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| Staatliche
Prozeßkostenhilfe gewährt Ihnen das zur Entscheidung
Ihres Falles berufene Gericht, wenn Ihre Rechtsverfolgung
möglicherweise erfolgreich sein wird und Sie nicht die
finanziellen Mittel haben, Gericht und Rechtsanwalt zu bezahlen. |
Über
die Einzelheiten der Bewilligung können Sie sich auf
der Webseite eines Gerichts unterrichten. |
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| Prozeßkostenhilfe
gibt es nicht in Strafsachen. Sie kommt aber in allen bürgerlich-rechtlichen
Streitigkeiten (sogenannte Zivilsachen), in Arbeits- und Sozialgerichtssachen
und Verwaltungsgerichtsprozessen in Frage. |
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| Sie
können sich das erforderliche Formular von Ihrem Rechtsanwalt
geben lassen oder aus dem Internet herunterladen. |
Prozeßkostenhilfeantrag:
Prozeßkostenhilfe-Formular
(956 Kb) zum Herunterladen. |
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| Für
vorgerichtliche oder außergerichtliche Beratung durch
einen Rechtsanwalt gibt es Beratungshilfe, wenn der Rechtssuchende
sich keinen Rechtsanwalt leisten kann und ein konkreter Rechtsfall
vorliegt. |
Beratungshilfe-Formular
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