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Wappen von Offensen
Wayppen von Offensen

(Uslar-) Offensen
 

Eine Offenser Schenkung von 1572 [1]

Klaus Kunze


 

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Genealogie: Ortssippenbuch Offensen
Lage von Offensen: siehe geographische Übersichtskarte
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Niedersächsisches
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Unter der Signatur Offensen Spezialia A 401 liegt im Archiv des Superintendenten in Uslar ein vierzehnseitiges Handschreiben. Das Papier ist undatiert und wurde etwa 1677 von Hand des Uslarer Superintendenten Jacob Specht geschrieben. [2] Anlaß der Abschrift war, daß der Johannes Castenius [3] als Pfarrer von Fürstenhagen und Offensen kurz vor Ostern 1677 gestorben war und die Einkünfte der Pfarre für einen Nachfolger nicht ausreichten. Dieser müsse, so Specht, von Brot und Wasser leben, weshalb die Pfarre verbessert werden müsse. Die „Fundation“ (Gründungsurkunde) von 1572 zeigte die Pflichten auf, dort Kirche und Schule zu halten. So wurde der Wunsch auf Verbesserung der Einkünfte des Pfarrers gleichsam aus historischen Pflichten begründet und sich auf den Brief von 1572 berufen.

Der Brief unterrichtet uns über die ältesten Verhältnisse der Gemeinde und der Kapelle Offensen. Das Dokument von 1677 enthält eine lange, wörtliche Abschrift der Quasi-Gründungsurkunde für die Kirchengemeinde Offensen von 1572. Damals schenkte der Marburger Statthalter Burkhart von Kram [4] der Kirche von Offensen den dortigen Meierhof, aus dessen Einkünften sie seitdem Lehrer und Pfarrer besolden konnte.

Aus einem Schreiben Spechts vom 21.6.1677 [5] ergibt sich, warum die Einkünfte aus dem Meierhof 1677 nicht mehr der hiesigen Pfarre zugute kamen: „Welcher [Meierhof] aber Voritzo von einem Nahmens Hans Göbel altiriret [6] , und der Zinß nach Münden gegeben wird, gestallt [7] , wie Hans Zierenberg, ein alter Mann zu Offensen berichtet ein Mönch zu Bursfelde Herr Volmar [8] genand, So vor diesem zum Förstenhagen Priester gewesen, den vorgedachten Meyerhoff an die Mündische Kirch, unter was praetext [9] wußte Er nicht, gespielt haben soll.“

Das Dokument datiert damit acht Jahre, nachdem Offensen, gemeinsam mit Fürstenhagen, in Volkmar Finger den ersten eigenen Gemeindepfarrer erhielt. Innerhalb des Briefs von 1572 werden die Grenzen der zum Meierhof gehörenden Flurstücke durch die Namen ihrer Anlieger bezeichnet. Diese Namen entsprechen dem Stand von 1559 und gehören damit zu den ältesten überlieferten Offenser Namen. In den Fußnoten befinden sich Nachweise dieser Personen aus anderen Quellen.

Von Bedeutung ist das Papier auch wegen seiner ältesten überlieferten Schilderung des Zustandes, in dem sich die Offenser Kapelle 1677 befand, schließlich auch, indem es eine steinerne Schwülmebrücke schon für 1572 nachweist. Das Dokument hat folgenden Wortlaut:

Rubriken Über die Filial Dorffs guter zue Offensen

I. Das Filial:Dorf Offensen liegt im Ambt Ußlar,

II. Patronus dieses Filial:Dorffs ist Ihro furstl. Durchl. [10] Die Schrifft über die Fundation ist bey Herrn Superintendenten zu Ußlar M. Johann: Jacob Spechtt verhanden, welcher Sie den Altaristen [11] zustellen will, unterdeßen ist die Copia hiervon flugs hiernach zur Nachricht zu finden. [12]

Ich Burchard von Cram ietziger Zeit Statthalter zu Marpurgk, Bekenne vor Mich, meine Erben und Jedermenniglich, Als die durchleuchtig Hochgeborne Fursten und Herrn, Herr Erich Hertzog zu Braunschweig und Luneburg, und Herr Philips Landgrave  zu Hessen, Grafe zu Catzenellenbogen, Dietz, Ziegenhein und Nidda, meine gnedige Fursten und Herren, mir im Jahr Eintausend Funff Hundert Funffzig Vier, gnedig zugelaßen und gegönnet haben, Daß ich mit Bewilligung der Würdigen und Andechtigen Luterut von Beineburgk Domina [13] und der gantzen Versamblung des Closters Lippoldsberge, Einen ihrer Meyerhöfe und eine darzu behörige Hube Landes zu Offenhusen so Jahrlich Vier Malter partim [14] zinset, und eine nahmhafftige Summa Geldes, Vermüge sonderer Verschreibung Verpfend gewest, vor und umb die alleweit ausstehende Pfandsummen, an mich lösen möchte, Und dann ich damalß Bedenckens gehabt, der Kirchen solchen Hoff abzulösen, Dieweil ich aber deroweit befunden, daß die Papistischen abgöttischen Meßen und andere Mißbreuche daselbst gehalten worden, habe ich Bedacht, daß es Beßer und dienlicher wehre, solche Mißbreuche mehr zu verhindern, und abzuschaffen, [..S.2:] dann zu beforderen, [15] demnach den obgemelten Hoff umb den ausstehenden Pfandschilling an mich gelöset, Nachdem aber nohnmehr, Gottlob, die wahre Christliche Religion und Gebrauch der Sacrament, nach der Augspurgischen Confession daselbst, Beide mit Lehr und Ceremonien, unverhindert mag exercirt und gehalten werden, Also habe Ich zu Befurderung der Ehre Gottes des Allerhöchsten, und fortsetzung des allein Göttlichen seeligmachenden Wordtes des lieben Evangelii, der Kirche und Pfarr zu Offenhusen, alle meine Gerechtigkeit, so ich an diesem Hove und Lande habe, gentzlich, erblich und ewiglich übergeben, Ubergeb Ihnen solchen Hoff, Land und Wiesen, sambt allen darzu behörigen Gerechtigkeiten, hiermit und in Crafft dieses Briefes, und verzeihe [16] mich deren hiermit vor mich und meine Erben, gantz und gar, also und derogestalt, daß dieselbigen nun hinführo Bey der Pfarr Erblich und Ewiglich pleiben und ein Jeglicher Pfarrherr, so zu Offenhusen Pfarrherr sein wurde, sich dieses Hofes und allen Zubehörunge nach seinem Besten nutzen und geprauchen magk, Hingegen und von deßwegen soll ein jeder Pfarrherr daselbst, alle Sontage Nachmittage, des Catechismum und Kinderlehr, also viel destogewißer und fleißiger wie dann ein Jeder Pfarrherr ohne das Zuthun, schuldig ist, lehren und treiben, Alß nemlich soll Er die Kinder, das Gesinde Auch die Alten, den heiligen Christlichen Glauben, das Vater Unser, die Zehen Gebott, und waß die Heilige Taufe, und das Hochwürdige Sacrament, des Leibes und Bluts Jesu Christi sey, und nutze, auch daß wir allein auß lautern Gnade, umb des Gehorsambs Leiden und sterben unsers einigen Erlösers und Seligmachers Jesu Christi willen, durch den Glauben ohn allen unseren Verdienst vor Gott gerecht geacht und selig werden, und daß der Allmächtige Gott die gute [..S.3:] Wercke, so wir auß Christlicher Liebe an unseren Nechsten beweisen, und darmit unseren Glauben Bezeugen mußen, nicht unbelohnet, also auch die Sünde nicht ungestrafft laßen wolle, mit allem fleiß lehren und Vermahnen, alles nach Inhalt und Außweißung Göttlicher Heiliger Prophetischer und Apostolischer Schrifft, und inmaßen solches der Hochgelahrte Mann Gottes Doctor Martinus Luther Inn seinem Catechismo, welcher Catechismus ein rechter Ausbund und Kern göttlicher heuliger Schrifft ist (: und billig eine Kurtze summarische Kleine Bibel genannt werden mag :) und andern Buchern aus Gnaden Gottes gelehret hat,

Und dieweil ich diesen Hoff uf etzliche Jahr Pfands innen habe, deren noch eine gute Anzahl nicht umb sein, da ist es sich dann wann die verschriebene Jahr umb weren, uber kurtz oder lang zutragen wurde, daß hochermelter [17] mein gnediger Furst und Herr Hertzog Erich zu Braunschweig seiner Fürstl. Gnaden Erben, oder Jemand von derselben wegen, diesen Hoff wiederumb lösen, und die Pfandtsummen erlegen wurden, da ich mich doch gentzlichen versehen und den ungezweifelten Hoffnung seyn will, daß Niemand des angestelten gottseligen Gebrauchs halber, nohnmehr der Kirchen solchen Hoff abzulösen unterstehen werde, Alßdann sollen Pfarrherr und die Vorsteher der Kirchen zu Offenhusen, das Pfandgelt, sobalt bey Einen Erbarn Rath zu Ußlar, oder sonsten gewiße Ort, mit mein oder meiner Erben Rath und willen anlegen, und die Jährliche Zinß und Nutzung davon einnehmen Jedem Pfarrherrn daselbst gefolget [18] werden,      Wurde es sich auch hinkunfftig zutragen, daß die Kinderlehre inmaßen gemelt [19] nicht gehalten wurden, alßdann soll mir und meinen Erben [..S.4:] frey stahn, daß Ich solchen Hoff oder Geldtsummen, mit oder ohne Recht, wie mir oder Erben das gewelet, wiederumb zu mir nehmen, und an andere Örter wiederumb zu milden göttlichen Sachen anlegen mag.   Dargegen dann den von Offenhusen, oder sonst Jemand von Ihretwegen sich keinerley Weise legen sollen, [20] Inmaßen sie mir dann ein solches alles wie vorsteht zuhalten zugesaget, und von deswegen vor sich Ire Nachkommen und Erben Iren Reversbrieff geben haben,     Damit auch die in diesem Hoff gehörige Länderey und Wiesen also viel desto gewißer Bey der Kirchen undt Bey diesem Hoff unverrücket pleiben und davon nichts verbracht werden möge,  So habe Ich das Land und Wiesen, inmaßen ich das im Jahr Eintausend funff hundert funffzig Neun uf Dienstag nach Martini auff des damahls Meyers und Inhabers eigen Bericht ufgeschrieben, in diesem Brief verzeichnet, und ist dieß die Lenderey und Wiesen mit Nahmen erstlich im Winterfelde, vier Morgen zwischen Heinrich Zierenberge [21] und dem Raschen [22] , schießen mit einem Ende auf die Straßen nach dem Franckenholtze, mit dem andern Ende auff Georgen Schafers Land, anderthalben morgen zwischen dem Raschen, zu beiden Seiten scheust [23] auff Heinrich Zierenberges Kohlhoff, Ein halben Morgen am Molenwege langst daranhero ein Garte zwischen dem Rasche und Andreaß Fronen [24] oder Andreaß Karnebogen, scheust mit einem Ende auf Heinrich Zierenberges stucke, Ein Morgen auff dem Gerll langß an der Schwülmeß [25] zu nechsthero, scheust auff Andreaß Karnebogen Kelberkampf, drittenhalben Morgen, zwischen dem alten Hanß Zierenberge [..S.5:] und Andreaß Karnebogen, scheust auff den Reuchen Birnbaum negst Georgen Schaper [26] ,    Im Sommerfelde drittenhalben Morgen an der Wechlangen, uf der andern seiten hat der alte Zierenbergk, und scheust ein stucke mit einem Ende auff Andreaß Karnebogen, mit dem andern Ende uf ein Zwerchstucke, gehöret auch in diesem ietz verschriebenen Meyerhoff, Ein Acker hat ein Morgen zwischen dem Raschen und alten Zierenberge, scheust auf Andreaß Karnebogen Acker, mit dem anderen Ende auf Heinrich Zierenberge, Ein halben Morgen zwischen Raschen zu Beiden Seiten, scheust auff Andreaß Karnebogen, mit dem andern Ende uff Hermann Brogern [27] , Ein Morgen an dreyen kurtzen stucken [28] , ligt im Farenpusche [29] zwischen Hanß Grevenern [30] mit einem Ende, ist hiebevor gebeutet von Dielen Maschkers [31] , Im Brachfeldt vierthalben Morgen am Lichtenberge zwischen Andreaß Karnebogen, und Andreaß Becker, ligt negst am Wege hero, und an Thomaß Felicker [32] , drey stucke haben Ein guten Morgen zwischen Raschen und Karnebogen, lengsthero scheust auf Heinrich Ludwigs, mit dem anderen Ende uf den wegk, dritthalben Morgen uber den Weg zwischen Heinrich Zierenbergk und Hermann Brogern, scheust auf Karnebogen und uf den Weg, heist die Kleine Closterbreite, Ein Kleine Forleng [33] auff der Lemen Fautten, vor der Steinen Brucken, Volget Wiesenwachs, Ein kleine Gart in Andreaß Karnebogen Hudekampf, Ein halb klein Gart in des Raschen Wiese, Ein Forleng in Bremges Hole,

Dieweil auch angezeiget wirdet, daß noch etzliche Acker mehr in diesem Hoff gehören, die vielleicht in andere Hände verkommen [..S.6:] und verbracht , sollen die von Offenhusen fleiß anwenden daß solches wiederumb zurecht komme,   Hett auch der obgemelte Meyer die Länderey und Wiesen nicht alle schreiben laßen, sollen die von Offenhusen solches alles wiederumb in ein sonderbar Register verzeichnen, damit die Kirche Bey dem darzu sie befugt pleiben möge,   Auch das Land  und Wiesen unter sich keines weges theilen, sondern solches alles beysammen Bey der Pfarr laßen, und so des ietzigen Meyers verschriebener Meyer Jahr umb sein, da es dann vor gut angesehen wurde, daß dem Pfarrherrn solcher Hoff eingeraumbt werden solte, damit Er sich desto baß Betragen könte, soll daßelbe auch also geschehen, sofern es Bey der Obrigkeit des Orts zuerhalten, doch iederzeit mit zu gesehen werden, daß von demselben solchen Hoff nicht beschweret, darauf auch was verpfändet, oder in andere Wege vereußert, oder verendert werde, Alle diese vorgeschriebene Punckten und Articul gerede und gelobe Ich Burgkhardt vonn Cram obgenannt vor mich undt meine Erben, stedt vest und unverbruchlich zuhalten, und habe derohalben diesen brieff mit eigen Handen unterschrieben, und mein Pittschafft [34] hierunter anhencken lassen, der geben ist den ersten January Anno Siebenzig Zwey.

Burckhartt von Kram

Stattthalter zu Marpurck.

[..S.7:] 3. [35] Dieses Filial Dorff hat eine Kleine Capelle, welche schlecht ist, darin prediget der Pastor von Fürstenhagen, umb den anderen Sontag, an den hohen Festtagen aber prediget Er den ersten und anderen Festtag, die Fastenzeit über prediget er alle Freytage.

4. Die vierte Hauptnumer Betreffend, so ist

I. Kein Pfarrhauß, also auch keine Scheuer, stelle oder andere Gebeude vorhanden, Item es ist da kein Baum oder ander Garten vorhanden, zumahlen die Baustete, Höfe, Wiesen und Land, deßen in der Fundationschrifft gedacht wird, davon nunmehr alienirt, [36] und die Auffkunffte nach Münden zu der dasigen Hauptpfarre und Superintendentur geleget. Eß muß aber die Gemeine zu Offensen das Pfarrhauß zu Furstenhagen mit in Bau und Beßerung halten, und wann etwaß daran zu bauen, die Bauunkosten halb bezahlen.

Holtz, Brücher, Torff:Mohr oder derogleichen Gelegenheit ist nicht dabey.

2. Bey der Filia sind ietzo noch wircklich 5 Morgen, welche gelegen in dreyen Feldern wie folget. [..Es folgen nach dem Stand von 1677 im Lichtenbergischen Felde, Im Osterfelde und Im Sandfelde näher bezeichnete Grundstücke [37] ..]

[..S.8:] 3. Meyer Ländery sind dabei II Morgen, welche liegen auffm Mühlenberge, und hat die Gemeine dieselben im Gebrauch, und muß ein Jeder in der Gemeine davon dem Pastori geben jährlich 1 Himpten Rogken und 1 Himpten Habern, [Es folgt eine tabellarische Übersicht der Verpflichteten:] Christoff Schaper, Hanß Klages, Hermann Küchmann, Christof Ölemann, Bartoldt Feilken, Hanß Wichmann, Christoff Ohmb, Heinrich Wambken, Adrian Brincks, Heinrich Nolten, Heinrich Albrecht, Cordt Fleischmann, Heinrich Kästen, Hanß Schaper, Jobst Grevenstein, Heinrich Böger, Kästen Lüdeken, Hans Kleinsorge, Arend Müller, Heinrich Stiepelmann, Jürgen Tielen, Heinrich Engeln, Jürgen Zierenbergk, Bartoldt Wiechmann, Trinne Plaggen. - Wüste Güter: Paul Kölers, Valentin Greven, Hans Klages, Zacharias Bögers, Bartoldt Wichmann, Breyers. - Summe der Zuwendungen: 5 Malter 2 Himpten Roggen, 5 Malter 2 Himpten Hafer. [38] ]

 

[..S.11:] II. Rubrike - Uber der Capellenguter

1. Patronus über dieselbe ist Ihre furstl. Durchl.

2. Das Capellen Gebeu ist 42 Fuß lang und 16 Fuß breit, der Chor ist gewölbet, die Kirche ist mit Dielen unternagelt, welche Dielen aber meistentheils entzwey, ist schlechtes und Baufelliges Gebeu, das Gewölbe wil einfallen. Wenn etwaß an der Capellen muß nothwendig gebawet werden, so gesteht die Kirche den dritten Theil der Bauunkosten, die anderen zwo Theile die Gemeinde, die Handdienste und die fuhren verrichtet die Gemeine allein.

3. Die Kirche hat keine Länderey. [.. [39] ..]

[..S.13:] IV. Rubrike - Uber die Opperey [40] oder Schuelguter [41]

1. Patronus über die Opperey ist Ihro furstl. Durchl. und wird der Schulmeister von den zeitigen Herrn Superintendente zu Ußlar praesentirt, examiniret und confirmirt. [...]

4. Die Wohnung ist 22 Fuß lang und 24 breit. Garten sind nicht dabey, die Wohnung ist gar schlecht. [42]



[1] Erstveröffentlichung in: Sollinger Heimatblätter, Zeitschrift für Geschichte und Kultur, Hrg. Sollingverein e.V. Uslar, 1/2002, S.25.

[2] Eine weitere Abschrift, offenbar von 1677, befindet sich unter Signatur: Fürstenhagen Spezialia A 241.

[3] Vgl. Klaus Kunze, Fürstenhagen im Bramwald, Uslar 1997, sowie zu Pfarrer Castenius: ders. Ortssippenbuch Fürstenhagen, 2.Aufl. Uslar 1998, Familie =184=.

[4] Burkhard von Kram oder Cramm ist in dem Zusammenhang auch erwähnt in der Kirchenvisitation für Fürstenhagen vom 19.3.1588, vgl. Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchenge­schichte, Hrg. Ferdinand Cohrs, 8. Jahrgang, 1904, S.174 ff.; Text siehe K.Kunze, Fürstenhagen im Bramwald a.a.O., S.81: „Burchard von Cramm habe eine Hufe von der Kirche gebracht, davon der Pfarrherr zu Munden Besoldung empfängt, dagegen habe er ihm 1 Ta­ler jährliche Zinse vermacht.“; beim Rat von Uslar hatte Cramm 20 Taler hinterlegft, von deren jährlich der Fürstenhagener und Offenser Pfarrer 1 Taler Zinsen genoß (K.Kunze a.a.O. S.87).

[5] Fürstenhagen Spezialia A 241.

[6] Verschlechtert, vgl. frz. altérer verschlechtern: Die Ertragskraft des Hofs verschlechterte sich wegen Wegfalls von Zinseinkünften.

[7] Gestallt (dergestalt): indem.

[8] Der erste Fürstenhagener Pfarrer Volkmar Finger, der 1564-1607 amtierte, Ortssippenbuch Fürstenhagen Nr. =263=.

[9] In welchem Zusammenhang das geschehen war, wußte er nicht.

[10] Ihro fürstliche Durchlaucht: Schutzherr ist der jeweilige Landesfürst.

[11] Altaristen: den Kirchenvorstehern.

[12]   Bis zu dieser Stelle: eigener Text von Jacob Specht von 1677.

[13] Lateinisch domina: Herrin.

[14] Lat. partim: zum Teil

[15] Er will die Mißbräuche lieber abschaffen als (be)fördern.

[16] Verzeihe bedeutet hier „verzichte“ (vgl. mittelhochdeutsch verzihen als gemeinsame Sprachwurzel der heutigen Verben verzeihen und verzichten.)

[17] Hochermelt: der bereits genannte Fürst (vgl. gemelt = gemeldet; ermelt  = wörtlich  „ermeldet“, d.h. genannt; hochermelt = eine hochwichtige, schon genannte Person) - barocker rhetorischer Schwulst.

[18]   Der Zins soll dem Pfarrer gefolget, das heißt verabfolgt, also ausgezahlt werden.

[19] Inmaßen gemelt: Die innerhalb dieser Urkunde schon genannte („gemeldete“) Kinderlehre.

[20] Sinn: Die Offenser sollen nichts dagegensetzen dürfen, wenn der Hof vom Übergeber zurückgenommen wird, weil die Auflagen nicht erfüllt werden.

[21] Vgl. Calenbergische Musterungsrolle von 1585 betreffs Offensen: Heinrich Zirenbergk, Ackermann, hat seine Frau in Todesnöten liegen gehabt. - Als Zeugen einer Grenzfestlegung zwischen Eberhausen und Fürstenhagen 1537 genannt Hanß Zierenberg und Toldes Zierenberg, ohne Angabe ihes Wohnortes StA Hannover Han.74 - 264. 1599 im Dienstpflichtige-Untertanen-Verzeichnis Offensen (StA Hannover Cal.Br.2 Nr.2334) Heinrich Zierenberg, Hans Zierenberg, Jorgen Zierenberg.

[22]   Eine Örtlichkeit in Offensen

[23] Scheust = schießt darauf zu, das heißt verläuft in die Richtung auf.... zu

[24] Vgl. Calenbergische Musterungsrolle von 1585 betreffs Offensen: Andreas Frauen, Halbspänner, 60 Jahr. Weil 1585 kein Name Karnebogen überliefert ist, dürfte das „oder“ an dieser Stelle so zu verstehen sein, daß Fronen und Karnebogen Aliasnamen für denselben sind.

[25] Andere Abschrift Fürstenhagen Spezialia A 241: Schwülmeß.

[26] Vgl. Calenbergische Musterungsrolle von 1585 betreffs Offensen: Georg Schaper, Ackermann, hat seinen (19jährigen) Sohn geschickt.

[27] Andere Abschrift Fürstenhagen Spezialia A 241: Brögern. Vgl. Calenbergische Musterungsrolle von 1585 betreffs Offensen: Hermann Boger, 36 Jahr, vgl. ebd. auch Hans Broger, Schäferknecht, 40 Jahr, und Hans Boger, Rademacher. - Einwohnerverzeichnis Offensen 1608 (HStA Hannover Cal.Br.2 Nr.2334) Kötter: Herman Bögers Witwe.

[28] Andere Abschrift Fürstenhagen Spezialia A 241: stücken.

[29] Andere Abschrift Fürstenhagen Spezialia A 241: Farenbusche.

[30] Vgl. Calenbergische Musterungsrolle von 1585 betreffs Offensen: Heinrich Grevers, Schäfer, 34 Jahr.

[31] Tile Mascher war  Zeuge 1537, HStA Hannover Hann.74 Nr. 264, siehe Ortssippenbuch Fürstenhagen Familie =757c=. - Einwohnerverzeichnis Offensen 1608 (HStA Hannover Cal.Br.2 Nr.2334) Kötter: Heinrich Maschers Witwe.

[32] Vgl. Calenbergische Musterungsrolle von 1585 betreffs Offensen: Jost Feyleken (Felcken), 35 Jahr, nährt sich des Pflugs. - Am 19.3.1644 ist in Offensen Hans Feileke nach dem Kirchenbuch „von alt abgebrochener Scheuer überfallen und daran gestorben“.

[33] Vorling = ½ Morgen.

[34] Petschaft (Siegel).

[35] Ab hier beginnt wieder der Text des Superintendenten Specht von 1677 mit dorfgeschichtlich interessanten Details. Im abgeschriebenen Text von 1572 war bemerkenswert die Erwähnung einer steinernen Schwülmebrücke.

[36] Alienirt: abweicht.

[37] Deren Anlieger: Heinrich Stiepelmann, Jürgen Thielen, Curdt Fleischmann, Hans Kleinsorge, Jürgen Zierenbergk, Christoph Ohmb, Andreaß Gobrecht.

[38] In hier nicht abgedruckten Textabschnitten ist bestimmt, wie das Aufkommen vom Pfarrer zu verwenden ist, zum Beispiel für den Unterhalt der Schulmeister., und welche Gelder ihm für Amtshandlungen zustehen.

[39] Unter 4. folgen die von der Kirche verliehenen Kapitalien und Zinseinkünfte. Die Darlehnsnehmer sind Dörfler aus der obigen Liste. Auf S.12  folgen Zinseinnahmen aus Wiesen und Gärten.

[40] Oppermann = Küster und Lehrer; Opperey: Küsteramt mit seinen Einkünften.

[41] Aus einem Schreiben vom 26.1.1655 (Offensen Spezialia A 333) geht hervor: Der um 1583 geborene Tönnies Bonfelles (OSB Fürstenhagen =57=. begraben 20.11.1659), Jürgen Tewes und Hanß Timner waren die ältesten, die noch laufen konnten. Sie sagten aus: Lange vor dem Kriege sei in Offensen Andreas Rüngling Oppermann gewesen, der habe aber in Fürstenhagen gewohnt. - Nach ihm sei Hanß Mascher (*1555, in der Musterungsrolle 1585 war er Oppermann, 30 Jahre alt, siehe oben) in Offensen Oppermann gewesen, der habe in Offensen auch Güter gehabt. Er sei von Pfarrer Abraham [Schenckelberg, am­tier­te 1607-15] abgesetzt worden. Nach dem kam ein Lips NN aus Fürstenhagen und dann Hilmar Duntemann, der 1626 von Hanß Bürborn [d.i. Bewerborn] ersetzt worden sei. Duntemann habe fast 30 Jahre in Fürstenhagen gelebet, endlich im Kriege nach Veckerhagen entkommen, "da hier sie wegen des Krieges mußten weichen“.

[42] Es folgen Geldeinnahmen des Lehrers für Dienstverrichtungen.