Aus: Klaus Kunze, Mut zur Freiheit (1998), S. 75–80
Normsetzung als Machtanspruch
Der Extremist
Die semantische Erfindung des Extremismus ist ein Kind polemischer Bedürfnisse wie jeder politische Begriff. Den Gegner plakativ schon mit einem Schlagwort zu diskriminieren hat Tradition. Gegenüber seinem begrifflichen Kern führt das Wort vom Extremisten in der parteipolitischen Arena und den Massenmedien ein Eigenleben. Es hat wie seine Vorgängerbegriffe des Heiden, des Ketzers, des Arbeiterverräters, des Novemberverbrechers, des Nazis und viele andere mehr den Zweck, sein Objekt sozial isolieren, zu diskriminieren und schon verbal zu stigmatisieren. Im Vormärz stempelte man amtlich zu Demagogen diejenigen, vor denen man die biedermeierlichen Bürger warnte und deren Schriften die Zensur verbot. Heute heißt man sie Extremisten. Gegenwärtig werden mindestens drei Extremismusbegriffe nebeneinander benutzt: Der eine ist inhaltsleer und dient zur medialen Stigmatisierung, der zweite steht als Rechtsbegriff synonym für "Verfassungsfeind".
Ausgangspunkt des dritten Extremismusbegriffes ist die Totalitarismushypothese, ein Kind der Nachkriegszeit. Wer von Extremismus spricht, sieht sich selbst als Mittelpunkt eines selbstgeschaffenen politischen Kosmos, von dem aus andere Positionen mehr oder weniger weit entfernt sind, manche sogar extrem weit. Die Beobachtung struktureller Ähnlichkeit der Herrschaftsorganisation von Sozialismus und National-Sozialismus führte zur Totalitarismustheorie, die besagt, daß die Extreme von rechts und links sich phänomenologisch berühren. Als Diktatur setzen sie ihre Parteimacht total durch und bedienen sich typischer Organisationsstrukturen wie Massenorganisationen. Eine verbindliche Ideologie mit Wahrheitsanspruch rundet das Bild totalitärer Herrschaft ab. Unter dem Begriff Ideologie stellten die Schöpfer der Totalitarismustheorie sich eine mit Wahrheitsanspruch auftretende falsche Lehre vor, im Gegensatz zu ihrer eigenen, richtigen Lehre. Die letztgenannte erklärt für gewiß richtig und wahr, daß es Gewißheit über Wahrheit und Richtigkeit überhaupt nicht gebe.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang der 50er Jahre die national-sozialistische SRP und die international-sozialistische KPD aufgelöst hatte, wurden diese Ideologien nur noch in mannigfacher Verkleidung und Abschwächung vertreten. Um einem erneuten Verbot zu entgehen, teilweise wohl auch unter dem Eindruck gewandelter tagespolitischer Probleme, organisierten sie sich als NPD bzw. DKP neu und paßten sich verbal weitgehend dem Zeitgeschmack an, so daß ihnen mit dem Totalitarismusvorwurf nicht direkt beizukommen war. Aus dem polemischen Bedürfnis, gleichwohl selbst noch die Rudimente ihres Denkens bekämpfen zu können, erfand man in den 60er Jahren den Begriff des Radikalen. Nachdem der linke Marsch durch die Institutionen massenhaft "Linksradikale" und radikale Ökologen in Amt und Würden befördert hatte, ging man zartfühlend zum Extremisten als Nachfolgebegriff über. Als Extremisten wurden diejenigen Subjekte, die einen bestimmten ideologischen Standpunkt verabsolutierten, von denjenigen Subjekten bezeichnet, die einen anderen Standpunkt verabsolutierten.
Wie die Begriffe des Ketzers, des Demagogen und viele andere gewinnt der Begriff des Extremisten also nur Sinn aus einer bestimmten weltanschaulichen Perspektive und funktioniert nur im Rahmen des jeweils eigenen ideologischen Koordinatensystems. Aus Sicht wertfreier, deskriptiver Betrachtung hingegen ist er inhaltsleer. Wie der Begriff des Heiden nur besagt, daß einer kein Christ ist, nicht aber, woran er denn glaubt; wie der Ketzer nur besagt, daß einer Christ ist, aber kein rechtgläubiger; wie der des Dissidenten nur besagt, daß einer Sozialist ist, aber kein linientreuer, trifft auch der des Extremisten nur eine negative und keine positive Einordnung. Er besitzt damit die gewünschte Elastizität, mittels deren - jenseits aller verfassungsrechtlichen Definitionen - alle in denselben Topf geworfen werden können.
Der derzeit geltende Rechtsbegriff des Extremismus hat mit dem politikwissenschaftlichen Begriff nichts zu tun. Juristisch gilt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihr folgenden Verfassungsschutzgesetze zur Zeit als Extremist, wer Verfassungsfeind ist. 192 Das ist, wer die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft, also konkret, wer einen oder mehrere derjenigen materiellen Prinzipien und Werte beseitigen will, die grundlegender Bestandteil dieser Ordnung sind. Weil sich die Rechtsbegriffe des Verfassungsfeindes und des Extremisten decken, ist einer überflüssig. Weil die einschlägigen Gesetze das Wort "Extremist" nicht kennen, sollte der Begriff nur politikwissenschaftlich benutzt werden. Die FdGO wurde vom Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetztext abgeleitet und in ihren Einzelmerkmalen rechtsverbindlich definiert als eine "Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu ihren Grundprinzipien sind mindestens zu rechnen die Achtung vor den Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit der Parteien mit dem Recht auf ungehinderte Ausübung der Opposition."193 Materiell ist also aus Sicht dieser Wertordnungsentscheidung des Grundgesetzes ein Extremist, wer nicht an dieselben Werte glaubt, die sich in diesen Grundprinzipien verkörpern, oder der sie sogar bekämpft. Wer nicht an sie glaubt, eignet sich aufgrund des Beamtenrechts zum Beispiel nicht zum Lehrer. Eine Gruppierung, die andere Werte für vordringlich hält, kann verboten werden. Handelt es sich um eine politische Partei, kann sie verboten werden, wenn sie aggressiv-kämpferisch auftritt.
Die offenkundige Lücke zwischen agitatorischer, diskriminierender und stigmatisierender Begriffsverwendung einerseits und verfassungsrechtlichen Definitionsversuchen andererseits versucht derzeit eine "Extremismusforschung" zu füllen, die eine Marktlücke für die sonst brotlose Kunst politikwissenschaftlicher Studien entdeckt hat und sich der liberalen Rechtgläubigkeit als Großinquisitor empfiehlt. Selbst mit wissenschaftlichem Anspruch auftretende "Extremismusforscher" erliegen regelmäßig der Versuchung, in den Anschauungen Andersdenkender genau die Inhalte vorzufinden und als extremistisch zu verdammen, die sie aufgrund ihrer eigenen Wertentscheidung zuvor für Unwerte erklärt haben. Statt brauchbare Kriterien aufzustellen, anhand deren jede politische oder philosophische Theorie unter übergeordneten Gesichtspunkten verglichen und beurteilt werden könnte, werden Kriterien aufgestellt und angewendet, die nur innerhalb des wertsetzenden Koordinatensystems des Extremismusforschers und nur aus seiner weltanschaulichen Perspektive einen Sinn ergeben. So beweist die Extremismusforschung im Endeffekt nur, was sie schon voraussetzt, daß es nämlich Leute mit anderer Meinung als derjenigen der Extremismusforscher gibt.
Ein brauchbarer Extremismusbegriff müßte in der Lage sein, seine Kriterien auf sich selbst anzuwenden: Den eigenen Standpunkt muß er ebenso wertfrei beurteilen können wie einen fremden. Extremismusforschung mit einem inhaltlichen Vorverständnis, das den eigenen Standpunkt und die eigenen Werte von vornherein aus der kritischen Betrachtung ausnimmt, besitzt allenfalls den Wert weltanschaulicher Selbstvergewisserung. Fruchtbar ist allein die Frage nach gemeinsamen Denkstrukturen, 194 nicht nach vom Standpunkt des Betrachters abweichenden Denkinhalten, also nach Strukturen, auf deren Vorhandensein der Forschende sich selbst kritisch befragen und so die Nagelprobe wissenschaftlicher oder bloß polemischer Motivation ablegen muß. Diese gemeinsamen Denkstrukturen sind tatsächlich der zur Intoleranz führende Normativismus, das Ableiten eines ideologischen Gedankengebäudes aus einer verabsolutierten Zentralnorm, die fanatische Unterordnung des eigenen Ichs und des Lebenswertes anderer Menschen unter eine fixe Idee und der universalistische Geltungsanspruch eines Wertes, an dessen Wesen die ganze Welt genesen soll. Nur diese rein deskriptive Betrachtung ohne mitgebrachtes wertendes Vorurteil eignet sich dazu, eine "extremistische" Denkstruktur nicht nur beim jeweils Andersdenkenden zu entdecken. Diesem Irrtum unterliegt dagegen jeder, der seine subjektive Wertentscheidung objektiviert. "Die formale Struktur der objektivierten Entscheidung läßt sich an allen bisher historisch bekannten umfassenden kollektiven und individuellen normativistischen Weltbildern wiedererkennen." 195
Als Magd polemischer Bedürfnisse macht die Extremismusforschung richtige Teilaussagen über ihre Gegner, ist aber unfähig, extremistische Denkstrukturen bei den Etablierten selbst zu finden, deren Brot sie ißt. Backes und Jesse teilen ihre Bösewichter traditionell in rechte und linke ein: "Linksextreme Doktrinen" ziehen aus der Idee der menschlichen Fundamentalgleichheit die denkbar radikalen Konsequenzen, "indem sie die totale Befreiung des Menschen von allen gesellschaftlichen (politischen, ökonomischen, kulturellen) Zwängen postulieren und die Errichtung einer herrschaftslosen Ordnung Freier und Gleicher für prinzipiell realisierbar erachten." Damit sind sowohl der materielle Gehalt linken Denkens überhaupt als auch die ideologische, "extremistische" Denkstruktur treffend beschrieben.
Der Rechtsextremismus hingegen sei "eine antiindividualistische, das demokratische Grundaxiom menschlicher Fundamentalgleichheit negierende Abwehrbewegung gegen die liberalen und demokratischen Kräfte und ihr Entwicklungsprodukt, den demokratischen Verfassungsstaat."196 Ein materieller Inhalt "rechtsextremen" Denkens jenseits der Abwehr "linker" Postulate ist damit noch ebensowenig beschrieben wie eine ideologische Denkstruktur. Darum führen Backes und Jesse fort: "An die Stelle eines auf das Prinzip gleicher politischer Rechte aller Mitglieder gegründeten Gemeinwesens soll eine politische Ordnung treten, in der die auf Herkunft, Leistung, nationaler, ethnischer oder rassischer Zugehörigkeit basierende fundamentale Ungleichheit der Menschen institutionalisiert ist." Positionen, die diese Merkmale aufweisen, müßten sich tatsächlich als "normativistisch" beschreiben lassen. Wer die Fiktion einer abstrakten Menschengleichheit zum Wert erhebt, ist ebenso Normendiener und Ideologe wie derjenige, der jenseits bestehender Gleichheiten eine fiktive "natürliche" Ungleichheit zur transzendenten Norm erhebt und den Anspruch an sie knüpft, aufgrund einer "natürlichen Ungleichheit" sollten bestimmte Menschen im Namen einer "natürlichen Ordnung" über andere herrschen.
Infolge begrifflicher Unschärfe vermag die auf ein vorgegebenes Rechts-Links-Schema geeichte Extremismustheorie den wesentlichen Unterschied nicht zu erfassen, der zwischen realistischen und idealistischen Ordnungsideen besteht. Eine auf unterschiedlicher Leistung beruhende Herrschaftsordnung ist die liberale des Grundgesetzes auch, und die unterschiedliche Leistungskraft der Menschen ist durchaus "institutionalisiert." Sie nimmt das Faktum verschiedener Leistungsfähigkeit schlicht hin und institutionalisiert es insofern, als es dem Individuum grundsätzlich die Früchte seiner Leistungskraft und mit ihnen unterschiedlichen Einfluß auf das Gemeinwesen beläßt. Sie macht die unterschiedliche Leistung aber nicht idealistisch zum Ausgangspunkt einer Ideologie, und daher ist sie ebensowenig "extremistisch" wie jede andere Ordnungsidee, welche die menschliche Ungleichheit als Faktum hinnimmt, ohne ideologische Folgen an sie zu knüpfen.
Realistische Ordnungsideen suchen die Menschen in ihrer Verschiedenheit zu nehmen, wie sie sind, und rechnen mit den Menschen in ihrer Vielfalt und Unzulänglichkeit. Idealistische hingegen setzen auf eine Idee vom Menschen an sich und gründen darauf ihre Ordnungsvorstellungen. Idealistisch sind daher "rechte" Ordnungsideen, die auf eine Rassenmetaphysik die Legitimation stützen: die einen Menschen sollten wegen "Höherwertigkeit" über Menschen "niederer" Rasse herrschen. Idealistisch sind ebenso "linke" Ideen, die aus transzendentem Gleichheitsglauben die sich aus der vorgefundenen Ungleichheit von allein ergebende Hierarchisierung beseitigen wollen. Läßt man den Menschen unter Obwalten nur ökonomischer Faktoren freien Lauf, differenziert sich die Gesellschaft aufgrund unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der einzelnen bald von allein aus in Reiche und Arme. Läßt man ihnen unter Geltung rein kriegerischer Bedingungen ihren Lauf, steht der beste Kämpfer oben in der Hierarchie. Dasselbe gilt entsprechend in allen denkbaren Bereichen menschlicher Ungleichheit. Realistisch ist jede politische Theorie, die dieser Ausdifferenzierung gleichgültig gegenübersteht. Fundamentalistisches Denken möchte die Vielzahl möglicher menschlicher Lebensentwürfe und die Pluralität der Prinzipien bewußt beseitigen und der Welt ein Ideal als alleingültig aufzwingen. Der Idealist denkt strukturell eingleisig immer nur in den Kriterien eines bestimmten Sachgebiets: Er reduziert die Welt auf das Moralische, das Ökonomische oder ein anderes Sachgebiet.
Ein geeigneter Anknüpfungspunkt für eine allgemeingültige Extremismushypothese läßt sich also nur durch die Definition strukturell extremistischen Denkens finden. Dieses zeichnet sich dadurch aus, daß es die Wirklichkeit auf ein Sachgebiet reduziert und nur nach seinen isolierten Kriterien behandelt. Es verbindet sich mit bestimmten materiellen, absolut gesetzten Wertinhalten. Solcher "Rigorismus der einzelnen Werte" kann sich "bis zum Fanatismus steigern", schrieb Hartmann im Kapitel über die "Tyrannei der Werte".197 Der Wert wird dann zum Ausgangspunkt einer Ideologie. Diese sucht alle anderen möglichen Kriterien, für die andere Menschen sich entschieden haben, gänzlich aus dem sozialen Leben zu tilgen. Das ist der Kern jeder extremistischen Haltung. Extremisten waren die Ideologen kommunistischer Provenienz, indem sie die elementaren Bedürfnisse nach individueller Freiheit und nationaler Einheit und auszutilgen und die Menschen auf ihre soziale Komponente zu reduzieren suchten. Extremisten waren erst recht die nationalsozialistischen Ideologen, indem auch sie die individuelle Freiheit unter grundsätzlichen Verdacht der Schädigung des Volksganzen stellten und die Menschen letztlich auf ihre rassische Zugehörigkeit reduzierten. Extremismus finden wir aber auch, wo in den geistigen Chefetagen unserer Zeit alles Nationale und alles Sozial(istisch)e unter Extremismusverdacht gestellt und ein liberaler Kosmopolitismus zur Staatsräson erhoben wird.
Anmerkungen
- 192 Borgs-Maciejewski/Ebert, Das Recht der Geheimdienste, A § 3 Rdn.68.
- 193 BVerfG, Amtliche Entscheidungssammlung (BVerfG E) 2, S.12; 5,199 (206).
- 194 Backes/Jesse, Politischer Extremismus, S.33.
- 195 Panajotis Kondylis, Macht und Entscheidung, S.66.
- 196 Backes/Jesse, Politischer Extremismus, S.43.
- 197 Nicolai Hartmann, Ethik, S.576.
Glossar zu Mut zur Freiheit
Bibliographische Angaben zu den zitierten Werken: Literaturverzeichnis