Aus: Klaus Kunze, Mut zur Freiheit (1998), S. 122–133
Die Metaphysik der Balance
Das Dilemma der Vernunftherrschaft
Eine beliebte Technik, die wirklich herrschenden Personen hinter einem grauen Begriffsnebel verschwinden zu lassen, ist es, die Herrschaft der Vernunft auszurufen. Unter der Herrschaft der Vernunft herrschen aber unbedingt diejenigen Menschen, die darüber entscheiden, was im Einzelfall für vernünftig gelten darf; wie unter der Herrschaft der Natur diejenigen, die darüber entscheiden, welchen Inhalt die Natur des Menschen konkret hat. Es liegen nun einmal ganz unterschiedliche Möglichkeiten in der "Natur des Menschen". Auch die Vernunft kann "kein Ersatz für die göttliche Gnadenordnung sein. Sie ist ein weltanschaulich geprägter Begriff, und es gibt daher - entgegen der rationalen Naturrechtslehre - nicht nur eine Vernunft, sondern viele konkurrierende »Vernünfte«". 309 Die Liberalen dagegen wollen nicht die jeweilige Vernunft jedes einzelnen frei gelten lassen, sondern die Herrschaft "der Vernunft, das heißt eine Vernunftsherrschaft, eine Herrschaft. Die Liberalen sind Eiferer, nicht gerade für den Glauben, für Gott usw., wohl aber für die Vernunft, ihre Herrin." 310
Historisch hat sich der bedeutendste Versuch, Regeln des menschlichen Zusammenlebens aus einer universalen Vernunft abzuleiten, Naturrecht genannt. Es erhob den Anspruch, aufgrund abstrakter Vernunftschlüsse universalisierbare Rechtsregeln aus der Natur des Menschen abzuleiten. Je nach persönlichem Belieben, Gefühl oder Geschmack des jeweiligen Normativisten sollte "Natur des Menschen" seine Vernunft sein wie bei Kant, Habermas und vielen anderen; oder sein Wille wie bei Kierkegaard und Nietzsche; seine Arbeit wie bei Marx und seinen Epigonen.
Wie zeitbedingt alle naturrechtlichen Normen aber waren, lehrt ein Blick in alte Naturrechts-Lehrbücher. Was im einzelnen für vernünftig erklärt und damit allen Menschen als Soll verordnet wurde, unterschied sich je nach Gutdünken des einzelnen Vernunftrechtlers beträchtlich vom Vernunftrecht des anderen Vernunftrechtlers oder der Vernunft späterer Generationen. So verstrickte sich heillos in wahre Vernunftknäuel zum Beispiel Pufendorf: Nach seiner vernünftigen Meinung "widerstreitet es zwar eindeutig dem Naturrecht, wenn eine Frau mit mehreren Männern gleichzeitig Verkehr hat, doch daß ein Mann zwei oder mehr Frauen hat, ist bei vielen Völkern üblich und war einst auch beim jüdischen Volk gebräuchlich. Trotzdem ergibt sich schon aus vernünftiger Überlegung,... daß es weitaus angemessener ist, daß ein Mann mit einer Frau zufrieden ist."311 Mohler hat den unvernünftigen Glauben an die Fähigkeit, die Wirklichkeit allumfassend mit Mitteln der Vernunft zu erkennen, zu deuten und zu gestalten, sehr hübsch als Intellegibilitätswahn bezeichnet. An dieser Überschätzung hatten Natur- und Vernunftrechtler seit dem 17. Jahrhundert gelitten und leiden intellektualistische Vernunftstheorien noch heute.
Ohne inhaltliches Gut und Böse kommt keine Vernunftlehre aus. Die reine Vernunft könnte sich ohne wertbezogenen Inhalt nur mit sich selbst beschäftigen. Sie würde dann von einer Vernunftlehre zur Vernunftleere. Rationalismus ist nur eine Denkmethode, nämlich "die zweckmäßige, formallogisch einwandfreie Verwendung der argumentativen Mittel, die das Denken zur Verfügung stellt." 312 Dagegen erliegt der Intellektualismus dem Wahn, allein aus der formalen Anwendung von Vernunft Inhalte schaffen zu können. Freilich möchte jede Doktrin sich mit dem Lorbeer der Ratio schmücken und andere Ansichten als vernunftwidrig abstempeln. In sich bietet tatsächlich manches Gedankengebäude den Anblick wunderbarer gedanklicher Folgerichtigkeit; alle gründen aber auf dem Sand wertender Vorentscheidungen. Inhaltlich steht nämlich jeder "Rationalismus im Zeichen einer weltanschaulichen Grundhaltung oder -entscheidung, die", formulierte Kondylis, "ihrerseits ultra rationem liegt und auf letzten Wertungen beruht." Fragen wie die nach dem konkreten Inhalt der Vernunft, der Natur des Menschen, den konkreten Kriterien der Gerechtigkeit und den moralischen Idealen lassen sich nur durch willkürliche Entscheidung beantworten, welche die ideellen Achsen der höchstpersönlichen Weltsicht festlegt. 313 Jeder Naturrechtslehre liegt primär eine Ideologie zugrunde314, mit der erst sekundär der Verstand seine selbstbefriedigenden Spielchen treiben darf: Er bestätigt dem Gefühl vernünftig, was dieses vorher schon wußte.
Die Autorität einer abstrakten Vernunft an sich gibt also noch niemandem einen konkreten Rat, wie er sich entscheiden soll. Sie ist eine Leerformel, die mit beliebigem ideologischem Inhalt gefüllt werden kann. "Nur ein naiver Rationalismus hält die Vernunft für fähig, evidente Wahrheiten und unbestreitbare Werte zu finden.... Weil jeder Wert willkürlich ist, gibt es keine absolute, vollständig in der Vernunft begründete Gerechtigkeit." 315 Wer anderen eine konkrete Moral als vernünftig anempfiehlt, will meistens betrügen. Der Betrug besteht darin, daß die selbsternannten Hohepriester universalistischer Menschheitsansprüche Unterwerfung unter ihre Moralforderungen mit dem hinterlistigen Nebeneffekt beanspruchen, zugleich ihr Interpretationsmonopol dieser Menschheitsmoral und damit ihre weitere Priesterherrschaft zu akzeptieren. Ihre "Vernunftmoral belastet... den einzelnen nicht nur mit dem Problem der Entscheidung von Handlungskonflikten, sondern mit Erwartungen an seine Willensstärke. Zum einen soll er in Konfliktsituationen bereit sein, überhaupt nach einer konsensuellen Lösung zu suchen, d.h. in Diskurse einzutreten oder solche advokatorisch durchzuspielen. Zum anderen soll er die Kraft aufbringen, nach moralischen Einsichten, gegebenenfalls auch gegen eigene Interessen, zu handeln," 316 und zwar statt dessen für die Interessen dessen, der ihm die Vernunft gerade dieser, seiner Moral listig andient.
Darum tarnt die Ausrufung der Vernunftherrschaft immer den Wertsetzungsanspruch dessen, der darüber befindet, im Lichte welcher Normen eine Sache vernünftig betrachtet werden soll. Von den Aufklärern des 18.Jahrhunderts über Liberale des 19. wie John Stuart Mill bis zum Libertarian Rothbard des 20. Jahrhunderts halten daher alle Rationalisten einen universalistischen Moralmaßstab im Hintergrund. Auf einen naturrechtlichen Hintergrund ist jede Vernunftstheorie angewiesen, die Wert darauf legt, zur gesellschaftlichen Praxis zu werden. Nur die Geltung moralischer Normen kann sie vor ihrer Abschaffung durch "Unvernünftige" schützen. Der Inhalt von Rothbards Naturrecht besteht darin, Eigentum haben zu dürfen, zu dem unter anderem das Eigentumsrecht am eigenen Körper zählt. Menschenrecht und Eigentum sind daher identisch. Aus der Libertarian Party ist Rothbard ausgetreten - ihres "moralischen Relativismus" wegen. 317
Sogar eine möchtegern-selbstkritische Grundhaltung, die sich dem offenen Denkstil verschreibt wie der kritische Rationalismus Poppers, muß doktrinär werden, wo sie sich selbst rechtfertigt. Auch der kritische Rationalismus behauptet, seine kritische Rationalität, die ständige Falsifikationsbereitschaft sei der alleinige Schlüssel zur Erfassung der Wirklichkeit, wenn das überhaupt menschenmöglich sei. Seine Deutung der Geschichte kennt "finstere" Zeitalter, in denen die Menschen noch unkritisch und nicht ratinalistisch waren, und eine lichtvolle Zukunft, der wir sicher entgegengehen, wenn wir nur kritisch und rationalistisch sind. Der kritische Rationalist Karl Popper möchte gern tolerant sein und empfiehlt Demut angesichts der eigenen Fehlbarkeit. Sobald er aber die Toleranz als Wert begründen soll, verwandelt er sich flugs vom kritischen Rationalisten zum begnadeten Metaphysiker. Anders als durch eine willkürliche Wertentscheidung und durch Erhebung der Toleranz zum transzendenten Wert an sich kann er diese nämlich ebensowenig begründen wie den kritischen Rationalismus.
"Auch 'kritische Rationalisten' erkennnen" daher "heute den autoritären und dezisionistischen, ja geradezu 'religiösen' Charakter neuzeitlicher Vernunft an. 318 Wenn sie dennoch glauben, sie könnten den dezisionistischen Circulus vitiosus dadurch brechen, daß sie die polemische Vernunft durch die kritische ersetzen, die sich selbst in Frage stellen könne und müsse, dann legen sie teils ihre theoretische Verlegenheit und teils ihre Ignoranz der konkreten geschichtlichen Wirkungsweise von Ideen an den Tag."319 - Warum überhaupt kritisch, warum rational sein? Diese Frage muß sich auch der kritische Rationalismus gefallen lassen, auf die er wieder nur mit einem Zirkelschluß antworten kann: Vernünftig muß man sein, weil das vernünftig ist. Wenn sich doch aus dem Wesen der kritischen Rationalismus selbst der endgültige Verzicht auf den Wahrheitsanspruch ergibt, wenn also alles relativ ist und wir aller Erkenntnis deshalb kritisch gegenüber stehen sollen, gibt sich auch diese Forderung selbst auf: Warum eigentlich noch kritisch sein, wenn sowieso nichts endgültig feststeht und wenn wir letztlich nichts beweisen können?
Sobald es um die Anwendung des kritischen Rationalismus auf sich selbst geht, verfängt sich der kritische Rationalist Popper im Gestrüpp der unentrinnbaren Logik. Diese läßt nicht zu, daß sich eine Norm mit sich selbst begründet: "Sobald... es um handfeste Konsequenzen geht, ist es mit seiner Demut vorbei. Dann fällt er in die Rolle des Dogmatikers. Er weiß dann, daß wir in der besten aller denkbaren Welten leben, und er ruft auf zum Feldzug gegen die Ungläubigen, die Lügner, Sünder und Verbrecher - das sind tatsächlich seine Worte -, die den Menschen einreden, der Fortschritt sei gar nicht so groß, wie er ausschaut.... In einer seiner früheren Sentenzen hatte er selbst bemerkt, daß es die Pfade in den Himmel an sich haben, geradewegs in der Hölle zu enden. Warum nur ist er nie auf den Gedanken gekommen, diese Vermutung auch auf das anzuwenden, was er selbst vorzutragen hatte?" 320 -
Weder mit reiner, noch inhaltsleerer Vernunft, noch allein aus formalen Gerechtigkeitsprinzipien läßt sich auch nur eine einzige konkrete Rechtsfrage beantworten. Prinzipien wie die von Dworkin angebotene Gerechtigkeit, Fairneß und Rechtsstaatlichkeit sind ebensolche Leerformeln wie Thomas von Aquins Appell, immer das Gute zu tun. Es ist immer der wertende menschliche Wille, der die Inhalte setzt, mit denen abstrakte und formale Gerechtigkeitsprinzipien dann weidlich spielen können. Allein aus solchen Formprinzipien materielles Recht schaffen zu wollen, gleicht dem Versuch der Jungfernzeugung oder alchimistischen Versuchen, im Reagenzglas Gold zu machen, ohne vorher Gold hineingetan zu haben. Gesetzgebung ist darum Gegenstand der Politik, die Rechtsfindung dagegen bloß ausführender Justizakt. Rechtsfindung bedeutet, anhand eines konkreten Falles dem politisch gesetzten inhaltlichen Wert nachzuspüren und anhand formaler Verfahren über seine Anwendung auf den Einzelfall zu entscheiden.
Genau so geht zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht vor, wenn es eine Wertordnung des Grundgesetzes annimmt und Grenzfälle aus Perspektive ihrer gesetzten Werte entscheidet. Ihm bleibt ja "gar nichts anderes übrig, als auf das dahinterstehende Wertsystem zu rekurrieren." Während dieser Werte als gesetzte Normen allgemein akzeptiert sind, wagt heute "kein Denker, der ernst genommen werden will, die metaphysischen Voraussetzungen der Verfassung anzuerkennen.... Jenes Wertesystem tritt auf diese Weise als feststehend, als ontologisch vorgegeben in Erscheinung, und dagegen muß die moderne Philosophie rebellieren.... Es gibt keine aktuelle, erfolgreiche philosophische Strömung, die den Prinzipien der Verfassung die Hand reicht.... Deshalb ragt das Bundesverfassungsgericht wie ein Fossil aus der Aufklärung in unser Jahrhundert hinein und steht dem Wertrelativismus entgegen. "321
Moralisch in den Bürgerkrieg
Wir sollten uns aus der Perspektive unseres Kulturkreises nicht der Täuschung hingeben, unsere Werte seien schlechthin universalisierbar. "Schandgesetze"322 - meint Kaufmann - seien gar kein "wirkliches" Recht. Er folgt darin Augustinus und Thomas von Aquin, nach deren Meinung die lex corrupta unbeachtlich und aus dem Rechtsbegriff auszugrenzen sei. Doch wer entscheidet denn darüber, welches Gesetz ein Schandgesetz ist? Wir sollten uns mit gezücktem Hobbes jeden Versuchs erwehren, einzelnen Andersgläubigen das Recht einzuräumen, gegen den Staat ihr Privatrecht geltend zu machen. Es birgt die Gefahr des Bürgerkriegs, wenn bibeltreue Christen für sich in Anspruch nehmen, das derzeitige Abtreibungsrecht für ein Schandgesetz zu halten, sofern sie daran die Legitimation für einen Gesetzesbruch knüpfen. Ein Gesetzesstaat kann nicht dulden, daß der vorpommersche Adelsnachkomme aus München zum Hofe seiner Ahnen fährt und ihn "besetzt", weil er das geltende Enteignungsrecht für ein Schandgesetz hält. Es kann auch nicht geduldet werden, daß jeder Briefträger die Postordnung nicht beachten und eine Zeitung nicht austragen muß, nur weil er ein Presserecht für ein Schandgesetz hält, das die Verbreitung seiner Gewerkschaft mißliebiger Zeitungen erlaubt. Wenn jeder dem folgen darf, was er für legitim hält, führt das zum Ende von Legalität und Rechtsstaatlichkeit.
Recht und Moral müssen strikt auseinandergehalten werden. Es ist eine legalistische Selbsttäuschung, an eine reine Herrschaft des Gesetzes ohne moralische Vorgaben zu glauben. In jedem Gesetz steckt eine bestimmte moralische Vorentscheidung. Wer das abstreitet, schiebt die politische Verantwortung für die Wertsetzung und damit die Normsetzungsmacht nur von sich auf andere, zum Beispiel auf einen Richter. Und wenn dieser anfängt zu glauben, seine Privatmoral zum Maßstab des Rechts machen zu dürfen, ist die Rechtssicherheit ganz am Ende. Dann urteilt er, wie das OVG Schleswig, aus dem selbstherrlichen Bewußtsein, daß "die jeweils urteilenden Richter letztlich nach ihrem eigenen Verständnis entscheiden, was 'billig und gerecht' ist."323 So erfand das Gericht auf Grundlage "der Willkür seiner ideologischen Eigenwertung der Richter"324 eine im Gesetz nicht vorgesehene Unterhaltspflicht zwischen Verlobten.
Auch die Nürnberger Gesetze, an die Kaufmann wohl dachte, sind nun einmal Schandgesetze erst nach wertender Höchstschätzung der Würde des Menschen schlechthin. Aus der islamischen Scharia soll nach Überzeugung Millionen Gläubiger folgen, daß der Religionskritiker Rushdie todeswürdig ist. Die Scharia wäre dann auch ein Schandgesetz - aber nur für den, der Meinungsfreiheit höher wertschätzt als die Ehre Allahs. Sollen wir etwa gegen alle Menschen moralische Kreuzzüge führen, die andere Werte für heilig halten als wir, und sollen wir ihr Recht in westlichem Wertegemeinschafts-Hochmut für verbrecherisch erklären? Dürfen wir mit unserem Moralvorurteil an einer Völkergesellschaft teilnehmen, in der unsere Moral und unser Recht anderen Völkern die Rechtsqualität ihres Rechts und die Moralqualität ihrer Moral rundweg abspricht? Wer an das moralingefüllte Pulverfaß die Lunte legt, könnte in einer Fünfmilliardenwelt voller Verelendeter, die nichts mehr haben als einen fanatischen Glauben, einen beachtlichen Knall erzeugen. Wer die Gesetze eines Landes für unmoralisch und böse hält, mag das offen aussprechen; das Recht anderer aber für gar kein Recht zu erklären, ist der erste Schritt zur Rechtfertigung einer globalen Interventionsethik und eines künftigen gerechten Krieges, der nach Lage der Dinge nur ein weiterer Weltbürgerkrieg wird sein können. "In einem schauerlichen Sinne ist der Bürgerkrieg ein gerechter Krieg, weil jede der Parteien unbedingt auf ihrem Rechte sitzt wie auf einer Beute."325
Daß moralischer Normativismus zur Intoleranz führt, verdeutlichte Carl Schmitt exemplarisch in seinen Überlegungen zum diskriminierenden Kriegsbegriff der Angelsachsen.326 Dieser kannte keinen einfachen Feind, sondern nur den Verbrecher. "Nur gegen ein Heiliges gibt es Verbrecher. Du gegen mich kannst nie Verbrecher sein, sondern nur ein Gegner." 327 Der Normendiener dagegen verwandelt jeden Feind in einen Ungläubigen, gegen den man unter dem Zwang eines moralischen Imperativs einen Kreuzzug unternehmen soll. Aus dem Staatenkrieg wird ein internationaler Bürgerkrieg. Jenseits transzendenter Moralforderungen gibt es dagegen keinen wie auch immer gearteten Imperativ, einen Feind zu vernichten. Den Feind muß man nicht bekämpfen, wenn die Klugheit es verbietet; den Verbrecher aber soll man beseitigen, gegen ihn sind alle Mittel erlaubt. Die Berufung auf normativ verstandenes Recht und Wahrheit schafft nicht etwa Frieden, sondern macht den Krieg erst ganz erbittert und bösartig.328 So geschah es im Dreißigjährigen Krieg und exemplarisch wieder im 2.Weltkrieg: Um die Werte und die Würde ihrer jeweiligen Idee vom Menschen an sich zu retten, verwandelten beide Seiten ihre Feinde in Unmenschen, die man mit gutem Gewissen bombardieren oder ausrotten durfte.
Wer es dagegen ablehnt, Krieg als Kreuzzug für die eigene Moral aufzufassen, wird keine iusta causa belli akzeptieren: Es gibt keinen gerechten Krieg. "Die physische Tötung von anderen Menschen, die auf der Seite des Feindes stehen, hat keinen normativen, sondern nur einen existentiellen Sinn, und zwar in der Realität eines wirklichen Kampfes gegen einen wirklichen Feind, nicht in irgendwelchen Idealen, Programmen oder Normativitäten. Es gibt keinen rationalen Zweck, keine noch so richtige Norm, kein noch so verbindliches Programm,... die es rechtfertigen könnte, daß Menschen sich gegenseitig töten. Wenn eine solche physische Vernichtung menschlichen Lebens nicht aus einer seinsmäßigen Behauptung der eigenen Existenzform gegenüber einer ebenso seinsmäßigen Verneinung dieser Form geschieht, so läßt sie sich eben nicht rechtfertigen." 329 Feind ist dann nur, wer "uns die Freiheit nehmen oder eine andere Verfassung aufzwingen will." 330
Diese Sätze gelten nicht nur für den äußeren, sondern auch für den inneren Feind. Es ist ein Mißbrauch der Moral, mit ihr einen angeblich gerechten Krieg oder Bürgerkrieg zu rechtfertigen. Die Beliebigkeit subjektiver Wertsetzung läßt immer neue ideologische Götter aus ihren Gräbern steigen und Menschen im Namen dieser Götter aufeinander losgehen. Darum wollen seit Jahrhunderten politische Theorien den mörderischen Kampf beenden. Wer an einen alleinigen Gott oder eine alleinige Moral glaubt, sieht den Ungläubigen als gottlos, böse, unmoralisch und schlechthin verwerflich an. Wie der Kirchenvater Augustin stellt er seine Moral über Freiheit und Lebensrecht Andersdenkender: "»Es kommt nicht darauf an, ob jemand gezwungen wird, sondern allein darauf, wozu er gezwungen wird, ob es nämlich etwas Gutes oder etwas Böses ist.«331 Dieser Satz, der wie bei Platon die souveräne Nichtachtung der individuellen Freiheit und subjektiven Moralität durch den, der sich im Besitze der absoluten Wahrheit glaubt, zum Ausdruck bringt, hat historisch zur Rechtfertigung der Ketzerverfolgungen gedient." 332 Aus dieser Geisteshaltung folgten die Greuel der Religionskriege, die Robespierre'sche Guillotinenmoral und die Schrecken des Archipels GULAG.
Thomas Hobbes hatte unter dem Eindruck der Bürgerkriege seiner Zeit 1651 die Idee des Leviathan entwickelt, des über den Weltanschauungen stehenden Staates. In einer Welt, in der keine überstaatliche Ordnung die friedliche Austragung unterschiedlicher Vorstellungen von Moral oder der Natur des Menschen garantiert, sieht Hobbes keinen Sinn, die eigene Vernunft oder Moral zu verabsolutieren und zum Naturrecht zu erklären. Solange jeder für sich entscheidet, was als vernünftig zu gelten hat, hebt der Vernunftanspruch des einen den Vernunftanspruch des anderen auf.
Weil subjektive Wertsetzung und konfessioneller Glaube beliebig sind, kommt es zur Erhaltung des Friedens nur darauf an, irgend eine Entscheidung zu fällen. Das ist Aufgabe des Staates, der mit Wirkung für alle diese Entscheidung durch eine allgemeingültige Rechtsordnung trifft und den Glaubenskrieg autoritativ beendet. Glauben darf im Rahmen dieser Rechtsordnung noch immer jeder, was er möchte, nur erzwingt die staatliche Ordnung den inneren Frieden: Ein Recht zum moralisierenden Bürgerkrieg darf es nicht geben. Damit hat Hobbes sich den anhaltenden Haß aller Fanatiker zugezogen, die nur für ihre Wahrheit, ihre Religion und ihren persönlichen Glauben leben und jederzeit zu sterben bereit sind. Gelangen sie an die Macht, lösen sie das Problem des ideologischen oder des Glaubenskrieges auf ihre Weise natürlich auch: Dann kommt es zu jenen Bartholomäusnächten und zu "republikanischen Hochzeiten", bei denen in der französischen Revolution ein Mönch und eine Nonne nackt zusammengefesselt und ertränkt wurden. Die Ketzerverfolgungen gipfeln letztlich in der physischen Ausrottung des weltanschaulichen Feindes, sofern dieser nicht konvertiert. Das 20. Jahrhundert hat mit seinen Lagern zur ideologischen Umerziehung die Vergangenheit noch übertroffen. Hobbes hatte unter dem Eindruck geifernder Glaubensfanatiker die äußerliche Anerkennung einer staatlichen Rechts- und Moralordnung von dem einem jeden erlaubten inneren Glaubensvorbehalt getrennt.
Recht und Moral spalteten sich auf: Was von der Moral sich im Recht verkörperte, gilt für alle; im übrigen geht die innere Moral der Bürger den Staat nichts an: Wenn wir seinen Gesetzen auch Gehorsam schulden, brauchen wir ihm noch lange nicht in allem zu glauben. 333 In einem fiktiven vorgesellschaftlichen "Naturzustand" hat jeder einzelne volle Entscheidungsmacht über seinen Glauben und seine Handlungen. In Gesellschaft müssen diese Freiheiten um des Friedens willen beschränkt werden. Der Staat nimmt jetzt im Namen aller das Recht in Anspruch, "eine gemeinsame Lebensweise vorzuschreiben, Gesetze zu geben" und diese durch Strafandrohung durchzusetzen. 334 Er soll sich aber davor hüten, uns einen Glauben aufzwingen zu wollen. Daß wir unsere Handlungsfreiheit als soziale Wesen wohl oder übel einschränken müssen, läßt sich nicht vermeiden. Es gibt aber keinen Grund, uns mehr als formalen Gesetzesgehorsam abzuverlangen.
Im Gefolge der französischen Revolution kehrte der Weltanschauungshaß wieder. Seitdem gilt das Wort Lagardes: "Wir leben mitten im Bürgerkrieg.... Er ist ein Kampf der Geister." 335 Als sich im April 1995 Konservative in einem öffentlichen Appell dagegen verwahrten, den 8. Mai als Tag der Befreiung zu bejubeln, reagierte ein Zentralratsvorsitzender einer einflußreichen Kultusgemeinde nach Formulierung Eckhard Fuhrs mit einem "politisch-moralischen Overkill" und "erklärte den geistigen Bürgerkrieg," 336 indem er Konservative als "Nazis minus Völkermord" hinstellte. Aber nicht nur Vertreter handfester Interessen laufen im moralischen Kettenhemd herum. Alle Feindschaft erreicht als normative Feindschaft "ihren Siedepunkt in Religionskriegen und in Bürgerkriegen mit ihren juristischen, moralischen und ideologischen Verfemungen, d.h. in der Verabsolutierung des eigenen Rechts und der damit verbundenen Kriminalisierung des Gegners, der nicht mehr als Mensch anerkannt wird, sondern der als Störer, Schädling oder letztes Hindernis des Weltfriedens beseitigt werden soll."337
Normativistisch inspirierte Gesellschaftstheoretiker haben es sich darum auch nie verkneifen können, ihre Wahrheit mit staatlichen Mitteln dem Volke einzupflanzen. Fichte forderte ein staatliches Erziehungswesen mit nationalistischer Moral: Ganz im Stile des 18. Jahrhunderts und seines Erziehungsoptimismus solle die Freiheit "so eng als immer möglich beschränkt" und "alle Regungen unter eine einförmige Regel" gebracht und "immerwährender Aufsicht" unterstellt werden.338 Heutige Sozialtechniker finden hier eine gewaltige Spielwiese vor, schon unseren Kindergartenkindern ihre Betroffenheitsneurosen aufzupfropfen. Wie Pilze schießen die Mahnmale einer Moral als Geßlerhüte aus dem Boden, vor denen wir uns pflichtschuldigst zu verneigen haben. Dagegen wandte sich Schopenhauer unverändert aktuell: "Einige deutsche Philosophaster dieses feilen Zeitalters möchten den Staat verdrehn zu einer Moralitäts-, Erziehungs- und Erbauungs-Anstalt: wobei im Hintergrunde der jesuitische Zweck lauert, die persönliche Freiheit und individuelle Entwicklung des einzelnen aufzuheben, um ihn zum bloßen Rade einer Chinesischen Staats- und Religions-Maschine zu machen.... Dies aber ist der Weg, auf welchem man weiland zu Inquisitionen, Ketzerverbrennungen] und Religionskriegen gelangt ist." 339
Die "ungeheuere potentielle Aggressivität" des Normativen und Moralischen hatte Hobbes als erster in der Neuzeit durchschaut und zugunsten des inneren Friedens neutralisieren wollen. 340 Sie ist jedem normativen Wert immanent. 341 Kondylis vertritt als Dezisionist die nihilistische Grundthese "von der Relativität und Fiktivität aller Werte;"... wenn die objektive Geltung des Sollens wegfällt, dann kann Zerstörung eine Folge davon sein - aber auch nicht, wenn man als konsequenter Nihilist nicht bereit ist, aus der Zerstörung ein neues Sollen zu machen. Daß es zwischen Nihilismus und Zerstörung keinen notwendigen logischen Zusammenhang gibt, erhellt aus der einfachen, historisch unbestreitbaren Tatsache, daß das größte Leiden in der bisherigen Geschichte nicht aus der Zerstörungslust von Nihilisten, sondern aus den Kämpfen um Durchsetzung der jeweils 'einzig wahren' Moral oder Religion entstand. Konzentrationslager wurden im Namen der Klasse oder Rasse - also im Namen von bestimmten Werten und nicht unter Berufung auf die bittere Relativität alles Menschlichen errichtet."342
Diesem fundamentalistischen Fanatismus endgültig den Garaus zu machen, behauptet von sich die Habermas'sche Theorie der kommunikativen Vernunft: Jeder soll glauben und sagen dürfen, was er möchte, und man soll sich über die für alle geltenden Regeln doch einfach einigen. "Letztlich können die privaten Rechtssubjekte nicht in den Genuß gleicher subjektiver Freiheiten gelangen, wenn sie sich nicht selbst, in gemeinsamer Ausübung ihrer politischen Autonomie, über berechtigte Interessen und Maßstäbe klarwerden und auf die relevanten Hinsichten einigen, unter denen Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden soll." 343 Doch wer lenkt den Willensbildungsprozeß hin zur gemeinsamen Ausübung der politischen Autonomie? Die friedliche gemeinsame Suche nach der blauen Blume der Vernunft und des Gemeinwohls ist eine ideologische Fiktion, eine moderne Erlösungshoffnung, eine der letzten großen Utopien. Wer an sie glaubt, ist so beseligt wie jeder Gläubige, und wer nicht, ist so klug wie zuvor.
Heute wird uns Moral permanent von oben nach unten eingetrichtert. Sie ist der Nasenring, an dem man uns von unseren Interessen wegzerrt und zu einem Handeln verleitet, mit dem wir uns selbst schaden. Das andere Ende der Leine halten die modernen Talk-Schau-Helden in der Hand und reiben uns mit depressiv-verbiesterter Miene ein, was wir gerade noch denken dürfen. Das wird von Jahr zu Jahr weniger. Unsere Moralvorbeter leiten ihre Anmaßung, Betroffenheiten zu erzeugen, aus einer Humanitätsideologie ab, deren berufene Interpreten und Inquisitoren sie selbst sind. Unter ihrer Herrschaft würden tatsächlich die alten Götter wieder aus ihren Gräbern steigen. Wie unmittelbar Habermas ' Positionen die Bürgerkriegslage wieder möglich machen, zeigen seine kaum verhüllten Rechtfertigungsversuche politischer Gewalt. Hobbes wollte durch eine staatliche Entscheidung über die allgemeine Geltung von Gesetzen, in denen sich eine Moral notwendig verkörpert, die Bürgerkriegsgeißel für immer begraben. Habermas gräbt sie wieder aus: Er fordert für jeden das Recht, "»legale Verletzungen der Legitimität zu erkennen, um notfalls aus moralischer Einsicht auch ungesetzlich zu handeln.« Die politische Kultur fungiert hier also gleichsam als 'Heiliger Geist' der Rechtswissenschaft, der die Erleuchtung bringt und das wahre Recht erkennen läßt." 344 Genauer gesagt ist der Heilige Geist immer diejenige Person, die für sich die Normierungs- und Auslegungsmacht über moralische Gebote beansprucht.
Anmerkungen
- 309 Walter Schmitt Glaeser, Über Ursachen politisch motivierter Privatgewalt, ZRP 1995, S.56 (61).
- 310 Stirner, Der Einzige, S.116.
- 311 Pufendorf, De officio hominis, 2.Buch, Kap.2, § 5, S.149.
- 312 Kondylis, Die Aufklärung, S.36.
- 313 Kondylis, Die Aufklärung, S.40, bzw.ders. Metaphysikkritik, S.543, 561.
- 314 Welzel, Naturrecht und..., S.243, Kelsen, Was ist..., S.154.
- 315 Perelman, Über die Gerechtigkeit, S.80.
- 316 Habermas, Faktizität und Geltung, S.148.
- 317 Winterberger, Einer der Väter des modernen Libertarismus, Criticón 1995,22.
- 318 Popper, Conjectures, 7 f., 15 f.
- 319 Kondylis, Die Aufklärung, S.47 Fußnote 6 mit weiteren Nachweisen.
- 320 Adam, Fanatische Nüchternheit, FAZ 27.1.1995.
- 321 Zitate in diesem Absatz Sibylle Tönnies, Der leere Wertehimmel über Karlsruhe, FAZ 22.11.1996.
- 322 Kaufmann, Grundprobleme der Rechtsphilosophie, S. 30 f., 130 f.
- 323 OVG Schleswig, Urteil vom 1.8.1991, NJW 1992, 258.
- 324 Rüthers, Die Verbindlichkeit des Unverbindlichen, NJW 1992, 879 (880).
- 325 Carl Schmitt, Amnestie oder die Kraft des Vergessens (1949), in: ders., Staat, Großraum, Nomos, S.218.
- 326 Carl Schmitt, Die Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff, 1938.
- 327 Stirner, Der Einzige, S.224.
- 328 Carl Schmitt, Der Leviathan, S.68.
- 329 Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, S.49 f.
- 330 Quaritsch, Positionen und Begriffe, S.67.
- 331 Aurelius Augustinus, Ep.93 (V 16) ad Vicentinum
- 332 Welzel, Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, S.65.
- 333 Hobbes, Leviathan, 2.Teil 26.Kap., S.240.
- 334 Spinoza, Ethik, IV., Lehrs.37, Anm.1, S.222.
- 335 De Lagarde, Deutsches Wesen, S.176.
- 336 Fuhr, Überwunden, nicht befreit, FAZ-Leitkommentar S.1 v.11.4.1995.
- 337 Carl Schmitt, Die geschichtliche Struktur des Gegensatzes von Ost und West (1955), in: ders., Staat, Großraum, Nomos, S.522 (533).
- 338 Fichte, Reden an die deutsche Nation, 8. Rede, S.138.
- 339 Schopenhauer, Die beiden Grundprobleme der Ethik, § 17, S.242.
- 340 Kondylis, Die Aufklärung, S.157.
- 341 Carl Schmitt, Die Tyrannei der Werte, S.56.
- 342 Kondylis, Die Aufklärung, S.494.
- 343 Habermas, Faktizität und Geltung, S.12.
- 344 W.Schmitt Glaeser, Über Ursachen politisch motivierter Privatgewalt, ZRP 1995, S.56 (S.58); Zitat in »...« aus: Habermas, Ziviler Ungehorsam, 1983 (Hrg.Glotz).
Glossar zu Mut zur Freiheit
Bibliographische Angaben zu den zitierten Werken: Literaturverzeichnis