War Friedrich der Große „gesicherter Rechtsextremist“?
Die klare Verfassungslage
Erstaunlicherweise hat die Masse des Publikums gar nicht verstanden, was Faesers Verfassungsschutz der Alternative für Deutschland eigentlich ankreidet. Ich schließe das aus den aktuellen Wortmeldungen etablierter Parteivertreter, den oberflächlichen Versuchen der Fernsehmatadoren und ihrer politologischen „Experten“ als auch unzähligen empörten Beiträgen auf X-Twitter , Facebook und anderen Plattformen.
Nur ein verfassungsrechtlicher Blick in Faesers Trickkiste hilft weiter. Es geht in keiner Weise um die konstitutiven Merkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Nicht „die Demokratie“ als politisches System werde angegriffen, lautet der Vorwurf. Nein, es geht nur um den Glaubensartikel der „Menschenwürde“, den „zu schützen Ziel aller staatlichen Gewalt“ ist (Art. 1 Abs.1 S.2 GG).
Nicht erst nach dem NPD-Urteil des BVerfG ist rechtlich klar, daß das Rechtsstaatsprinzip verlangt, alle Staatsbürger rechtlich gleich zu behandeln, also unabhängig von ihrer Abstammung. Weiterlesen