Warum sie das deutsche Volk abschaffen
2013 nahm Merkel bei einer CDU-Wahlparty ihrem Generalsekretär Hermann Gröhe ein schwarz-rot-goldenes Fähnchen aus der Hand. Es sollte nicht mit aufs Bild. Das war kein Ausrutscher der Kanzlerin. Die Funktionärskaste der Union hat sich vom deutschen Volk verabschiedet. Sie macht sich dadurch koalitionskompatibel zu den notorischen Deutschlandhassern linker Parteien.

„Wenn der Regierung ihr Volk nicht mehr paßt“, hatte schon Berthold Brecht gespottet, könne sie es ja auflösen und sich ein neues auswählen. Diese grausige Satire ist heute Realität und Regierungspolitik. Dabei geht es nicht etwa um das juristische Staatsvolk. Aufgelöst wird heute dasjenige deutsche Volk, das sich das Grundgesetz als Verfassung 1949 gegeben hat. Das deutsche Volk war schon vor der Verfassung da.
Es soll sie nicht überleben, so lautet der Plan. Wer das deutsche Volk als ethnische Größe erhalten möchte, setzt sich nach Ansicht regierungsamtlicher Verfassungsschützer und des OVG Berlin bereits dem absurden Verdacht aus, ein Verfassungsfeind zu sein:
WeiterlesenDie vom Verwaltungsgericht erkannte zentrale Zielsetzung des Klägers einer Erhaltung des deutschen Volkes in seiner ethnokulturellen Identität, die er explizit im Grundgesetz verankert sehen wolle, habe er ebenso wenig in Abrede gestellt wie die Feststellung, daß diesem Verständnis der Sache nach ein völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff zu Grunde liege.



