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Klaus Kunze
- Publizierte Zeitungsartikel (Auswahl) -
 

Kampf um die Re­geln
oder
Der existenti­elle Feind

Publikation in: Junge Freiheit 43/1994 vom 21.10.1994, S.2 unter dem Titel "Aufweichung der Spielre­geln", Der Liberalismus und der Ver­fall des Rechts

Die gegenwärtige Zeit steht vor der größten geographischen und ideolo­gi­schen Machtausdeh­nung des Libera­lis­mu­s. Jede Epoche, in der eine hi­sto­rische Macht ihre größte Ausdehnung er­fährt, ist zugleich ei­ne Epoche der Entpolitisie­rung. Das hat bestimmte Gründe, die in Notwen­digkeiten ihres Machterhalts lie­gen.

Verschiedene Menschen pflegen ver­schiedene Interessen zu haben. Diese su­chen sie mit unter­schiedlichen Mitteln ge­geneinan­der durchzuset­zen. Dabei ist im Vorteil, wer "die Waffen wäh­len" und damit die Spielregeln sei­nen besonderen Fä­higkeiten anpassen kann: Setzt der Leh­rer für den Sieger eines Wett­bewer­bes ei­nen Preis aus, wird der schnellste Schüler für einen Wettlauf eintre­ten, der stärk­ste für ei­nen Ringkampf, der Klas­senbeste aber für ein Wettrechnen. Wer sich bei der Wahl der Spielre­geln durch­setzt, wird ge­winnen. Auch die Macht im Staat oder die Macht in einer Staatenge­sell­schaft hat, wer die Regeln des Mitein­an­ders regeln kann. So­lange noch kei­ner die Geltung bestimm­ter Re­geln durchge­setzt hat, wird um die Rege­lung der Re­geln ge­kämpft. Der Sieg im Kampf um die Regeln ent­scheidet über den schließ­li­chen Erfolg im Wettbe­werb. Wo keine Regel all­ge­mein anerkannt ist, herrscht der Aus­nahmezu­stand. Wer ihn durch das Setzen all­gemei­ner Regeln been­det, ist souverän und ge­winnt die Macht.

Die Regeln des Machterhalts sind schlicht. Ihr kleines Einmaleins lautet: "Re­gele die Regeln so, daß sie dich be­günsti­gen, dann bleibst du oben, und die anderen bleiben unten." Wenn zwei Jun­gen auf dem Schulhof raufen, hat kein In­teresse an weiteren Auseinan­derset­zun­gen mehr, wer oben liegt. Auch die Par­tei, die den Staat erobert hat, möchte ihre Macht friedlich ge­nießen, ebenso wie der Staat, der zur Weltmacht gelangt ist. Ihr und sein ober­stes erlassenes Ge­setz wird jeden weiteren Kampf um die Macht ver­bie­ten. Sie müs­sen ja nicht mehr kämp­fen. Der Partei in­nerstaatli­ches Ver­bot, wei­ter um die Macht zu kämpfen, be­gründet ihren Rechtsstaat: ei­nen Staat, in dem nur ihr Recht gilt, das sie allein be­günstigt und in dem der Un­ter­le­gene auf der Grundlage ihrer In­teressen nach ihren Spielregeln friedlich unten blei­ben muß und sie oben bleiben kann. Des Staates völ­kerrechtli­ches Frie­densge­bot aber be­gründet seine neue Weltordnung, in dem alle anderen Staa­ten unten und er oben bleiben wird.

Dem juristischen Verbot des weite­ren Kamp­fes um die Macht folgt das morali­sche. Der Un­ter­legene soll eine Wieder­aufnahme des Kamp­fes noch nicht ein­mal mehr denken dürfen. Die Ent­politi­sierung beginnt mit der end­gültigen Durch­set­zung der etablierten Macht. Sie wird durch Mo­ralisierung des Politischen her­beigeführt und heißt konkret, dem Un­ter­legenen ein­zureden, daß es mora­lisch an­stößig sei, um Macht zu kämp­fen, und daß es über­haupt keine existen­tielle Feind­schaft gibt, die das Kämpfen lohnen würde. Das Unterschei­dungskri­terium der Sphäre des Politi­schen ist Freund oder Feind. Es wird er­setzt durch das Unter­scheidungskriterium des Sphäre des Mo­ralischen: Gut oder böse. So wird gegen­wärtig nach Beobach­tung des Pas­sauer Prof.Johann Braun "das Fak­tum, daß exi­stentielle Feindschaf­ten  auch auf dem Boden des Rechts­staats je­derzeit aufbre­chen können, bei uns systema­tisch aus dem Bewußtsein ver­drängt."

Doch umsonst: Auf Dauer lassen sich funda­mentale Interessenunter­schiede nicht mit morali­sierender Ati­tüde unter den Teppich kehren. Warum sollte je­mand aus­gerechnet an eine Moral oder einen Gott glauben, der offensichtlich mit seinen Geg­nern im Bunde ist? Immer mehr Bür­ger po­chen auf gegen den Libe­ra­lismus ge­richtete persönliche In­teres­sen, die sich auf natio­nale Inte­grität ihres Staates und damit ge­gen die tenden­ziell supranationalen und multi­kultu­rellen In­teres­sen derjenigen rich­ten, die unter Gel­tung rein pe­kuniärer Spiel­re­geln per­sön­lich begünstigt wer­den. Deren geisti­ges Rechtfertigungs­system ist der Li­be­ra­lis­mus. In ihm prägt sich die faktische Macht­po­si­tion der­jenigen nor­ma­tiv aus, die ih­ren ökonomi­schen Vor­teil aus einer Wirt­schafts­ver­fas­sung zie­hen, in der ein freies Spiel der Kräfte wei­test­mög­lich ist.

Potentiell sind alle jene ihre exi­sten­tiel­len Feinde, die bei freiem Wal­ten rein öko­nomischen Kräfte unterle­gen wären und zur Sicherung ihrer per­sönlichen Frei­heit daher einen Staat benötigen, der ihnen Schutz und Frie­den gewährleistet. Ihre Wohlfahrt läßt sich mit den Interes­sen je­ner nicht verbinden. Ihr Lebens­ent­wurf ist ein anderer. Das gesetzte Recht der ei­nen empfinden die anderen als Waffe zur Nie­derhaltung ihrer Inter­essen. "Wo ein Teil der Bürger in einem Teil der anderen aus welchen Gründen auch im­mer nicht 'Rechts­­genossen', son­dern Feinde er­blickt, die den Le­bensent­wurf, den man für sich selbst hegt, durch ihren eigenen Lebens­entwurf ge­fährden und an deren loyaler Gesin­nung man zweifeln muß, dient das Recht in der Sicht der bei­den Kon­­tra­henten weniger dem Schutz der ei­ge­nen Per­son; es schützt und erhält viel­mehr zunächst den 'Feind' und ver­dient daher selbst be­kämpft zu wer­den. ... Denn warum ... sollte in ei­ner De­mo­kratie die über­stimmte Mehr­heit sonst bereit sein, sich dem Willen der Mehrheit freiwillig zu un­terwerfen, wenn nicht deshalb, weil sie im Kern eben doch da­mit überein­stimmt?"

Die Chance des legalen Macht­ge­winns ist der ein­zig plausible Grund für je­de Op­position, sich fried­lich an die je­wei­li­gen Spielre­geln des je­wei­li­gen Rechts zu hal­ten. Schlie­ßen diese Re­geln die Chance des fried­li­chen Macht­ge­winns aus, pro­vo­zie­ren sie ih­re illegale Durch­­bre­chung. Eine Rechts­ord­nung, die allen Bürgern Rechts­frie­den verspricht, "kann nur dann mit all­gemeiner Ak­zeptanz rech­nen, wenn und soweit die Norm­adressaten über­haupt be­reit sind, ein­an­der als Rechtsgenossen, d.h. als Gleiche und Gleich­heits­fähige zu ak­zep­tieren. ... Wo es aber an dieser prinzi­piellen Über­ein­stim­mung fehlt, ist die De­mokratie nichts anderes als eine Dik­tatur der je­wei­ligen Mehrheit; über die­sen Zu­sammenhang wird sich jedenfalls die Min­derheit nie­mals täu­schen lassen." Es sind eben doch, mit den Worten des bedeu­tendsten deut­schen Staatsrechtlers unse­res Jahrhun­derts, die Höhepunkte der großen Po­litik die Augenblicke, in denen der Feind in kon­kreter Deutlich­keit als Feind erblickt wird.

[Gekennzeichnete Zitate: Johann Braun, Recht und Moral im pluralisti­schen Staat, Juristische Schulung (JuS) 1994,727ff.]