Der Haß ist ein Meister aus dem Funkhaus am Wallrafplatz

Während sich die Gebetsmühlen des linken Establishments „gegen Haß und rechte Gewalt“ drehen, gedeiht auf dem Misthaufen ihrer Desinformation geballter Haß auf das eigene Volk und die eigene Familie.

Ein Kinderchor aus Dortmund singt in dem Video zur Melodie von „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ davon, wie diese Oma dabei jeden Monat tausend Liter Sprit verbraucht. Es folgen Strophen darüber, wie sie mit ihrem SUV „zwei Opis mit Rollator“ überfährt und sich „jeden Tag ein Kotelett“ brät, weil „Discounterfleisch so gut wie gar nix kostet“.

Der Tagesspiegel 30.12.2019

Was nachträglich als Satire bemäntelt wird, offenbart blanken Haß. Er zeigt sich in einem Nachkarten des inzwischen als Bauernopfer entlassenen „freien Mitarbeiters“ des WDR:

Einer seiner Journalisten legt nach. „Eure Oma war keine #Umweltsau. Stimmt. Sondern eine #Nazisau“, schreibt ein WDR-Mitarbeiter der „Aktuellen Stunde“.

Es wäre des verschärften Nachdenkens wert, ob die WDR-Chorproduktion bereits als tatbestandliche Volksverhetzung strafbar ist.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 130 Abs. 1 StGB

Juristisch fraglich ist hier eigentlich nur, ob Omas ein abgrenzbarer Teil der Bevölkerung sind. Ich bejahe das. Es läßt sich bei jeder Frau konkret feststellen, ob sie eine Oma ist. Das ist keine Ansichtssache. Und Umweltsau halte ich im Rahmen des Sinnzusammenhanges für ebenso menschenverachtend und zum Haß aufstachelnd wie das Wort Nazisau. Weil hier die Menschenwürde eines Bevölkerungsteils im Kern angegriffen wird, findet auch keine Güterabwägung gegen die Grundrechte auf Rundfunkfreiheit oder Meinungsfreiheit statt.

WDR-Webauftritt:
Kinder zur Verhöhnung ihrer Oma zu dressieren, wird hier nachträglich als Satire bemäntelt.

Wo bleibt also der Staatsanwalt?

Ach ja, er beschäftigt sich unterdessen vielleicht mit einer Fotomontage, die von 647 Personen auf Facebook geteilt und verbreitet wurde und heute noch wird. Im oberen der beiden Fotos sehen wir sie, unsere Omas, wie sie mit Schürzen und Kitteln Steine kloppen, stapeln und Trümmer beseitigen. Das untere Bild zeigt vier halb verschleierte Kopftuchfrauen durch eine Fußgängerzone schlendern. Die Schrift über den Fotos besagte sinngemäß, wenn die Trümmerfrauen gewußt hätten, daß sie Deutschland für die durch die Fußgängerzone flanierenden aufgebaut hätten, würden sie sich im Grabe umdrehen.

Da wurde ein Staatsanwalt sehr eifrig und beantragte bei seinem Amtsgericht gegen eine Facebook-Nutzerin einen Strafbefehl wegen angeblicher Volksverhetzung, den ein Gericht tatsächlich erließ. Demnächst wird es dagegen zu einer Hauptverhandlung kommen. So geht man in dem Lande, in dem wir angeblich gut und gerne leben, mit der Meinungsfreiheit und mit dem Andenken an die Generation der Trümmerfrauen um.

In dem bayerischen Facebook-Fall werden Sie auch bei mehrmaligem Suchen nicht finden, daß die Menschenwürde eines abgrenzbaren Teils der Bevölkerung angegriffen oder daß jemand beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird. Die Generation der Trümmerfrauen, deren Lebens- und Aufbauleistung die Bildmontage in Schutz nimmt, soll man nicht in Schutz nehmen dürfen. Aber als Umweltsau oder Nazisau soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk, soll unser selbsternanntes Qualitätsmedium, sie bezeichnen dürfen?

In beiden Fällen ist der Staat – noch unser Staat? – der handelnde Akteur. Der Staatsanwalt, der Richter, der von Haß gegen alte Omas erfüllte WDR-Mitarbeiter, der WDR selbst, alle sind vom Staat bezahlt und handeln letztlich in staatlicher Verantwortung. Alle werden sie von uns allen bezahlt, sei es aus Steuermitteln oder von Zwangs-Rundfunkgebühren. Der Staat lenkt mit allen Mitteln und voller Kraft die Meinung eines ganzen Volkes in eine bestimmte politische Richtung. Mit einer Hand hetzt er Kinder gegen ihre Omas auf, und mit der anderen watscht er Facebook-Nutzer ab, die das Andenken der Trümmerfrauen, jetzt Trümmer-Omas, hoch und in Ehren halten.

Ich habe meine Großmütter nicht kennenlernen dürfen. Die eine starb im kalten Februar 1948 an den Folgen von Flucht, Entbehrungen und Krankheit, die andere war bis zu ihrem Tode faktisch hinter Mauer und Stacheldraht der antifaschistischen DDR eingesperrt. Ihr Andenken lasse ich mir nicht besudeln. Meine Mutter, heute selbst eine vielfache Oma, war bei Kriegsende zehn Jahre alt und in der Nachkriegszeit mit dem Überleben viel zu beschäftigt, als daß sie sich Gedanken über „die Umwelt“ hätte machen können. Diese Umwelt bestand nämlich zum Beispiel aus den zerbombten Trümmergrundstücken der Nachbarschaft und einem Kohleofen, in dem sie für die Nacht einen Ziegelstein erhitzte und mit altem Zeitungspapier umwickelte, um mir nachts warme Füße zu erhalten. Kohle hat sie im Ofen verbrannt, stellen Sie sich das mal vor: Kohle! Der Schornstein rauchte! Qualm! Feinstaub! War sie eine Umweltsau?

„Nie wieder hungern, nie wieder frieren!“, das habe ich von ihr gelernt, „… und wenn wir Steine kloppen müssen!“

Wir verdanken solchen Omas alles: daß wir leben, daß wir nicht hungern und frieren müssen, selbst daß verzogene Jungkommunisten noch Zeit und Muße haben, ihren Haß abzusondern.

Viele dieser Frauen würden sich im Grabe umdrehen, was aus dem von ihnen wieder aufgebauten Land geworden ist.

Lesen Sie zum Thema auch den Blogbeitrag vom 17.11.2019 “Die last mit der Volksverhetzung” und die rechtlich hilfreichen Seiten zu § 130 StGB.