In einer Zeit massiver Bedrohung
unserer Umwelt und rapiden Artenrückganges sollten wir unseren
Blick verstärkt auf die noch vorhandenen Restbestände
früherer Artenvielfalt lenken. Dafür geben uns die Schmetterlinge
eine gute Gelegenheit, weil sie sensibel auf jede Umweltveränderung
reagieren. So ist das Auftreten des südlichen, wärmeliebenden
Nachtkerzenschwärmers
am 28. April 2007 im Weserbergland ein deutlicher Fingerzeig auf
einen Klimawandel, der von dieser Schmetterlingsart positiv ausgenutzt
wird.
In dieser Zeit darf das Sammeln und Töten von Tieren keine schrullige Marotte alter Herren oder von Schulknaben sein, zu deren Grundausstattung früher einmal Schmetterlingsnetz und Botanisiertrommel gehört hatten. Wenn es eine Rechtfertigung gibt, kann diese nur auf die Allgemeinheit und den Artenschutz gerichtet sein.
Das Land Niedersachsen hat ein vorbildliches
Artenerfassungsprogramm,
in dessen Rahmen es darauf angewiesen ist, von einer Vielzahl sogenannter
"Melder" Fragebögen mit laufenden Angaben zu erhalten,
wo welche Tier- und Pflanzenart noch vorkommt. So wird es instand
gesetzt, wertvolle Rückzugsgebiete zu erkennen und zu schützen.
Der Verfasser dieser Seiten erhielt als einer dieser Teilnehmer am Artenerfassungsprogramm eine Ausnahmeerlaubnis vom weitgehenden gesetzlichen Verbot, Schmetterlinge zu töten. Gerade bei eng verwandten Arten kleiner Falter ist eine exakte Artstimmung oft erst nach fachgerechter Präparation anhand von Spezialliteratur möglich, und zu Vergleichszwecken sollte eine Sammlung von Belegexemplaren angelegt werden.
Insektenarten werden nur in seltenen Ausnahmefällen im Bestand bedroht durch den Fang einzelner Exemplare, wohl aber durch landwirtschaftliche Verödung großer Flächen, sei es in Deutschland oder in den Tropen. Der kleine Junge, der mit dem Schmetterlingsnetz einen Falter fängt, verstößt heute gegen das Gesetz. Wer als Landwirt im Rahmen "ordnungsgemäßer Landwirtschaft" großflächig Gift spritzt und ganze Falterkolonien ausrottet, handelt legal.
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