Lange Str.28, 37170 Uslar, Inhaberin Heike Kunze
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Örtliche Hilfen:
Lage von Offensen: siehe geographische Übersichtskarte
Eine Offenser Schenkung von 1572
Vieles über Offensen

 

Überörtliche genealogische Forschungshilfen:
Regionale Literatur oberes Weserbergland
Westfälische Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung
Niedersächsischer Landesverein für Familienkunde
Gesellschaft für Familienkunde in Kurhessen und Waldeck
Hessische familiengeschichtliche Vereinigung
Ortsfamilienbücher online
Staatsarchiv Marburg
Hessisches Archiv-Dokumentations- und Informations-System
Landeskirchliches Archiv Kassel
Staatsarchiv Hannover; Bestände
Niedersächsisches
Institut für historische
Regionalforschung


Ortssippenbuch Offensen

Das Einwohnerbuch von Uslar-Offensen von 1510 bis 2010

Klaus Kunze

356 Seiten, gebunden, 45 € zuzüglich Versendungskosten

Das Buch kann in Uslar, Lange Str.28 abgeholt oder zur Zusendung
hier
beim HeiKun-Verlag bestellt werden.

Im Buchhandel: ISBN 978-3-933334-22-0

Das Ortssippenbuch ist ein Einwohnerbuch und verzeichnet die Bewohner des Dorfes über 500 Jahre. Alle in der urkundlich belegbaren Zeit hier lebenden Bewohner sind nach Familien geordnet und, soweit die Quellenlage es zuläßt, mit Beruf, Geburts-, Heirats- und Sterbedatum und ihren Kindern verzeichnet.

Die Auswertung umfaßt damit 2101 Familien auf 356 Seiten. Erstmals in einem Ortssippenbuch konnten auch die einschneidenden Bevölkerungsbewegungen der Zeit nach dem 2. Weltkrieg dokumentiert und integriert werden. Dadurch werden die Offenser Bevölkerungsverluste dieser historischen Epoche ebenso durch Namen und Daten nachvollziehbar wie die schlagartige Verdoppelung der Einwohnerzahl durch Flüchtlinge und Heimatvertriebene mitsamt deren teilweiser Integration durch Einheirat, aber auch der Wegzug der Mehrzahl der Vertriebenen mangels Wohnraum ab Mitte der 1950er Jahre.

Die Auswertung der Kirchenregister endet vor den kirchlich vorgesehenen Sperrfristen. Auf vielfachen Wunsch von Offenser Familien habe ich auch für die Jahre bis in die Gegenwart die Geburts-, Heirats- und Sterbefälle in das Buch eingearbeitet, soweit mir diese aus frei zugänglichen Quellen bekannt geworden sind oder wenn eine Familie dies ausdrücklich wünschte und mir die Daten hierher schickte oder sie mir in anderer Weise übermittelt. Für Ergänzungen bin ich jederzeit dankbar.

Das Dorf gehört zur Stadt Uslar. Die Kirchengemeinde wurde seit 1564 durch den Pfarrer von Fürstenhagen betreut. Die Kirchenbücher wurden bis 1745 von den Fürstenhägener Registern getrennt geführt, dann gemeinsam. Die Kirchenbücher liegen im Pfarramt Uslar-Schoningen, seit Fürstenhagen keinen eigenen Pfarrer mehr hat.

 

 

Die Namenregister, Ortsregister und Sachregister des Buches sind über diesen Link erreichbar.

 

Quellenverzeichnis:

1526-1531      Gieselwerderische Forst-Einnahmen-Abrechnung (Vogteirechnung), StA Marburg 40d 372, hier: Forstgeld Zahlende aus Offensen.

1581     Mastschweineregister Amts Uslar, HStA Hannover Cal. Br. 2 Nr.2348 Hann.

1585  Calenbergische Musterungsrolle nach Max Burchard [Burchard, Max, Die Calenbergische Musterungsrolle von 1585, in: Die Bevölkerung des Fürstentums Calenberg-Göttingen gegen Ende des 16. Jahrhunderts.]

1598 Mastschweineregister, HStA Hannover.

1599  Beschreibung aller dienstpflichtigen Untertanen Amts Uslar, HStA Hannover Cal.Br.2 Nr.2334.

1601 Kontributionsliste, HStA Hannover Hann. 74 Uslar Nr.515.

1604 / 1608   Beschreibung aller dienstpflichtigen Untertanen Amts Uslar, HStA Hannover Cal.Br.2 Nr.2334.

1611 und 1613 Musterungsrolle.

1616  Landsteuereinnahmenregister, HStA Hannover Dep. 7d Nr.444.

1637- Kirchenbücher der Gemeinde Offensen.

1664 Kopfsteuerbeschreibung, HStA Hannover Cal Br. 19 Nr.1020.

1668   Kontributionsliste Amts Uslar, HStA Hannover, Hann. 74 Uslar Nr.521.

1671 Mannschaftsrolle, HStA Cal.Br.22 Nr.788 II.

1678 Kopfsteuerbeschreibung 1678, HStA Hannover

1680 Musterungsrolle, HStA Hannover Cal. Br. 22 Nr.769 II

Oktober 1688    Rauchschatzbeschreibung Amts Uslar.

1689 Kopfsteuerbeschreibung [Burchard, Max, Herbert Mundhenke, Die Bevölkerung des Fürstentums Calenberg-Göttingen gegen Ende des 16. Jahrhunderts, Leipzig 1935, Ausgabe Hildesheim 1968]

1755 Verzeichniß der im Ambte Ußlar vorhandenen jungen Mannschaft, welche zu Kriegesdiensten tüchtig, auch abkommen und gestellet werden kann, HStA Hannover, Han 9e Nr.67

1759 Verzeichnis der Mann-Zahl, die unter den Truppen stehen, HStA Hannover.

1778            Ein Ver Zeugnisse auß dem Dorffe Offensen Von Landt und Wischen Weihck: 21.3.1778, HStA Hannover Han 74 Uslar Nr.521.

1874 -     Register des ehemaligen Standesamtes Offensen (jetzt im Standesamt Uslar). hier werden ausgewertet: Sterbefälle 1874-1979, Heiraten 1874-1929.

1948 Flüchtlingsfragebögen (Stadtarchiv Uslar).

 


Beispielseite:

Beispielseite

Einführung und Worterklärungen

Dorfgeschichte ist Personengeschichte

Als Menschen sind wir geschichtliche Wesen und messen auch Ländern, Städten und Völkern eine eigene Geschichte zu. Für eine Dorfschaft wie Offensen ist eine solche Geschichts­schreibung nicht sinnvoll. Als bäuerliche Ansiedlung tritt das Dorf zu Beginn der Neuzeit aus den Schriftquellen in unser Blickfeld, aber nicht als geschichtliche Einheit wie eine Land oder auch nur eine Stadt. Offensen als Ganzes war nämlich von Beginn an niemals ein handelndes geschichtliches Subjekt, sondern stets Objekt.

Ein Dorf war seit dem Mittelalter etwas, das ein Grundherr „hatte“ und besaß, um aus den Abgaben der Bewohner Einkünfte zu erzielen. Die Geschichte dieser Bewohner nach­zu­zeich­nen ist aber Personengeschichte. Nur der per­sonengeschichtliche Ansatz eignet sich bei der Darstellung der Vergangenheit Offensens. Es ist bezeichnend für diese Grund­prob­le­matik, daß alle „Dorfchroniken“ der Gegend eigent­lich keine sind. Sie sind vielmehr im Kern eine Darstellung der Lebensverhältnisse der Menschen vor allgemeinen zeit­ge­schichtlichen Hinter­gründen, die genau genommen nicht Gegenstand der Orts­ge­schichte sein können. [1]

Die eigentliche Dorfgeschichte hingegen spielte sich ab vor dem Hintergrund überall ähnlicher historischer Verhältnisse. Akteure dieser Dorfgeschichten waren immer die individuellen Menschen. Der personen­ge­schichtliche Ansatz dieses Buches schafft die Voraussetzungen dafür, die Geschichten nach­zuvollziehen, die den konkreten Menschen in Offensen widerfahren sind.

In einem Dorf wie diesem ereignete sich Geschichte nicht in Form großer Abstrakta wie „der Krieg“, „die Seuche“ oder „die Aus­wan­dererung“, sondern viele einzelne Menschen lebten, liebten und starben. Hier wird „Ge­schichte“ im konkreten Lebens­schick­sal greifbar. Diese Lebensschicksale lassen sich in diesem Buch in gebotener Knappheit ablesen. Wer sich für die einzelnen Menschen gar nicht interessieren mag, sollte auch bei der „großen Geschichte“ schweigen.

Die älteste und lange einzige Körperschaft, in der sich die Offenser zusammenfanden, war keine politische Einheit, sondern war und ist die Kirchengemeinde. Ihren Aufzeich­nungen ist es zu danken, daß wir über die hier früher Lebenden näheres wissen. Staatliche Register und Steuerlisten bieten keinen gleichwertigen Ersatz für das Wissen um Geburt, Heirat und Tod.

Darum beinhaltet dieses Buch mit den Namen und Lebensdaten der Offenser zugleich ihre Geschichte im Rahmen derjenigen Ge­mein­schaftform, die sich sich als Gemeinde selbst gegeben hatten.

Zweck dieses Buches

Ein Ortssippenbuch ist ein Personenlexikon. Sein nächstliegende Verwendungszweck des Buches besteht darin, den Leser über die verwandtschaftlichen Beziehungen der Offen­ser zu unterrichten. Es erfüllt darum primär eine zwischenmenschliche, soziale Funktion. Das Wissen um die ver­wandtschaftlichen Zusammenhänge entfaltet integrative Kraft.

Der einzelne Benutzer mag sich anhand des Buches auch seinen persönlichen Stammbaum erstellen und an die Wand hängen. Die naheliegende Neugierde auf die eigene Abstammung ist ein zutiefst menschliches Gefühl. Das Recht auf die Kenntnis der individuellen Herkunft ist inzwischen sogar von der Rechtsprechung anerkannt [2] und steht überzogenen Anonymisierungswünschen ent­ge­gen, wo es zum Beispiel um uneheliche oder künstlich gezeugte [3] Kinder geht.

Für sozialgeschichtlich oder heimat­ge­schichtliche Forschungen sind Bücher wie dieses seit langem unentbehrlich. Eine Dorf- oder Heimatgeschichte zu schreiben, ohne von den handelnden Personen wenigstens die Eckdaten ihre Lebenslaufes zu kennen, wäre vermessen.

Sozialgeschichtlich sind Bücher wie das vorliegende dann eine Fundgrube, wenn sie durch Register und Verzeichnisse gut er­schlos­sen sind.

Zur älteren Geschichte Offensens

Über die frühneuzeitliche Geschichte des im Mittel­alter gegründeten Dorfes [4] gibt es nicht viel Archiv­material:

1437 hatte Offensen eine einfache Kirche mit einem steinernen Altar. [5]

Am 18.4.1437 sind Zehnteinkünfte aus Offensen in einem Calenberger Hausvertrag erwähnt, bestätigt am 17.1.1442 [6] :

Herzog Otto von Braunschweig-Lüneburg, Sohn des seligen Herzogs Otto, vereinbart mit Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüne­burg, daß jener die Regierung seines Landes (Göttingen) übernimmt, dafür ihn, seine Mutter, seine Frau Agnes von Hessen und ihr Leibgeding beschützt und verteidigt. Amt und Schloß Uslar behält er sich dabei als Residenz vor, sowie genannte Deputate und jährliche Zahlungen, u.a. die Zehnten zu Offensen und Eschers­hausen. Herzog Wil­helm über­­nimmt auch sämtliche Schulden des Fürsten­tums und zahlt 10.000 Gulden für die Auslösung der Schlösser Moringen, Harste und Seesen. [7]

Am 12.3.1480 verkaufte Lüdeke Dun­te­mann dem Kloster Bursfelde [8] seine Wiese zwischen Heisebeck (Hese­­­becke) und Offensen (Offen­husen) in dem sogenannten Dunte­mans­grund mit der Mühlstätte und allem Zubehör [9] und den davon zu leistenden Abgaben: 1 Fast­nachtshuhn und 1 Schilling auf den Hof in Imbsen (Ymmessen) und 6 Pfennige jährlicher Zins auf die Burg Giesel­werder (Gyslen­werder) von einem Platze derselben Wiese, „de Franken­buge“ genannt. [10] Ein wei­teres Doppel­blatt ent­hält drei Urkun­den­abschriften [11] :

1. Propst Heinrich Wegener, Priorin Hedwig von Wetter, Sängerin Elisabeth Roland, Küsterin Margarete Sebesche, Käm­merin Elisabeth Bun­gen­schlä­ger und das Kloster Lippolds­berg ver­kaufen dem Abt und Kloster Bursfelde den hal­ben Zehnten und Güter in Heisebeck, +Howartessen [12] ( Hau­wersen) und + Hald­mer­den [13] , 1451 November 3, (des dridden daghes na aller godes hilgen dages). 

2. Heinrich Marscher verkauft dem Kloster Bursfelde seinen Wiesenplatz „by den Stegen an und beneden dem vorde“ in der Feldmark von Heisebeck. (vgl. Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 115), 1470 Mai 19, (des Sun­dagen avendes vor sinte Urbanstage)

1447 wurden die 65-88 Jahre alten Eichen gefällt, deren Holz in der mittelalterlichen Turm­­kirche Offen­sens verbaut ist. [14] Stephan bringt dies mit dem Durchzug hussitischer Hilfs­truppen des Erz­bischofs von Köln in der Soester Fehde 1447 in Zusammen­hang, die an­geb­lich 1447 bei Be­verungen über die Weser setzten und marodierend durch den Solling ge­zogen sein sollen. [15]

1537 hatten die Alter­leute in Off. 1 Gulden und ½ Schilling „Steuer des 16. Pfennigs“ vom Vermögen der Offenser Kapelle an die Landes­herrschaft zu zahlen. [16]

Die Einwohnerzahl Offen­­­­sens war im 16. Jahr­hundert erst niedrig, stieg aber anhaltend an. Für ver­gleichbare Dörfer hatte sie um 1550 be­tragen: Bursfelde 47 Per­sonen [17] und mit dem Außen­dorfe Für­stenhagen 49 Personen in 19 Haus­haltungen, Schön­hagen 104 (41 Haus­hal­tungen), Kam­mer­born 36 (14 Haus­hal­tun­gen), Schlar­pe 51 (23 Haushalte) [18] , so daß auch in Offensen mutmaßlich nicht mehr als 10-15 Familien ge­wohnt haben dürften. 1526 und 1531 bezeugen die Giesel­werderischen Forst­rech­nungen sechs Offenser namentlich, von denen drei Mascher hießen. [19] Die Mu­ste­rungs­liste erfaßte in Offen­sen 1585 37 wehr­fähige Män­ner. [20]

Einem kleinen Bevöl­kerungsüberschuß un­ter anderem in Offensen stan­den seit dem 14. Jahr­hun­dert wüst gefallene Ort­schaften ge­genüber. Wenn die von 1550 ge­nannten Zah­len so stim­men, hätten in Für­stenhagen 1550 nur zwei Menschen gelebt.

Das Gebiet des dem Herzog von Braun­schweig gehörenden wüsten Dorfes war durch das Kloster Bursfelde seit etwa 1450 extensiv bewirtschaftet worden. Das Kloster kaufte syste­matisch Ländereien und Rechts­titel (Herbstbede 1489) hinzu. Nach Re­for­mation und Inventarisierung des Klosters (1542, Nach­weise im OSB Bursfelde) ver­einigten sich die Rechte an Fürstenhagen beim Landesherrn.

Dessen Amtmann Curt von Bardeleben ließ es ab 1553 durch Ansieder aus Ortschaften der Umgebung wieder besiedeln die Bäume für Bauholz und um Ackerland zu gewinnen roden durft­en. Zu ihnen gehörten Mit­glieder der Sippe Duntemann, die von Offensen gekom­men sein könnten: Hans Dun­temann rodete um 1553 in Für­stenhagen 6 Morgen. [21] Es recht­fertigt sich die abschließende Fest­stellung, daß Fürstenhagen ab 1550 auch durch Siedler aus Offensen wieder besiedelt worden ist.

In Fürstenhagen belegt ab 1527, Offensen 1531 und in Verlie­hausen 1585 als Erbmüller bis ins 19. Jahrhundert lebte die Familie fort. Ein Hilmar Duntemann wohnte in Für­stenhagen, war aber 1626 Oppermann (Lehrer und Küster) in Offensen.

Auf der abgebildeten Karte von 1570 ist der Weg von Offensen nach Heisebeck noch als Kirchweg bezeichnet. Also gingen die Offenser ihn zur Kirche, bevor ihnen in ihrer eigenen Kapelle gepredigt wurde. Seit 1564 gab es für Offensen und Fürsten­hagen einen gemein­samen Pfarrer, der in Fürsten­hagen wohnte. Erster Pfarrer war Volk­mar Finger. [22] Die Offen­ser muß­ten finanziell zur Er­hal­tung des Pfarr­hauses in Für­sten­hagen beitragen.

1572 schenkte Burkhart von Kram der Kirche von Offensen den dor­tigen Meier­­hof, aus dessen Ein­künften sie seit­dem Lehrer und Pfar­rer besolden konn­te. [23]

1576 ließ Pfarrer Finger mit Erlaubnis des Mündener Amtmannes Curdt von Bardeleben an der Grenze heraus an Hellebecks Grund ge­nannt der Ro­ten­breiten nach dem Hassel­borne 10 Eichen für 2 Taler 8 Groschen zum Hausbau schlagen, welche die Gemein­de Fürstenhagen fällte und heraus­führen half, darzu die Dorf­schaft Offensen mit 3 Wagen gleicher gestalt ge­holfen. [24]

Der Kirchen­visi­tation von 1588 zufolge predigte der in Fürstenhagen wohnende Pfarrer alle zwei Wochen in Offensen. [25]

1724, 1763, 1770, 1778, 1793, 1797 und 1802 herrschten in Offensen Pocken­epidemien. An den sogenannten Blattern starben vor allem Kinder. 1778 starben neun Kinder daran, zwischen Februar und April 1793 neun, im April kam als zweite Seuche die Ruhr, an der bis zum Som­mer drei Kinder starben. 1788 ver­zeich­nete Pfarrer von Einem an der roten Ruhr Verstorbene.

Am 23.4.1892 rodete ein Landwirt eine größere Anzahl Silbermünzen aus der Zeit des 30jährigen Krieges aus. Gut erhalten ist namentlich ein Mariengroschen aus dem Jahe 1624 und ein anscheinend spanischer Thaler. [26]

Heimatvertriebene und Flüchtlinge

Weil die Änderungen des Per­so­nen­stands­gesetzes es jetzt erstmals erlauben, auch recht junge Jahrgänge der standesamtlichen Auf­zeichnungen Register aus­zuwerten, kann dieses Buch erst­mals auch die aus Ostdeutschland Ge­flüchteten und Vertriebenen doku­mentieren. Bisherige Orts­sippen­bücher endeten mit Kriegs­­ende oder früher.

Die vielen Offenser Gefallenen beider Welt­kriege waren überwiegend junge Burschen oder junge Familienväter, und ihr Tod hin­terließ sichtbare Lücken in den Geburts­re­gistern. Dieser Umstand und die nach dem Zu­sam­men­bruch 1945 [27] hier ankommenden Eva­kuierten, Flüchtlinge und Vertriebenen be­wirkten eine Veränderung der dörflichen Bevöl­­­kerungs­struk­tur, wie es sie Offensen noch nicht erlebt hatte.

Einschließlich Flüchtlinge und Vertriebene lebten im Winter 1946/1947 919 Menschen in Offensen. [28] In die Offenser Schu­le gingen 1946 60 ein­hei­mische, aber 89 Flüchtlings­kinder. [29]

Weil viele Flüchtlingsfamilien und ihre Nach­­­kommen dauerhaft blieben und zu Vor­fahren späterer Generationen wurden, möchte dieses Buch ihnen nicht weniger genea­lo­gische Aufmerk­samkeit widmen als in früheren Zeiten Zuge­wanderten. Dies drückt sich darin aus, daß die genea­­logischen Spuren der Flücht­linge, wo es mir möglich war, bis in ihre Heimatorte zu­rück­verfolgt wur­den.

Die Flüchtlinge kamen er­kennbar in grö­ßeren Gruppen, Familienverbänden oder Nach­barschaften aus Dörfern der­selben engeren Um­gebung. Quantitativ hervorzuheben sind im Mai 1946 Vertriebene aus dem Rie­sengebirge (Kreis Hirsch­­­berg) und im Juni 1946 [30] Vertriebene aus Oberschlesien (Kreise Neu­­stadt und Leob­schütz [31] ).

Die Datenbasis ist leider nicht lückenlos, weil für Geburten der katholischen Ober­schlesier we­der ein örtliches Kirchenbuch noch die standesamtlichen Regi­ster benutzt werden durften.

Umfang der Auswertung

Dieses Buch dokumentiert die Offenser Bevöl­kerung etwa seit Anfang des 17. Jahrhunderts. Aber erst 1636 beginnen die fort­laufenden Kirchen­register. Die älteren personengeschichtliche Quellen aus dem Staats­archiv Hannover wurden ein­gearbeitet, ver­raten aber oft keine fami­liären Zusam­men­hänge. Die im Quellenverzeichnis ge­nann­ten Archi­valien wurden grund­sätz­lich kom­plett aus­geschöpft.

Weil bei diesem Orts­sippen­buch nicht die Gefahr bestand, der Buch­binder könne die vielen Seiten nicht binden können und in Anbetracht der leider vor­handenen Lücken im Kir­chenbuch wurde bei der Auf­nah­me nicht in Offensen wohnender Familien nicht kleinlich verfahren. Manch­mal lassen sich Fami­lien­strukturen und –zusam­men­­hänge nur er­schließen, wenn man verwandte Familien aus un­mittelbar um­liegenden Dör­fern hinzu­nimmt und die Daten vergleicht. Das gilt besonders für nicht son­derlich ortsfeste Hirten- und Müllerfamilien.

Ebenfalls in Hinblick auf Lücken in den Kirchen­registern wurden auch Taufpaten bis 1799 voll­ständig erfaßt, eine Metho­dik, die andernorts ver­zichtbar ist.

Nicht in Offensen wohnende Familien wur­den regelmäßig in dieses Buch auf­ge­nommen, wenn auch nur ein einziger Anlaß dazu bestand, zum Beispiel die Konfirmation eines Kindes in Offensen. Ferner wurden auswärtige Familien auf­genommen, wenn mehr als eines ihrer Kinder nach Offensen geheiratet hat oder wenn sowohl Vorfahren- als auch Nach­­kommen­familien aus Offensen stammten.

Das ist zum Beispiel bei Familie Otte der Fall, die teilweise von Offensen stammten, über andere Generationen in Verliehausen wohnten und von denen spätere Nachkommen wieder nach Offensen heirateten oder sich mit Offensern verheirateten. Letztlich kam es immer nur darauf an, genealogische Zusam­men­hänge her­zustellen und orts­über­greifend möglichst voll­ständig dar­zustellen.

Wenn eine auswärtige Familie in das Buch aufgenommen wurde, dann wiederum komplett und nicht nur mit bruchstückhaften Angaben.

Die Kirchenbücher

Die Kirchenregister bestehen aus den Tauf-, Hei­­rats-, Sterbe- und Kon­fir­mandenregistern.

Kirchenrechnungen konnten in Offen­sen nicht mehr vorgefunden werden. Während die Kirchen­rech­nun­gen von Für­stenhagen seit 1626 erhalten sind, gibt es auf den Verbleib der Rech­nungen des 17. Jahrhunderts für Offen­sen keinen Hinweis. [32] Ab 1740 (wohl bis 1820) liegen Offen­ser Kirchen­rechnungen im Staats­archiv Han­nover. [33] Die fol­genden Jahrgänge liegen im Archiv­­raum des ehe­maligen Pfarr­­hauses in Für­sten­hagen.

Das älteste Kirchenbuch liegt nur in Abschrift von späterer Hand [34] vor. Mehrfach wird notiert, von dem einen oder anderen Jahr hätte sich in dem alten, zerrissenen Kirchen­buch nichts gefunden. Dadurch sind Über­lieferungslücken ent­standen. Wie ein Vergleich zwischen den 1689 im Kopf­steuer­verzeichnis genannten Kindern der Familien mit den Taufregistern erweist, gab es Kinder, für die der Taufeintrag ver­lo­rengegangen ist.

Wir kennen auch die Gründe für das Zerreißen des Kirchenbuchs: „1648 Von neuem wieder an­gefangen, weilen das Vorige im Schwedischen Durch­­zuge und Einquar­thie­rungen [35] ver­lohren wor­den. Offenbar wur­den seine Fetzen später wieder gefunden und ab­ge­schrieben.

Zwischen 1754 und März 1763 fehlen alle Einträge. Manche Daten sind von späterer Hand nach­getragen, vielleicht der des Küsters.

Eine Familie

Soweit nicht abweichend bezeichnet, beziehen sich alle Angaben auf Einträge im Kirchen­buch Offensen. Das Grundgerüst jeder Familie bilden Vater, Mutter und Kinder jeweils mit ihren Geburts-, Heirats-  und Todesdaten.

Anstelle des Geburts­datums verzeichnet das Kirchenbuch bis Au­gust 1738 nur das Taufdatum (~) und anstelle des Sterbe­datums nur das Begräbnisdatum.

Familien, die hier wohnten, wurden immer als eigene Familie mit Fami­liennummer im Alphabet auf­geführt. Innerhalb desselben Fami­li­en­namens sind die Familien nach Heiratsdatum sortiert.

Wenn jemand für mich erkennbar aus dem Ort weg­geheiratet hat, findet sich die Heirat bei seiner Geburt im Rahmen seiner elterlichen Familie an­gegeben. Die Ehe mit seinem auswärtigen Ehepartner steht nicht immer unter einer eigenen Famili­en­­nummer, wenn die Eheleute hier nicht lebten.

Eine Sippe

Sippe ist die historisch überlieferte Bezeich­nung für eine durch Verwandtschaft oder Schwäger­schaft verbundene Grup­pe mehrerer Familien. Wie in Ortssippen­büchern üblich bezeich­net sie in diesem Buch mitein­ander ver­wandte Familien des­selben Familien­na­mens.

Namen und Namensformen

Sowohl für Vornamen als auch für Familiennamen gab es bis ins 19. Jahrhundert keine verbindliche Recht­schreibung. Die Pfarrer schrieben Namen nach Lust und Laune, und unbekannte Namen schrieben sie nach Gehör. Dieses Buch dokumentiert die Personen und Familien Offensens und damit auch die wechselnden Schreib­moden. Es ist darum in diesem Buch eben­so­wenig ein Fehler wie im Kirchen­register, wenn jemand zum Beispiel mit Namen Öhlemann geboren wird und als Eulemann heiratet. Wenn das im Kirchen­buch so steht, dann steht es auch in diesem Buch so.

Darum spielt die Verwendung von t oder th, von i / ie /ieh und so fort keinerlei Rolle für die Identifizi­erung eines Familien­namens.

Für die benutzerfreundliche Ein­ordnung der Familien in alpha­betischer Folge ist es manch­mal schwierig, ob eines Clages unter C oder unter K wie Klages einzuordnen war. Hier war letztlich aus­schlaggebend das Bedürfnis, die aufeinander­fol­genden Generationen unter­einander ange­ordnet zu dokumentieren und den Leser nicht zu dauern­dem Blättern (wie von C zu K) zu zwingen.

Bis etwa Ende des 18. Jahrhunderts wurde nur Platt gesprochen, weshalb auch bei der Niederschrift von Namen dieselbe Person zum Beispiel als Schaper oder Schäfer/ Scheffer oder Rurup / Rurauff niedergeschrieben wurde.

 

Es war allerdings nicht Aufgabe dieses Buches, allgemeingültige Namensetymologien langatmig zu erklären. Wer nicht weiß, daß sich etwa von Namen Nikolaus die volks­tümlichen Formen Klaus / Cla[g]s, Clawes / Klages und so fort ableiten oder daß die Lautfolge wie „Klaues“ im 17. Jahrhundert gewöhnlich mit den Buchstaben Clawes nieder­ge­schrieben wurde [36] , mag eines der guten Namen­bücher zu Rate ziehen.

Familiennamen wurden früher dekliniert, wie es heute heute noch im Russischen mit Frauen­namen und in der deutschen Umgangs­sprache der Fall ist: „Die alte Meiern“ heißt mit Familien­namen Meier und nicht Meiern. Das –n ist grammatisch ein schwacher Genitiv, der neben dem starken mit –s am Wortende ständig benutzt wurde, vor allem bei Fami­liennamen, die auf –e auslauten (wie in Offen­sen Feilke – Feilken).

Bei Vornamen weiß jeder, daß ein Friederich, Friedrich oder Fritz derselbe ist. Geläufige Kurz­formen wurden nie als besondere Namen empfunden. Auch ob es Henrich hieß oder Heinrich, Georg oder Jörgen und so fort bei allen Vornamen, das wechselte im Kirchen­buch jeweils mit einem neuen Pfarrer und seinen Vorstellungen.

Heute weniger geläufige Kurz­formen sind Orthea oder Orthia für Dorothea und Vester für Sylvester.

Der Übergang von der Mundart zum Hoch­­­deutschen vollzog sich, soweit an Tauf­namen ablesbar, ab 1800. Innerhalb von 10-20 Jahren wurde die Form „Henrich“ verdrängt durch „Heinrich“.

Taufpaten

Die Taufpaten eines Kindes können Hinweise auf die familiäre Herkunft der Kindeseltern geben. Diese Hinweise waren für Offensen wichtiger als für andere Orte und Ortssippenbücher, weil mehrere Über­lie­ferungslücken in den Kir­chen­registern zu überbrücken waren. Weil die Paten meistens nahe Angehörige wie Großeltern, Onkel und Tanten waren, ließ sich manches Mosaik­steinchen nachträglich ein­fügen. Bis zum 18. Jahrhundert wur­den die Paten darum grund­sätzlich hinter den Kindern mitgeteilt, wie es sich aus den Taufregistern ergab.

Konfirmationsnoten

Seit 1794 liegen für Offensen Konfirman­denregister vor. Aufgrund höherer Anweisung hatten die Pfarrer den Kindern Noten zu geben. Eine staatliche Schule gab es noch nicht. Die Konfirmationsnoten sind darum unseren Schul­noten gleichzusetzen und stillen keineswegs religiöse Interessen.

Bis 1848 bestanden sie aus einer Gesamtnote für alles. Seit 1849 wurde differenziert zwischen Noten für Fertigkeiten im Lesen, Kenntnisse der christlichen Religion, Schul­besuch und sittlichem Betragen. Um den Text in diesem Buch nicht unnötig auf­zublähen, wer­den die Noten nach immer dem­selben Sche­ma hinter Abkürzungen eben so wie­der­geben, also in der Reihenfolge Lesen, Religion, Schulbesuch und Betragen.

Leider sind nicht für jeden Jahrgang die vollständigen Noten aufgeschrieben worden. 1851 zum Beispiel kehrte der Pfarrer bis 1857 wieder zur „Gesamt­note“ zurück.

Ab 1876 verzeichnet ein neu an­gefangenes Kon­fir­manden­buch keine Noten mehr.

Witwer und Witwen

Bei zweiter oder dritten Ehen wurde nicht eigens angegeben, daß der Heiratende Witwer oder Witwe war. Das war nämlich für eine Wiederheirat selbstverständliche Voraus­setzung und änderte sich erst sehr langsam seit dem 19. Jahrhundert. In seltenen abweichenden Fällen wurde eine etwaige Scheidung aus­drücklich angegeben.

Todesfälle

Bei bloßen Jahresangaben der Geburtsjahre handelt es sich grundsätzlich um aus Rück­rechnung vom Sterbealter gewonnene Anga­ben, manchmal zusätz­lich gekennzeichnet durch „err.(echnet)“.

Altersangaben bei einem Sterbefall sind nicht vom Bearbeiter errechnet, sondern ent­sprechen den Kirchenbucheinträgen und stim­men erfahrungs­gemäß nicht immer oder nicht immer genau. Wenn ein exaktes Geburts- oder Taufdatum nicht bekannt ist, wird aus dem Sterbealter das Geburtsjahr rück­gerechnet und angegeben.

In früheren Jahrhunderten pflegten Tote bei bürgerlichen und bäuerlichen Personen nicht über­führt zu werden. Der Sterbeort war darum ge­wöhnlich der Wohnort. Ab dem 20. Jahr­hundert weicht der Sterbeort oft vom Wohnort ab, wenn jemand in einem aus­wärtigen Kranken­­haus starb. Weil es für dieses Buch aber darauf ankommt, wo jemand wohnte, wurde auswärtige Kran­ken­haus-Sterbeorte als solche im Regelfall nicht erwähnt.

Totgeburten

Totgeburten wurden hier weg­gelassen, soweit nicht ein bestimmter Erkenntniszweck dazu Anlaß gab.

Worterklärungen

Eine Anzahl in den Urkunden verwandter und hier so dokumentierter Begriffe ist ausgestorben und darum erläuterungsbedürftig.

Den Grundstock der Dorfbevölkerung bildeten bis ins 18. Jahrhundert dienstpflichtige Bewohner, die in einem kleinen Häuschen wohnten und Land bebauten. Das Häuschen hieß Kate oder Köte, und die Bewohner hier Kötner, Kötter, Köther, anderswo auch Kätner.

Die Pächter des zum grundherrschaftlichen Meierhof (zu diesem siehe im Anhang) gehörenden Landes hießen Meier. Wer nur eine halbe Stelle gepachtet hatte, hieß Halbmeier oder Halbspänner. Die Meier tauchen in den Bevölkerunglisten auch unter „ Ackermann“ auf, was also nicht nur mit Bauer gleich­zusetzen ist, sondern sie gegenüber den Kötern heraushebt.

Ob ein Köter dienstpflichtig war, richtete sich offenbar nicht nach seiner Person, sondern nach der Hofstelle oder Köte, die er bewohnte. Die soziale Ungleichheit war nicht Folge eines geringeren persönlichen Rechtsstatus. Die Dienstpflicht ruhte auf der bewohnten Stelle, nicht auf der Person. Andernfalls gäbe es nicht in der Musterung 1613 eine Rubrik für „freie Kotter“, in der nur eine Person erscheint. Ich nehme an, daß besondere Berufe wie Müller allgemein von den Dienstpflichten befreit waren.

Von Halbköttern heißt es 1613, es dienten jeweils ihrer zweie einen vollen Dienst. Dieses Verzeichnis nennt auch fünf Bey Bawern (Bei-Bauern), offenbar Personen ohne eigene Hausstelle.

Hurenkinder waren nicht Kinder von Prosti­tuierten, sondern uneheliche Kinder.

Leibzüchter sind Altenteiler, also Hof­in­haber, die ihren Hof überschrieben haben und eine Altenteiler-Wohnung bewohnen und vom Übernehmer bekösteigt werden.

Todesursachen

Die Überlieferung der Todesursachen endet leider mit Einführung des Standesamts (1874) im Jahre 1875. Seitdem haben die Kirchenbücher ihre amt­liche Beur­kundungs­funktion verloren, und die Pfarrer füllten vorgesehene Rubriken nicht mehr aus. Zu den häufigen Todesursachen zählen gleich­falls Krankheitem und Krankheitsbilder, die heute unter anderen Namen bekannt sind und darum einer

Erläuterung alter Krankheitsbezeichnungen

bedürfen: [37]

Bräune = Diphterie [= Halsgeschwür, Halssucht, Halsweh, böser Hals, L. Angina, Fr. Esquinancie, oder Squinancie. Ich zeige hier bloß einige unvermuthete Ursachen dieser Krank­heit, und deren Cur durch äusserliche Hausmittel an, insofern dieses in den Bezirk meines Werks zu gehören scheint. Es haben sehr viele junge Leute das Unglück, mit bösen Hälsen, oder der sogenannten falschen Bräune, be­schweret zu werden, indem ihnen die Mandeln im Halse zuweilen auf beiden Seiten zugleich dergestallt aufschwellen, daß sie das Zäpflein in der Mitte hinwegdrücken, und an einander stoßen. Oft füllen sie sich in diesem Zustande voller Eiter, der entweder durch ein Loch endlich ausfließt, oder aus allen Zwischen­räumen der Drüse, wie durch ein Sieb, hindurchdringet.]

Croup = Krupphusten [echter Krupp: eine spezielle Atemwegsobstruktion im Rah­men einer Diphterie oder Pseudo­krupp (Laryngitis subglottica)]

Dumpfen = [Herz-] Astma. [Engbrüstigkeit mit Keichen verbunden, sowohl bey Men­schen als Thieren]

Lungensucht [eine völlige Abnahme oder Ver­zehrung des Körpers, welche aus offenen Ge­schwüren oder andern Gebrechen und Fehlern der Lunge entstanden, und mit einem schlei­chenden anhaltenden Fieber, und beschwerlichen Husten verbunden ist, die Lungenschwindsucht, Phthisis pul­mo­­nalis, in den niedrigen Sprech­arten die Lumpe­lsucht.] = Schwindsucht ( Tuber­kolose).

Nervenfieber = Typhus.

Schlagfluß ( Fluß) = [Apoplexia, ein plötzlicher und oft tödtlicher Verlust der innern und äussern Sinne, und der willkührlichen Bewegung der Muskeln, wobei, wenn der Kranke nicht gleich todt bleibt, der Puls stark und oft un­gleich, das Athemholen aber mit einem Geräusche, einem Röcheln vor sich geht.] Schlag­anfall

Schürchen [ Scheuerchen] = Zahnkrämpfe (Den­titio difficilis).

Wurmfieber = Darmkatarrh, Typhus.

Verfügbarkeit von Daten

Nach Einführung des neuen staatlichen Per­so­­nenstands­ge­setzes vom 19.2.2007 [38] konnten erst­mals auch stan­des­amtliche Unterlagen ergän­zend heran­gezogen werden. Diese sind für die Forschung frei zu­gäng­lich und un­ter­lie­gen nur etwaigen ar­chi­valischen Be­nut­zungs­be­schrän­kungen 30 Jahre nach dem Tod einer Person, 80 Jahre nach einer Heirat und 110 Jahre nach einer Geburt.

Nach dem Archivgesetz der evan­ge­lischen Lan­des­­­kirche [39] darf personen­bezogenes Ar­chiv­­gut zehn Jahre nach dem Tod der be­troffenen Person oder Personen benutzt wer­den. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unver­tret­barem Auf­wand feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt. Weil die staat­lichen Sterbe­register insoweit derzeit vor 1980 und die kirchlichen vor 2000 frei benutzt werden dürfen, die Geburts­register aber nicht, könnte in diesem Buch eine optische Täu­schung entstehen, als seien in Offensen seit Jahr­zehnten nur noch Menschen gestorben. Hätte ein Ehepaar vier Kinder gehabt, von denen eines starb, könnte bei ausschließlicher Benutzung der Sterberegister der falsche Eindruck entstehen, sie hätten nur eines gehabt.

Um dies zu vermeiden, wurden hier auch andere, frei zugängliche Informationsquellen ergänzend heran­gezogen. Allgemein gilt für alle hier publizierten Daten (Geburt, Heirat, Tod), daß es zwar die nach Schutz­fristen bemessenen Zugangs­be­schrän­kungen zu den Archiv­unter­lagen gibt. Es gibt aber kein spezielles Gesetz, das die Pu­blikation solcher Daten regelt oder ein­schränkt.

Niemand ist von Rechts wegen gehindert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unter­richten wie Geburts-, Heirats- und Todes­anzeigen in Zeitungen, Telefon­büchern, Ge­mein­­­deblättern, Grabsteinen und der­glei­chen mehr. Dieses Recht umfaßt das Recht, die Forschungs­ergebnisse in Buchform zu publi­zieren.

Jeder Familie, die aus­drücklich bis in die Gegen­wart mit ihren Lebensdaten berück­sichtigt werden wollte, habe ich das gern er­möglicht. Darum endet der Zeit­raum, inner­halb dessen das Buch komplett alle Einwohner ver­zeich­net, vor Beginn der obigen Schutz­fristen und stützt sich für die Zeit innerhalb der Schutzfristen auf mir von den Familien selbst zur Ver­fügung gestellte Angaben oder öf­fent­lich zugängliche Daten­quel­len wie Geburts- und Todes­an­zeigen.

Der Datenstand ist je nach Über­lie­ferungs­lage sehr unter­schied­lich. Im 17. Jahr­hundert hatte ein ältestes Kirchenbuch schon bald in Fetzen gelegen, so daß Daten fehlen. Bis ins 18. Jahrhundert fiel keinem Pfarrer ein, die Namen der Mütter von Täuf­lingen oder die Eltern von Brautleuten aufzu­schreiben.

Am besten ist die Datenlage im 19. Jahr­hundert bis 1875, solange die Kirchen­bücher eine amtliche Beur­kun­dungsfunktion hatten. Ab 1876 fehlen in den Heiratsregistern wieder die Geburtsdaten der Braut­leute und die Namen ihrer Eltern. Die Heirats­urkunden des Stan­desamts sind ab 1874 insoweit vollständig, aber auch nur bis 1924. Ab 1925 enthalten auch sie nicht mehr die Namen der Eltern der Brautleute. Weil ich nun gerade für diese junge Vergangenheit nicht jedes aus­wärtige Kirchen­buch gerade mal so parat habe, bleiben Wünsche offen.

Um solche Verbindungen später vielleicht noch her­stellen zu können oder zu ermög­lichen, wurden gerade bei der Familie Zieren­berg mit ihrem anzuneh­menden ge­mein­samen Ur­sprung auch die Namensträger aus um­­liegenden Orten hier auf­genommen.

Fehlerquellen

Beim Abschreiben oder Sor­tieren unzähliger Daten passieren bei größtmöglicher Sorgfalt Fehler. Auch in den Kirchenbüchern stecken genug von den früheren Pfarrern gemachte Angaben mit nicht ganz richtigen Daten Augen­fällig wird das beim Vergleichen der bei Taufen angegebenen Geburts­­daten mit später bei der Konfirmation angegebenen, die im Bereich menschlicher Fehler­quoten ab­weichen können, aber auch beim Ver­gleichen der stan­desamtlichen Urkun­den mit gleichzeitigen Kir­chen­buch­einträgen.Dasselbe gilt, wenn man im Kirchenbuch ange­gebene Ster­be­­daten mit denen vergleicht, die ab November 1874 in den parallel geführten Standes­amts­urkunden ste­hen. So soll das zweite Kind einer Familie laut Kirchen­buch am 28.1.1875 gestorben, sein, laut Standesamt aber am 26.1.1875.

Die Standesregister haben bei näherer Be­sichtigung nicht die von ihnen erwartete Zu­ver­lässigkeit aufgewiesen. In den ersten Jahr­zehnten des Stan­des­amts­wesens hat man für das Offenser Stan­desamt offen­bar irgend­einen Offenser ein­gesetzt, dessen Qua­li­fikation darin bestand, als ver­trau­enswürdig zu gelten und schreiben zu können. Daß viele auf­ge­zeich­neten An­gaben falsch waren, ist indessen schon aus späteren Korrekturen in den Stan­des­registern selbst erkenn­bar. Durch Order des Göttinger Land­gerichts von 1889 wurde das Standesamt angewiesen, rück­wir­kend, wie es Vorschrift gewesen wäre, bei jedem Verstor­benen die Namen beider Eltern zu notieren, was Jahrgang um Jahrgang zu langen nach­träglichen Rand­be­mer­kungen führte.

Zumal bei verstorbenen kleinen Kindern, mit deren (gewöhnlich drei) Vornamen man es nicht so genau nahm, gab es häufige Un­richtig­keiten, wenn man die Daten mit denen des Kirchenbuches vergleicht.

Reihenweise unterschrieb ein Standes­be­amter fälschlich mit den Namen der Personen, die ihm den Standesfall anzeigten, was eben­falls zu späteren Rand­be­mer­kun­gen führte, denen zufolge die Unter­schriften als unecht bezeich­net wurden.

Daß ein Standesbeamter noch nicht einmal Henriette schreiben konnte, sondern mehrfach „Hender­jette“ oder wahlweise „Batterode“ oder „Ba­terode“ für Barterode schrieb, rundet den Eindruck ab. Erst mit dem 20. Jahrhundert erreichte das Standes­amt die ihm ab­zu­ver­lan­gende Genauigkeit.

Wer in diesem Buch ein korrektur­bedürftiges Wort oder Datum findet, sollte den Fehler nicht für sich behalten, sondern mir zur Ver­bes­serung späterer Auflagen dieses Buches mit­teilen. Für Ergän­zungen der Daten aus Quellen außerhalb der Kir­chen­bücher gilt das­selbe erst recht.

Ich ergänze gern die Angaben zu jeder mit Familiennummer versehenen Familie dieses Buches. Lediglich neue Fami­lien(num­mern) können nicht mehr ein­gefügt werden, weil sich sonst die numerische Rei­henfolge in Büchern ver­schiedener Auf­lagen unterscheiden würde.

Wer sich in diesem Buch findet, das aber nicht mehr wünscht, kann mir bescheid sagen, dann werde ich die Angaben zu seiner Person für Nachdrucke dieses Buches löschen.

Wider des Sängers Fluch

Wir alle müssen sterben, darin besteht unser menschliches Schicksal. Wir möchten aber nicht vergessen werden und müssen es auch nicht. Ein Anliegen dieses Buches besteht darin, das ehrende Andenken derer wach­zuhalten, die vor uns waren, und denen, die nach uns kommen, das Denken an uns zu erleichtern.

In Ludwig Uhlands altbekanntem Gedicht „Des Sängers Fluch“ ermordete ein böser König einen jungen Sänger, und der schlimmste Fluch, mit dem der alte Sänger den Mörder bestrafen konnte, lautete:

„Weh dir, verruchter Mörder, du Fluch des Sängertums!
Umsonst sei all dein Ringen nach Kränzen blut'gen Ruhms!
Dein Name sei vergessen, in ew'ge Nacht getaucht,
sei wie ein letztes Röcheln in leere Luft verhaucht!“

Der Alte hat's gerufen, der Himmel hat's gehört,
die Mauern liegen nieder, die Hallen sind zerstört;
noch eine hohe Säule zeugt von verschwundner Pracht,
auch diese, schon geborsten, kann stürzen über Nacht.

Und rings statt duft'ger Gärten ein ödes Heideland,
kein Baum verstreuet Schatten, kein Quell durchdringt den Sand;
des Königs Namen meldet kein Lied, kein Heldenbuch:
Versunken und vergessen. Das ist des Sängers Fluch.

 

Aus Offensen aber soll niemand versunken und vergessen sein. Viele alte, vergessene Namen fördert dieses Buch aus uralten, stockfleckigen oder zerrissenen Urkunden wieder hervor, und es möchte allen Lebenden, deren Namen in ihm stehen, zu langwährendem Andenken verhelfen.

 

 



[1] So stellt es ein typisches Manko gängiger Dorfchroniken dar, daß sie zu viel Landesgeschichte und Volkskunde (dafür gibt es Spezialliteratur) und oft zu wenig Fakten enthalten, die nur das zu würdigende Dorf betreffen.

[2] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.1.1989 (1 BvL 17/87)

[3] Die Rechtsprechung billigt dem Kind einen Schutz dafür zu, daß ihm erlangbare Informationen vorenthalten werden, OLG Hamm, Beschluß vom 13.6.2007 (3 W 32/07).

[4] Für das frühe Mittelalter siehe Hans Georg Stephan, Zur Siedlungsgeschichte im Raum Fürstenhagen von der Steinzeit bis zum Ausgang des Mittelalters, in: Klaus Kunze, Fürstenhagen im Bramwald, S. 9-35.

[5] Mithoff, Kirchen und kapellen im Königreich Hannover, 1865 (Göttinger Urkundenbuch II Nr.180.

[6] HStA Hannover, Cal. Or. Nr.20/II.

[7] HStA Hannover, Cal. Or. 1 Nr.15, Original. Siegel an Per­­gamentstreifen anhängend. Druck: UB Stadt Göttingen II Nr. 180.

[8] Die Landkäufe des Klosters sind vor dem Hintergrund eines einige Jahrzehnte währenden geistlichen und wirtschaftlichen Auf­schwunges des Klosters im 15. Jahrhundert verbunden, der unter dem Begriff „Burs­felder Kongregation“ in die abendländische Geschichte eingegangen ist.

[9] Siehe auf der abgedruckten Karte von 1570 das Haus zwischen Heisebeck und Offensen mit der Beischrift Möl.

[10] HStA Hannover, Cal Or. 100 Nr. 116/1, Ausfertigung, anhängendes Siegel, beschädigt, Rückvermerk: Littera Ludecken Dunthemans super venditione pratum Hesebeck (15. Jh.).

[11] HStA Hannover, Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 86/1. – Desgleichen: (fol. 2r-2v): Ludecke Duntemans verkauft dem Kloster Bursfelde seine Wiese zwischen Heisebeck (Hesebecke) und Offensen (Offenhusen) in dem soge­nannten Dun­te­mans­grund mit der Mühlstätte und allem Zubehör. (Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 116/1), 1480 März 12 (an deme Tage Gregorii) Kopie (15. Jh.).

[12] Das Zeichen + vor einem Ortsnamen bezeichnet in der Geschichtsforschung einen nicht mehr bestehenden Ort oder nachträglich er­schlossenen Ortsnamen.

[13] Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 86

[14] Stephan, Hans-Georg, Leusch­ner, Hanns-Hu­bert, Dendrochro­nologische und bau­ge­schichtliche Unter­suchungen an den Turmkir­chen in Offensen und Fürstenha­gen, Landkreis Northeim, - Anmerkun­gen zur Wie­der­besiedlung von Dörfern in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Göttin­ger Jahr­buch 44, Göttingen 1996, 33-59.

[15] Stephan, Fürstenhagen im Bramwald, a.a.O., S.33.

[16] Philipp Meyer, Ein kirchliches Steuerregister des Göttinger Landes von 1537, in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte, 1951, S.69 ff. (75).

[17] Diese Größenordnung wird durch eine Liste der Bewoh­ner von 1585 bestätigt, die knapp über 60 Per­sonen zählt, unter ihnen auch nur saisonale land­wirt­schaftliche Arbeiter, StA Hannover Cal Br 1, Nr.1323, abgedruckt im OSB Bursfelde.

[18] Heinrich Lücke, Wieviel Einwohner hatten die süd­hannoverschen Dörfer im Jahre 1550?, in: Norddeutsche Familienkunde 1952/53, S.15 f.f.. nach HStA Hannover Manuskript C Nr. 1a (Original durch Kriegseinwirkung vernichtet).

[19] Siehe im Quellenverzeichnis und Abbldung in der Ein­führung. Das Dokument von 1531 hat insgesamt 14 Seiten.

[20] Siehe im Quellenverzeichnis.

[21] Klaus Kunze, Fürstenhagen im Bramwald, S.52, nach HStA Hannover Cal.Br.22 Nr.1434, ab Blatt 7 und folgende. Brief offenbar vom 6.2.1572 (Blatt 15).

[22] Siehe i.e.: Klaus Kunze, Fürstenhagen im Bramwald, S. 72 ff. sowie HStA Hannover Cal. Br. 2 Nr. 1715 Verbesserung der Aufkünfte der Pfarre zu Fürstenhagen und Offensen.

[23] Siehe ausführlich im Anhang in diesem Buch.

[24] HStA Hannover Cal Br 1, Nr1323 fol.11 und 11 Rückseite.

[25] Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchenge­schichte, Hrg. Ferdinand Cohrs, 8. Jahrgang, 1904, S.176.

[26] Anzeiger des germanischen Nationalmuseums Nr.3 (Mai und Juni) 1892, nach: Numismatisch-sphragistischer Anzeiger Nr. 4.)

[27] Am 8.4.1945 nachmittags rollte laut Kb. Fürstenhagen die amerikanische Front über Offensen (Vermerk des Pfar­rers im Kirchenbuch von Fürstenhagen und Offensen).

[28] Brümmer, S.6, dagegen 1939: 452 und 1961: 526.

[29] Brümmer, S.83. Die Zahlen für 1947: 66/91, 1948  55/105, 1949: 48/123, 1950: 49/105, 1951: 50/102, 1952: 38/77, 1953: 36/61, 1954: 35/49, 1955: 36/32, 1956: 34/23.

[30] Vgl. zum Datum: „Elisabeth Mildner aus Schnellewalde in Oberschlesien verschlug es am 11. Juli 1946 nach Offensen: „Dieser kleine Ort war – wie alle anderen in der Uslarer Gegend – völlig übervölkert, aber wir bekamen ein leeres Zimmer, wo wir uns ein Strohlager machten“, erinnerte sie sich später. „Wir dankten Gott, dass wir wieder ein Dach überm Kopf hatten. Wir bekamen Lebensmittel und noch einige Möbelstücke. Zuerst konnten wir bei der Wirtin kochen und erhielten dann auch ein Öfchen.“ (Gerd Gail, Wolfgang Schäfer, Helmut Schreckenbach, Vogel­per­spektiven, Holzminden 2007, S.9).

[31] Unter der Bezeichnung "Aktion Schwalbe" kamen ab dem 26.2.1946 bis Januar 1947 Vertriebenentransporte aus Schlesien in Marienthal Kr. Helmstedt an, die durch das britsche Militär in rund 350 Namenslisten erfaßt wurden. Siehe auch: Ralf Volkmann, Das Flüchtlingslager Mariental (1945-1947) und die Vertrie­benen­trans­porte aus Schlesien (1946 - 1947), ISBN 3-00-001801-8

[32] Am 3.9.1646 waren die „Offenhäuser Kirchen­rechnungen“ bei der Visitation vorgelegt worden: Karl Kayser, Die Generalvisitation des D. Gesenius im Fürstentum Göttingen 1646 und 1652, in: Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte, 11.Jahrgang 1906, S. 147 ff. (151), wozu der Autor in Fn. vermerkt: „Offensen, seit 1564 mit Fürstenhagen verbunden, gehörte damals zu Schoningen.“

[33] HStA Hannover, 1740-1745: Hann 74 Uslar Nr.1250, 1761-1770 (Nr.1252), 1771-1780 (Nr.1253), 1781-1790 (Nr.1254), 1791-1803 (Nr.1255), 1813-1820 (Nr.1256), 1821-1827 (Nr.1257), 1828-1834 (Nr.1258).

[34] Von Hand des Andreas Schimpf =Fü984=, Pfarrer in Fürstenhagen und Offensen 1692-1712.

[35] 1646/1647, vgl. i.e. K. Kunze, Fürstenhagen im Bramwald, S. 44 m.w.N.

[36] Zum Vergleich: Man schrieb auch im Kirchenbuch wie überall, im 17. Jahrhundert die „Frau“, sondern „Fraw“ wie im englischen Wort „new“, das man am Ende auch „u“ spricht.

[37] Kursivdruck: Nach Johann Georg Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, erschienen 1773-1858.

[38] Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist. Hier sind einschlägig §§ 5, 61, 62 PStG.

[39] Kirchengesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Sicherung und Nutzung kirchlichen Archivgutes (Archivgesetz) vom 26. Februar 1999, (Kirchl. Amtsblatt S. 31 - 35; RS 90 A), Schutzfristen: § 7. Vor Ablauf der Schutzfristen kann das Archiv im Einzelfall aber gemäß § 7 Abs. 7 die Benut­zung genehmigen, wenn sie für ein wis­senschaftliches Vor­haben erforderlich und sichergestellt ist, daß schutz­würdige Belange der betroffenen Person und Dritter nicht beeinträchtigt werden.