So weit sind wir schon gekommen: Während ich an einer Landstraße in Mittelhessen eine Currywurst aß, duzte sich ein hinzukommender Kunde mit dem Inhaber des Wurststandes: Die seien „mit 30 Vermummten gekommen und hätten dem einen Hund aus dem Zwinger“ geholt, „diese roten Nazis!“
Ich fragte neugierig nach, was da geschehen sein. Damit war das Gespräch zuende. „Ich rede über so was mit niemandem, den ich nicht kenne. Das ist heutzutage viel zu gefährlich!“
Nach einer Allensbach-Umfrage meinen zwei Drittel der Deutschen, daß man hierzulande aufpassen müsse, was man sagt.
Es wird nicht mehr auf die Argumente gezielt, die man gebracht hat, sondern sofort auf die eigene Person, wobei Stichworte ausreichen, um ein extremistisches Weltbild zu unterstellen und hierzu Aussagen bewußt verkürzt werden.
Söhnke Paulsen, Sozialer Tod für “falsche” Meinung – Dieter Nuhr spricht von modernen Pogromen, 1.10.2020
Früher kannte ich Ängste, seine Meinung zu sagen, nur aus der DDR. Als ich dort mit Verwandten 1973 in einem Restaurant saß und mich unterhielt, dämpfte man mich sofort akustisch: „Der am Nebentisch ist von der FDJ!“, hieß es. Ich erzählte darauf recht stolz, was ich in der Aula meines Gymnasiums an einem 17. Juni in einer Festrede gehört hatte: Wir lebten damals im „freiesten Staat auf deutschem Boden“. Meine DDR-Verwandten waren beeindruckt: Sie wollten auch gern so frei sein.
Die Freiheit, seine Meinung ohne Angst vor Repressalien zu äußern, gehörte zu den wesentlichen Errungenschaften unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Art.5 Absatz 1 GG garantiert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Als das Grundgesetz 1949 erlassen wurde, war die Angst vor staatlicher Verfolgung Andersdenkender groß. Man hatte bis 1945 erlebt, daß man wegen einer kritischen Ansicht ins Gefängnis kommen konnte, und für die unter sowjetischer Herrschaft stehenden Teile Deutschlands galt das unvermindert fort.
Angst vor Repressalien verstärkt die Schweigespirale
Heute haben viele wieder Angst und schweigen lieber. Sie fürchten zum Beispiel, ihnen könnte nachts vor der Haustür das Auto angezündet werden, sie fürchten um ihren Arbeitsplatz oder in sozialen Medien förmlich in der Luft zerrissen zu werden. Solche Ängste sind nicht aus der Luft gegriffen.
Allein aus meiner anwaltlichen Tätigkeit sehe ich eine Reihe von Fällen beruflicher Diskriminierung. Eine junge Kindergärtnerin verlor ihre Arbeit. Ihr „christlicher“ Arbeitgeber hatte ihr fristlos gekündigt, weil sie auf einer Demonstration von „Frauen gegen Gewalt“ hinter einem Transparent gesehen wurde: „Refugees not welcomed“. Das verstoße gegen „die Nächstenliebe“, hieß es. Immerhin hat sie den Kündigungsprozeß gewonnen.
Ein in einer VW gehörenden Betriebs-GmbH beschäftigter Koch wurde eines Tages vom Werkschutz nicht mehr auf das Gelände der VW AG gelassen und konnte seinen Arbeitsplatz nicht erreichen. Auch ohne daß ihm jemand gekündigt hätte, stand er draußen vor dem Tor, weil er von Linksextremisten im Internet als ganz böser Junge dargestellt worden war.
Die Liste solcher Vorkommnisse ließe sich beliebig verlängern. Sie sprechen sich herum. Die Demoskopin Elisabeth Noelle-Neumann hatte vor Jahren das Phänomen der Schweigespirale beschrieben: Wer sich gesellschaftlich in der Minderheit glaubt, schweigt lieber, um nirgends anzuecken. Wenn viele schweigen, erfahren sie nicht voneinander und halten sich erst recht für Außenseiter im Meinungsspektrum. Seit reale Nachteile drohen, seine Meinung zu äußern, verschärft sich die Wirkung der Schweigespirale weiter.
Am 1.9.2020 publizierten Gunnar Kaiser und Milosz Matuschek einen „Appell für freie Debattenräume“ und beklagen:
Zensierte Karikaturisten, Pauschal verbotene Demonstrationen, Schriftsteller, deren Bücher aus dem Sortiment genommen werden oder von Bestsellerlisten getilgt werden. Verfolgte und eingesperrte Whistleblower & Enthüller, Opernaufführungen, die abgesagt werden. Seminare oder Vorlesungen, die nicht stattfinden können, weil sie gestört werden. Verlage, die gedrängt werden, bestimmte Bücher nicht herauszubringen. […]
Absagen, löschen, zensieren: seit einigen Jahren macht sich ein Ungeist breit, der das freie Denken und Sprechen in den Würgegriff nimmt und die Grundlage des freien Austauschs von Ideen und Argumenten untergräbt. Der Meinungskorridor wird verengt, Informationsinseln versinken, Personen des öffentlichen und kulturellen Lebens werden stummgeschaltet und stigmatisiert.
Gunnar Kaiser und Milosz Matuschek, Appell für freie Debattenräume
Der blinde Fleck im Auge der Verfassung
Unser Grundgesetz sieht den Staat mißtrauisch als potentielle Bedrohung unserer Freiheit an. Seine Grundrechte sind Abwehrrechte gegen staatliche Übergriffe. Alles übrige, so stellt liberales Denken es sich vor, regelt „die Gesellschaft“ frei. Leider regelt „die Gesellschaft“ heute immer weniger frei. Die Gesellschaft bildet einen blinden Fleck in der Wahrnehmung unserer Verfassung, weil sie grundsätzlich staatsfrei sein soll.
Oft sind es gerade „gesellschaftliche Kräfte“, die Meinungen unterdrücken und Menschen zum Schweigen bringen. Dazu müssen sie niemanden in ein Gefängnis stecken und könnten das auch nicht. Sie vermögen aber unter den schläfrigen Blicken eines liberalen Nachtwächterstaates, Existenzen vernichten.
Eine
„linkspopulistische Zivilgesellschaft mit ihren diversen NGOs“ ist „zur Waffe der linken Leitkultur geworden“ und macht „alles platt, was sich ihr entgegenstellt.“
Söhnke Paulsen, Sozialer Tod für “falsche” Meinung – Dieter Nuhr spricht von modernen Pogromen, 1.10.2020,
Faktisch verwandelte sich dieser früher liberale Staat aber inzwischen in einen peitscheschwingenden Dompteur des Meinungsklimas, wo hoch ideologisierte Einflußgruppen ihn sich zur Beute gemacht haben und seine Staatsorgane mißbrauchen. Wer gegen die neue Ideologie und ihre Interessentengruppen ist, wird dann zum Staatsfeind erklärt und gesellschaftlich geächtet. Es wäre eine vornehme Aufgabe für einen Meinungsfreiheits-Staat, diese Meinungsfreiheit zu schützen, wo ein solcher gesellschaftlicher Totalitarismus sie gefährdet. Artikel 3 Abs.3 GG lautet:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 3 Absatz 3 GG
Weil dies im Zusammenhang mit Abs.1 steht, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, lesen Verfassungsrechtler den Absatz 3 nur als Abwehrrecht gegen den Staat. Das genügt heute nicht mehr.
Der Gesetzgeber hat in Absatz 2 eine Handlungsaufforderung für den Staat ergänzt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Auch die tatsächliche Durchsetzung der Meinungsfreiheit wäre aber eine für die Demokratie relevante staatliche Aufgabe. Das staatliche Benachteiligungsverbot genügt nicht mehr.
Es muß durch angemessene Gesetze ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen den Interessen der großen Meinungsplattformen und ihren Nutzern. In London gibt es eine „Speaker’s Corner„, wo sich traditionell im Hyde-Park jedermann hinstellen und frei reden darf. Ein solches Recht liefe leer, wenn der Eigentümer ihm das Betreten des Parks verbieten könnte.
Ebenso nutzt unsere Meinungsfreiheit der Masse nichts, wenn sie ihre Meinung nicht auf dem Markt der Meinungen anbieten kann. „Sperren“ für die Nutzer der international tätigen Meinungsplattformen, weil jemand mit seiner Meinung „gegen die Nutzungsbedingungen“ verstößt, gehören gesetzlich verboten. Die im Silicon Valley ausgeknobelten „Nutzungsbedingungen“ von Quasi-Monopolisten wie Twitter oder Facebook dürfen uns im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes und unserer Meinungsfreiheit nicht binden.
Gesetze gegen politische Ausgrenzung
Wir besitzen bereits ein wunderbares Antidiskriminierungsgesetz.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 1 AGG
Benachteiligungen sind unzulässig, beispielsweise in Bezug auf „den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen“ (§ 1 Abs.I Ziff.8 AGG). Politisch darf aber fröhlich weiter diskriminiert werden. Das AGG muß präzisiert werden, daß zur verbotenen weltanschaulichen Diskriminierung auch die politische gehört. Und die „Versorgung mit Dienstleistungen“ muß ausdrücklich auf die Versorgung mit aller Art von Telekommunikationsdienstleistungen erstreckt werden, also zum Beispiel die von Meinungsplattformen im Internet für ihre Nutzer erbrachten Dienstleistungen.
Die sozialpolitische Diskussion tendiert seit Jahren dahin, neben Grundrechten auf Abwehr staatlicher Übergriffe auch Grundrechte auf Teilhabe am Minimum dessen zuzuerkennen, was jeder benötigt, um sich im sozialen Raum erfolgreich bewegen zu können. So spricht das BVerfG von einem aus der Berufsfreiheit folgenden Teilhaberecht bei der Wahl einer staatlichen Ausbildungsstätte (BVerfG Beschluß vom 19. August 2015 – 1 BvR 2388/11 –).
Nun ist die Freiheit, seine Meinung nicht nur sagen zu dürfen, wenn niemand zuhört, sondern sie tatsächlich auch jemanden hören zu lassen, nicht nur eine huldvolle Gnade unseres Staates an seine Untertanen. Die Meinungsfreiheit ist viel mehr: eine Funktionsvoraussetzung der Demokratie. Diese beruht auf der Idee einer fortwährenden Diskussionsprozesses zwischen mündigen Bürgern. Das BVerfG spricht von der
politischen Meinungsfreiheit, ohne Frage einem der vornehmsten Rechtsgüter jeder freiheitlichen Demokratie. […]
Denn es ist eine der Grundanschauungen der freiheitlichen Demokratie, daß nur die ständige geistige Auseinandersetzung zwischen den einander begegnenden sozialen Kräften und Interessen, den politischen Ideen und damit auch den sie vertretenden politischen Parteien der richtige Weg zur Bildung des Staatswillens ist – nicht in dem Sinne, daß er immer objektiv richtige Ergebnisse liefere, denn dieser Weg ist a process of trial and error (I. B. Talmon), aber doch so, daß er durch die ständige gegenseitige Kontrolle und Kritik die beste Gewähr für eine (relativ) richtige politische Linie als Resultante und Ausgleich zwischen den im Staat wirksamen politischen Kräften gibt.
BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 – 1 BvB 2/51 –, BVerfGE 5, 85-393, Randnummer 208
Seit dieser Entscheidung hat sich die geistige Auseinandersetzung in Deutschland vielfach und weitgehend digitalisiert und ins Internet verlagert. Unzählige Meinungsforen, Blogs und soziale Medien spielen heute die Rolle wie die Agora im alten Athen: Hier werden Meinungen ausgetauscht und Auseinandersetzungen geführt. Jemandem hier die Teilhabe zu verweigern wäre gleichbedeutend mit einem Platzverweis eines Atheners von der Agora und dem zynischen Hinweis, er könne ja in seine Hütte gehen und seinen Ziegen das erzählen.
Eine Demokratie muß unbedingt ihre eigenen Funktionsbedingungen garantieren. Damit ist eine privatrechtliche Lage unvereinbar, die einem Chef erlaubt, einem Arbeitnehmer zu kündigen, etwa weil er diesen auf einer gewissen Demonstration gesehen hat oder weil dieser im Internet eine polarisierende Kritik geübt hatte. Gegenwärtig stellt der demokratische Staat sich aber taub, wenn starke gesellschaftliche Kräfte Konformitätsdruck ausüben und jemanden aus einer Position mobben, weil er eine bestimmte Meinung vertritt. Es ist die ultraliberale „Neutralität“ eines Staates, der in Fragen sozialer Teilhabe sonst schon lange nicht mehr neutral ist. Er schützt Mieter und viele andere gesellschaftlich Schwache vor den Starken.
Nur die Freiheit schützt er nicht ausreichend, ohne Angst vor gesellschaftlichen Repressalien eine Meinung zu vertreten. Statt dessen erhöhen die Vertreter bestimmter Ideologien als Parlamentarier noch den Konformitätsdruck. Sie halten manche abweichenden Meinungen nicht für Meinungen, sondern für ein Verbrechen, und schaffen fortwährend Gesetze zum Schutz ihrer eigenen und zur Unterdrückung anderer Ideologien und Ansichten. In der Grauzone des politischen Strafrechts weiß mancher vorher nie, ob eine Meinung noch straffrei geäußert werden darf oder schon verboten ist. So schweigt er lieber und geht in die innere Emigration.
Wir sollen werden wie Schafe
Es gab schon immer mehr oder weniger starken sozialen Konformitätsdruck. Jede menschliche Gemeinschaft lebt davon, daß ihre Mitglieder die Spielregeln einhalten, die für ein erfolgreiches Zusammenleben nötig sind. In archaischen Gruppen sog man diese quasi mit der Muttermilch ein und lernte früh, welchen Göttern man zu opfern hatte und was als tabu galt.
Je größer und komplexer eine Gesellschaft wird, desto größere Anstrengungen muß sie unternehmen, innere Konflikte zu vermeiden und nicht auseinanderzubrechen. Wo ethnisch homogene Gemeinschaften zu heterogenen Großreichen wurden, bedurfte es immer eines gewissen Maßes an ideologischer Vereinheitlichung, um diese zusammenzuhalten.
Je größer ein Reich, desto mehr tendiert es zu einer universalistischen Ideologie. Kein Staat ist von Dauer, dessen Bürger sich gegenseitig als Ungläubige oder Unmenschen hassen. Eine Ideologie, an die alle glauben, mag sinnhaft oder unsinnig sein; jedenfalls verhindert sie den Bürgerkrieg.
Heute leben wir in einer Epoche nie dagewesener sozialer Komplexität bei weitgehend offenen Grenzen. Salopp gesagt fliegt uns unser Laden bereits beinahe täglich um die Ohren, eben noch steuerbar, aber manchmal nur durch Hundertschaften von Polizei. Die Gesellschaft zerfällt in Fragmente und Echokammern, die sich nichts mehr zu sagen haben. Der innere Frieden ist oft nur mühsam aufrechtzuerhalten. Es ist kein Zufall, daß der staatlich-mediale, aber auch der ideologische Druck bestimmter gesellschaftlicher Einflußgruppen so massiv ist wie seit 1945 nicht mehr.
Die Gesellschaft hat den liberalen Nachtwächterstaat von innen erobert. Der Marsch linksextremer Kräfte durch die Institutionen ist abgeschlossen. Der einstmals staatlich-neutrale Mediensektor befindet sich fest in ihren Händen. Von den Kanzeln der Kirchen dröhnt das gleiche Lied wie überall. Niemand kann ihm entrinnen. Bekenntnisse sind gefordert.
Wir unterliegen tagein, tagaus einer pausenlosen ideologischen Berieselung. Der Konformitätsdruck wird zum Überdruck. Uns wird vorgebetet, was wir nachbeten sollen. Wer als schwarzes Schäflein aus der Herde ausbricht, wird gemobbt, stigmatisiert, gekündigt, bespitzelt, sein Haus beschmiert, und er muß sich zu allem Überdruß in den sozialen Medien und dem Staatsfunk auch noch beschimpfen lassen. Unablässig umkreisen unsere Tugendwächter uns wie Hütehunde eine Herde blökender Schafe, die sich verängstigt wegduckt.
Man schreibt uns vor, wen wir lieben müssen und wen wir nicht hassen sollen. Man treibt uns in eine bestimmte Richtung, unfähig und oft unwillig, uns auf uns selbst und auf unsere ureigenen Interessen zu besinnen. Wie die Kapelle auf der untergehenden Titanic spielt man uns zugleich immer in irgendeinem Fernsehprogramm etwas „Unterhaltendes“ vor: Panem et circenses.
Krönert
jedes Wort ,jeder Satz stimmt!leider.
Felix
Ganz große Klasse, den Text speichere ich mir. Besser hätte man es nicht ausdrücken können.
Uwe Lay
Ein Narrativ zum Grundgesetz:
Es war nämlich so, daß das Deutsche Volk sich als sehr leicht manipulierbar erwies und so nur Hitler an die Macht kommen konnte. Weimar war zu liberal, als daß es die Demokratie vor den „Extremisten“ schützen konnte. Deshalb bedarf es jetzt einer wehrhaften Demokratie, die alle Freiheitsrechte der Bürger einschränken kann zum Schutze der Demokratie. Nicht Abwehrrechte des Bürgers gegen ein Zuviel an Staat bestimmen so das Grundgesetz sondern die Skepsis dem Volke gegenüber. Das wird jetzt, wie in dem Artikel realistisch geschildert wird, praktiziert.
Das Besondere ist nun aber, daß nicht primär die Repression staatlich organisiert wird sondern zivilgesellschaftlich! Das geht vom Lokal, wo Rechte kein Bier mehr trinken dürfen über den Sportverein, der politisch Inkorrekte ausschließt bis zur Antifa, die militant vorgeht.
Privatdenunziationen sind eben auch effektiver als der Versuch einer staatliche Überwachung alles Geredes im Volk.
Uwe Lay