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Einheimische Falter des Weserberglandes - Artenschutz
Flügelt ein kleiner, blauer Falter ...
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In einer Zeit massiver Bedrohung unserer Umwelt und rapiden Artenrückganges sollten wir unseren Blick verstärkt auf die noch vorhandenen Restbestände früherer Artenvielfalt lenken. Dafür geben uns die Schmetterlinge eine gute Gelegenheit, weil sie sensibel auf jede Umweltveränderung reagieren. So ist das Auftreten des südlichen, wärmeliebenden Nachtkerzenschwärmers am 28. April 2007 im Weserbergland ein deutlicher Fingerzeig auf einen Klimawandel, der von dieser Schmetterlingsart positiv ausgenutzt wird.

In dieser Zeit darf das Sammeln und Töten von Tieren keine schrullige Marotte alter Herren oder von Schulknaben sein, zu deren Grundausstattung früher einmal Schmetterlingsnetz und Botanisiertrommel gehört hatten. Wenn es eine Rechtfertigung gibt, kann diese nur auf die Allgemeinheit und den Artenschutz gerichtet sein.

Das Land Niedersachsen hat ein vorbildliches Artenerfassungsprogramm, in dessen Rahmen es darauf angewiesen ist, von einer Vielzahl sogenannter "Melder" Fragebögen mit laufenden Angaben zu erhalten, wo welche Tier- und Pflanzenart noch vorkommt. So wird es instand gesetzt, wertvolle Rückzugsgebiete zu erkennen und zu schützen.

Der Verfasser dieser Seiten erhielt als einer dieser Teilnehmer am Artenerfassungsprogramm eine Ausnahmeerlaubnis vom weitgehenden gesetzlichen Verbot, Schmetterlinge zu töten. Gerade bei eng verwandten Arten kleiner Falter ist eine exakte Artstimmung oft erst nach fachgerechter Präparation anhand von Spezialliteratur möglich, und zu Vergleichszwecken sollte eine Sammlung von Belegexemplaren angelegt werden.

Insektenarten werden nur in seltenen Ausnahmefällen im Bestand bedroht durch den Fang einzelner Exemplare, wohl aber durch landwirtschaftliche Verödung großer Flächen, sei es in Deutschland oder in den Tropen. Der kleine Junge, der mit dem Schmetterlingsnetz einen Falter fängt, verstößt heute gegen das Gesetz. Wer als Landwirt im Rahmen "ordnungsgemäßer Landwirtschaft" großflächig Gift spritzt und ganze Falterkolonien ausrottet, handelt legal.


Ausschließlich durch menschliche Landschafts- und Biotopzerstörung durch Landwirtschaft und Zersiedlung ging die Anzahl der Schmetterlingsarten Südniedersachsens in den letzten 100 Jahren drastisch zurück (MEINCKE 1984). Es kann keinen Artenschutz geben ohne Schutz der letzten Biotope und Wiederherstellung der verlorengegangenen.

Darum schwinden selbst Grundkenntnisse über unsere Schmetterlinge aus dem allgemeinen Bewußtsein. Kenntnisse erwachsen aus der Beschäftigung mit einem geliebten Gegenstand, und wenn aus falsch verstandenem Naturschutz der einzelne Falter und nicht sein Lebensraum geschützt wird, darf niemand sich mehr praktisch mit Schmetterlingen beschäftigen. Der kleine Junge, Falterspezialist in jungen und vielleicht Biologieprofessor in hohen Jahren, gehört der Vergangenheit an.

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