bundesgerichtshof bitter bedauernd: "Recht hat mit Moral nichts zu tun. Recht ist das, was durchzusetzen man die politische Macht hat und was dem Volke nützt, wobei der Nutzen des Volkes von denen bestimmt wird, die die Macht haben."233 Politische Kämpfe sind nur vom Standpunkt ethischer, also ideologischer Überlegenheit aus zu gewinnen. Jede Weltanschauung ist in ihrem funktionalen Kern Herrschaftsideologie und kann daher nur verstanden werden, wenn sie in ihrer konkreten historischen Lage, und jede einzelne politische Begrifflichkeit, wenn sie in ihrer situationsbedingten polemischen Funktion erfaßt wird. 234 Wer sich beherrscht fühlt und sich befreien möchte, muß das Wechselspiel zwischen faktischer Herrschaftsmacht und überwölbender Herrschaftsideologie ebenso durchschauen wie jeder, der selbst gern herrschen möchte. Herrschen bedeutet, die Spielregeln des Zusammenlebens so zu setzen, daß die anderen zu tun haben, was die einen wollen. Weil die "herrschaftslose" Gesellschaft immer eine Utopie bleiben wird und wir alle diesen Gesetzmäßigkeiten unterworfen sind, mag sich jeder frei aussuchen, ob er lieber Hammer oder Amboß sein möchte.
Herrschaftsideologien sind abstrakte Ideengebäude und vermitteln Akzeptanz von Herrschaft: Solange die einen tatsächlich an sie glauben, gehorchen sie "freiwillig" den anderen. So gehorchen Monarchisten im Glauben an das Königtum dem Monarchen, Marxisten im Glauben an den Diamat oder den Fortschritt ihrem Parteisekretär, Muslime im Glauben an Allahs Willen dem Imam und Demokraten im Glauben an die Demokratie gewissen Parteivertretern. Es gehört zu den erfolgreichen Herrschaftstechniken, den Beherrschten das glückliche Gefühl zu schenken, ihr Gehorsam diene Gott oder stehe wenigstens mit einem universalen Gesetz in Einklang, zum Beispiel der Natur, der Humanität, dem Weltfrieden, dem historischen Sieg des Sozialismus oder der Demokratie. Darum pflegte man früher von Gottes Gnaden und heute im Namen des Volkes zu herrschen, immer jedoch im Namen einer metaphysischen Totalität. Es waren und sind die glücklichen Sklaven der Freiheit größter Feind. "Je paradiesischer das vorgegaukelte Trugbild, um so schmerzloser die seelische Versklavung." 235 Wer dagegen selbst sittlich begründet frei entscheiden will, darf an keine anbefohlenen metaphysischen Normen glauben. Wenn er sich so übergestülpten Fremdethiken verweigert, darf er sich getrost "Autonomer" nennen.
Unter Berufung auf göttliches oder Naturrecht herrschen bequem diejenigen, die jeweils die Definitionsmacht besitzen, welche konkreten Forderungen der angebetete Gott an die Beherrschten richtet oder welchen konkreten Inhalt das Naturrecht angeblich hat. 236 Die normativistische Fiktion läßt ihren Interpreten getarnt im Hintergrund. Sie soll seine Macht über diejenigen rechtfertigen, die an seine Normen glauben, wie schon Spinoza scharfsinnig erkannte. Der Kult ewiger Götter hat den Angebeteten selbst nur Psalmenschall und Opferrauch gebracht, seinen Managern aber gewöhnlich soziale Privilegien und eine unauffällige Herrschaft. Muß der Untertan nur dem Gesetz gehorchen, bleibt er doch wenigstens geistig frei. Muß er aber an die im Gesetz steckende Moral glauben, verliert er die Freiheit und das Recht, anders zu denken.
Normativisten wie Welzel irren, wenn sie dem Naturrecht ausreichende Kraft zuschreiben, dem Menschen eine innere Zuflucht vor grenzenloser irdischer Macht zu bieten. Wo eine Macht grenzenlos werde, müsse er ihr restlos anheimfallen: nicht nur physisch, sondern auch geistig.237 Die Erfahrung lehrt aber, daß gerade von der Indoktrinierung durch normative Wahrheiten die größten Gefahren ausgehen. Erst wenn der Mensch Befreiung aus der Knechtschaft noch nicht einmal mehr ohne Gewissensbisse denken kann, wird Herrschaft total. Die normativen Instrumente geistiger Verknechtung lassen sich nur wie Spinnweben zerreißen, wenn sie alle als Hirngespinste durchschaut werden. Gegenideologien helfen da nicht: Mit selbstgesponnenen Geweben allein lassen sich die Gespenster nicht dauerhaft bannen: So befreit uns das Naturrecht aus dem einen Gespinst nur, um uns in einem anderen wieder einzufangen.
Die ethischen Maßstäbe für die Gebote seiner Weltanschauung pflegt jeder nach seinem Eigeninteresse auszuwählen. Er hält gewöhnlich diejenigen Gesichtspunkte oder abstrakten Werte für ausschlaggebend für die Frage, ob zweierlei gleich sei, die gerade ihm nützen. Jeder erhebt seinen Machtanspruch also am wirksamsten, indem er eine Norm aufstellt und in ihrem Namen und für sie einen Geltungsanspruch erhebt. Der praktische Erfolg ist von der Transzendierung der Norm abhängig. Niemand gehorcht gern einem anderen Menschen, nur weil dieser das will. Einer Idee gehorchen Menschen dagegen gern, denn die gewünschte philisterhafte Selbstgerechtigkeit stellt sich erst ein, wenn man sich mit seinem Handeln im Einklang mit den Geboten eines verehrten Gottes oder einer Tugendlehre oder der Vernunft schlechthin glaubt. Wer seine Gesetze wohlbeachtet wissen und auch die Herzen seiner Untertanen zwingen will, muß die Gesetze im Namen Gottes verkünden und nach außen hin seine eigene Interpretationsmacht verschleiern. Wer real herrschen will, muß scheinbar der Norm dienen. 238 Den Zusammenhang zwischen dienender, vorgeschobener Norm und herrschendem, dahinter stehendem Normschöpfer muß er freilich verleugnen und verbergen. Er muß die normativistische Fiktion aufrecht erhalten. Um nicht als wertsetzender Macher einer heiligen Idee entlarvt zu werden, greift er in die übliche Trickkiste aller Moralisten, indem er etwa die Norm mit sich selbst begründet: Dann befiehlt es das Sollen selbst. Oder er schreibt ihre Letztgeltung auch einer universalen Vernunft zu: Wer möchte schon als unvernünftig gelten? Notfalls stopft der Verweis auf Gott jedem vorlauten Frager - "Ei, warum soll ich eigentlich?" - den frechen Mund.
Die normativistische Fiktion bedient sich immer derselben Methode, in Gestalt welcher konkreten Idee der Machtanspruch sich auch verkörpert. Um sie zu durchschauen, müssen wir uns einer empirischen Begriffsstrategie bedienen und die normative Komponente auf ihren konkreten menschlichen Urheber zurückführen. Wenn wir den normativen Schleier zerreißen und hinter ihm seinen menschlichen Urheber erkennen, wird dieser natürlich empört aufschreien, uns Ungläubige nennen und verurteilen - im Namen seiner Norm natürlich, und mit einem Wortschwall, der von ihm selbst ablenken soll. Das liest sich dann zum Beispiel bei Habermas so: Die "empirische Begriffsstrategie ... tilgt ... aus dem Konzept der Macht genau jene normative Autorität, die der Macht durch ihre interne Verbindung mit legitimem Recht zuwächst."239 Es stellt allerdings eine Tautologie dar, auf die Legitimität eines Rechts hinzuweisen, das normative Autorität besitzt. Es ist gerade Merkmal der Legitimität, der bloßen Gesetzlichkeit - der Legalität - die höhere Weihe zu geben. Alle Normen sind legitim, an deren letzte Begründung durch heilige Prinzipien die Beherrschten glauben. So funktioniert jede dem Faustrecht entwachsene Herrschaft. Wenn die Untertanen erst einmal an den Gott glauben, in dessen Namen sie beherrscht werden, mag man die Herrschaft von Menschen über Menschen im Namen der normativen Autorität getrost als legitim bezeichnen. Die entscheidende Frage aber: Welche Techniken der Indoktrination und Beeinflussung von Massen sind es, die im 20.Jahrhundert Millionenscharen von Gläubigen in trunkenem Wahne ihre Heilsrufe ertönen ließen? - Diese Frage wird gewöhnlich erst nach dem Ende einer Herrschaft gestellt. Erst wenn alle lodernden Fackeln und brennenden Kerzen verloschen sind, wird der Kopf wieder klar. Warten wirs also ab!
Anmerkungen
- 198 Arthur Kaufmann, Grundprobleme der Rechtsphilosophie, S.221 in Fußnote 43 m.w.N.
- 199 Carl Schmitt, Über die drei Arten..., S.23 f.
- 200 Eric Hoffer, Der Fanatiker, S.70.
- 201 Odo Marquard, Abschied, S.17; Spinoza, Ethik, IV.Vorrede, S.187.
- 202 Vgl. Günter Rohrmoser, Der Ernstfall, S.395.
- 203 So Julius Evola, Revolte gegen die moderne Welt, 3.Ausgabe Rom 1969, deutsche 2.Aufl. Vilsbiburg 1993, S.207.
- 204 Panajotis Kondylis, Macht und Entscheidung, S.63, 61.
- 205 Rüdiger Safranski, Wieviel Wahrheit braucht der Mensch? S.151.
- 206 Ralf Dreier, Der Begriff des Rechts, NJW 1986, 890 (893).
- 207 Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung, S.200.
- 208 Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, S.55.
- 209 Dreier, Der Begriff des Rechts, NJW 1986, 890 (892).
- 210 Paul de Lagarde, Deutsche Schriften, S.138 (S.323 ff. der Gesamtausg. v. 1903).
- 211 Kelsen, Was ist die Reine Rechtslehre? S.152.
- 212 Rüthers, Ideologie und Recht im Systemwechsel, S.47.
- 213 Hobbes, Leviathan, 2.Teil, 26.Kap., Viertens (S.230).
- 214 Hobbes, Leviathan, 1.Teil, Ende 15.Kap.(S.142); Pufendorf, De officio.., S.13.
- 215 Welzel, Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, S.165.
- 216 Hobbes, Leviathan, 2. Teil, 26. Kap., S.230.
- 217 Thomas Hobbes, Leviathan, 2.Teil, 26.Kap.: Auctoritas, non veritas facit legem.
- 218 Jean Bodin, Six Livres, Buch I, 8.Kap., S.36 f.
- 219 Kondylis, Macht und Entscheidung, S.63.
- 220 Habermas, Faktizität und Geltung, S.136.
- 221 Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung, S.137.
- 222 Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, S.66 nach Hobbes.
- 223 David Hume, Of the Original Contract, zit. nach Levy, David Hume, Criticón 1980,4.
- 224 Niccolo Machiavelli, Discorsi, I.Buch, 11. Kapitel, S.45.
- 225 Auguste Romieu, Der Caesarismus, S.38.
- 226 Habermas, Faktizität und Geltung, S.57.
- 227 Donoso Cortés, Essay, S.22.
- 228 Carl Schmitt, Politische Theologie, S.57, nach Max Weber. Beiden folgt Kondylis, Macht und Entscheidung, 1984.
- 229 Samuel von Pufendorf, De statu Imperii Germanici, S.165.
- 230 Ernst von Hippel, Der Rechtsgedanke in der Geschichte, S.6.
- 231 Zitiert nach Platon, Politeia, 1.Buch, B.Hauptteil, II. ,12., 338e.
- 232 Aristoteles, Politik, 3.Buch, 9., =1280a. Ebenso a.a.O. 1318a.
- 233 Falk Frhr.v.Maltzahn, Leserbrief, FAZ 27.5.1994.
- 234 Kondylis, Konservativismus, S.16, Macht und Entscheidung, S.50 ff., 99.
- 235 Edgar Julius Jung, Die Herrschaft der Minderwertigen, S.250.
- 236 Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, S.66.
- 237 Welzel, Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, S.239.
- 238 Kondylis, Macht und Entscheidung, S.56.
- 239 Habermas, Faktizität und Geltung, S.351.
Glossar zu Mut zur Freiheit
Bibliographische Angaben zu den zitierten Werken: Literaturverzeichnis