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Das Dilemma der Vernunftherrschaft

Auszug aus: Klaus Kunze, Mut zur Freiheit, 1998, S.94 ff.
(Zurück zum vorangehenden Unterkapitel: Wem nützt Liberalismus?)

 

Eine beliebte Technik, die wirklich herrschenden Personen hinter ei­nem grau­en Begriffsnebel verschwinden zu lassen, ist es, die Herr­schaft der Ver­nunft auszuru­fen. Unter der Herrschaft der Vernunft herr­schen aber un­be­dingt diejeni­gen Men­schen, die dar­über ent­schei­den, was im Einzelfall für vernünf­tig gelten darf; wie un­ter der Herr­schaft der Natur diejenigen, die darüber ent­scheiden, wel­chen Inhalt die Natur des Menschen konkret hat. Es liegen nun einmal ganz un­ter­schiedliche Mög­lichkeiten in der "Natur des Menschen". Auch die Vernunft kann "kein Ersatz für die göttli­che Gna­den­ord­nung sein. Sie ist ein weltanschau­lich geprägter Begriff, und es gibt da­her - ent­ge­gen der rationalen Naturrechts­lehre - nicht nur ei­ne Ver­nunft, son­dern viele kon­kur­rierende »Vernünfte«". [1] Die Liberalen dagegen wol­len nicht die jeweilige Ver­nunft jedes einzelnen frei gelten lassen, son­dern die Herrschaft "der Ver­nunft, das heißt eine Ver­nunfts­herr­schaft, eine Herr­schaft. Die Liberalen sind Eiferer, nicht ge­rade für den Glau­ben, für Gott usw., wohl aber für die Ver­nunft, ihre Her­rin." [2]

Historisch hat sich der bedeutendste Versuch, Regeln des menschlichen Zu­sam­men­le­bens aus einer universalen Vernunft abzuleiten, Natur­recht ge­nannt. Es erhob den An­spruch, aufgrund abstrakter Ver­nunft­schlüsse uni­versali­sierbare Rechts­regeln aus der Natur des Men­schen ab­zuleiten. Je nach per­sönlichem Belieben, Gefühl oder Ge­schmack des jeweiligen Nor­mativisten sollte "Natur des Men­schen" seine Ver­nunft sein wie bei Kant , Habermas und vielen ande­ren; oder sein Wil­le wie bei Kierkegaard und Nietzsche ; seine Arbeit wie bei Marx und seinen Epigonen.

Wie zeitbedingt alle naturrechtlichen Normen aber waren, lehrt ein Blick in alte Natur­rechts-Lehrbücher. Was im einzelnen für ver­nünf­tig er­klärt und damit allen Men­schen als Soll ver­ordnet wurde, un­ter­schied sich je nach Gut­dün­ken des einzel­nen Ver­nunf­trechtlers be­trächtlich vom Vernunft­recht des anderen Ver­nunft­recht­lers oder der Vernunft spä­terer Ge­ne­ra­tionen. So ver­strick­te sich heillos in wahre Ver­­nunft­knäu­el zum Bei­spiel Pu­fendorf: Nach seiner ver­nünftigen Meinung "wi­der­streitet es zwar eindeutig dem Na­tur­recht, wenn ei­ne Frau mit mehreren Män­­nern gleichzeitig Ver­kehr hat, doch daß ein Mann zwei oder mehr Frauen hat, ist bei vielen Völ­kern üb­lich und war einst auch beim jü­di­schen Volk ge­bräuchlich. Trotzdem ergibt sich schon aus ver­nünfti­ger Über­legung, ... daß es wei­t­aus an­ge­mes­se­ner ist, daß ein Mann mit einer Frau zufrieden ist." [3] Mohler hat den un­ver­nünf­ti­gen Glau­ben an die Fähig­keit, die Wirklichkeit all­um­fassend mit Mit­teln der Ver­nunft zu er­ken­nen, zu deuten und zu ge­stalten, sehr hübsch als In­tel­le­gibilitäts­wahn be­zeichnet. An die­ser Über­schätzung hat­ten Natur- und Ver­nunf­t­recht­ler seit dem 17. Jahr­hundert ge­litten und lei­den in­tel­lek­tua­li­sti­sche Vernunftstheorien noch heute.

Ohne inhaltliches Gut und Böse kommt keine Vernunftlehre aus. Die reine Ver­nunft könnte sich ohne wertbezogenen Inhalt nur mit sich selbst be­schäftigen. Sie würde dann von einer Vernunftlehre zur Vernunftleere. Ra­tionalismus ist nur eine Denkmethode, nämlich "die zweck­­mäßige, for­mal­logisch ein­wand­freie Verwendung der ar­gu­men­ta­tiven Mittel, die das Den­ken zur Verfügung stellt." [4] Dagegen er­liegt der Intellektualismus dem Wahn, allein aus der formalen An­wendung von Ver­nunft Inhalte schaf­­fen zu können. Freilich möchte jede Doktrin sich mit dem Lor­beer der Ratio schmücken und andere Ansichten als ver­nunft­widrig ab­stempeln. In sich bie­tet tatsächlich manches Ge­dan­ken­gebäude den An­blick wunder­barer ge­dankli­cher Fol­ge­richtigkeit; alle gründen aber auf dem Sand wer­ten­der Vor­ent­scheidun­gen. In­haltlich steht nämlich  jeder "Ra­­­tionalismus im Zei­chen einer weltanschauli­chen Grund­haltung oder -ent­schei­dung, die", formu­lier­te Kondylis, "ihrerseits ultra ra­tio­nem liegt und auf letz­­ten Wer­­tun­gen be­ruht." Fragen wie die nach dem kon­kreten In­­halt der Ver­nunft, der Na­tur des Men­schen, den kon­­kre­ten Kri­te­rien der Ge­­rech­­tig­keit und den mo­rali­schen Idea­len las­sen sich nur durch will­kür­­li­che Ent­schei­dung beant­wor­­ten, wel­che die ide­ellen Ach­sen der höchst­­­per­sönlichen Welt­sicht fest­legt. [5] Jeder Na­tur­rechts­leh­re liegt pri­mär eine Ideologie zu­grun­de[6] , mit der erst se­kun­där der Verstand sei­ne selbstbefriedigenden Spiel­chen trei­ben darf: Er bestä­tigt dem Ge­fühl vernünftig, was dieses vor­her schon wuß­te.

Die Autorität einer abstrakten Vernunft an sich gibt also noch nie­man­dem ei­nen konkreten Rat, wie er sich entscheiden soll. Sie ist eine Leer­for­mel, die mit beliebi­gem ideologischem Inhalt gefüllt wer­den kann. "Nur ein naiver Rationa­lismus hält die Ver­nunft für fähig, evi­den­te Wahrheiten und unbestreitbare Werte zu finden. ... Weil je­der Wert willkürlich ist, gibt es keine absolute, vollständig in der Ver­nunft be­gründete Gerechtig­keit." [7] Wer anderen eine konkrete Moral als ver­nünftig an­empfiehlt, will meistens betrügen. Der Betrug besteht da­rin, daß die selbst­er­nann­ten Ho­he­prie­ster uni­ver­sa­listi­scher Mensch­­­­­­­­heits­ansprü­che Un­terwerfung un­ter ih­re Mo­ral­for­de­run­gen mit dem hin­terlistigen Nebeneffekt beanspruchen, zu­gleich ihr In­ter­pre­ta­ti­ons­mono­pol die­ser Menschheitsmoral und damit ihre wei­tere Prie­ster­herr­schaft zu akzep­tie­ren. Ihre "Vernunft­mo­ral belastet ... den einzelnen nicht nur mit dem Pro­blem der Ent­schei­­dung von Hand­lungs­konflik­ten, son­dern mit Er­war­tungen an seine Willens­stärke. Zum ei­nen soll er in Kon­flikt­si­tua­tio­nen bereit sein, über­haupt nach einer konsen­suel­len Lösung zu su­chen, d.h. in Dis­kurse ein­zu­tre­ten oder solche advo­ka­torisch durch­zu­spie­len. Zum an­deren soll er die Kraft aufbringen, nach moralischen Ein­sichten, ge­ge­­benenfalls auch gegen eigene Inter­essen, zu han­deln," [8] und zwar statt dessen für die Interessen dessen, der ihm die Ver­nunft gerade dieser, seiner Moral listig andient.

Darum tarnt die Aus­rufung der Vernunftherr­schaft immer den Wert­­set­zungs­an­spruch des­sen, der darüber be­findet, im Lichte wel­cher Nor­men eine Sache vernünf­tig betrachtet werden soll. Von den Auf­klärern des 18.Jahrhunderts über Li­be­rale des 19. wie John Stuart Mill bis zum Libert­arian Roth­bard des 20. Jahr­hun­derts halten daher alle Rationalisten einen uni­­ver­sa­li­stischen Mo­ral­maß­stab im Hin­ter­grund. Auf einen naturrechtli­chen Hin­­ter­grund ist jede Vernunfts­theorie angewie­sen, die Wert darauf legt, zur ge­­sell­schaft­­­lichen Praxis zu wer­den. Nur die Geltung mo­ra­lischer Nor­men kann sie vor ihrer Ab­schaf­fung durch "Unvernünftige" schüt­zen. Der Inhalt von Roth­­bards Na­turrecht besteht darin, Eigentum haben zu dürfen, zu dem un­ter an­derem das Eigentumsrecht am eige­nen Körper zählt. Men­schen­­recht und Eigentum sind daher identisch. Aus der Liber­ta­rian Party ist Rothbard ausge­tre­ten - ihres "moralischen Re­la­ti­vis­mus" wegen. [9]

Sogar eine möchtegern-selbstkritische Grundhaltung, die sich dem of­fe­nen Denkstil verschreibt wie der kritische Rationalismus Pop­pers, muß doktrinär wer­den, wo sie sich selbst rechtfertigt. Auch der kriti­sche Ratio­nalismus behaup­tet, seine kritische Rationalität, die stän­­di­ge Falsifikati­ons­bereitschaft sei der alleinige Schlüssel zur Er­fas­sung der Wirklichkeit, wenn das überhaupt men­schenmöglich sei. Seine Deu­­tung der Geschichte kennt "finstere" Zeitalter, in denen die Men­schen noch unkritisch und nicht ratinalistisch waren, und eine licht­volle Zukunft, der wir sicher entgegen­gehen, wenn wir nur kri­tisch und ra­tionalistisch sind. Der kritische Ratio­nalist Karl Popper möchte gern to­lerant sein und empfiehlt De­mut ange­sichts der eige­nen Fehl­bar­keit. So­bald er aber die Toleranz als Wert be­gründen soll, ver­wan­delt er sich flugs vom kriti­schen Ra­tionalisten zum begnadeten Me­ta­phy­­si­ker. Anders als durch eine willkür­liche Wert­ent­schei­dung und durch Erhebung der Tole­ranz zum transzendenten Wert an sich kann er diese nämlich ebensowenig be­grün­den wie den kritischen Ra­tio­na­lis­mus.

"Auch 'kritische Rationalisten' erkennnen" daher "heute den au­tori­tä­ren und dezi­sionistischen, ja geradezu 'religiösen' Cha­rak­ter neu­­zeit­licher Ver­nunft an. Wenn sie dennoch glauben, sie könn­ten den dezisionisti­schen Circulus vitio­sus da­durch bre­chen, daß sie die pole­mische Vernunft durch die kritische erset­zen, die sich selbst in Fra­ge stellen könne und müsse, dann legen sie teils ihre theo­re­ti­sche Ver­le­genheit und teils ihre Ignoranz der kon­kreten ge­schicht­li­chen Wir­­kungsweise von Ideen an den Tag." [11]  - Warum überhaupt kri­­tisch, warum rational sein? Diese Frage muß sich auch der kritische Ra­tiona­lismus gefallen lassen, auf die er wie­­­der nur mit einem Zir­kel­schluß antworten kann: Vernünftig muß man sein, weil das vernünftig ist. Wenn sich doch aus dem Wesen der kri­­tischen Ra­tionalismus selbst der endgül­tige Ver­zicht auf den Wahr­heits­an­spruch er­gibt, wenn also alles rela­tiv ist und wir aller Er­kennt­nis des­halb kritisch ge­gen­über stehen sol­len, gibt sich auch diese For­de­rung selbst auf: Warum ei­gentlich noch kritisch sein, wenn sowieso nichts end­gültig fest­­steht und wenn wir letztlich nichts ­bewei­sen kön­nen?

Sobald es um die An­wendung des kritischen Ra­tionalismus auf sich selbst geht, verfängt sich der kritische Rationalist Popper im Ge­strüpp der unentrinnba­ren Lo­gik. Diese läßt nicht zu, daß sich eine Norm mit sich selbst begrün­det: "Sobald ... es um handfeste Kon­se­quen­zen geht, ist es mit sei­ner Demut vorbei. Dann fällt er in die Rolle des Dog­ma­tikers. Er weiß dann, daß wir in der be­sten aller denk­baren Welten leben, und er ruft auf zum Feld­zug ge­gen die Un­gläubi­gen, die Lüg­ner, Sün­der und Verbre­cher - das sind tatsächlich seine Worte -, die den Menschen ein­reden, der Fort­schritt sei gar nicht so groß, wie er ausschaut. ... In einer seiner frü­he­ren Senten­zen hatte er selbst bemerkt, daß es die Pfade in den Himmel an sich ha­ben, ge­ra­dewegs in der Hölle zu en­den. Warum nur ist er nie auf den Ge­danken gekom­men, diese Ver­mu­tung auch auf das anzu­wenden, was er selbst vor­zutragen hatte?" [12] -

Weder mit reiner, noch inhaltsleerer Vernunft, noch allein aus for­­ma­­len Ge­rech­tig­keitsprinzipien läßt sich auch nur eine einzige kon­kre­­te Rechts­fra­ge be­antworten. Prinzipien wie die von Dworkin an­ge­bo­­tene Gerechtig­keit, Fairneß und Rechts­staat­lichkeit sind eben­sol­che Leerformeln wie Thomas von Aquins Appell, immer das Gute zu tun. Es ist im­mer der wertende menschliche Wille, der die Inhalte setzt, mit de­nen abstrakte und formale Gerechtigkeitsprinzipien dann weid­­lich spielen können. Allein aus solchen Formprinzipien mate­ri­el­les Recht schaf­fen zu wollen, gleicht dem Versuch der Jung­fern­­zeu­gung oder alchi­mistischen Versuchen, im Rea­genzglas Gold zu ma­chen, ohne vor­her Gold hin­eingetan zu haben. Ge­setz­ge­bung ist da­rum Ge­gen­stand der Politik, die Rechts­findung dagegen bloß aus­füh­ren­der Ju­stizakt. Rechtsfindung bedeutet, anhand eines kon­kr­e­­­ten Falles dem politisch ge­setz­ten inhaltlichen Wert nach­zu­spü­ren und an­hand for­maler Verfahren über seine Anwendung auf den Ein­zel­­­fall zu ent­­schei­den.

Genau so geht zum Beispiel das Bun­des­ver­fas­sungs­­­ge­richt vor, wenn es eine Wertordnung des Grund­ge­setzes annimmt und Grenz­fälle aus Per­spek­tive ihrer ge­setzten Werte ent­schei­det. Ihm bleibt ja "gar nichts ande­res üb­rig, als auf das dahin­terstehende Wertsystem zu rekurrieren." Wäh­rend die­ser Werte als gesetzte Normen allgemein akzeptiert sind, wagt heute "kein Denker, der ernst genommen werden will, die metaphysischen Vorausset­zungen der Verfassung anzuerkennen. ... Jenes Werte­system tritt auf diese Weise als feststehend, als ontologisch vor­gegeben in Er­schei­nung, und da­gegen muß die moderne Philosophie rebellieren. ... Es gibt keine aktuel­le, erfolgreiche philosophische Strömung, die den Prinzi­pien der Verfassung die Hand reicht. ... Deshalb ragt das Bundes­ver­fas­sungs­gericht wie ein Fossil aus der Auf­klä­rung in unser Jahrhundert hinein und steht dem Wert­relati­vismus entge­gen. " [13]

Moralisch in den Bürgerkrieg

Wir sollten uns aus der Perspektive unseres Kulturkreises nicht der Täu­schung hin­geben, unsere Werte seien schlechthin uni­ver­sa­li­sier­bar. "Schand­ge­setze" [14] - meint Kaufmann - seien gar kein "wirk­li­ches" Recht. Er folgt darin Au­gustinus und Thomas von Aquin, nach deren Mei­nung die lex corrupta unbeachtlich und aus dem Rechtsbegriff aus­zu­grenzen sei. Doch wer entscheidet denn dar­über, wel­ches Ge­setz ein Schandgesetz ist? Wir sollten uns mit ge­zück­tem Hobbes jeden Ver­suchs erwehren, einzel­nen Anders­gläubigen das Recht ein­zu­räumen, gegen den Staat ihr Pri­vat­recht geltend zu machen. Es birgt die Gefahr des Bür­gerkriegs, wenn bi­bel­treue Christen für sich in An­spruch nehmen, das der­zeitige Ab­trei­bungs­recht für ein Schand­gesetz zu halten, sofern sie daran die Le­gi­timation für einen Ge­setzes­bruch knüpfen. Ein Gesetzesstaat kann nicht dulden, daß der vor­pom­mer­sche Adels­nach­komme aus Mün­chen zum Hofe seiner Ahnen fährt und ihn "besetzt", weil er das gel­tende Ent­eignungsrecht für ein Schand­­ge­setz hält. Es kann auch nicht geduldet wer­den, daß jeder Brief­­trä­ger die Postordnung nicht beach­ten und eine Zeitung nicht aus­­tragen muß, nur weil er ein Pres­serecht für ein Schandge­setz hält, das die Verbrei­tung seiner Ge­werk­schaft mißliebiger Zeitungen er­laubt. Wenn jeder dem folgen darf, was er für legitim hält, führt das zum Ende von Le­galität und Rechts­staatlich­keit.

Recht und Moral müssen strikt auseinandergehalten werden. Es ist eine lega­listi­sche Selbsttäuschung, an eine reine Herrschaft des Ge­setzes ohne moralische Vorga­ben zu glauben. In jedem Gesetz steckt eine bestimmte moralische Vorent­schei­dung. Wer das ab­strei­tet, schiebt die politische Ver­antwortung für die Wert­setzung und da­mit die Normsetzungsmacht nur von sich auf andere, zum Beispiel auf ei­nen Richter. Und wenn dieser an­fängt zu glauben, seine Privatmoral zum Maßstab des Rechts ma­chen zu dürfen, ist die Rechtssicherheit ganz am Ende. Dann urteilt er, wie das OVG Schles­wig, aus dem selbst­herrlichen Be­wußtsein, daß "die jeweils ur­tei­lenden Richter letzt­lich nach ihrem ei­genen Verständnis ent­scheiden, was 'billig und ge­recht' ist." [15] So er­fand das Gericht auf Grundlage "der Willkür sei­ner ideo­logischen Ei­genwertung der Richter" [16] eine im Gesetz nicht vorgesehe­ne Unter­­halts­pflicht zwischen Verlob­ten.

 Auch die Nürnberger Gesetze, an die Kaufmann wohl dachte, sind nun ein­mal Schandgesetze erst nach wertender Höchstschätzung der Wür­­de des Men­schen schlechthin. Aus der islamischen Scharia soll nach Überzeu­gung Millionen Gläubi­ger folgen, daß der Religionskri­ti­ker Rushdie to­deswürdig ist. Die Scharia wäre dann auch ein Schand­gesetz - aber nur für den, der Mei­nungs­frei­heit höher wert­schätzt als die Ehre Allahs. Sollen wir etwa ge­gen alle Menschen mo­ra­­li­sche Kreuz­züge führen, die andere Werte für hei­lig halten als wir, und sollen wir ihr Recht in west­lichem Wertegemeinschafts-Hochmut für ver­bre­che­risch er­klären? Dür­­fen wir mit unserem Moralvorurteil an einer Völ­kerge­sellschaft teilnehmen, in der un­se­re Moral und un­ser Recht anderen Völkern die Rechts­qualität ihres Rechts und die Mo­­ralquali­tät ihrer Moral rund­weg ab­spricht? Wer an das mo­ra­lin­ge­füll­te Pulverfaß die Lunte legt, könn­te in einer Fünf­mil­liar­den­welt vol­­ler Verelendeter, die nichts mehr haben als einen fa­na­ti­­schen Glau­ben, einen beachtlichen Knall er­zeugen. Wer die Gesetze eines Landes für un­mo­ralisch und bö­se hält, mag das offen aussprechen; das Recht anderer aber für gar kein Recht zu er­klä­ren, ist der erste Schritt zur Rechtferti­gung einer globa­len Inter­venti­onsethik und eines künf­ti­gen ge­rech­ten Krieges, der nach Lage der Dinge nur ein wei­te­rer Welt­­bür­gerkrieg wird sein kön­nen. "In einem schauerlichen Sin­ne ist der Bürger­krieg ein ge­rechter Krieg, weil jede der Parteien unbe­dingt auf ihrem Rechte sitzt wie auf einer Beute." [17]

 Daß moralischer Normativismus zur Intoleranz führt, ver­deut­lich­te Carl Schmitt ex­emplarisch in seinen Überlegungen zum dis­kri­mi­nie­­­­renden Kriegsbe­griff der An­gel­sachsen. [18] Dieser kannte keinen ein­fachen Feind, sondern nur den Ver­bre­cher. "Nur gegen ein Hei­li­ges gibt es Verbrecher. Du ge­gen mich kannst nie Verbrecher sein, son­­dern nur ein Gegner." [19] Der Normendiener dagegen verwandelt je­den Feind in ei­nen Ungläubi­gen, ge­­gen den man unter dem Zwang eines mo­ra­li­schen Imperativs ei­nen Kreuz­­zug unternehmen soll. Aus dem Staa­ten­­krieg wird ein in­ter­na­tio­­naler Bür­ger­krieg. Jenseits trans­zen­denter Mo­­ral­for­­­de­run­gen gibt es dagegen keinen wie auch immer ge­ar­teten Im­pe­­ra­­tiv, ei­nen Feind zu vernichten. Den Feind muß man nicht bekämp­fen, wenn die Klug­heit es verbietet; den Verbrecher aber soll man be­­seitigen, ge­­gen ihn sind alle Mittel erlaubt. Die Berufung auf nor­mativ ver­stan­de­nes Recht und Wahrheit schafft nicht et­wa Frie­den, son­dern macht den Krieg erst ganz erbittert und bösartig. [20] So geschah es im Drei­ßig­jäh­­­rigen Krieg und ex­emplarisch wieder im 2.Weltkrieg: Um die Wer­te und die Würde ihrer jeweiligen Idee vom Men­schen an sich zu ret­ten, ver­wan­del­ten beide Seiten ihre Feinde in Unmen­schen, die man mit gutem Gewis­sen bombardieren oder aus­rotten durfte.

Wer es dagegen ablehnt, Krieg als Kreuzzug für die eigene Moral auf­­zu­fas­sen, wird keine iusta causa belli akzeptieren: Es gibt keinen ge­­rech­ten Krieg. "Die phy­­si­sche Tötung von anderen Menschen, die auf der Sei­te des Fein­des stehen, hat kei­nen normativen, sondern nur ei­nen exi­sten­tiel­­­len Sinn, und zwar in der Realität ei­nes wirklichen Kampfes gegen ei­nen wirklichen Feind, nicht in irgendwelchen Idealen, Pro­grammen oder Nor­mativitäten. Es gibt keinen rationa­len Zweck, kei­ne noch so rich­­­tige Norm, kein noch so verbindliches Programm, ... die es recht­fer­­­tigen könnte, daß Menschen sich ge­gen­sei­tig töten. Wenn eine sol­che physische Vernichtung menschlichen Lebens nicht aus einer seins­mä­­­ßi­gen Behauptung der eige­nen Exi­stenz­form ge­gen­über einer eben­­­so seinsmäßigen Verneinung dieser Form ge­schieht, so läßt sie sich eben nicht rechtfertigen." [21] Feind ist dann nur, wer "uns die Freiheit nehmen oder eine andere Ver­fassung auf­zwin­gen will." [22]

Diese Sätze gelten nicht nur für den äußeren, sondern auch für den in­ne­ren Feind. Es ist ein Mißbrauch der Moral, mit ihr einen angeblich ge­rech­ten Krieg oder Bür­gerkrieg zu rechtfertigen. Die Be­liebig­keit sub­jektiver Wert­setzung läßt immer neue ideo­logische Göt­ter aus ihren Grä­bern stei­gen und Menschen im Namen die­ser Götter auf­ein­­an­der los­gehen. Darum wollen seit Jahr­hun­derten poli­ti­sche Theo­rien den mör­derischen Kampf beenden. Wer an einen al­lei­nigen Gott oder eine al­lei­nige Moral glaubt, sieht den Un­gläu­bi­gen als gottlos, bö­se, un­­­mo­ra­lisch und schlechthin ver­werf­lich an. Wie der Kirchenvater Au­gustin stellt er seine Mo­ral über Freiheit und Le­bens­recht An­ders­den­kender: "»Es kommt nicht darauf an, ob jemand ge­zwungen wird, son­dern allein darauf, wozu er gezwungen wird, ob es nämlich etwas Gutes oder etwas Böses ist.« [23] Dieser Satz, der wie bei Platon die sou­veräne Nicht­achtung der in­dividuellen Freiheit und subjektiven Mo­­ralität durch den, der sich im Besitze der abso­luten Wahr­heit glaubt, zum Ausdruck bringt, hat historisch zur Rechtfertigung der Ket­zerverfol­gungen gedient." [24] Aus die­ser Geisteshaltung folgten die Gre­uel der Re­ligions­kriege, die Ro­­bespier­re'sche Guillo­tinenmoral und die Schrecken des Archi­pels GULAG.

Thomas Hob­bes hatte unter dem Eindruck der Bür­gerkrie­ge sei­ner Zeit 1651 die Idee des Levia­than ent­wickelt, des über den Weltan­schau­un­gen ste­hen­den Staa­tes. In einer Welt, in der kei­ne überstaatliche Ordnung die fried­­li­che Aus­tra­gung un­ter­schied­­li­cher Vor­stel­lungen von Mo­ral oder der Natur des Men­­schen garantiert, sieht Hob­bes keinen Sinn, die eigene Ver­nunft oder Moral zu ver­ab­solutieren und zum Na­­tur­­recht zu erklären. So­lange je­der für sich ent­schei­det, was als ver­­nünftig zu gelten hat, he­bt der Ver­nunft­an­spruch des einen den Ver­nunft­an­spruch des anderen auf.

Weil subjektive Wertsetzung und kon­fessioneller Glaube belie­big sind, kommt es zur Erhaltung des Friedens nur darauf an, ir­gend eine Entschei­dung zu fäl­len. Das ist Aufgabe des Staates, der mit Wirkung für alle diese Ent­scheidung durch eine allgemeingültige Rechtsordnung trifft und den Glaubens­krieg autoritativ beendet. Glau­ben darf im Rahmen die­ser Rechtsordnung noch immer jeder, was er möchte, nur erzwingt die staatliche Ordnung den inneren Frie­den: Ein Recht zum mo­ra­li­sie­renden Bürgerkrieg darf es nicht geben. Da­mit hat Hobbes sich den anhal­tenden Haß aller Fa­natiker zu­ge­zo­gen, die nur für ihre Wahrheit, ihre Religion und ih­ren per­sönlichen Glau­ben leben und jederzeit zu sterben bereit sind. Gelangen sie an die Macht, lösen sie das Problem des ideo­lo­gi­schen oder des Glau­bens­­krieges auf ihre Weise natürlich auch: Dann kommt es zu je­nen Bar­­tho­lo­mäus­näch­ten und zu "re­pu­bli­kanischen Hoch­­zei­ten", bei de­nen in der fran­zö­sischen Revolution ein Mönch und eine Nonne nackt zu­­sammenge­fesselt und ertränkt wur­den. Die Ket­zer­­verfolgungen gip­feln letztlich in der phy­­si­schen Aus­­rot­tung des welt­­anschaulichen Fein­des, so­fern dieser nicht kon­ver­tiert. Das 20. Jahr­hundert hat mit sei­nen Lagern zur ideologischen Um­er­zie­hung die Vergangenheit noch über­troffen. Hob­bes hatte un­ter dem Ein­druck gei­fernder Glau­b­ensfanatiker die äu­ßerliche An­er­ken­nung einer staat­li­chen Rechts- und Moralordnung von dem einem je­den er­laubten in­neren Glau­bens­vorbehalt ge­trennt.

Recht und Moral spal­te­ten sich auf: Was von der Moral sich im Recht ver­kör­per­te, gilt für alle; im übrigen geht die innere Moral der Bür­ger den Staat nichts an: Wenn wir seinen Gesetzen auch Gehor­sam schulden, brau­chen wir ihm noch lange nicht in allem zu glau­ben. Er soll sich aber davor hüten, uns einen Glauben auf­zwin­gen zu wol­len. Daß wir unsere Handlungsfreiheit als so­ziale We­sen wohl oder übel einschränken müssen, läßt sich nicht ver­mei­den. Es gibt aber kei­nen Grund, uns mehr als formalen Ge­set­zes­ge­hor­sam ab­zuverlan­gen.

 Im Gefolge der französischen Revolution kehrte der Welt­an­schau­ungs­haß wie­der. Seitdem gilt das Wort Lagardes: "Wir leben mitten im Bürger­krieg. ... Er ist ein Kampf der Geister." [27] Als sich im April 1995 Konser­vative in einem öffentli­chen Ap­pell dagegen verwahrten, den 8. Mai als Tag der Befreiung zu bejubeln, reagierte ein Zen­tral­rats­vorsitzender einer ein­flußreichen Kultusgemeinde nach For­mu­lie­rung Eck­hard Fuhrs mit ei­nem "politisch-moralischen Over­kill" und "er­­klärte den geistigen Bürger­krieg," [28] indem er Kon­ser­vative als "Na­­zis minus Völker­mord" hinstellte. Aber nicht nur Ver­tre­ter hand­fe­­ster Interessen laufen im morali­schen Ket­tenhemd her­um. Alle Feind­schaft erreicht als normative Feindschaft "ihren Siedepunkt in Re­­li­gi­ons­kriegen und in Bürgerkriegen mit ihren juristi­schen, mo­ra­li­schen und ideologischen Verfemungen, d.h. in der Verabso­lutierung des ei­genen Rechts und der damit verbun­denen Kriminalisierung des Geg­ners, der nicht mehr als Mensch anerkannt wird, sondern der als Stö­rer, Schädling oder letz­tes Hindernis des Weltfriedens beseitigt wer­den soll." [29]

Nor­ma­ti­vi­stisch inspirierte Ge­sell­schafts­theo­retiker haben es sich darum auch nie ver­knei­fen können, ihre Wahr­heit mit staatlichen Mit­teln dem Volke ein­zu­­pflan­zen. Fichte for­der­te ein staatliches Erzie­hungs­­we­sen mit na­tio­na­­listischer Moral: Ganz im Stile des 18. Jahrhunderts und seines Er­zie­­hungsoptimismus solle die Frei­heit "so eng als immer mög­lich be­schränkt" und "alle Regungen un­ter eine ein­för­mige Regel" gebracht und "immerwährender Auf­sicht" un­ter­stellt werden. [30] Heu­tige So­zi­al­techniker finden hier eine gewaltige Spiel­wiese vor, schon unseren Kin­dergartenkin­dern ihre Betrof­fen­heits­neurosen auf­zu­pfropfen. Wie Pilze schießen die Mahnmale einer Mo­ral als Geß­ler­hü­te aus dem Bo­den, vor denen wir uns pflicht­schul­digst zu verneigen ha­ben. Da­ge­­gen wand­­te sich Schopenhauer un­ver­än­dert aktuell: "Ei­­ni­­ge deut­­­­­­sche Phi­lo­sophaster dieses fei­len Zeital­ters möch­ten den Staat ver­­­­­drehn zu einer Mo­ralitäts-, Er­zie­hungs- und Er­bau­ungs-An­stalt: wo­­­­­­bei im Hin­ter­grunde der jesuitische Zweck lau­ert, die per­sön­li­che Frei­­­­­heit und in­dividuelle Entwicklung des ein­zel­nen auf­zuhe­ben, um ihn zum blo­ßen Rade einer Chi­ne­si­schen Staats- und Religi­ons-Ma­­­schi­­­­­ne zu ma­chen. ... Dies aber ist der Weg, auf wel­chem man wei­­­land zu Inquisi­tio­nen, Ketz­er­ver­bren­nungen] und Re­­li­gions­krie­gen ge­­­­­­l­angt ist." [31]

Die "ungeheuere potentielle Ag­gres­si­vi­tät" des Nor­­ma­­tiven und Mo­­rali­schen hatte Hobbes als erster in der Neuzeit durch­­­schaut und zu­­gunsten des inneren Frie­dens neu­tra­li­sie­ren wol­len. [32] Sie ist jedem nor­mativen Wert immanent. [33] Kondylis vertritt als Dezisionist die nihi­­listische Grundthese "von der Relativität und Fiktivi­tät aller Werte;" ... wenn die objektive Gel­tung des Sollens wegfällt, dann kann Zerstörung eine Folge davon sein - aber auch nicht, wenn man als konsequenter Nihilist nicht bereit ist, aus der Zerstörung ein neues Sollen zu machen. Daß es zwi­schen Nihilismus und Zerstörung keinen notwendigen logischen Zusammenhang gibt, erhellt aus der ein­fachen, historisch unbestreitbaren Tatsache, daß das größte Leiden in der bisherigen Geschichte nicht aus der Zerstörungslust von Nihilisten, son­dern aus den Kämpfen um Durchsetzung der jeweils 'ein­zig wahren' Moral oder Religion entstand. Konzentrati­onslager wur­den im Namen der Klasse oder Rasse - also im Namen von bestimm­ten Werten und nicht unter Beru­fung auf die bittere Relativität alles Menschlichen er­rich­tet." [34]

Diesem fundamentalistischen Fanatismus endgültig den Garaus zu ma­chen, behaup­tet von sich die Habermas'sche Theorie der kommuni­kativen Ver­nunft: Jeder soll glauben und sagen dürfen, was er möch­te, und man soll sich über die für alle gelten­den Regeln doch einfach einigen. "Letztlich kön­nen die privaten Rechtssub­jekte nicht in den Genuß glei­cher subjektiver Freiheiten ge­langen, wenn sie sich nicht selbst, in gemeinsa­mer Ausübung ihrer politischen Auto­nomie, über be­rech­tigte Interessen und Maßstäbe klarwerden und auf die rele­van­ten Hinsich­ten eini­gen, unter de­nen Gleiches gleich und Ungleiches ungleich be­handelt werden soll." [35] Doch wer lenkt den Wil­lensbil­dungsprozeß hin zur gemein­sa­men Aus­übung der politi­schen Autono­mie? Die friedliche gemein­same Suche nach der blau­en Blume der Vernunft und des Gemein­wohls ist eine ideologische Fik­ti­on, eine moderne Erlösungshoffnung, eine der letzten großen Utopien. Wer an sie glaubt, ist so beseligt wie jeder Gläubige, und wer nicht, ist so klug wie zuvor.

Heute wird uns Moral permanent von oben nach unten ein­ge­trich­tert. Sie ist der Nasenring, an dem man uns von un­se­ren Interessen weg­zerrt und zu einem Handeln verleitet, mit dem wir uns selbst scha­den. Das ande­re Ende der Leine halten die mo­dernen Talk-Schau-Helden in der Hand und reiben uns mit depressiv-ver­bie­sterter Miene ein, was wir gerade noch denken dür­fen. Das wird von Jahr zu Jahr weniger. Unse­re Mo­ralvorbeter leiten ihre An­ma­ßung, Be­trof­fen­heiten zu er­zeugen, aus ei­ner Hu­ma­ni­täts­ideo­lo­gie ab, deren be­ru­fe­ne Interpreten und Inquisi­to­ren sie selbst sind. Unter ihrer Herr­schaft würden tatsächlich die alten Götter wieder aus ihren Gräbern stei­gen. Wie unmittelbar Habermas ' Positionen die Bür­gerkriegs­lage wie­der mög­lich machen, zeigen seine kaum ver­hüll­ten Recht­fer­ti­gungs­versuche politischer Ge­walt. Hobbes wollte durch eine staat­li­che Entscheidung über die allge­meine Geltung von Ge­set­zen, in de­nen sich ei­ne Moral notwendig verkör­pert, die Bür­ger­kriegs­gei­ßel für im­mer begra­ben. Habermas gräbt sie wieder aus: Er for­dert für jeden das Recht, "»legale Verletzungen der Legitimität zu erkennen, um not­falls aus morali­scher Ein­sicht auch ungesetzlich zu han­deln.« Die po­litische Kultur fun­giert hier al­so gleichsam als 'Hei­li­ger Geist' der Rechts­wissenschaft, der die Erleuchtung bringt und das wah­re Recht er­kennen läßt." [36] Genauer ge­sagt ist der Heilige Geist im­mer diejenige Per­son, die für sich die Normie­rungs- und Aus­le­gungs­macht über morali­sche Gebote bean­sprucht.

Fortsetzendes Kapitel: Die Diskursutopie



[1] Walter Schmitt Glaeser, Über Ursachen politisch motivierter Privatgewalt, ZRP 1995, S.56 (61).

[2] Stirner, Der Einzige, S.116.

[3] Pufendorf, De officio hominis, 2.Buch, Kap.2, § 5, S.149.

[4] Kondylis, Die Aufklärung, S.36.

[5] Kondylis, Die Aufklärung, S.40, bzw.ders. Metaphysikkritik, S.543, 561.

[6] Welzel, Naturrecht und..., S.243, Kelsen, Was ist..., S.154.

[7] Pe­rel­man, Über die Ge­rech­tig­keit, S.80.

[8] Habermas, Faktizität und Geltung, S.148.

[9] Winterberger, Einer der Väter des modernen Libertarismus, Criticón 1995,22.

[10] Popper, Conjectures, 7 f., 15 f.

[11] Kondylis, Die Aufklärung, S.47 Fußnote 6 mit weiteren Nachweisen.

[12] Adam, Fanatische Nüchternheit, FAZ 27.1.1995.

[13] Zitate in diesem Absatz Sibylle Tönnies, Der leere Wertehimmel über Karlsruhe, FAZ 22.11.1996.

[14] Kaufmann, Grundprobleme der Rechtsphilosophie, S. 30 f., 130 f.

[15] OVG Schleswig, Urteil vom 1.8.1991, NJW 1992, 258.

[16] Rüthers, Die Verbindlichkeit des Unverbindlichen, NJW 1992, 879 (880).

[17] Carl Schmitt, Amnestie oder die Kraft des Vergessens (1949), in: ders., Staat, Groß­raum, Nomos, S.218.

[18] Carl Schmitt, Die Wendung zum diskriminierenden Kriegsbegriff, 1938.

[19] Stirner, Der Einzige, S.224.

[20] Carl Schmitt, Der Leviathan, S.68.

[21] Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen, S.49 f.

[22] Quaritsch, Positionen und Begriffe, S.67.

[23] Aurelius Augustinus, Ep.93 (V 16) ad Vicentinum

[24] Welzel, Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, S.65.

[25] Hobbes, Leviathan, 2.Teil 26.Kap., S.240.

[26] Spinoza, Ethik, IV., Lehrs.37, Anm.1, S.222.

[27] De Lagarde, Deutsches Wesen, S.176.

[28] Fuhr, Überwunden, nicht befreit, FAZ-Leitkommentar S.1 v.11.4.1995.

[29] Carl Schmitt, Die geschichtliche Struktur des Gegensatzes von Ost und West (1955), in: ders., Staat, Großraum, Nomos, S.522 (533).

[30] Fichte, Reden an die deutsche Nation, 8. Rede, S.138.

[31] Schopenhauer, Die beiden Grundprobleme der Ethik, § 17, S.242.

[32] Kondylis, Die Aufklärung, S.157.

[33] Carl Schmitt, Die Tyrannei der Werte, S.56.

[34] Kondylis, Die Aufklärung, S.494.

[35] Habermas, Faktizität und Geltung, S.12.

[36] W.Schmitt Glaeser, Über Ursachen politisch motivierter Privatgewalt, ZRP 1995, S.56 (S.58); Zitat in »...« aus: Habermas, Ziviler Ungehorsam, 1983 (Hrg.Glotz).