„Wolle mer se neilasse?“

Die unheilige Allianz

Als in Mainz einst noch gesungen und gelacht wurde, fragte der Karnevalspräsident das Publikum vor dem Auftritt von Karnevalisten: „Wolle mer se neilasse?“ Das ist lange her. Heute ist uns das Lachen vergangen, denn wir werden nicht mehr gefragt, ob und wen wir reinlassen wollen.

„Jetzt sind sie nun mal da“, hatte unsere oberste Vertreterin von Migranteninteressen 2015 scheinheilig geseufzt. Tatsächlich besteht eine unheilige Allianz verschiedener Interessengruppen, die möglichst viele Ausländer in Deutschland ansiedeln möchten. Die Konzerne benötigen neue Verbraucher, der Staat sehnt sich nach Steuer- und Beitragszahlern, Linksextremisten möchten das deutsche Volk ethnisch umkrempeln und verrecken lassen, Kirchenfürsten mahnen von der Kanzel Nächstenliebe an.

Die Melodie ist überall dieselbe, nur die Texte leicht unterschiedlich. Diese Sänger lieben Ausländer so sehr, daß sie möglichst viele in Deutschland haben wollen. Sie instrumentieren sie auf ihre jeweils eigene Weise. Deutschland soll sich von Grund auf verändern, darauf freuen sie sich, und das bezwecken sie. Darum hängen sie selbst jenen, die sich an den Außengrenzen zusammenrotten und gewaltsam eindringen wollen, das Mäntelchen des armen Flüchtlings um und versehen ihn mit dem Heiligenschein des Asylsuchenden.

Während unsere europäischen Nachbarn buchstäblich ihre Knochen dafür hinhalten, nicht von Grenzbrechern überrannt zu werden, müssen sie sich von unserer linksextremen Medienschickeria und Parteivertretern noch beschimpfen lassen. Aus schwarz machen sie weiß, aus Unrecht Recht und Recht soll als Unrecht dastehen. Nachdem Lukaschenko sich in arabischen Ländern 5000 € für einen Flug nach Minsk mit garantierter Schleusung nach Polen zahlen läßt, bringen die armen Verfolgten schon Bolzenschneider und Äxte mit, um Stacheldraht zu überwinden und Bäume als Rammen zu fällen. Die Bilder gingen um die Welt.

Polen verhält sich rechtmäßig

Jedes Land hat das Recht, seine Grenzen gegen gewaltsame Eindringlinge zu verteidigen. Gäbe es ein höherrangiges, ein internationales Recht, welches dem Land den Schutz seiner Grenzen verbietet, wäre das Land gut beraten, aus einem solchen Rechtssystem auszutreten.

Das EU-Recht gibt dazu allerdings keinen Anlaß. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat genau solch einen Fall 2020 entschieden, wie er sich an der polnischen Ostgrenze jetzt wieder ereignet. Das war geschehen:

Am 13.8.2014 versuchten sie um 4 Uhr 42 mit rund 600 anderen Migranten, die Grenze zu Melilla zu überwinden. Während die meisten von der Guardia Civil daran gehindert werden konnten, über den Zaun zu klettern, gelang es den beiden Beschwerdeführern und circa 75 anderen, den höchsten Punkt des innersten Zauns zu erreichen. Nachdem sie rund acht Stunden auf dem Zaun ausgeharrt hatten, verließen sie diesen am frühen Nachmittag mit Hilfe einer von der Guardia Civil bereitgestellten Leiter. Sobald sie festen Boden unter den Füßen hatten, wurden sie von den Beamten festgenommen. Diese legten ihnen Handfesseln an, brachten sie zurück nach Marokko und übergaben sie den marokkanischen Behörden.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, N. D. und N. T. gg. Spanien, Aktenzeichen 8675/15 und 8697/15, Urteil vom 13.2.2020, Große Kammer

Die gewaltsamen Grenzbrecher hatten ebensowenig versucht, an einer regulären Grenzübergangsstelle Asyl zu beantragen, wie es die von Lukaschenko in den tiefen Wald gekarrten Araber nicht für nötig halten. Die Bilder gleichen sich, ob an der spanischen Grenze in Ceuta, an der griechischen Landgrenze zur Türkei oder im polnischen Wald: Ein gewaltbereiter, teils bewaffneter Mob versuchte die Grenze im Sturm zu nehmen. Beim EuGH gab es dafür keinen Rabatt:

Nach Ansicht des Gerichtshofs (GH) muß derselbe Grundsatz auch gelten, wenn durch das Verhalten von Personen, die eine Landgrenze auf rechtswidrige Weise überqueren und dabei bewußt ihre große Zahl ausnutzen und Gewalt anwenden, eine eindeutig destabilisieren de Situation geschaffen wird, die schwer zu kontrollieren ist und die öffentliche Sicherheit gefährdet. In diesem Kontext wird der GH allerdings bei der Prüfung einer Beschwerde unter Art. 4 4. Prot. EMRK maßgeblich berücksichtigen, ob der belangte Staat unter den Umständen des konkreten Falls wirklichen und wirksamen Zugang zu Mitteln der rechtmäßigen Einreise vorsah, insbesondere durch Verfahren an der Grenze. Wenn der belangte Staat solchen Zugang vorsah, ein Bf. aber keinen Gebrauch davon gemacht hat, wird der GH im vorliegenden Kontext und vorbehaltlich der Anwendung von Art. 2 und Art. 3 EMRK berücksichtigen, ob es zwingende Gründe dafür gab, dies nicht zu tun, und ob diese Gründe auf objektiven Tatsachen beruhten, für die der belangte Staat verantwortlich war.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, N. D. und N. T. gg. Spanien, Aktenzeichen 8675/15 und 8697/15, Urteil vom 13.2.2020, Große Kammer

Der EuGH hat die Klage abgewiesen und Spanien Recht gegeben. Es durfte die Eindringlinge kurzerhand am Kragen packen und wieder hinauswerfen.

Wo solche Vorkehrungen bestehen und das Recht gewährleisten, in wirklicher und wirksamer Weise nach der Konvention und insbesondere Art. 3 Schutz zu begehren, hindert die EMRK Staaten nicht daran, in Erfüllung ihrer Verpflichtung, die Grenzen zu kontrollieren, zu verlangen, daß Anträge auf einen solchen Schutz bei den bestehenden Grenzübergängen gestellt werden […]. Folglich können sie Fremden, einschließlich potentieller Asylwerber, die es ohne zwingende Gründe verabsäumt haben, diesen Regelungen zu entsprechen, indem sie versuchen, die Grenze an einem anderen Ort zu überqueren – und dabei insbesondere wie im vorliegenden Fall ihre große Zahl ausnutzen und Gewalt anwenden – die Einreise in ihr Staatsgebiet verweigern.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, N. D. und N. T. gg. Spanien, Aktenzeichen 8675/15 und 8697/15, Urteil vom 13.2.2020, Große Kammer

Die polnischen Grenzer haben alles Recht, gewaltsam Eingedrungene am Kragen zu packen und zu den drüben grinsend wartenden Weißrussen zu schicken.

Die Mär von den illegalen Pushbacks

Gleichwohl trommeln unsere üblichen Verdächtigen mit ihren Propagandamedien tagein tagaus und singen ihr Lied von den angeblich illegalen Pushbacks. Sie greifen seit Monaten Ungarn und Kroatien an, die ihre Grenzen und damit zugleich uns vor gewaltbereiten Eindringlingen verteidigen.

Ihre Propaganda zielt auf unsere moralischen Tränendrüsen und ist im Kern eine Lügenpropaganda.

Wie 2015 im Fall der wirklichen oder vorgeblichen Kinderleiche am Strand der Ägäis lügen sie mit Bildern.

Twitter-Meldung 9.11.2021

Eine bebilderte Twitter-Meldung zeigte ein Kind auf der weißrussischen Seite der polnischen Grenze, dem Rauch in die Augen gepustet wurde, um sogleich von einem polnischen Tränengaseinsatz berichten zu können. Vielfach wird solche Desinformation von Minsk oder Moskau gesteuert. Putin ist da von Hause aus vom Fach. Mit Desinformation sollen die EU und ihre Mitgliedsländer destabilisiert werden.

Der polnische Geheimdienstkoordinator Stanisław Żaryn wies explizit auf die Bedeutung dieses Informationskriegs hin. Letztlich entscheide er, welche Seite gewinne und ob – so Żaryn – eine Migrationsroute über Weißrussland nach Polen eingerichtet werde. Żaryn verweist auch auf die Rolle der kleinen Kinder in diesem Kampf. Er zitiert aus Anweisungen in Chat-Gruppen, die sagen, wie man Kinder für den illegalen Grenzübertritt »benutzen« könne: »Nehmt Kinder mit, umarmt sie, laßt sie schmutzig und müde aussehen.« Und natürlich werden auch Videos mit weinenden Kindern (dank Zigarettenrauch leicht herstellbar) gerne produziert, um den Eindruck der Not zu erwecken. Und immer wiederholt Żaryn sein Mantra: »Nichts passiert an der Grenze ohne die Beteiligung und Zustimmung der weißrussischen Dienste.«

Matthias Nikolaidis, Tichys Einblick 10.11.2021

Solche Propaganda wirkt nur, wenn die Fachleute schon vor solchen getürkten Vorfällen am Ort sind, um sie zu filmen und ihre Lügen medial zu verbreiten. Ohne eine eingespielte Infrastruktur könnten sie nicht „zur rechten Zeit am rechten Ort“ sein.

Die Bemühungen der östlichen Potentaten, die EU und unser Land zu destabilisieren, vereinen sich mit gleichgerichteten Absichten eines Teiles unserer einheimischen Linksextremisten, den Profitinteressen von Schleusern und den Plänen sogenannter Menschenrechtsaktivisten. So jammerte bereits ein „Generalsekretär“ eines eingetragenen Berliner Vereins mit hochtrabendem Namen:

Menschenrechtler sind fassungslos.  […] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bedeutet für Schutzsuchende offenbar keine Hoffnung mehr. Aber das kann sich auch wieder ändern. Gerichte sind nur die letzte Zuflucht. Wir müssen gemeinsam dafür kämpfen, dass die Europäer wieder für die von ihnen behaupteten Werte und vor allem für die Grundrechte aller Menschen einstehen.

Wolfgang Kaleck, Jahrgang 1960, ist Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), hier im Interview mit Steffen Lüdke, Der Spiegel 14.2.2020, „Das Urteil macht die Festung Europa dicht“

Auch mir kommen da die Tränen der Fassungslosigkeit und der Rührung.

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  1. Horst Krönert

    Klasse geschrieben!!

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