Nach einem Gesetzentwurf der Bundestags-Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von 2019 (BT-Drucksache 19/13123 vom 12.9.2019) hatte das Grundgesetz geändert werden sollen:

In Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I S. 404) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „wegen seines Geschlechtes,“ die Wörter „seiner sexuellen Identität,“ eingefügt.

Was die linken Parteien 2019 nicht hatten durchsetzen können, wird zur Zeit unter anderem von den CDU-Linken Wüst, Günter und Wegener aufgegriffen und soll durch eine Bundesrats-Initiative durchgedrückt werden. Der öffentlich-rechtliche Sender rbb24 berichtet erwartungsgemäß wohlwollend:

Berichterstattung des rbb24 am 26.9.2024

Das Land Berlin hatte den Vorschlag in der Länderkammer eingebracht, weitere Länder schlossen sich an.

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