Klaus Kunze

Monat: Dezember 2019

Laßt die Toten ruhen!

Nicht jeder ist dazu bereit. 1689 im Pfälzischen Erbfolgekrieg drangen französische Soldaten in den Dom von Speyer ein und plünderten die oberen der mittelalterlichen Kaiser- und Königsgräber. Grab- und Leichenschändungen haben Tradition. Oft verbanden sie sich mit religiösem oder ideologischen Haß, der selbst den Toten keine Ruhe ließ.

Grabschändungen widersprechen in besonderer Weise einem in den meisten Kulturen bestehenden Tabu. Diesem entspricht es, wenn heute Knochen aus Afrika oder Amerika aus deutschen Museen entfernt werden, die das fundsüchtige 19. Jahrhundert hier aufgetürmt hatte. Sie werden dann gern „würdig“ den fernen Verwandten der Toten übergeben.

Das deutsche Strafgesetzbuch schützt die Ruhe der Toten und ihre Grabstätten:

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Kampf gegen Rechts – rechtswidrig?

Überall herrscht Notstand. Der vorhergesagte Bildungsnotstand blieb zwar aus. In Europa ängstigt aber ein Klimanotstand das klimaphobe EU-Parlament. Und dann gibt es da natürlich überall jenen Nazinotstand. Die sich in Not fühlen, sehen überall Nazis, vor allem rechts von ihrem eigenen Standpunkt. Von dem aus haben sie einen weit reichenden Blick. Vom Feldherrenhügel ihres Gutmenschentums aus sehen sie überall Böses. Alles Böse ist rechts. Und alles Rechte ist böse.

Da: ein Wahlplakat der NPD! Staatlich beglaubigte Verfassungsfeinde! Ordnungswächter der kleinen hessischen Gemeinde Ranstadt bebten vor Empörung. Kurzerhand reißen sie das Wahlplakat ab. Eine gute Tat!

Die NPD fand das gar nicht gut und verklagte die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Dieses schrieb den amtlichen Ordnungswächtern erst einmal ins Stammbuch, daß sich der Staat selbst dann an rechtsstaatliche Grundsätze zu halten hat, wenn er entschieden im Kampf gegen Rechts für das Gute streitet: Das Plakat einfach abzureißen, war schon formell widerrechtlich, weil der NPD zuvor kein rechtliches Gehör gewährt worden war. Weiterlesen

Die Auflösung des deutschen Volkes

Die Auflösung des deutschen Volkes

Das deutsche Volk befindet sich in heller Auflösung. Diese Auflösung wurde von langer Hand geplant und wird jetzt quasi generalstabsmäßig durchexerziert. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern das nüchterne Resultat eines Blickes auf die Fakten und auf die politischen Absichten der maßgeblichen Akteure.

Das deutsche Volk ist ein mehrdeutiger Begriff. Ursprünglich hatte es sich nicht zwingend mit Verwandtschaft zu tun. Zum folc gehörte in althochdeutscher Zeit, wer dem Kriegsvolk „folgte“. Einem wandernden Volk schlossen sich in der Völkerwanderungszeit vielerlei Leute an. Im Laufe der Jahrhunderte verband sich das Wort Volk aber fest mit dem Begriff des deutschen Volkes. Zu ihm zählte man alle Menschen deutscher Muttersprache.

Die harten Fakten und ihre Gründe

Bekanntlich lebten niemals alle Deutschen in einem Staat zusammen. Den verschiedenen deutschen Staaten haben immer auch Menschen angehört, die nicht deutsch sprachen. Volkszugehörigkeit ist ein faktischer Zustand, Staatsangehörigkeit ein rechtlicher. Weiterlesen

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