Kunze,
dem selbst der linksliberale Extremismusforscher Pfahl-Traughber
"geschickte Argumentation auf einem hohen Niveau"
bescheinigt hat, spielt in einer hohen Klasse. Rechtes
Selbstmitleid sucht man (fast) vergeblich. Den Floskeln
der Verfassungsschtzer wird nicht mit den Floskeln des
beleidigten Rechten begegnet. Statt dessen findet man
Fakten, Belege und stringente Argumentation. Gerichtsurteile
werden korrekt zitiert; sogar als Sammlung von Fundstellen
ließe sich das überdies unterhaltsam geschriebene Buch
problemlos verwenden.
Martin
Otto, Junge Freiheit vom 12.6.1998 (Lesen Sie die vollständige
Rezension in der Berliner Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT
(www.jungefreiheit.de)
unter http://www.jf-archiv.de/archiv98/258aa10.htm
Mit
seiner These, daß Diskurs aufgrund der technischen Kommunikationsmöglichkeiten
zur »Scheinpluralität« herabsinke und eher »Züge des Orwell'schen
großen Bruders als die eines universitären Kolloquiums«
(S. 160) trage, setzt Kunze den Rahmen für das zweite
anzuzeigende Buch. [Fortsetzung des Rezensenten zu „Geheimsache
Politprozesse“:]
Die Republikaner werden seit Jahren mit nachrichtendienstlichen
Mitteln auf Länder- und Bundesebene vom Verfassungsschutz
beobachtet. Dagegen wendet sich die Partei seit Anbeginn
mit juristischen Mitteln - zumeist erfolglos. Kunze legt
als prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt »vieler politischer
Gruppierungen und Personen in politischen Prozessen« (Klappentext)
nahe, die Republikaner wurden regelrecht verfolgt. Er
dokumentiert und kommentiert die von der Partei geführten
Verwaltungsgerichtsprozesse gegen die Observation. Als
Quelle ist diese Zusammenschau ergiebig, denn erstmals
werden die Argumentation der Verfassungsschutzämter und
die Gerichtsurteile gemeinsam gewürdigt sowie die Positionen
der Republikaner dargestellt. Kunzes Erläuterungen dienen
einerseits zur Apologie der Republikaner und andererseits
zur Mißbilligung des Vorgehens der gegnerischen Parteien,
die den Verfassungsschutz zielgerichtet mißbrauchten.
Die Republikaner würden zu Unrecht in den Verfassungsschutzberichten
erwähnt, denn die Anwürfe seien - zumindest heute - haltlos.
»Der Erfolg der Republikaner rührte an den Nerv der Machtinteressen
der Etablierten. Da heiligt der Zweck fast jedes Mittel«
(S. 13). Das Grundgesetz werde uminterpretiert »von der
freiheitlichen demokratischen hin zur antifaschistischdoktrinären
Grundordnung« (S. 6). Doch Kunze geht noch weiter, sucht
die »Einzelvorwürfe des Verfassungsschutzes« (S. 21) zu
widerlegen, die »Willkür- und Ungleichbehandlung« (S.
173) der Republikaner herauszuarbeiten sowie die »Verfolgungsmaßnahmen
(S. 231) von beamteten Parteigängern und den »Denkmaulkorb«
(S. 252) für rechtsgerichtete Personen zu belegen. Seine
Kritik begründet er zuweilen verblüffend leichtfüßig,
etwa allein durch Gegenüberstellung konträrer Gerichtsurteile
zum selben Sachverhalt. Kunze überspitzt jedenfalls. Seine
Kritik am Umgang mit den Republikanern (in Relation zum
Verhalten gegenüber der Flügelpartei PDS, deren Positionen
immer mehr dem Verfassungsbogen der Bundesrepublik Deutschland
zugerechnet werden) büßt deshalb an Glaubwürdigkeit ein.
Dennoch kommt man bei der Befassung mit den Republikanern
an dem dokumentarischen Teil des Buches nicht vorbei.
Olaf
Konstantin Krueger, in: Jahrbuch Extremismus & Demokratie,
Baden-Baden 1999, S.418 f. |