Aus: Klaus Kunze, Mut zur Freiheit (1998), S. 48–53
Die Gedanken sind frei
Die Gestalt
Den Gegensatz von Ordnung und Chaos haben wir auf unbewußter Ebene verinnerlicht: Alles Geordnete dünkt uns edler, "höher" als das Chaotische. Wir sind fähig zur Gestaltwahrnehmung. "Ihre Aufgabe ist es, Beziehungen aufzufinden, die zwischen Sinnesdaten oder auch zwischen höheren Einheiten der Wahrnehmung bestehen." 102 Uns ist evident, daß ein Auto, als geordnete Einheit betrachtet, mehr ist als die Summe von Blech und Reifen. Auch "der Mensch besitzt Gestalt, insofern er als der konkrete, der faßbare einzelne begriffen wird" 103 und nicht bloß als anatomisches Sammelsurium. Immer wenn verschiedene Einzeldinge sich zu einem neuen Ganzen vereinen, indem sie durch eine geordnete Struktur miteinander verbunden sind, spricht unsere Gestaltwahrnehmung sie sofort als Ganzes höherer Ordnung an. Die stammesgeschichtlich ererbte Fähigkeit zur Gestaltwahrnehmung 104 "kategorisiert, sie trägt Ordnung in die Erscheinungen und hilft uns so, in der Welt zurechtzukommen." 105 Ohne ihre Abstraktionsleistung könnten wir buchstäblich vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen, obwohl er als einheitliches Wirkungsgefüge unzweifelhaft da ist. Die Gestaltwahrnehmung hilft uns, in sich konstante Gegenstände als solche wahrzunehmen. 106
So erkennen wir mit Ernst Jüngers berühmten Worten: "Ein Mensch ist mehr als die Summe seiner Atome, der Glieder, Organe und Säfte, aus denen er besteht, eine Ehe ist mehr als Mann und Frau, eine Familie mehr als Mann, Frau und Kind. Eine Freundschaft ist mehr als zwei Männer, und ein Volk mehr, als durch das Ergebnis einer Volkszählung oder durch eine Summe von politischen Abstimmungen zum Ausdruck gebracht werden kann." Geistern minderen Ranges fehlt für dieses Mehr das Auge. 107 Ganz richtig führt Dürig im Sinne Jüngers zur Familie aus: "Die Gemeinschaft einer Ehe ist nicht nur die 'Summe' zweier Größen, die auch namensrechtlich als solche erkennbar und wiederum 'scheidbar' bleiben müßten, sondern - spätestens, wenn das Kind hinzutritt - ein 'Mehr' und ein 'aliud' im Verhältnis zur Summe ihrer Teile."108
Das Ganze ist darum mehr ist als die Summe seiner Teile, weil das aufeinander bezogene Zusammenwirken an sich selbständiger Systeme zu einem Gesamtsystem neuer, und zwar höherer Art mit gänzlich neuen Systemeigenschaften führt. 109 Die Entstehung einer Ganzheit aus verschiedenen Teilen ist das wichtigste schöpferische Prinzip der Evolution. 110 Diesem Prinzip unterliegen wir Menschen allein schon, indem jeder mehr ist als ein Ersatzteillager nicht aufeinander bezogener Organe, sondern ein ganzer Mensch. Wir unterliegen diesem Prinzip aber auch hinsichtlich unseres sozialen Zusammenlebens: Dieses wird durch eine uns verbindende Ideen, Kultur, Sitte und Sprache aufrecht erhalten. Wenn verwandte Menschen zu einem solchen Ganzen zusammenwirken, nennt man das mit Comte 111, analog dem anatomischen Aufbau des Menschen, organisch. "Wesentlich am Organischen ist die lebendige Einheit des Ganzen, widergespiegelt von seinen Teilen, die wiederum Eigenleben besitzen; die gleichzeitige Freiheit und Dienstschaft der Teile, die Wechselwirkung zwischen ihnen und dem Ganzen. Das Leben des Ganzen, gesichert durch den Dienst der Teile, das der Teile behütet von der Kraft und der Macht des Ganzen." 112
Dabei gilt stets: "Einer organischen Konstruktion gehört man nicht durch individuellen Willensentschluß, also durch Ausübung eines Aktes der bürgerlichen Freiheit, sondern durch eine tatsächliche Verflechtung an." 113 Diese Verflechtung ist die bestimmte Beziehung, in der die Angehörigen einer Gruppe untereinander stehen aufgrund der natürlichen Eigenschaft des Menschen als homo socialis: als gemeinschaftsfähiges Wesen. Die Verflechtung mit anderen aufgrund sozialer Strukturen befähigt die Gruppe zu qualitativ höheren Leistungen, als sie einem einzelnen prinzipiell möglich wären. Hauptleistungen sind das Handeln in Gemeinschaft und der sich ansammelnde Wissenserwerb durch Tradition. "Wenn wir die Attribute 'niedriger' und 'höher' in erstaunlich gleichem Sinne auf Lebewesen wie auf Kulturen anwenden, so bezieht sich diese berechtigte Wertung unmittelbar auf den Gehalt an unbewußtem oder bewußtem Wissen, der diesen lebenden Systemen eignet, gleichgültig, ob er durch Selektion, Lernen oder explorative Forschung erworben wurde und ob er im Genom, im Gedächtnis des Einzelwesens oder in der Tradition einer Kultur aufbewahrt wurde." 114
Radbruch hat die in uns angelegte Gegensätzlichkeit der Werte des freien Eigenwillens und der sozialen Einordnung klar erkannt und beide durch die Kultur als dritte Wertkategorie verbinden wollen. Er sah diese in ganz ähnlicher Weise wie Lorenz als Gemeinschaftswerk. Kern der Gesellschaft sei ein Vertragsverhältnis. Die Gesamtheit habe man sich als Organismus nach Art des Körpers zu denken, die Gemeinschaft kultureller Wertschöpfung aber nach Art einer Bauhütte. "Die Ideale dieser drei sozialen Formen des menschlichen Zusammenlebens sind schlagwortmäßig ausgedrückt: Freiheit, Macht, Kultur. Das individualistische Ideal, die Freiheit, hat parteipolitisch in den liberalen, in den demokratischen und in den sozialistischen Parteien Gestalt gefunden, ... die überindividualistische, organische Lehre ist dagegen die Grundlage der autoritären oder konservativen Parteien, nach welcher der Staat, das Ganze, nicht um der Glieder willen, sondern die Glieder um des Ganzen willen da sind."115 Wer die liberale Idee verabsolutiert, löst Volk und Staat auf. Wer das organische Volks- und Staatsdenken verabsolutiert, begründet einen Kollektivismus. Wer dagegen beide Werte, Freiheit und Gemeinschaft, für menschlich schlechthin und für unverzichtbar hält, muß sich vor der absoluten Gesellschaft und vor dem absoluten Staat hüten. Er muß diese gegensätzlichen Werte verbinden und versöhnen.
Anmerkungen
- 102 Lorenz, Der Abbau des Menschlichen, S.133.
- 103 Ernst Jünger, Der Arbeiter, S.34.
- 104 Vgl. Lorenz, Gestaltwahrnehmung als Quelle wissenschaftlicher Erkenntnis.
- 105 Eibl-Eibesfeldt, Der Mensch, das riskierte Wesen, S.55 f., 62.
- 106 Lorenz, Der Abbau des Menschlichen, S.67 f., 91.
- 107 Ernst Jünger, Der Arbeiter, S.35.
- 108 Dürig in Maunz-Dürig, Komm.zum GG, Art.2 Rdn.42.
- 109 Lorenz, Die Rückseite, S.48. Ders.: Der Abbau des Menschlichen, S.133.
- 110 W.H.Thorpe, Science, Man and Morals, zit. nach Lorenz, Rückseite, S.50 f.
- 111 Comte, Die Soziologie, 7.Kap., S.127.
- 112 E.J.Jung, Herrschaft, S.286.
- 113 Ernst Jünger, Der Arbeiter, S.119.
- 114 Lorenz, Die Rückseite des Spiegels, S.45.
- 115 Radbruch, Vorschule der Rechtsphilosophie, GRGA S.145 f. (146); Ihm folgte wörtlich BVerfG Urteil vom 23.10.1952, E Bd.2 S.15 f. (16).
Glossar zu Mut zur Freiheit
Bibliographische Angaben zu den zitierten Werken: Literaturverzeichnis