Klaus Kunze

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Die Auflösung der Weiblichkeit im Konstruktivismus

Vortrag, gehalten in Köln am 12.10.2024

Nebenan in der Andreaskirche liegt Albertus Magnus (1200-1280) begraben, der Namengeber meiner Kölner Alma Mater. Der Gelehrte bildete ein Scharnier zwischen dem dogmatisch christlichen Weltbild der Scholastik und einer neuen, wegweisenden Wissenschaft, die sich auf Naturbeobachtung stützt. Auf diese Unterscheidung werde ich später zurückkommen.

Eine tiefgreifende Diskrepanz bestand schon immer zwischen der Betrachtung der Dinge, wie sie tatsächlich sind, und einer anderen Sichtweise, die nach einem Sinn hinter den Dingen fragt und die Realität mit einem Ideal verglich. Beim Vergleich mit den Dingen, wie sie sein sollten, schneiden die realen schlecht ab.

So schwankte das Bild, das die Menschen sich von den Frauen machte, in der Geschichte und änderte sich mit dem Zeitgeist, das heißt mit dem jeweils herrschenden Idealbild. Dieses Idealbild wiederum hatte immer auch einen engen Bezug zu den materiellen und gesellschaftlichen Bedingungen der Epoche. Weiterlesen

Der Zusammenbruch des linken Interpretationsmonopols

Die Deutungshoheit bröckelt

Kartenhäuser brechen zusammen, wenn man sie zu hoch auftürmt. Das gilt auch für politische Theorien. Man könne ewig eine Karte auf die andere setzen bis in die luftigen Höhen des Ideenhimmels, scheitert an der Realität. Die Gravitation verbietet es. So ergeht es jetzt vor unseren Augen den linken und woken Hirngespinsten: Unbarmherzig zerbricht die Realität sie alle.

Pauline Voss schrieb gestern auf NIUS:

Endlich haben die Linken die absolute Deutungs- und Handlungsmacht erlangt. Nun fällt eine ihrer Ideen nach der anderen in sich zusammen. Alles, was ihnen bleibt, ist die Verleugnung der Realität und die Diffamierung all jener, die diese Realität benennen.

Pauline Voss, Wir haben das Falsche aus der Geschichte gelernt, NIUS 13.9.2024.

Doch irrt die ehemals linke Frau Voss, ihre früheren Genossen hätten außer der bundesregierungsamtlichen Handlungsmacht auch die „absolute Deutungsmacht erlangt“. Weiterlesen

Der rabiate Totalitarismus

Totalitarismus a la Faeser

Zuletzt vor wenigen Tagen, am 13. Juli, hatten wir uns hier unter der Überschrift „Der sanfte Totalitarismus hat gesiegt“ mit einer Buchneuerscheinung befaßt. Drei Tage später hat die Wirklichkeit alle Verharmlosungen übertroffen, der neue Totalitarismus sei sanft. Schwer Bewaffnete schleppten bei Berlin einem Verlag die Möbel aus dem Haus. Per ordre de Mufti war erstmals in der Nachkriegsgeschichte ein Presseverlag komplett verboten worden.

Die Beschlagnahme des staatsfeindlichen Compact-Inventars (Twitter-Meldungen)

Das wirft natürlich Rechtliche, aber wesentlich über das Rechtliche hinausgehende Fragen auf.

Rechtliches

Verschiedene Kommentatoren halten es schon vom Ansatz her für rechtswidrig, das Vereinsrecht mit seinem Vereinsverbot auf eine GmbH anzuwenden. Das Vereinsgesetz belehrt uns aber in

§ 17 VereinsG

Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, konzessionierte Wirtschaftsvereine nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Europäische Gesellschaften, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nur anzuwenden, 1.

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Legende und Wirklichkeit unserer Souveränität

Der Hinweis auf unsere eingeschränkte Souveränität hatte jahrzehntelang zu den beliebtesten Methoden gehört, die Legitimität unseres staatlichen Handelns anzuzweifeln. Wären wir nur erst voll souverän, hieß es unterschwellig, dann hätten wir freie Hand, unsere Existenzprobleme zu lösen.

Als das Bundesverfassungsgericht die Sozialistische Reichspartei SRP verboten hatte, zitierte es deren Funktionär, den früheren Generalmajor  Otto Ernst Remer:

„Dieselben Männer und dieselben Parteien, die damals bis 1933 nicht in der Lage waren, die siebeneinhalb Mill. Arbeitslosen von der Straße zu bringen, und die somit schuld waren, daß es überhaupt zu einem 1933 kommen konnte, sind heute wieder dabei, das politische Leben allein zu gestalten … Wir brauchen keinen Klub der 75-Jährigen, keine alten Tattergreise … Wir brauchen keine Emigranten, die auf dem Gepäcktroß der Alliierten, nicht auf der Panzerspitze, als Nutznießer der Niederlage gekommen sind.“

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Das OVG Münster ist kein Problem für das deutsche Volk

Das OVG Münster erkennt an, daß die deskriptive Verwendung des ethnischen Volksbegriffs „unverdächtig“ ist.

Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu verstehen ist nicht jedermanns Sache. Als ich einst als Polizeischüler in Münster auf der Schulbank saß, hieß es von Fachlehrern: Das Verwaltungsrecht ist die Krone des Rechts, und über dem Oberverwaltungsgericht Münster ist für uns Praktiker allenfalls noch der hohe Himmel.

Ob das Urteil gegen die AfD vom 30.5.2024 wegen der VS-Beobachtung im Ergebnis richtig ist, läßt sich ohne Lektüre der noch nicht veröffentlichten Begründung und ohne Kenntnis der dem Gericht vom VS vorgelegten Beweise gar nicht seriös beurteilen. Eines aber ist bereits nach der vorläufigen Presseerklärung des Gericht klar: Unzweifelhaft zieht das OVG keine verfehlten Schlüsse allein aus der Benutzung der Worte „deutsches Volk.“ Keinesfalls zweifelt es dessen Existenz an. Man darf es auch von Rechts wegen lieben, ohne Verfassungsfeind zu sein. Weiterlesen

Hat sich Höcke strafbar gemacht?

Die Staatsanwaltschaft Halle beschuldigt Björn Höcke, zum Abschluß einer Rede, welche er am 29. Mai 2021 bei einer Wahlveranstaltung seiner Partei in Merseburg vortrug, ausgerufen zu haben: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“

Darf man das nicht? § 86 a StGB verbietet es, Parolen und Grußformen verbotener Organisationen öffentlich zu verwenden.

Doch hat wirklich die SA als Organisation die Wortfolge „alles für Deutschland“ als Parole oder Grußform verwendet? Wenn man im Internet recherchiert, findet man dies allenthalben behauptet. Eine historische Quelle dazu fand ich im Internet nicht. Vielleicht steht etwas in dickleibigen Fachbüchern in irgendwelchen Bibliotheksregalen. Im Internet schreibt aber offenbar jeder nur vom anderen ab. Wikipedia zum Beispiel behauptet es, nennt aber keinen Beleg.

So ging auch das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 1.2.2006 schlicht davon aus, das wisse doch jeder:

Darüber hinaus hat der Angeklagte, der Mitglied einer nationalsozialistisch gesinnten Gruppe mit der Bezeichnung „Kameradschaft I“ ist, sich zu rechtem Gedankengut bekennt und sein Äußeres dieser Gesinnung zumindest durch einen an die Frisur von Adolf Hitler erinnernden Haarschnitt angepaßt hat, am 14.

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Gesinnungspolizei im Rechtsstaat!

Angst vor dem Verfassungsschutz?

Haben Sie Angst vor dem Verfassungsschutz? Das brauchen Sie nicht. Sie sind ihm vermutlich intellektuell weit überlegen.

Zu diesem Urteil kann man bei der Lektüre der Analyse und der sechs Fallstudien Mathias Brodkorbs gelangen. Die Dreistigkeit, mit der unser Inlandsgeheimdienst seit vielen Jahren Recht und Gesetze bricht, wird nur noch von der offenkundigen fachlichen Unfähigkeit überboten.

Schriebe das jemand, der selbst unter einem „Extremismusverdacht“ steht, könnte man zur Tagesordnung übergehen. Aber über den Autor schreibt Wikipedia: „Mathias Brodkorb (* 20. März 1977 in Rostock) ist ein deutscher Politiker (SPD) und Journalist. In der Vergangenheit befaßte sich Brodkorb als Gründer und Hauptautor des Projekts Endstation Rechts mit der Erforschung rechtsextremistischer Ideologien. Von 2016 bis 2019 war er Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, zuvor von Oktober 2011 bis Oktober 2016 Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und vom 20. Weiterlesen

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