Perfide Bürgerkrieger
(Publikation des Aufsatzes:
Junge Freiheit 15/ 1995 )
Nach übereinstimmender Meinung von Paul de Lagarde (1884) und Eckhard Fuhr (FAZ vom 11.4.1995) leben wir im geistigen Bürgerkrieg. Im Bürgerkrieg ist alles erlaubt. Auch der ehemals "volkseigene" Aufbau-Verlag in Berlin glaubte sich alles erlauben zu dürfen. Da irrte er allerdings. Lügen haben vor Gericht kurze Beine.
Wessen Gehirnschmalz für die geistige Auseinandersetzung nicht reicht, der sucht seinen Gegner zu stigmatisieren oder moralisch zu denunzieren. Während dieser Tage ein Landesminister vor aller Öffentlichkeit den ersten Weg einschlug, wollte es eine selbsternannte Nazi-Spürnase dieser Zeitung hintenrum geben: Sie schrieb eine in einschlägigen Linksbuchhandlungen feilgebotenes Kampfschrift unter dem gruseligen Titel "Ehre, Blut und Mutterschaft." "Die Redakteure der Jungen Freiheit", behauptete sie dort, "vertreten die Auschwitz-Lüge. Das ist aber auch schon das konkreteste, was sie sich entlocken lassen."
Zum Bedauern des Aufbau-Verlages darf sie das jetzt nicht mehr behaupten, weil das Landgericht Göttingen ihr das Lügen rechtskräftig verboten hat. Besonders übel nahm das Gericht der Autorin den erweckten Eindruck, sie habe mit Redakteuren über das heikle Thema überhaupt gesprochen. Das hatte sie, wie sie zugeben mußte, mit keinem Wort. Doch nicht nur zum die-Wahrheit-Sagen, auch zum richtigen Lesen hatte es nicht gelangt, und darum sollte das Gericht auf einem abenteuerlichen Pfad überzeugt werden: Da hatte Armin Mohler einmal Ernst Nolte dafür gelobt, daß dieser in seinen "Streitpunkten" inhaltlich auf revisionistische Argumente einging. Nun setzt sich Nolte bekanntlich in diesem Buch scharf mit diesen Thesen auseinander und vertritt die Singularitätstheorie. Nur solle man, so Nolte, doch bitte wissenschaftlich vorgehen und die Revisionisten mit Fakten widerlegen statt mit Verboten.
Das darf man natürlich nicht fordern im geistigen Bürgerkrieg, und so warf der Aufbau-Verlag Nolte vor, "durch diese Äußerung die Vertreter der Auschwitzlüge mit ihren Thesen zu verteidigen", woraus er kurzerhand in einem phantasievollen Parforceritt den Schluß zog, die Redakteure der JF würden die Auschwitzlüge vertreten! Nun muß der Verlag sein Buch wohl einstampfen, wenn er es nicht vorzieht, die amateurhaft erlogenen Tatsachenbehauptungen tausendfach einzuschwärzen. Die Profis am Rhein hatten sich da geschickter angestellt:
Da zirkuliert seit dieser Woche ein sogenannter Verfassungsschutzbericht, in dem Herr Schnoor ausgiebig von seinem Recht Gebrauch macht, Meinungen und Ansichten zu äußern. Ungetrübt von verfassungsrechtlichen Kenntnissen wird da locker polemisiert und auf einem so unverbindlichen und diffusen Niveau gegen diese Zeitung gestichelt, daß mangels greifbarer Substanz kein Verwaltungsrichter einhaken könnte. Entgegen landläufiger Meinung können auch einem Minister nur solche Lügen gerichtlich verboten werden, die sich falscher Tatsachenbehauptungen bedienen. Profis beherrschen aber die perfide Methode des subkutanen Lügens: die unterschwellige Unterstellung, die gezielte Andeutung, die Wortverfremdung und das aus dem Sinnzusammenhang gerissene Zitieren. Man muß eben gerissen sein im geistigen Bürgerkrieg.