Nicht jeder ist dazu bereit. 1689 im Pfälzischen Erbfolgekrieg drangen französische Soldaten in den Dom von Speyer ein und plünderten die oberen der mittelalterlichen Kaiser- und Königsgräber. Grab- und Leichenschändungen haben Tradition. Oft verbanden sie sich mit religiösem oder ideologischen Haß, der selbst den Toten keine Ruhe ließ.
Grabschändungen widersprechen in besonderer Weise einem in den meisten Kulturen bestehenden Tabu. Diesem entspricht es, wenn heute Knochen aus Afrika oder Amerika aus deutschen Museen entfernt werden, die das fundsüchtige 19. Jahrhundert hier aufgetürmt hatte. Sie werden dann gern „würdig“ den fernen Verwandten der Toten übergeben.
Das deutsche Strafgesetzbuch schützt die Ruhe der Toten und ihre Grabstätten:
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 168 StGB.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
Bewußt geschändet wurde ein Massengrab im Lager Buchenwald am 13.3.1997 durch Antifaschisten des VVN:
Aufgrund eines mit seinen unbekannt gebliebenen Mittätern vorab gemeinschaftlich gefaßten Tatentschlusses stülpte der Angeklagte gemeinsam mit diesen in der Zeit zwischen 11:30 Uhr und 13:15 Uhr über etwa 200 der vorbezeichneten Stelen auf dem Gräberfeld große gelbe Müllsäcke. Zusätzlich versah er 67 der Stelen mit Zetteln im DIN -A-4-Format, die folgende Aufschrift trugen: „Kein Denkmal für Nazis – NS-Stelen auf den Müll! Eine Aktion der VVN – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Aachen!“, und dazu die symbolische Zeichnung einer Müll wegwerfenden Person zeigten.
Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. Dezember 2000 – 1 Ss 170/00 –
Über weitere 8 der mit Müllsäcken verhüllten Stelen hängten der Angeklagte und seine Mittäter zusätzlich handbeschriftete Plakate. Diese trugen die Aufschrift: “ Hans-Maria G. ( Kurt-Georg K. / Hans F. / Hans-Martin Sch. / Carl C. / Ludwig E. / Hermann Josef A.) war nach 1945 nicht interniert. Leider.“
Der Angeklagte und seine Mittäter wollten mit ihrer Aktion zum einen gegen die nach ihrer Ansicht grundsätzlich verfehlte historische Aufarbeitung der Geschichte des Lagers
Buchenwald nach 1945 protestieren. Sie hofften, durch ihre bewußt auf Provokation und Beschimpfung ausgelegte Aktion eine möglichst große Öffentlichkeitswirkung zu erreichen. Diese erhofften sie sich insbesondere deshalb, weil aus Anlaß der Gedenkveranstaltung auf dem Gelände des Konzentrationslagers an diesem Tag eine größere Zahl von Besuchern und auch Pressevertretern anwesend waren. Zum anderen wollten der Angeklagte und seine Gruppe zugleich ihre Verachtung bekunden gegenüber den Toten im Bereich der Grabfelder, die aus Sicht des Angeklagten keinerlei Andenken – gleichgültig in welcher Form – verdienen.“


Antifaschistischer Ansicht nach scheint es mal wieder Zeit für solche Aktionen zu sein. Angebliche Asche jüdischer Opfer wurde in Berlin als „Mahnmal“ präsentiert, und heute rühmt man sich, den Grabstein des 1969 gestorbenen Kanzlers Franz von Papen gestohlen zu haben.
Gebeine und Asche von Toten sind durch Art.1 des Grundgesetzes an der Menschenwürde des Verstorbenen noch teil. Sie zu einem Objekt politischer Anliegen zu machen, ist nicht nur strafbar, sondern verstößt unmittelbar gegen die Menschenwürde der Toten.
Man liest ja manchmal, in KZs seien Teile von Menschen als skurrile Trophäen mißbraucht und 1945 aufgefunden worden. Menschenverachtender Zynismus scheint bei einer bestimmten Sorte von Menschen nicht ausgestorben zu sein.
Für Taten der Zeit von 1933-45 wurde und wird gern der Begriff „Zivilisationsbruch“ benutzt. Bewußte Zivilisationsbrüche gehören heute zum Repertoire eines gewissen fanatischen Menschenschlages. Die Opfer islamischer Anschläge wie am 13.11.2015 auf das Pariser Bataclan haben das zu spüren bekommen. Es gibt Menschen, die in ihrem Wahn über Leichen gehen. Manchmal trampeln sie dabei über Gräber und stehlen oder beschmieren Grabsteine, vielleicht buddeln sie sogar tatsächlich Asche von Toten aus.
Ob die Asche vor dem Reichstag echt ist, darüber kann ich mir kein Urteil erlauben. Über Menschen, die mit Lebenden oder Toten so umgehen, allerdings schon.
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