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Stimmen zu "Geheimsache Politprozesse"

 

Kunze, dem selbst der linksliberale Extremismusforscher Pfahl-Traughber "geschickte Argumentation auf einem hohen Niveau" bescheinigt hat, spielt in einer hohen Klasse. Rechtes Selbstmitleid sucht man (fast) vergeblich. Den Floskeln der Verfassungsschtzer wird nicht mit den Floskeln des beleidigten Rechten begegnet. Statt dessen findet man Fakten, Belege und stringente Argumentation. Gerichtsurteile werden korrekt zitiert; sogar als Sammlung von Fundstellen ließe sich das überdies unterhaltsam geschriebene Buch problemlos verwenden.

Martin Otto, Junge Freiheit vom 12.6.1998 (Lesen Sie die vollständige Rezension in der Berliner Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT (www.jungefreiheit.de) unter http://www.jf-archiv.de/archiv98/258aa10.htm

Mit seiner These, daß Diskurs aufgrund der technischen Kommunikationsmöglichkeiten zur »Scheinpluralität« herabsinke und eher »Züge des Orwell'schen großen Bruders als die eines universitären Kolloquiums« (S. 160) trage, setzt Kunze den Rahmen für das zweite anzuzeigende Buch. [Fortsetzung des Rezensenten zu „Geheimsache Politprozesse“:]
Die Republikaner werden seit Jahren mit nachrichtendienstlichen Mitteln auf Länder- und Bundesebene vom Verfassungsschutz beobachtet. Dagegen wendet sich die Partei seit Anbeginn mit juristi­schen Mitteln - zumeist erfolglos. Kunze legt als prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt »vieler politischer Gruppierungen und Personen in politischen Prozessen« (Klappentext) nahe, die Republikaner wurden regelrecht verfolgt. Er dokumentiert und kommentiert die von der Partei geführten Verwaltungsgerichtsprozesse gegen die Observation. Als Quelle ist diese Zusammenschau ergiebig, denn erstmals werden die Argumentation der Verfassungsschutzämter und die Gerichtsurteile gemeinsam gewürdigt sowie die Positionen der Republikaner dargestellt. Kunzes Erläuterungen dienen einerseits zur Apologie der Republikaner und andererseits zur Mißbilligung des Vorgehens der gegnerischen Parteien, die den Verfassungsschutz zielgerichtet mißbrauchten. Die Republikaner würden zu Unrecht in den Verfassungsschutzberichten erwähnt, denn die Anwürfe seien - zumindest heute - haltlos. »Der Erfolg der Republikaner rührte an den Nerv der Machtinteressen der Etablierten. Da heiligt der Zweck fast jedes Mittel« (S. 13). Das Grundgesetz werde uminterpretiert »von der freiheitlichen demokratischen hin zur antifaschistisch­doktrinären Grundordnung« (S. 6). Doch Kunze geht noch weiter, sucht die »Einzelvorwürfe des Verfassungsschutzes« (S. 21) zu widerlegen, die »Willkür- und Ungleichbehandlung« (S. 173) der Republikaner herauszuarbeiten sowie die »Verfolgungsmaßnahmen (S. 231) von beamteten Parteigängern und den »Denkmaulkorb« (S. 252) für rechtsgerichtete Personen zu belegen. Seine Kritik begründet er zuweilen verblüffend leichtfüßig, etwa allein durch Gegenüberstellung konträrer Gerichtsurteile zum selben Sachverhalt. Kunze überspitzt jedenfalls. Seine Kritik am Umgang mit den Republikanern (in Relation zum Verhalten gegenüber der Flügelpartei PDS, deren Positionen immer mehr dem Verfassungsbogen der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet werden) büßt deshalb an Glaubwürdigkeit ein. Dennoch kommt man bei der Befassung mit den Republikanern an dem dokumentarischen Teil des Buches nicht vorbei.

Olaf  Konstantin Krueger, in: Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Baden-Baden 1999, S.418 f.

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