Dorfgeschichte ist Personengeschichte
Als Menschen sind wir geschichtliche Wesen und messen auch Ländern,
Städten und Völkern eine eigene Geschichte zu. Für eine Dorfschaft wie Offensen
ist eine solche Geschichtsschreibung nicht sinnvoll. Als bäuerliche Ansiedlung
tritt das Dorf zu Beginn der Neuzeit aus den Schriftquellen in unser Blickfeld,
aber nicht als geschichtliche Einheit wie eine Land oder auch nur eine Stadt.
Offensen als Ganzes war nämlich von Beginn an niemals ein handelndes geschichtliches Subjekt, sondern stets Objekt.
Ein Dorf war seit dem Mittelalter etwas, das ein Grundherr „hatte“
und besaß, um aus den Abgaben der Bewohner Einkünfte zu erzielen. Die
Geschichte dieser Bewohner nachzuzeichnen ist aber Personengeschichte. Nur
der personengeschichtliche Ansatz eignet sich bei der Darstellung der
Vergangenheit Offensens. Es ist bezeichnend für diese Grundproblematik, daß
alle „Dorfchroniken“ der Gegend eigentlich keine sind. Sie sind vielmehr im
Kern eine Darstellung der Lebensverhältnisse der Menschen vor allgemeinen zeitgeschichtlichen
Hintergründen, die genau genommen nicht Gegenstand der Ortsgeschichte sein
können.
Die eigentliche Dorfgeschichte hingegen spielte sich ab vor dem
Hintergrund überall ähnlicher historischer Verhältnisse. Akteure dieser
Dorfgeschichten waren immer die individuellen Menschen. Der personengeschichtliche
Ansatz dieses Buches schafft die Voraussetzungen dafür, die Geschichten nachzuvollziehen,
die den konkreten Menschen in Offensen widerfahren sind.
In einem Dorf wie diesem ereignete sich Geschichte nicht in Form
großer Abstrakta wie „der Krieg“, „die Seuche“ oder „die Auswandererung“,
sondern viele einzelne Menschen lebten, liebten und starben. Hier wird „Geschichte“
im konkreten Lebensschicksal greifbar. Diese Lebensschicksale lassen sich in
diesem Buch in gebotener Knappheit ablesen. Wer sich für die einzelnen Menschen
gar nicht interessieren mag, sollte auch bei der „großen Geschichte“ schweigen.
Die älteste und lange einzige Körperschaft, in der sich die Offenser
zusammenfanden, war keine politische Einheit, sondern war und ist die
Kirchengemeinde.
Ihren Aufzeichnungen ist es zu danken, daß wir über die hier früher Lebenden
näheres wissen. Staatliche Register und Steuerlisten bieten keinen
gleichwertigen Ersatz für das Wissen um Geburt, Heirat und Tod.
Darum beinhaltet dieses Buch mit den Namen und Lebensdaten der
Offenser zugleich ihre Geschichte im Rahmen derjenigen Gemeinschaftform, die
sich sich als Gemeinde selbst gegeben hatten.
Zweck dieses Buches
Ein Ortssippenbuch ist ein
Personenlexikon. Sein nächstliegende Verwendungszweck des Buches besteht darin,
den Leser über die verwandtschaftlichen Beziehungen der Offenser zu
unterrichten. Es erfüllt darum primär eine zwischenmenschliche, soziale
Funktion. Das Wissen um die verwandtschaftlichen Zusammenhänge entfaltet
integrative Kraft.
Der einzelne Benutzer mag
sich anhand des Buches auch seinen persönlichen Stammbaum erstellen und an die
Wand hängen. Die naheliegende Neugierde auf die eigene Abstammung ist ein
zutiefst menschliches Gefühl. Das Recht auf die Kenntnis der individuellen
Herkunft ist inzwischen sogar von der Rechtsprechung anerkannt und steht überzogenen
Anonymisierungswünschen entgegen, wo es zum Beispiel um uneheliche oder
künstlich gezeugte Kinder geht.
Für sozialgeschichtlich
oder heimatgeschichtliche Forschungen sind Bücher wie dieses seit langem
unentbehrlich. Eine Dorf- oder Heimatgeschichte zu schreiben, ohne von den
handelnden Personen wenigstens die Eckdaten ihre Lebenslaufes zu kennen, wäre
vermessen.
Sozialgeschichtlich sind
Bücher wie das vorliegende dann eine Fundgrube, wenn sie durch Register und
Verzeichnisse gut erschlossen sind.
Zur älteren Geschichte
Offensens
Über die frühneuzeitliche Geschichte des im Mittelalter gegründeten
Dorfes gibt es nicht viel Archivmaterial:
1437 hatte Offensen eine einfache Kirche mit einem steinernen Altar.
Am 18.4.1437 sind Zehnteinkünfte aus Offensen in einem Calenberger
Hausvertrag erwähnt, bestätigt am 17.1.1442:
Herzog Otto von Braunschweig-Lüneburg, Sohn des seligen
Herzogs Otto, vereinbart mit Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, daß
jener die Regierung seines Landes (Göttingen) übernimmt, dafür ihn, seine
Mutter, seine Frau Agnes von Hessen und ihr Leibgeding beschützt und
verteidigt. Amt und Schloß Uslar behält er sich dabei als Residenz vor, sowie
genannte Deputate und jährliche Zahlungen, u.a. die Zehnten zu Offensen und
Eschershausen. Herzog Wilhelm übernimmt auch sämtliche Schulden des Fürstentums
und zahlt 10.000 Gulden für die Auslösung der Schlösser Moringen, Harste und Seesen.
Am 12.3.1480 verkaufte Lüdeke Duntemann dem Kloster Bursfelde seine Wiese zwischen Heisebeck (Hesebecke)
und Offensen (Offenhusen) in dem
sogenannten Duntemansgrund mit der Mühlstätte und allem Zubehör und den davon zu leistenden Abgaben: 1 Fastnachtshuhn und 1 Schilling auf den
Hof in
Imbsen
(Ymmessen) und 6 Pfennige jährlicher
Zins auf die Burg
Gieselwerder
(Gyslenwerder) von einem Platze
derselben Wiese, „de Frankenbuge“ genannt. Ein weiteres Doppelblatt enthält drei Urkundenabschriften:
1. Propst Heinrich
Wegener, Priorin Hedwig von
Wetter, Sängerin Elisabeth
Roland, Küsterin Margarete
Sebesche, Kämmerin Elisabeth
Bungenschläger und das
Kloster
Lippoldsberg
verkaufen dem Abt und Kloster Bursfelde den halben Zehnten und Güter in
Heisebeck, +Howartessen (
Hauwersen)
und +
Haldmerden,
1451 November 3, (des dridden daghes na
aller godes hilgen dages).
2. Heinrich
Marscher verkauft dem
Kloster
Bursfelde seinen Wiesenplatz „by den
Stegen an und beneden dem vorde“ in der Feldmark von
Heisebeck.
(vgl. Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 115), 1470 Mai 19, (des Sundagen avendes vor sinte Urbanstage)
1447 wurden die 65-88 Jahre alten Eichen gefällt, deren Holz in der
mittelalterlichen Turmkirche Offensens verbaut ist. Stephan bringt dies mit dem
Durchzug hussitischer Hilfstruppen des Erzbischofs von Köln in der Soester
Fehde 1447 in Zusammenhang, die angeblich 1447 bei Beverungen über die
Weser setzten und marodierend durch den Solling gezogen sein sollen.
1537 hatten die
Alterleute
in Off. 1 Gulden und ½ Schilling „Steuer des 16. Pfennigs“ vom Vermögen der
Offenser Kapelle an die Landesherrschaft zu zahlen.
Die Einwohnerzahl Offensens war im 16. Jahrhundert erst
niedrig, stieg aber anhaltend an. Für vergleichbare Dörfer hatte sie um 1550
betragen: Bursfelde 47 Personen und mit dem Außendorfe Fürstenhagen 49 Personen in 19 Haushaltungen, Schönhagen
104 (41 Haushaltungen), Kammerborn 36 (14 Haushaltungen), Schlarpe 51 (23
Haushalte), so
daß auch in Offensen mutmaßlich nicht mehr als 10-15 Familien gewohnt haben
dürften. 1526 und 1531 bezeugen die Gieselwerderischen Forstrechnungen sechs
Offenser namentlich, von denen drei Mascher hießen. Die Musterungsliste erfaßte in Offensen 1585 37 wehrfähige Männer.
Einem kleinen Bevölkerungsüberschuß unter anderem in Offensen standen
seit dem 14. Jahrhundert wüst gefallene Ortschaften gegenüber. Wenn die von
1550 genannten Zahlen so stimmen, hätten in Fürstenhagen 1550 nur zwei
Menschen gelebt.
Das Gebiet des dem Herzog von Braunschweig gehörenden wüsten Dorfes
war durch das Kloster Bursfelde seit etwa 1450 extensiv bewirtschaftet worden.
Das Kloster kaufte systematisch Ländereien und Rechtstitel (Herbstbede 1489)
hinzu. Nach Reformation und Inventarisierung des Klosters (1542, Nachweise
im OSB Bursfelde) vereinigten sich die Rechte an Fürstenhagen beim
Landesherrn.
Dessen Amtmann Curt von
Bardeleben ließ es ab 1553 durch
Ansieder aus Ortschaften der Umgebung wieder besiedeln die Bäume für Bauholz
und um Ackerland zu gewinnen roden durften. Zu ihnen gehörten Mitglieder der
Sippe
Duntemann, die von Offensen gekommen
sein könnten: Hans Duntemann rodete um 1553 in Fürstenhagen 6 Morgen.Es rechtfertigt sich die
abschließende Feststellung, daß Fürstenhagen ab 1550 auch durch Siedler aus
Offensen wieder besiedelt worden ist.
In Fürstenhagen belegt ab 1527, Offensen 1531 und in Verliehausen
1585 als Erbmüller bis ins 19. Jahrhundert lebte die Familie fort. Ein Hilmar
Duntemann wohnte in Fürstenhagen, war
aber 1626 Oppermann (Lehrer und Küster) in Offensen.
Auf der abgebildeten Karte von 1570 ist der Weg von Offensen nach
Heisebeck noch als Kirchweg bezeichnet. Also gingen die Offenser ihn zur
Kirche, bevor ihnen in ihrer eigenen Kapelle gepredigt wurde. Seit 1564 gab es
für Offensen und Fürstenhagen einen gemeinsamen Pfarrer, der in Fürstenhagen
wohnte. Erster Pfarrer war
Volkmar Finger. Die Offenser mußten finanziell zur Erhaltung des Pfarrhauses in Fürstenhagen
beitragen.
1572 schenkte Burkhart von
Kram der Kirche von Offensen den dortigen
Meierhof, aus dessen Einkünften sie seitdem Lehrer und Pfarrer besolden
konnte.
1576 ließ Pfarrer
Finger mit Erlaubnis des Mündener
Amtmannes
Curdt von
Bardeleben an der Grenze heraus an Hellebecks Grund genannt der Rotenbreiten
nach dem Hasselborne 10 Eichen für 2 Taler 8 Groschen zum Hausbau
schlagen, welche die Gemeinde Fürstenhagen fällte und herausführen half, darzu die Dorfschaft Offensen mit 3 Wagen
gleicher gestalt geholfen.
Der Kirchenvisitation von 1588 zufolge predigte der in
Fürstenhagen wohnende Pfarrer alle zwei Wochen in Offensen.
1724, 1763, 1770, 1778, 1793, 1797 und 1802 herrschten in Offensen
Pockenepidemien.
An den sogenannten
Blattern
starben vor allem Kinder. 1778 starben neun Kinder daran, zwischen Februar und
April 1793 neun, im April kam als zweite Seuche die Ruhr, an der bis zum Sommer
drei Kinder starben. 1788 verzeichnete Pfarrer von
Einem an der roten
Ruhr
Verstorbene.
Am 23.4.1892 rodete ein Landwirt eine größere Anzahl Silbermünzen
aus der Zeit des 30jährigen Krieges aus. Gut erhalten ist namentlich ein
Mariengroschen aus dem Jahe 1624 und ein anscheinend spanischer Thaler.
Heimatvertriebene und Flüchtlinge
Weil die Änderungen des Personenstandsgesetzes es jetzt erstmals
erlauben, auch recht junge Jahrgänge der standesamtlichen Aufzeichnungen
Register auszuwerten, kann dieses Buch erstmals auch die aus Ostdeutschland
Geflüchteten und Vertriebenen dokumentieren. Bisherige Ortssippenbücher
endeten mit Kriegsende oder früher.
Die vielen Offenser Gefallenen beider Weltkriege waren überwiegend
junge Burschen oder junge Familienväter, und ihr Tod hinterließ sichtbare
Lücken in den Geburtsregistern. Dieser Umstand und die nach dem Zusammenbruch
1945 hier ankommenden Evakuierten, Flüchtlinge und Vertriebenen bewirkten eine Veränderung der
dörflichen Bevölkerungsstruktur, wie es sie Offensen noch nicht erlebt hatte.
Einschließlich Flüchtlinge und Vertriebene lebten im Winter
1946/1947 919 Menschen in Offensen. In die Offenser Schule gingen 1946 60 einheimische, aber 89 Flüchtlingskinder.
Weil viele Flüchtlingsfamilien und ihre Nachkommen dauerhaft
blieben und zu Vorfahren späterer Generationen wurden, möchte dieses Buch
ihnen nicht weniger genealogische Aufmerksamkeit widmen als in früheren
Zeiten Zugewanderten. Dies drückt sich darin aus, daß die genealogischen
Spuren der Flüchtlinge, wo es mir möglich war, bis in ihre Heimatorte zurückverfolgt
wurden.
Die Flüchtlinge kamen erkennbar in größeren Gruppen,
Familienverbänden oder Nachbarschaften aus Dörfern derselben engeren Umgebung.
Quantitativ hervorzuheben sind im Mai 1946 Vertriebene aus dem Riesengebirge
(Kreis
Hirschberg)
und im Juni 1946 Vertriebene aus Oberschlesien
(Kreise
Neustadt
und
Leobschütz).
Die Datenbasis ist leider nicht lückenlos, weil für Geburten der
katholischen Oberschlesier weder ein örtliches Kirchenbuch noch die
standesamtlichen Register benutzt werden durften.
Umfang der Auswertung
Dieses Buch dokumentiert die Offenser Bevölkerung etwa seit Anfang
des 17. Jahrhunderts. Aber erst 1636 beginnen die fortlaufenden Kirchenregister.
Die älteren personengeschichtliche Quellen aus dem Staatsarchiv Hannover
wurden eingearbeitet, verraten aber oft keine familiären Zusammenhänge.
Die im Quellenverzeichnis genannten Archivalien wurden grundsätzlich komplett
ausgeschöpft.
Weil bei diesem Ortssippenbuch nicht die Gefahr bestand, der Buchbinder
könne die vielen Seiten nicht binden können und in Anbetracht der leider vorhandenen
Lücken im Kirchenbuch wurde bei der Aufnahme nicht in Offensen wohnender
Familien nicht kleinlich verfahren. Manchmal lassen sich Familienstrukturen
und –zusammenhänge nur erschließen, wenn man verwandte Familien aus unmittelbar
umliegenden Dörfern hinzunimmt und die Daten vergleicht. Das gilt besonders
für nicht sonderlich ortsfeste
Hirten-
und
Müllerfamilien.
Ebenfalls in Hinblick auf Lücken in den Kirchenregistern wurden
auch Taufpaten bis 1799 vollständig erfaßt, eine Methodik, die andernorts verzichtbar
ist.
Nicht in Offensen wohnende Familien wurden regelmäßig in dieses
Buch aufgenommen, wenn auch nur ein einziger Anlaß dazu bestand, zum Beispiel
die Konfirmation eines Kindes in Offensen. Ferner wurden auswärtige Familien
aufgenommen, wenn mehr als eines ihrer Kinder nach Offensen geheiratet hat
oder wenn sowohl Vorfahren- als auch Nachkommenfamilien aus Offensen
stammten.
Das ist zum Beispiel bei Familie
Otte der Fall, die teilweise von
Offensen stammten, über andere Generationen in Verliehausen wohnten und von
denen spätere Nachkommen wieder nach Offensen heirateten oder sich mit
Offensern verheirateten. Letztlich kam es immer nur darauf an, genealogische
Zusammenhänge herzustellen und ortsübergreifend möglichst vollständig darzustellen.
Wenn eine auswärtige Familie in das Buch aufgenommen wurde, dann
wiederum komplett und nicht nur mit bruchstückhaften Angaben.
Die Kirchenbücher
Die Kirchenregister bestehen aus den Tauf-, Heirats-, Sterbe- und
Konfirmandenregistern.
Kirchenrechnungen konnten in Offensen nicht mehr vorgefunden werden.
Während die Kirchenrechnungen von Fürstenhagen seit 1626 erhalten sind,
gibt es auf den Verbleib der Rechnungen des 17. Jahrhunderts für Offensen
keinen Hinweis. Ab
1740 (wohl bis 1820) liegen Offenser Kirchenrechnungen im Staatsarchiv Hannover. Die folgenden Jahrgänge liegen im Archivraum des ehemaligen Pfarrhauses
in Fürstenhagen.
Das älteste Kirchenbuch liegt nur in Abschrift von späterer Hand vor. Mehrfach wird notiert, von dem einen oder anderen Jahr hätte sich in dem
alten, zerrissenen Kirchenbuch nichts gefunden. Dadurch sind Überlieferungslücken
entstanden. Wie ein Vergleich zwischen den 1689 im Kopfsteuerverzeichnis
genannten Kindern der Familien mit den Taufregistern erweist, gab es Kinder,
für die der Taufeintrag verlorengegangen ist.
Wir kennen auch die Gründe für das Zerreißen des Kirchenbuchs: „1648 Von neuem wieder angefangen, weilen das
Vorige im Schwedischen Durchzuge und Einquarthierungen verlohren worden. Offenbar wurden
seine Fetzen später wieder gefunden und abgeschrieben.
Zwischen 1754 und März 1763 fehlen alle Einträge. Manche Daten sind
von späterer Hand nachgetragen, vielleicht der des Küsters.
Eine Familie
Soweit nicht abweichend bezeichnet, beziehen sich alle Angaben auf
Einträge im Kirchenbuch Offensen. Das Grundgerüst jeder Familie bilden Vater,
Mutter und Kinder jeweils mit ihren Geburts-, Heirats- und Todesdaten.
Anstelle des Geburtsdatums verzeichnet das Kirchenbuch bis August
1738 nur das Taufdatum (~) und anstelle des Sterbedatums nur das
Begräbnisdatum.
Familien, die hier wohnten, wurden immer als eigene Familie mit Familiennummer
im Alphabet aufgeführt. Innerhalb desselben Familiennamens sind die
Familien nach Heiratsdatum sortiert.
Wenn jemand für mich erkennbar aus dem Ort weggeheiratet hat,
findet sich die Heirat bei seiner Geburt im Rahmen seiner elterlichen Familie
angegeben. Die Ehe mit seinem auswärtigen Ehepartner steht nicht immer unter
einer eigenen Familiennummer, wenn die Eheleute hier nicht lebten.
Eine Sippe
Sippe ist die historisch überlieferte Bezeichnung für eine durch
Verwandtschaft oder Schwägerschaft verbundene Gruppe mehrerer Familien. Wie
in Ortssippenbüchern üblich bezeichnet sie in diesem Buch miteinander verwandte
Familien desselben Familiennamens.
Namen und Namensformen
Sowohl für Vornamen als auch für Familiennamen gab es bis ins 19.
Jahrhundert keine verbindliche Rechtschreibung. Die Pfarrer schrieben Namen
nach Lust und Laune, und unbekannte Namen schrieben sie nach Gehör. Dieses Buch
dokumentiert die Personen und Familien Offensens und damit auch die wechselnden
Schreibmoden. Es ist darum in diesem Buch ebensowenig ein Fehler wie im
Kirchenregister, wenn jemand zum Beispiel mit Namen
Öhlemann geboren wird und als
Eulemann heiratet. Wenn das im Kirchenbuch
so steht, dann steht es auch in diesem Buch so.
Darum spielt die Verwendung von t oder th, von i / ie /ieh und so
fort keinerlei Rolle für die Identifizierung eines Familiennamens.
Für die benutzerfreundliche Einordnung der Familien in alphabetischer
Folge ist es manchmal schwierig, ob eines
Clages unter C oder unter K wie
Klages einzuordnen war. Hier war letztlich
ausschlaggebend das Bedürfnis, die aufeinanderfolgenden Generationen untereinander
angeordnet zu dokumentieren und den Leser nicht zu dauerndem Blättern (wie
von C zu K) zu zwingen.
Bis etwa Ende des 18. Jahrhunderts wurde nur Platt gesprochen,
weshalb auch bei der Niederschrift von Namen dieselbe Person zum Beispiel als
Schaper
oder
Schäfer/
Scheffer
oder
Rurup
/
Rurauff
niedergeschrieben wurde.
Es war allerdings nicht Aufgabe dieses Buches, allgemeingültige
Namensetymologien langatmig zu erklären. Wer nicht weiß, daß sich etwa von
Namen Nikolaus die volkstümlichen Formen Klaus / Cla[g]s, Clawes / Klages und
so fort ableiten oder daß die Lautfolge wie „Klaues“ im 17. Jahrhundert
gewöhnlich mit den Buchstaben Clawes niedergeschrieben wurde,
mag eines der guten Namenbücher zu Rate ziehen.
Familiennamen wurden früher dekliniert, wie es heute heute noch im
Russischen mit Frauennamen und in der deutschen Umgangssprache der Fall ist:
„Die alte Meiern“ heißt mit Familiennamen Meier und nicht Meiern. Das –n ist
grammatisch ein schwacher Genitiv, der neben dem starken mit –s am Wortende
ständig benutzt wurde, vor allem bei Familiennamen, die auf –e auslauten (wie
in Offensen Feilke – Feilken).
Bei Vornamen weiß jeder, daß ein Friederich, Friedrich oder Fritz
derselbe ist. Geläufige Kurzformen wurden nie als besondere Namen empfunden.
Auch ob es Henrich hieß oder Heinrich, Georg oder Jörgen und so fort bei allen
Vornamen, das wechselte im Kirchenbuch jeweils mit einem neuen Pfarrer und
seinen Vorstellungen.
Heute weniger geläufige Kurzformen sind Orthea oder Orthia für
Dorothea und Vester für Sylvester.
Der Übergang von der Mundart zum Hochdeutschen vollzog sich,
soweit an Taufnamen ablesbar, ab 1800. Innerhalb von 10-20 Jahren wurde die
Form „Henrich“ verdrängt durch „Heinrich“.
Taufpaten
Die Taufpaten eines Kindes können Hinweise auf die familiäre
Herkunft der Kindeseltern geben. Diese Hinweise waren für Offensen wichtiger
als für andere Orte und Ortssippenbücher, weil mehrere Überlieferungslücken
in den Kirchenregistern zu überbrücken waren. Weil die Paten meistens nahe
Angehörige wie Großeltern, Onkel und Tanten waren, ließ sich manches Mosaiksteinchen
nachträglich einfügen. Bis zum 18. Jahrhundert wurden die Paten darum grundsätzlich
hinter den Kindern mitgeteilt, wie es sich aus den Taufregistern ergab.
Konfirmationsnoten
Seit 1794 liegen für Offensen Konfirmandenregister vor. Aufgrund
höherer Anweisung hatten die Pfarrer den Kindern Noten zu geben. Eine
staatliche Schule gab es noch nicht. Die Konfirmationsnoten sind darum unseren
Schulnoten gleichzusetzen und stillen keineswegs religiöse Interessen.
Bis 1848 bestanden sie aus einer Gesamtnote für alles. Seit 1849
wurde differenziert zwischen Noten für Fertigkeiten im Lesen, Kenntnisse der
christlichen Religion, Schulbesuch und sittlichem Betragen. Um den Text in
diesem Buch nicht unnötig aufzublähen, werden die Noten nach immer demselben
Schema hinter Abkürzungen eben so wiedergeben, also in der Reihenfolge
Lesen, Religion, Schulbesuch und Betragen.
Leider sind nicht für jeden Jahrgang die vollständigen Noten
aufgeschrieben worden. 1851 zum Beispiel kehrte der Pfarrer bis 1857 wieder zur
„Gesamtnote“ zurück.
Ab 1876 verzeichnet ein neu angefangenes Konfirmandenbuch keine
Noten mehr.
Witwer und Witwen
Bei zweiter oder dritten Ehen wurde nicht eigens angegeben, daß der
Heiratende Witwer oder Witwe war. Das war nämlich für eine Wiederheirat
selbstverständliche Voraussetzung und änderte sich erst sehr langsam seit dem
19. Jahrhundert. In seltenen abweichenden Fällen wurde eine etwaige Scheidung
ausdrücklich angegeben.
Todesfälle
Bei bloßen Jahresangaben der Geburtsjahre handelt es sich
grundsätzlich um aus Rückrechnung vom Sterbealter gewonnene Angaben, manchmal
zusätzlich gekennzeichnet durch „err.(echnet)“.
Altersangaben bei einem Sterbefall sind nicht vom Bearbeiter
errechnet, sondern entsprechen den Kirchenbucheinträgen und stimmen
erfahrungsgemäß nicht immer oder nicht immer genau. Wenn ein exaktes Geburts-
oder Taufdatum nicht bekannt ist, wird aus dem Sterbealter das Geburtsjahr rückgerechnet
und angegeben.
In früheren Jahrhunderten pflegten Tote bei bürgerlichen und
bäuerlichen Personen nicht überführt zu werden. Der Sterbeort war darum gewöhnlich
der Wohnort. Ab dem 20. Jahrhundert weicht der Sterbeort oft vom Wohnort ab,
wenn jemand in einem auswärtigen Krankenhaus starb. Weil es für dieses Buch
aber darauf ankommt, wo jemand wohnte, wurde auswärtige Krankenhaus-Sterbeorte
als solche im Regelfall nicht erwähnt.
Totgeburten
Totgeburten wurden hier weggelassen, soweit nicht ein bestimmter
Erkenntniszweck dazu Anlaß gab.
Worterklärungen
Eine Anzahl in den Urkunden verwandter und hier so dokumentierter
Begriffe ist ausgestorben und darum erläuterungsbedürftig.
Den Grundstock der Dorfbevölkerung bildeten bis ins 18. Jahrhundert
dienstpflichtige Bewohner, die in einem kleinen Häuschen wohnten und Land
bebauten. Das Häuschen hieß Kate oder Köte, und die Bewohner hier Kötner,
Kötter, Köther, anderswo auch Kätner.
Die Pächter des zum grundherrschaftlichen
Meierhof
(zu diesem siehe im Anhang) gehörenden Landes hießen Meier. Wer nur eine halbe
Stelle gepachtet hatte, hieß Halbmeier oder Halbspänner. Die Meier tauchen in
den Bevölkerunglisten auch unter „
Ackermann“
auf, was also nicht nur mit Bauer gleichzusetzen ist, sondern sie gegenüber
den Kötern heraushebt.
Ob ein Köter dienstpflichtig war, richtete sich offenbar nicht nach
seiner Person, sondern nach der Hofstelle oder Köte, die er bewohnte. Die
soziale Ungleichheit war nicht Folge eines geringeren persönlichen
Rechtsstatus. Die Dienstpflicht ruhte auf der bewohnten Stelle, nicht auf der
Person. Andernfalls gäbe es nicht in der Musterung 1613
eine
Rubrik für „freie Kotter“, in der nur eine Person erscheint. Ich nehme an, daß
besondere Berufe wie Müller allgemein von den Dienstpflichten befreit waren.
Von
Halbköttern
heißt es 1613, es dienten jeweils ihrer zweie einen vollen Dienst. Dieses
Verzeichnis nennt auch fünf Bey Bawern (Bei-Bauern), offenbar Personen ohne eigene Hausstelle.
Hurenkinder
waren nicht Kinder von Prostituierten, sondern uneheliche Kinder.
Leibzüchter sind Altenteiler, also Hofinhaber, die ihren Hof
überschrieben haben und eine Altenteiler-Wohnung bewohnen und vom Übernehmer
bekösteigt werden.
Todesursachen
Die Überlieferung der Todesursachen endet leider mit Einführung des
Standesamts (1874) im Jahre 1875. Seitdem haben die Kirchenbücher ihre amtliche
Beurkundungsfunktion verloren, und die Pfarrer füllten vorgesehene Rubriken
nicht mehr aus. Zu den häufigen Todesursachen zählen gleichfalls Krankheitem
und Krankheitsbilder, die heute unter anderen Namen bekannt sind und darum
einer
Erläuterung alter Krankheitsbezeichnungen
bedürfen:
Bräune
=
Diphterie
[= Halsgeschwür, Halssucht, Halsweh, böser Hals, L. Angina, Fr. Esquinancie, oder Squinancie. Ich zeige hier bloß einige unvermuthete Ursachen dieser Krankheit, und deren
Cur durch äusserliche Hausmittel an, insofern dieses in den Bezirk meines Werks
zu gehören scheint. Es haben sehr viele junge Leute das Unglück, mit bösen
Hälsen, oder der sogenannten falschen Bräune, beschweret zu werden, indem
ihnen die Mandeln im Halse zuweilen auf beiden Seiten zugleich dergestallt
aufschwellen, daß sie das Zäpflein in der Mitte hinwegdrücken, und an einander
stoßen. Oft füllen sie sich in diesem Zustande voller Eiter, der entweder durch
ein Loch endlich ausfließt, oder aus allen Zwischenräumen der Drüse, wie durch
ein Sieb, hindurchdringet.]
Croup
= Krupphusten [echter
Krupp:
eine spezielle Atemwegsobstruktion im Rahmen einer
Diphterie
oder Pseudokrupp (Laryngitis subglottica)]
Dumpfen
= [Herz-] Astma. [Engbrüstigkeit mit Keichen
verbunden, sowohl bey Menschen als Thieren]
Lungensucht
[eine völlige Abnahme oder Verzehrung
des Körpers, welche aus offenen Geschwüren oder andern Gebrechen und Fehlern
der Lunge entstanden, und mit einem schleichenden anhaltenden Fieber, und
beschwerlichen Husten verbunden ist, die
Lungenschwindsucht, Phthisis
pulmonalis, in den niedrigen Sprecharten die Lumpelsucht.]
=
Schwindsucht
(
Tuberkolose).
Nervenfieber
=
Typhus.
Schlagfluß
(
Fluß)
= [Apoplexia, ein plötzlicher und
oft tödtlicher Verlust der innern und äussern Sinne, und der willkührlichen
Bewegung der Muskeln, wobei, wenn der Kranke nicht gleich todt bleibt, der Puls
stark und oft ungleich, das Athemholen aber mit einem Geräusche, einem Röcheln
vor sich geht.]
Schlaganfall
Schürchen
[
Scheuerchen]
=
Zahnkrämpfe
(Dentitio difficilis).
Wurmfieber
=
Darmkatarrh,
Typhus.
Verfügbarkeit von Daten
Nach Einführung des neuen staatlichen Personenstandsgesetzes
vom 19.2.2007 konnten erstmals auch standesamtliche Unterlagen ergänzend herangezogen
werden. Diese sind für die Forschung frei zugänglich und unterliegen nur
etwaigen archivalischen Benutzungsbeschränkungen 30 Jahre nach dem Tod
einer Person, 80 Jahre nach einer Heirat und 110 Jahre nach einer Geburt.
Nach dem Archivgesetz der evangelischen Landeskirche darf personenbezogenes Archivgut zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen
Person oder Personen benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit
unvertretbarem Aufwand feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der
Geburt. Weil die staatlichen Sterberegister insoweit derzeit vor 1980 und die
kirchlichen vor 2000 frei benutzt werden dürfen, die Geburtsregister aber
nicht, könnte in diesem Buch eine optische Täuschung entstehen, als seien in
Offensen seit Jahrzehnten nur noch Menschen gestorben. Hätte ein Ehepaar vier
Kinder gehabt, von denen eines starb, könnte bei ausschließlicher Benutzung der
Sterberegister der falsche Eindruck entstehen, sie hätten nur eines gehabt.
Um dies zu vermeiden, wurden hier auch andere, frei zugängliche
Informationsquellen ergänzend herangezogen. Allgemein gilt für alle hier
publizierten Daten (Geburt, Heirat, Tod), daß es zwar die nach Schutzfristen
bemessenen Zugangsbeschränkungen zu den Archivunterlagen gibt. Es gibt
aber kein spezielles Gesetz, das die Publikation solcher Daten regelt oder einschränkt.
Niemand ist von Rechts wegen gehindert, sich aus allgemein
zugänglichen Quellen zu unterrichten wie Geburts-, Heirats- und Todesanzeigen
in Zeitungen, Telefonbüchern, Gemeindeblättern, Grabsteinen und dergleichen
mehr. Dieses Recht umfaßt das Recht, die Forschungsergebnisse in Buchform zu
publizieren.
Jeder Familie, die ausdrücklich bis in die Gegenwart mit ihren
Lebensdaten berücksichtigt werden wollte, habe ich das gern ermöglicht. Darum
endet der Zeitraum, innerhalb dessen das Buch komplett alle Einwohner verzeichnet,
vor Beginn der obigen Schutzfristen und stützt sich für die Zeit innerhalb der
Schutzfristen auf mir von den Familien selbst zur Verfügung gestellte Angaben
oder öffentlich zugängliche Datenquellen wie Geburts- und Todesanzeigen.
Der Datenstand ist je nach Überlieferungslage sehr unterschiedlich.
Im 17. Jahrhundert hatte ein ältestes Kirchenbuch schon bald in Fetzen
gelegen, so daß Daten fehlen. Bis ins 18. Jahrhundert fiel keinem Pfarrer ein,
die Namen der Mütter von Täuflingen oder die Eltern von Brautleuten aufzuschreiben.
Am besten ist die Datenlage im 19. Jahrhundert bis 1875, solange
die Kirchenbücher eine amtliche Beurkundungsfunktion hatten. Ab 1876 fehlen
in den Heiratsregistern wieder die Geburtsdaten der Brautleute und die Namen
ihrer Eltern. Die Heiratsurkunden des Standesamts sind ab 1874 insoweit
vollständig, aber auch nur bis 1924. Ab 1925 enthalten auch sie nicht mehr die
Namen der Eltern der Brautleute. Weil ich nun gerade für diese junge
Vergangenheit nicht jedes auswärtige Kirchenbuch gerade mal so parat habe,
bleiben Wünsche offen.
Um solche Verbindungen später vielleicht noch herstellen zu können
oder zu ermöglichen, wurden gerade bei der Familie Zierenberg mit ihrem
anzunehmenden gemeinsamen Ursprung auch die Namensträger aus umliegenden
Orten hier aufgenommen.
Fehlerquellen
Beim Abschreiben oder Sortieren unzähliger Daten passieren bei
größtmöglicher Sorgfalt Fehler. Auch in den Kirchenbüchern stecken genug von
den früheren Pfarrern gemachte Angaben mit nicht ganz richtigen Daten Augenfällig
wird das beim Vergleichen der bei Taufen angegebenen Geburtsdaten mit später
bei der Konfirmation angegebenen, die im Bereich menschlicher Fehlerquoten abweichen
können, aber auch beim Vergleichen der standesamtlichen Urkunden mit
gleichzeitigen Kirchenbucheinträgen.Dasselbe gilt, wenn man im Kirchenbuch
angegebene Sterbedaten mit denen vergleicht, die ab November 1874 in den
parallel geführten Standesamtsurkunden stehen. So soll das zweite Kind einer Familie
laut Kirchenbuch am 28.1.1875 gestorben, sein, laut Standesamt aber am
26.1.1875.
Die Standesregister haben bei näherer Besichtigung nicht die von
ihnen erwartete Zuverlässigkeit aufgewiesen. In den ersten Jahrzehnten des
Standesamtswesens hat man für das Offenser Standesamt offenbar irgendeinen
Offenser eingesetzt, dessen Qualifikation darin bestand, als vertrauenswürdig
zu gelten und schreiben zu können. Daß viele aufgezeichneten Angaben falsch
waren, ist indessen schon aus späteren Korrekturen in den Standesregistern
selbst erkennbar. Durch Order des Göttinger Landgerichts von 1889 wurde das
Standesamt angewiesen, rückwirkend, wie es Vorschrift gewesen wäre, bei jedem
Verstorbenen die Namen beider Eltern zu notieren, was Jahrgang um Jahrgang zu
langen nachträglichen Randbemerkungen führte.
Zumal bei verstorbenen kleinen Kindern, mit deren (gewöhnlich drei)
Vornamen man es nicht so genau nahm, gab es häufige Unrichtigkeiten, wenn man
die Daten mit denen des Kirchenbuches vergleicht.
Reihenweise unterschrieb ein Standesbeamter fälschlich mit den
Namen der Personen, die ihm den Standesfall anzeigten, was ebenfalls zu
späteren Randbemerkungen führte, denen zufolge die Unterschriften als
unecht bezeichnet wurden.
Daß ein Standesbeamter noch nicht einmal Henriette schreiben konnte,
sondern mehrfach „Henderjette“ oder wahlweise „Batterode“ oder „Baterode“ für
Barterode schrieb, rundet den Eindruck ab. Erst mit dem 20. Jahrhundert
erreichte das Standesamt die ihm abzuverlangende Genauigkeit.
Wer in diesem Buch ein korrekturbedürftiges Wort oder Datum findet,
sollte den Fehler nicht für sich behalten, sondern mir zur Verbesserung
späterer Auflagen dieses Buches mitteilen. Für Ergänzungen der Daten aus
Quellen außerhalb der Kirchenbücher gilt dasselbe erst recht.
Ich ergänze gern die Angaben zu jeder mit
Familiennummer versehenen Familie dieses Buches. Lediglich neue Familien(nummern)
können nicht mehr eingefügt werden, weil sich sonst die numerische Reihenfolge
in Büchern verschiedener Auflagen unterscheiden würde.
Wer sich in diesem Buch findet, das aber
nicht mehr wünscht, kann mir bescheid sagen, dann werde ich die Angaben zu
seiner Person für Nachdrucke dieses Buches löschen.
Wider des Sängers Fluch
Wir alle müssen sterben, darin besteht unser menschliches Schicksal.
Wir möchten aber nicht vergessen werden und müssen es auch nicht. Ein Anliegen
dieses Buches besteht darin, das ehrende Andenken derer wachzuhalten, die vor
uns waren, und denen, die nach uns kommen, das Denken an uns zu erleichtern.
In Ludwig Uhlands altbekanntem Gedicht „Des Sängers Fluch“ ermordete
ein böser König einen jungen Sänger, und der schlimmste Fluch, mit dem der alte
Sänger den Mörder bestrafen konnte, lautete:
„Weh dir, verruchter Mörder, du Fluch des Sängertums!
Umsonst sei all dein Ringen nach Kränzen blut'gen Ruhms!
Dein Name sei vergessen, in ew'ge Nacht getaucht,
sei wie ein letztes Röcheln in leere Luft verhaucht!“
Der Alte hat's gerufen, der Himmel hat's gehört,
die Mauern liegen nieder, die Hallen sind zerstört;
noch eine hohe Säule zeugt von verschwundner Pracht,
auch diese, schon geborsten, kann stürzen über Nacht.
Und rings statt duft'ger Gärten ein ödes Heideland,
kein Baum verstreuet Schatten, kein Quell durchdringt den Sand;
des Königs Namen meldet kein Lied, kein Heldenbuch:
Versunken und vergessen. Das ist des Sängers Fluch.
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Aus Offensen aber soll niemand versunken und vergessen sein. Viele alte, vergessene Namen fördert dieses Buch aus uralten, stockfleckigen oder zerrissenen Urkunden wieder hervor, und es möchte allen Lebenden, deren Namen in ihm stehen, zu langwährendem Andenken verhelfen.