Gesetzesverschärfung nebst Risiken und Nebenwirkungen
Manche Schüsse gehen in viele Richtungen los, die der Schütze zuvor nicht bedacht hatte. Die ärgerliche Tittenschau mit dem „Dank an Bomber-Harris“ (Beitragsbild), wäre nach künftigem Recht strafbar. Es muß nur noch verkündet werden.
Von der öffentlichen wie auch der veröffentlichten Meinung unbemerkt, hat der Bundestag das Strafrecht wieder einmal verschärft. Der berüchtigte Volksverhetzungsparagraf wurde um einen 5.Absatz ergänzt. Wiederum dürfen wir noch weniger meinen als bisher. Das ist des einen Freud, des anderen Leid.
Ausgerechnet der linksextremen taz ist als erster aufgefallen:
Schöpfer des Volksverhetzungsparagrafen 130 waren die Nationalsozialisten, die ihn damals „Klassenhetze“ nannten. In der DDR wurde er in „Staatsfeindliche Hetze“ und in der BRD in „Volksverhetzung“ umbenannt.
Als sein rechtliches Schutzobjekt gilt der innere Frieden. Die Änderung lautet:
Wie bereits bei den bisherigen Absätzen der Bestimmung wird ihre praktische Anwendung vor Gericht immer ein juristischer Hochseilakt werden. Weiterlesen