Facebook-Urteile: Zu früh gefreut

Zu früh gefreut, zu laut gelacht

Wer sich freute, daß Facebook mal wieder einer Prozeß gegen Nutzer verloren hat, der hat sich zu früh gefreut. Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2021[1] sind eine Niederlage für die Meinungsfreiheit, für die deutschen Nutzer, für unsere Kommunikationsgesellschaft und für unseren Anspruch, nach unseren deutschen und europäischen Spielregeln diskutieren zu dürfen.

Was in Deutschland nicht öffentlich gesagt und verbreitet werden darf, legt der deutsche Gesetzgeber abschließend fest. Es steht in Paragraphen des Strafgesetzbuchs wie 86, 86 a, 109 d, 111, 166, 130 und 185 bis 189 und anderen. das ist schon ein ziemlich langer Verbotskatalog. Die sogenannten Gemeinschaftsstandards der US-Firma Facebook von Herrn Zuckerberg gehören nicht dazu.

Unser Verfassungsgeber hatte sich in Art. 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz entschieden: „Eine Zensur“ findet nicht statt. Dann hat er sich bequem zurückgelehnt. Er wäscht seine Hände in Unschuld. Wenn heute Twitter, Facebook und Konsorten unsere Meinungen zensieren, wäscht er seine Hände in Unschuld. Es ist ja nicht seine Zensur.

An Stelle der staatlichen Zensur ist im Medienzeitalter die Zensur globaler Ideologieproduzenten getreten.

Facebook darf uns zensieren, entschied der Bundesgerichtshof. Er muß uns nur davon benachrichtigen. Was für ein Trost! Wir dürfen dagegen anmeckern. Wir können es aber nicht ändern, wenn Facebook dabei bleibt.

Die Urteile

Die Urteile liegen noch nicht vollständig vor. Ihr Inhalt ergibt sich aber aus einer Pressemitteilung des BGH:

Nach den Nutzungsbedingungen des Netzwerks in der seit dem 19. April 2018 geltenden Fassung darf nicht gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoßen werden.
Diese verbieten eine – dort näher definierte – „Hassrede“.
In dem Verfahren III ZR 179/20 stellte die Klägerin folgenden Beitrag ein:

„Schon der Wahnsinn, kann mich nicht an ein Attentat erinnern, das sog. Reichsbürger verübt haben. Im Gegensatz dazu dann die Morde von islamischen Einwanderern, die man zwar beobachtet hat, aber nichts dazu machen konnte. Deutsche Menschen werden kriminalisiert, weil sie eben eine andere Ansicht von ihrem Heimatland haben als das Regime. Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s! Da würde ich mir mal ein Durchgreifen des Verfassungsschutzes wünschen.“

In dem Verfahren III ZR 192/20 kommentierte der Kläger den Beitrag eines Dritten, der ein Video beinhaltet, in dem eine Person mit Migrationshintergrund es ablehnt, von einer Polizistin kontrolliert zu werden, wie folgt:

„Was suchen diese Leute hier in unserem Rechtsstaat … kein Respekt … keine Achtung unserer Gesetze … keine Achtung gegenüber Frauen … DIE WERDEN SICH HIER NIE INTEGRIEREN UND WERDEN AUF EWIG DEM STEUERZAHLER AUF DER TASCHE LIEGEN … DIESE GOLDSTÜCKE KÖNNEN NUR EINES MORDEN … KLAUEN … RANDALIEREN … UND GANZ WICHTIG … NIE ARBEITEN.“

Die Beklagte löschte diese Äußerungen im August 2018, da sie gegen das Verbot der „Haßrede“ verstießen. Sie sperrte vorübergehend die Nutzerkonten, so daß die Kläger in dieser Zeit nichts posten, nichts kommentieren und auch die Messenger-Funktion nicht nutzen konnten. Mit ihren Klagen machen die Kläger geltend, die Beklagte sei nicht berechtigt gewesen, ihre Beiträge zu löschen und ihre Nutzerkonten zu sperren.

Pressenmitteilung des BGH vom 29.7.2021

Die Kernsätze des BGH lauten nun:

Dabei sind vorliegend die kollidierenden Grundrechte der Parteien – auf Seiten der Nutzer die Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, auf Seiten der Beklagten vor allem die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG – zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden. Diese Abwägung ergibt, dass die Beklagte grundsätzlich berechtigt ist, den Nutzern ihres Netzwerks die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben (z.B. Beleidigung, Verleumdung oder Volksverhetzung) hinausgehen.

Sie darf sich das Recht vorbehalten, bei Verstoß gegen die Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren. Die Berufsausübungsfreiheit des Herrn Zuckerberg und seines globalen Konzerns steht also im Prinzip so gleichrangig neben der Kommunikations- und Meinungsfreiheit von Millionen deutschen Nutzern, daß dazwischen ernsthaft abgewogen und beide Freiheiten so unter einen Hut gebracht werden können, daß keine der beiden Freiheiten im Kern Schaden nimmt.

Pressenmitteilung des BGH vom 29.7.2021

Damit behandelt der BGH den Weltkonzern wie einen Privatmann, der allein bestimmt, was in seinem Haus gesagt werden darf und wer rausfliegt.

Wenn ein Hotelier eine Seite seines Gästebuchs herausreißt, in die ein Gast schrieb, das sei ja wohl eine schmierige Kaschemme hier, ist das seine Privatsache und sein ureigenes Recht. Aber was geht die Zensoren von Facebook es an, wenn zwei deutsche Nutzer dort diskutieren und was sie meinen? Zuckerberg meint: viel! Mit dem Geschäftsmodell von Facebook verbindet sich anscheinend eine globalistische Ideologie, die dieses Geschäftsmodell stützt und darum durch „Gemeinschaftsstandards“ geschützt werden muß. So gesehen fungiert Facebook wie eine gewaltige Ideologiemaschine, die unentwegt verbreitet, was in ihrem Sinne ist, aber unentwegt wegzensiert, was ihr widerspricht.

Die Macht der Konformisierer

Hier ist unser Gesetzgeber gefragt, Es muß durch klare und angemessene Gesetze ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen den Interessen der großen Meinungsplattformen und ihren Nutzern. In London gibt es eine ‚Speaker’s Corner‘, wo sich traditionell im Hyde-Park jedermann hinstellen und frei reden darf. Ein solches Recht liefe leer, wenn ein Parkwächter ihm das Betreten des Parks verbieten könnte.

Ebenso nutzt unsere Meinungsfreiheit der Masse nichts, wenn sie ihre Meinung nicht auf dem Markt der Meinungen anbieten kann. „Sperren“ für die Nutzer der globalen Meinungsplattformen, weil jemand mit seiner Meinung „gegen die Nutzungsbedingungen“ verstößt, gehören gesetzlich verboten. Die im Silicon Valley ausgeknobelten „Nutzungsbedingungen“ von Quasi-Monopolisten wie Twitter oder Facebook dürfen uns im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes und unserer Meinungsfreiheit nicht binden.

Schon 2001 schrieb der Australier Joel Sheperd:

„Wir sind so abhängig vom Informationsnetz und glauben so felsenfest und ohne jeden Zweifel daran, daß ein freier Informationsfluß der Garant für alle Segnungen einer modernen pluralistischen Gesellschaft ist“, aber „die Netzwerke wurden von großen Institutionen geschaffen. Wer über Geld und Fachwissen und die notwendige Technologie verfügt, kann den Informationsfluß ebenso leicht manipulieren“ wie „einige Gesellschaften Printmedien und Fernsehen.[2]

Joel Sheperd

Eine demokratische, auf Teilhabe setzende Gesellschaft kann es nicht dem Zufall überlassen, ob ihre Bürger freien Zugriff auf die im Internet verfügbaren Informationen haben. Sie darf nicht dem angeblich freien Markt anheimgeben, wer zu welchen Bedingungen diese Informationen monopolisieren könnte. Sie darf ihre Bürger vor allem nicht schutzlos dem ideologischen Konformitätsdruck ausliefern, der von den globalen Konzernen der Branche ausgeübt wird.

Er beginnt bei manipulativen Algorithmen wie bei der Bildsuche von Google anhand bestimmter Stichworte und endet bei direkter Bevormundung und Löschung einzelner Beiträge. Bei den meisten globalen Medienriesen, „auch bei Google, werden Bewerber auf Herz und Nieren getestet, um auszuschließen, daß jemand mit den falschen ideologischen Überzeugungen eingestellt wird. Diese Tests drehen sich um sexuelle, ethnische und kulturelle Vielfalt, und nur wer hier keinen Fehler macht, erhält den Job.“[3] Wer sich als Nutzer solcher Dienste bedient, sollte sich über ihren manipulativen Charakter keine Illusionen machen. Er darf nur im Rahmen der von dem Unternehmen gewünschten Konformität etwas meinen, sonst wird er umgehend zensiert. „Jüngst wurden bei der Konferenz zur Content-Moderation aktuelle Zahlen vorgelegt, denen zufolge bei Google etwa 10000 und bei Facebook mehr als 30000 Mitarbeiter damit beschäftigt sind, darauf zu achten, daß ihr Content politisch korrekt ist.“[4]

Theoretisch können wir uns in Bibliotheken oder im Internet jede gesuchte Information beschaffen. Von neuen Internet-Machthabern wie Facebook werden wir aber gezielt beeinflußt, auf welche Inhalte wir stoßen sollen. Forscher der New Yorker Universitäten untersuchten, wie Facebook Eigenschaften seiner Nutzer wie Hautfarbe, Geschlecht,Alterund andere nutzt, um sie „in politischen Kampagnen“ durch Werbeanzeigen mithilfe von „Microtargeting“ zur „(Des-)Information“ zu nutzen. Konformität kann man nicht nur erzielen, indem man uns von abweichenden Fakten und Ansichten fernhält. Noch wirkungsvoller ist es, uns gezielt mit den gewünschten Inhalten zu füttern oder zu überfüttern. „Das NYU-Team publizierte bereits Ergebnisse, die aufzeigten, daß Werbeanzeigen vornehmlich an User mit einer bestimmten Hautfarbe oder mit Veteranen-Status verteilt wurden, um dann eine ‚organische‘ Weiterverbreitung zu erzielen. Dabei wird ausgenutzt, daß bestimmte Behauptungen, inbesondere die vermeintliche Aufdeckung von Angriffen gegen eine Status-Gruppe, Emotionen schüren, die dann innerhalb dieser Gruppe (z. B. Veteranen, Waffenbesitzer) weitergeteilt werden. Wenn ein Empfänger auf eine Anzeige reagiert (darunter fallen: liken, teilen, anklicken etc.), kann er bevorzugt für zukünftige Kampagnen ausgewählt werden, da er eine Multiplikatorenfunktion einnimmt.“[5]

Es gibt nicht nur Ressourcen wie frisches Wasser, Wärme und Bildung, die wir nicht vollständig den Gesetzmäßigkeiten des freien Kapitalverkehrs aussetzen dürfen. Die freie Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation ohne Sperren und Hürden ist nicht nur zur Voraussetzung persönlicher Lebensgestaltung geworden, sondern auch zu einer Voraussetzung für die Legitimität unserer Demokratie. Der Staat muß sie gewährleisten. Weil wir aber gerade auch mit unter Parteienherrschaft gefallener Staatlichkeit die denkbar schlechtesten Erfahrungen haben, genügt es nicht, vom Staat ein parallel zu den privaten Konzernen einzurichtendes Diskussionsmedium zu verlangen. Eine Grundversorgung mit einer öffentlich-rechtlichen Medienanstalt muß geleistet werden, in der jedermann nach Belieben Diskussionsgruppen gründen und an allen Debatten teilnehmen kann. Dabei muß diese Einrichtung darauf beschränken, die Technik einzurichten, ohne sich selbst politisch einzubringen, zu zensieren oder zu bewerten.

Ein solcher staatlich behüteter Marktplatz der Meinungen ist umso notwendiger, als nur unser Staat unsere Vorstellungen vom Schutz unserer Daten gewährleisten kann. Bei den globalen Konzernen der amerikanischen Westküste sind wir da schlecht aufgehoben. Sie haben an uns als Datenlieferanten ein rein kommerzielles Interesse. Parallel zu unserer Nutzung werden wir dauerhaft mit auf unser Persönlichkeitsprofil kalibrierter Werbung berieselt. Wenn wir noch Glück haben, ist diese wiederum rein kommerziell.

Es sind aber Heerscharen von Manipulateuren unseres Denkens unterwegs. Sie sitzen in „Firmen“ in Rußland, den USA und andernorts und wissen dank ihrer Rechenkapazität über Millionen Menschen alles, vom Geschlecht vielleicht bis zur Kragenweite und der Lieblingssportart, eben was wir an Daten über die offenen sozialen Medien selbst so von uns preisgeben. Auf uns individuell zugeschnitten plazieren sie dann Emails oder politische Werbung, wie es in US-Wahlkämpfen bereits optimiert und perfektioniert geschieht. Wer sich solchen Datenkraken freiwillig ausliefert, mag das auch künftig riskieren. Er sollte aber die Wahl haben, auf einen gesetzlich zur Neutralität und Datensicherheit verpflichteten inländischen Anbieter auszuweichen.

Von der Meinungsplattform geschubst

Demokratietheoretisch ist die Forderung nach freier Teilhabe an den globalen sozialen Medien zwingend. Nicht nur ist eine demokratische Meinungsbildung unmöglich, wenn ein Teil der Akteure davon ausgeschlossen wird, seine Ansichten dort zu publizieren, wo alle Welt sie auch potentiell liest, und das ist heutzutage nicht der Leserbriefteil im Stormarner Kreisblatt. Es ist auch unmöglich, wenn emotionale Grundhaltungen von Staats wegen oder durch Facebook-Algorithmen als „Haßreden“ wegzensiert werden, zum Beispiel wenn jemand nach einem islamischen Anschlag seinen Abscheu gegen den Islam ausdrückt. Wenn im demokratischen Staats-Boot alle nach Kräften rudern müssen, aber einem Teil der Ruderer der Mund zugebunden wird und sie den Kurs nicht mitbestimmen dürfen, ist es eben kein demokratisches Boot mehr.

Aber auch der Anspruch des Individuums auf demokratische Teilhabe liefe ins Leere. Demokratische Prämissen besagen nach heutiger Lesart, der Staat müsse sicherstellen, daß alle sozialen Rollen faktisch und nicht nur formal allen Individuen zugänglich sind. Aus ihnen folgt, die Gesellschaft sei ihnen zu bestimmten Leistungen verpflichtet, ohne die ihnen freie Selbstbestimmung nicht möglich sei. Der Staat darf darum den Zugang zu den sozialen Medien und die unzensierte Teilhabe an freier Meinungsäußerung nicht nur nicht selbst durch Gesetze durch Durchsetzung seiner Weltanschauung im Netz beschränken. Er muß selbst aktiv jedem Bürger die Voraussetzung dafür schaffen, ohne Furcht vor Sanktionen und Sperren zu meinen und ins Netz zu stellen, was immer er mag.

Heute bestehen diese Voraussetzungen für jede Meinung, die mit den ideologischen Vorgaben unserer Regierungsparteien einverstanden sind und die nicht mit Google- oder Facebook-Algorithmen kollidiert. Beides sind durch ideologischen Konformitätszwang gesetzte Schranken. Unsere Verfassung wollte die Menschen von staatlicher Bevormundung befreien, aber ohne einen weltanschaulch neutralen Staat fielen sie unter die Herrschaft der Gesellschaft. Hier herrscht nicht das fürsorgende Prinzip, jeden teilhaben zu lassen, sondern das liberale Prinzip, jeden Akteur frei walten zu lassen. Daraus ergebe sich wie von unsichtbarer Hand das Beste für alle.

Tatsächlich führt das staatliche unbegrenzte Walten purer Marktmacht dazu, daß unsere Äußerungsfreiheit wenigen Medien-Monopolisten hilflos ausgeliefert ist. Nur in den großen sozialen Medien gewinnt eine Stimme aber Reichweite. Ohne sie dürfen wir zwar schreien – aber es hört uns niemand. „Die Plattformen der international agierenden Medienkonzerne sind Instrumente und sogar Akteure des Spieles, das darauf hinausläuft, die Nationalstaaten einem Globalregime zu unterstellen, wobei der Beutewert der europäisch geprägten Staaten besonders groß ist. Der Generalangriff auf die politischen und kulturellen Grundlagen der europäischen Zivilisation spült eine geistige Unterwelt, ein neues Barbaren- und Gangstertum an die Oberfläche, dem ein paar suggestiv aufgeladene Begriffe genügen – Diskriminierung, Rassismus, Islam- und Homophobie, Verschwörungstheorie oder einfach Haß –, um eine niederträchtige Herrschaft auszuüben.“[6]


[1] III ZR 179/20 und III ZR 192/20.

[2] Joel Sheperd, Noel, Crossover, 2001, deutsch unter Die Androidin auf der Flucht, 2017, S. 497.

[3] Murray, Douglas, Wahnsinn der Massen, 2019, S.145.

[4] Murray, Douglas, Wahnsinn der Massen, 2019, S.14

[5] Ulrich Greveler, Facebook mahnt US-Forschungsteam ab. Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit?, 25.10.2020, abgerufen am 27.10.2020.

[6] Thorsten Hinz, Es ist viel schlimmer, Zum Appell für freie Debattenräume, Junge Freiheit 43/20, 18.10.2020.

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  1. Krönert

    unser herrlicher Rechtsstaat!nur noch eine Farce!und der Michel klatscht Beifall!!

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