Politische Prozesse als Fortsetzung des Krieges oder Bürgerkrieges mit anderen Mitteln
In ihrem Kern sind alle justizförmigen Prozesse politische Prozesse. Nur manchmal bricht das elementar Politische des Prozesses grell ans Licht und wird für jedermann deutlich: in Schauprozessen des Stalinismus oder in den Nürnberger Prozessen etwa. Doch selbst im Unterhaltsprozeß vor dem Familienrichter kann das gesprochene Recht nur ein politisches Recht sein, weil es kein unpolitisches Recht gibt: Der Richter wendet nur die vom Gesetzgeber getroffene politische Entscheidung an, beispielsweise die: Der gehörnte Ehemann muß seiner Frau ohne Rücksicht auf Verschulden auch noch Unterhalt zahlen.
Jedes Gesetz beschützt eine willkürliche Wertsetzung: die Selbstverwirklichung der Frau, die ökonomische Gleichheit, den Rechtsfrieden oder andere Werte. Menschen schätzen ganz Unterschiedliches als wertvoll ein. Ihre Ideen von Wertvollem oder Wertwidrigem: von ihrem Gut und Böse, ihrem Recht und Unrecht, begründen ihre unverwechselbare Identität. Wer die Macht über die Gesetze ausübt, schützt oder verwirklicht seine Wertvorstellungen und mit ihnen seine persönliche Eigenart. Weiterlesen