Nicht jeder ist dazu bereit. 1689 im Pfälzischen Erbfolgekrieg drangen französische Soldaten in den Dom von Speyer ein und plünderten die oberen der mittelalterlichen Kaiser- und Königsgräber. Grab- und Leichenschändungen haben Tradition. Oft verbanden sie sich mit religiösem oder ideologischen Haß, der selbst den Toten keine Ruhe ließ.
Grabschändungen widersprechen in besonderer Weise einem in den meisten Kulturen bestehenden Tabu. Diesem entspricht es, wenn heute Knochen aus Afrika oder Amerika aus deutschen Museen entfernt werden, die das fundsüchtige 19. Jahrhundert hier aufgetürmt hatte. Sie werden dann gern „würdig“ den fernen Verwandten der Toten übergeben.
Das deutsche Strafgesetzbuch schützt die Ruhe der Toten und ihre Grabstätten:
Weiterlesen(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.