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diesen Seiten möchten wir Ihnen Tipps und Hinweise geben, sich
schon vor Tätigwerden Ihres Rechtsanwalts oder Verteidigers
umsichtig zu verhalten. |
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| Wer
einer Straftat beschuldigt wird, hat sich oft schon bei der Polizei
um Kopf und Kragen geredet. Das muß nicht sein. |
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Wie
verhalte ich mich richtig? |
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Ärger
mit dem Strafrichter? |
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| Gerade
bei Ermittlungen mit politischem Hintergrund |
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Gibt
es politisches Recht? |
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ist mancher sich keiner Schuld bewußt, weil er an völlige
Meinungsfreiheit glaubt. |
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Was
ist schon verboten, was ist noch erlaubt? |
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| Wen
die Zeitung durch den Kakao gezogen hat, der muß sich unverzüglich
wehren und Unterlassungsansprüche erheben. Wartet er zu lange,
wird es mit einer einstweiligen Verfügung des Gerichts schwierig.
Das muß nicht sein. |
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Ärger
mit schlechter Presse? |
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| Wer
sich für zu arm hält, einen Rechtsanwalt zu bezahlen,
erfährt manchmal zu spät: Es gibt bei schwerwiegenden
Strafsachen Pflichtverteidigung und in Zivilsachen Prozeßkostenhilfe.
Aus Geldnot verlorene Prozesse müssen nicht sein. |
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| Wann
steht mir ein Pflichtverteidiger zu? |
| Wann
bekomme ich Prozeßkostenhilfe? |
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| Wer
verurteilt wurde, etwas zu bezahlen, sucht manchmal erst seinen
Rechtsanwalt auf, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht
und es zu spät ist. Das muß nicht sein. |
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Wie
wehre ich mich rechtzeitig? |
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| Selbst
ruhige Hobbies wie das des Genealogen werfen Rechtsfragen auf, zum
Beispiel urheberrechtliche: |
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Was
muß ich beachten? |
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