Wie sich Macht verankert
Wer sich noch erstaunt die Augen reibt, wie eine (z.Z. demoskopische) 15-%-Partei wie die SPD gleich zwei Sitze im Bundesverfassungsgericht durchsetzen will und wird, der hat die grundlegende Konstruktion unseres Verfassungssystems nicht verstanden. Sie ermöglicht es Parteien und anderen Interessenverbänden, sich in die Lücke zwischen Wahlvolk und Staat einzuschummeln. Der Wille des Wahlvolks, wie er sich zuletzt in der Bundestagswahl 2024 geäußert hat, richtete sich auf keine Fortsetzung linksliberaler Politik.
Der mehrheitliche Wille zu einem Ende der linken Experimente und hin zu realer Interessenpolitik scheitert am Widerstand eines Parteienblocks mit Einheitsmeinung, wie er sich jetzt beispielhaft in Köln zeigte: In einem „Fairnesabkommen“ verpflichteten sich alle Parteien außer der AfD, die Migrationsprobleme nicht kritisch zu einem Wahlkampfthema zu machen.
Henryk M. Broder über die antidemokratische Vereinbarung zu Köln! Sieben Parteien verabreden ein Migrations-Tabu gegen die AfD – das wichtigste Bürgerthema wird schlichtweg zensiert 🙈🙉🙊 Diese institutionelle Manipulation des Wahlkampf’s stellt einen fundamentalen Angriff auf die demokratische Meinungsbildung dar. Wähler werden systematisch um ihre Entscheidungsgrundlage betrogen, während sich das politische Establishment in beispielloser Arroganz über den Bürgerwillen hinwegsetzt. Demokratie verkommt damit zur Farce!
Der Cicero schreibt heute in seinem Newsletter:
Die Titelgeschichte unserer aktuellen Printausgabe widmet sich dem Wildwuchs staatlich alimentierter Nichtregierungsorganisationen und fragt, ob die selbsternannten Demokratieretter nicht selbst eine Gefahr für die Demokratie sind. Intransparenz, Unsummen an Steuermitteln und fragwürdige Projekte: Unter dem Deckmantel des vermeintlich „Guten“ haben sich NGOs zu mächtigen Playern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt.
Cicero-Newsletter 29.8.2025 mit Hinweis auf https://www.cicero.de/innenpolitik/cicero-berichterstattung-uber-profi-ngos-teure-parallelwelt-der-demokratie-retter
So ist aus Sicht der CDU-Ministerin Prien für ihre „antifaschistischen“ Freunde diverser linker Vereine das Beste gerade gut genug. Ihre Mittel werden aufgestockt. Der Staat pumpt Steuermillionen in gesellschaftliche Interessengruppen, die ihn wiederum abmelken und ohne ihn bedeutungslos wären.

Keine ausreichende Gewaltenteilung: ein alter Befund
So werden die Zustände immer krasser, die ich bereits 1994 in meinem Klassiker „Der totale Parteienstaat“ geschildert hatte: „Nachdenkliche Bürger hatten schon lange bemerkt, daß die in Bonn so genannte Demokratie zwar wörtlich übersetzt Volksherrschaft heißt, aber keine Herrschaft des Volkes über sich selbst ist, sondern die von Parteien und Interessenverbänden über das Volk.“[1]
Die systembedingten Schwächen unserer Verfassung luden solche Gruppen geradezu dazu ein, sich an der „Staatsknete“ zu mästen, die Neutralitätspflicht des Staates zu unterlaufen und auf seine Kosten einen Staat im Staate zu errichten. Eine dieser Schwächen besteht in der fehlenden Gewaltenteilung[2], die doch nach der Dogmatik unserer Verfassungslehre unverzichtbar sein sollte. Sie wird aber zur Farce, wenn alle funktioellen Machtpositionen mit den Gefolgsleuten desselben Parteienblocks besiedelt sind, wie im Fall des Ludwigshafener OB-Kandidaten Joachim Paul erneut deutlich wurde.
Wie Panajotis Kondylis in seiner Studie über Montesquieu als Erfinder der Gewaltenteilung generalisierend ausführte, gibt es „zwei Grundformen von Nichtrealisierung der Gewaltenteilung“, von denen er unsere beschreibt: „Die Legislative wird zwar vom souveränen Volk gewählt, wie auch immer dessen Zusammensetzung ausfällt, und als Repräsentantin des Volkswillens trifft sie souveräne Entscheidungen. Sie wird aber ihrerseits durch die stärkste politische Partei beherrscht, deren ausführendes Organ faktisch die Regierung ist. Die stärkste Parteiführung dominiert also im Parlament, sie kontrolliert die Exekutive, und sie bestimmt direkt oder indirekt die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten der Judikative.“[3] Zum Beispiel bei dem Ausklüngeln der Bundesverfassungsrichter wird das deutlich. Die zu Kontrollierenden wählen ihre Kontrolleure vorab aus den eigenen Reihen.
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter M.Huber bestätigte schon in einem Essay für das FAZ-E-Paper vom 1.10.2015:
Ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung steckt der durch das Grundgesetz verfaßte Nationalstaat in einer Sinnkrise, der Rechtsstaat zeigt Erosionstendenzen, die Demokratie schwächelt, das Gewaltenteilungsgefüge hat sich weiter zugunsten der Exekutive verschoben, und die Entwicklung des Bundesstaates läßt eine Orientierung vermissen.
Peter M. Huber, FAZ 1.10.2015
Wie es um den Einfluß des Volkes im Rahmen dieser Verfassungswirklichkeit noch steht, versinnbildlich die dazu publizierte Karikatur: Unserem System juckt es noch ein wenig, das wars dann.

Herrschaft der „NGO“s und Verbände
Unsere gesamte Staatlichkeit wurde zunehmend von gesellschaftlichen Grüppchen erobert und zersetzt, die teils unmittelbar von unserem Staat leben, teils von ausländischen Plutokraten gesponsert und unterhalten werden. Demokratietheoretisch wirft das die Frage auf, wie diese als Beherrscher unseres Staatswesens noch demokratisch kontrollierbar sind. Gewählt hat sie ja niemand, weder die alimentierten „Omas gegen rechts“, noch die „Deutsche Unwelthilfe“ oder irgendeinen anderen Verein, der von seinen Nutznießern stolz als Teil der „Zivilgesellschaft“ aus „NGOs“ bezeichnet wird. Sie bestimmen den staatsmedialen Diskurs und oft auch die Straßengewalt, wenn sie sich auf Straßen kleben und im Hintergrund eines „Sommerinterviews“ grölen und trommeln. Dabei nehmen sie auch das Steuergeld der anderen Bürger in Anspruch und ihnen auch ihre Freiheit, zum Beispiel eine Straße zu befahren oder sich ein Interview anzuhören.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre brachte den Bürgern in Deutschland daher kein Mehr an Freiheit, als Liberale den Staat zunehmend demontierten.[4] „In dem Maß, wie das Individuum sich gegen den Staat ausspielen ließ, […] geriet es unter die Herrschaft der Verbände, die seinen Spielraum sehr viel enger zogen, und zerfiel vor dem Druck eines neuen Verbandskollektivismus, dem es sich fügte, weil der einzelne Mensch in der Gesellschaft nicht ohne Schutz existieren kann.“[5] So näherte sich unsere Verfassungswirklichkeit wieder ihrem mittelalterlichen Ausgangspunkt an und wurde von dem Soziologen Erwin Scheuch treffend als feudales Postenverteilungssystem bezeichnet. Die alten Gegner des neutralisierenden Staates sind als „gesellschaftliche“ Machtgruppen wie Parteien und Verbände wieder auf den Plan getreten und haben sich auf dem Wege über das Parlament aller Staatsgewalten bemächtigt.[6]
Das Grundgesetz wurde aus der Vorstellung erlassen, es stünden sich immer nur zwei Akteure gegenüber: der Staat und der einzelne Bürger. Bei diesem zweigliedrigen Schema galt immer der Staat als potenzieller Feind der individuellen Freiheit, ganz wie es der liberalen Denktradition des 19. Jahrhunderts entsprochen hatte und damsls noch stimmte. Das Grundgesetz gibt uns dabei Abwehrrechte gegen den Staat. Doch vergaß es, an nötige Abwehrrechte gegen totalitäre gesellschaftliche Gruppen zu denken, die ihrerseits den Staat von innen erobern und mit seinem Geld und seinen Machtmitteln die Freiheiten schmälern.
Wie sehr die Problematik systembedingt ist und wir heute ihren konsequenten Endpunkt sehen, zeigt schon der Vergleich mit der analogen Lage am Ende der Weimarer Republik:
Hinter dem Schleier der liberal-demokratischen Freiheit und des bürgerlichen Rechtsstaates konnte auf solche Weise das pluralistische System eines Vielparteienstaates entstehen, wie es für die 14 Jahre der Weimarer Verfassung kennzeichnend gewesen ist. Eine Anzahl politischer Parteien verschiedenster Art, Gewerkschaften und wirtschaftliche Machtverbände, Kirchen und Religionsgesellschaften, feste, oft sogar in sich geschlossene Organisationen nationaler, konfessionaller oder sonstiger Art, einigen sich unter der Hand über die Ausübung der staatlichen Macht und über die Verteilung des Volkseinkommens.
Carl Schmitt, Staat, Bewegung, Volk, 1934, S.25. [7]
Ich teile Schmitts[8] zitierte Analyse, nicht aber seine zeitbedingten Lösungsvorschläge aus seiner hier zitierten Tendenzschrift. Schmitt fand nämlich anstelle des Dualismus von Staat und Gesellschaft ein Vorbild „im bolschewistischen Staat der Sowjetunion […] eine dreigliedrige Konstruktion von Staat, Partei und Gewerkschaft als totale Erfassung der politischen und sozialen Wirklichkeit“ [9] vor und wollte diese durch ein dreigliedriges Modell „Staat, Bewegung, Volk“ imitieren. Da seine „Bewegung“ (die Partei) ebenso wie die Partei im Bolschewismus aber nach dem Führerprinzip (dort Stalin, hier Hitler) funktionierte, schlug das historische Experiment bekanntlich in grandioser Weise fehl. Im Ergebnis hatte eine Einheitspartei den gesamten Staat geschluckt und jede persönliche Freiheit vernichtet. Gleichwohl wurde das Modell strukturell in der DDR (1948-89) wiederholt und kehrt heute im Dreiklang von „Staat – Zivilgesellschaft – Wahlvolk zurück.
Dabei bestand die Rolle des Volks in Carl Schmitts Tendenzschrift von 1934 darin, durch gelegentliche Akklamation seine Zustimmung zu bekunden, in der strukturgleichen DDR einem von der SED (heute nennt sie sich Die Linke) gefertigten Vorschlag zur „Wahl“ der Blockparteien zuzustimmen und heute, wie jüngst in Ludwigshafen, einen der OB-Kandidaten zu wählen, den alle anderen Parteien des dortigen Kartells zu wählen erlauben. Wir können inzwischen wählen, was wir wollen, das Ergebnis ist immer eine linke Regierung. Und wir werden erleben, was geschieht, sobald die AfD irgendwo über 50% kommt. Die staatlich bezahlte „Zivilgesellschaft“ aus parteiischen Vorfeldorganisationen wetzt bereits – metaphorisch – die Messer.
Wo ist denn unser Staat, uns vor seinen von ihm selbst bezahlten Helfershelfern wie den keifigen Kehlen von „Omas gegen rechts“ zu schützen? Das Grundgesetz mit seinen Abwehr-Grundrechten schützt nur vor dem Staat selbst, nicht aber vor seinen staatsbezahlten Marionetten.
Alles das wird aber ganz sinnwidrig, sobald starke kollektive Verbände oder Organisationen die nichtstaatlich-unpolitische Freiheitssphäre besetzen und diese nichtstaatlichen (aber keinesfalls unpolitischen) „Selbstorganisationen immer fester und stärker einerseits die Einzelpersonen zusammenfassen, andererseits dem Staat unter verschiedenen Rechtstiteln (als Volk, als Gesellschaft, als freies Bürgertum, als produzierendes Proletariat, als öffentliche Meinung usw.) gegenübertreten. Hinter dem Schutzwall zur Sicherung der individuellen Freiheit schutzbedürftiger unpolitischer Einzelpersonen nehmen dann politische Mächte verschiedenster Art Deckung. Nichtstaatliche, aber, wie gesagt, durchaus politische Verbände beherrschen dann sowohl (auf dem Weg über die Gesetzgebung) den staatlichen Willen wie auch (durch gesellschaftlichen und „rein privatrechtlichen“ Zwang) das einzelne Individuum, das sie mediatisieren.[10]
Carl Schmitt, am angegebenen Ort, S.24.
Lösung
Wie Wolfgang Böckenförde schon 1973 in seiner Schrift über „Die verfassungstheoretische Unterscheidung von Staat und Gesellschaft als Bedingung der individuellen Freiheit“ aufgewiesen hat, kann sich „die Gesellschaft“ nicht selbst regulieren, ohne in Unfreiheit zu kippen. Es bedarf des Staates als organisierter Instanz, also als Garant der individuellen Freiheit, weshalb die Unterscheidung und Trennung von Staat und Gesellschaft eine Grundbedingung individueller Freiheit ist.
Das heutige Problem läßt sich darum nur strukturell lösen. Die sogenannte Zivilgesellschaft hat den Staat von innen erobert und bildet mit ihm, seinen staatbezahlten Staatsmedien und den staatsbezahlten Parteien und Parteistiftungen ein in sich geschlossenes, selbstreferenzielles System.
Es wird vom Geld zusammengehalten und kann nur durch den völligen Entzug jedweder Bezahlung aus Steuermitteln aufgelöst werden, sei es für die politischen Parteien selbst, sei es für Massenmedien, sei es für die „antifaschistischen“ Straßenkämpfer besonders der linksextremen Parteien SPD, Grüne und Linke.
Bürgerliche Freiheit läßt sich weder in einem Einparteienstaat nach dem Führerprinzip (Carl Schmitt 1934) oder der DDR und der Diktatur des Politbüros der SED (heute Linke) erreichen noch in einer Herrschaft des Parteienblocks UnsereDemokratie mit ihrer sogenannten Zivilgesellschaft, sondern nur durch ein ausgewogenes Machtgleichgewicht zwischen gesellschaftsfreiem Staat und staatsfreier Gesellschaft.
[1] Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S.7
[2] Eingehend Klaus Kunze, Konzeption und Realität der Gewaltenteilung, in: Staatsbriefe 11/1993, https://www.klauskunze.com/es/st1193.htm
[3] Panajotis Kondylis, Montesquieu und der Geist der Gesetze, Berlin 1996, S. 96 f.
[4] Ebenso Günter Maschke, Criticón 1985,153 (154).
[5] Hans Dietrich Sander, Criticón 1976, 213 (215).
[6] Klaus Kunze, Der totale Parteienstaat, 1994, S.45.
[7] Carl Schmitt, Staat, Bewegung, Volk, 1934, S.25.
[8] Vgl. aus Klaus Kunze, Rezension des Buchs „Carl Schmitt“ von Paul Noack, in: Junge Freiheit 12/1994, https://www.klauskunze.com/es/jf1294.htm; derselbe: Portrait des Konservativen Revolution: Carl Schmitt, in: Junge Freiheit 27/1995,
[9] Carl Schmitt, Staat, Bewegung, Volk, 1934, S.13.
[10] Carl Schmitt, am angegebenen Ort, S.24.
Wolfgang Meier
„Demokratietheoretisch wirft das die Frage auf, wie diese als Beherrscher unseres Staatswesens noch demokratisch kontrollierbar sind.“
Sie sind schon deswegen nicht kontrollierbar, weil sowohl deren Existenz als auch deren Wirkung und Zielsetzung weitestgehend unbekannt sind und bleiben.
Ein vor etlichen Jahren erlebtes Beispiel: Die Landwirtschaftsbürokratie lud zu einer Veranstaltung, zu der neben Bauern mehrere Wissenschaftler und Tiermediziner geladen waren. Letztere hielten Vorträge und die Bauern sollten andächtig zuhören.
Einziges Thema war die Tötung männlicher Hühnerküken.
Es wurde das hohe Lied des Tierschutzes gesungen und wir erfuhren, daß es unethisch sei Küken direkt nach dem Schlupf zu „schreddern“ nur weil die Mast männlicher Küken der Legerassen unwirtschaftlich sei .
Ein Hühnerhalter, der beklagte, daß das Fleisch der männlichen Tiere der Legerassen vom Verbraucher nicht gewünscht werde und bestenfalls als Suppenhuhn verwendet werden könne, wurde von anwesenden Tierschützern vehement mit moralischen Vorwürfen überzogen, was bei anderen Bauern dazu führte, daß sie kleinlaut schwiegen.
Wer will schon ein unmoralischer Tierquäler sein?
Selbstverständlich, so lautete die lautstarke Mehrheitsmeinung, ist die deutsche Hausfrau ganz wild darauf, sich die Hühnersuppe aus mageren Masthähnchen zu kochen und ein Preis von 20,- € oder mehr pro Masthahn würde keinen edlen Menschen vom Kauf abschrecken.
Einer meiner Söhne hält Uhus und benötigt alle paar Wochen einen Karton gefrorener Eintagsküken. Von daher wusste ich, daß männliche Eintagsküken weder geschreddert werden noch in den Abfall geworfen werden. Männliche Eintagsküken wurden, wie beispielsweise Schlachtschweine auch, mittels Kohlendioxid getötet und sind danach ein gesuchtes Handelsgut. Viele Tierhalter, zoologische Gärten und ähnliche Einrichtungen benötigen Eintagsküken zur Fütterung ihrer Tiere.
Aber dieser von mir geäußerte Einwand wurde gar nicht zur Kenntnis genommen. Er wurde auch nicht bestritten, denn die Diskussion befand sich längst auf der Ebene der Religion.
Welche Interessengruppe diese Kampagne ursprünglich losgetreten hat, ist nie öffentlich geworden. Sie hatte jedenfalls so große finanzielle Mittel, daß die Geflügelwirtschaft sehr früh keinen Widerstand mehr leistete und nur noch Zeit gewinnen wollte.
Zu beobachten war, daß sich diverse radikale Tierschutzgruppen (z.B. Peta) an diese Kampagne angehängt haben, die sich ansonsten im Kampf um Spendengelder spinnefeind sind.
In den Medien wurde immer wieder die wahrheitswidrige Geschichte vom Schreddern lebender Küken verbreitet, Richtigstellungen gab es nur selten.
Irgendwann erkannten die ersten Politiker, daß sie persönlich Honig aus dem Thema ziehen konnten und die Landwirtschaftsministerin Julia Glöckner verkündete das Verbot der „barbarischen“ Praxis.
Im Fernsehen bejubelten alle befragten Menschen Frau Glöckner und die Rückkehr zu Tierschutz und Ethik.
Allerdings ist die Mast männlicher Küken aus den Legerassen äußerst unwirtschaftlich. Für einen mageren Hahn muss man da schon 20,- bis 25,- € hinlegen, so daß es nur wenige deutsche Hausfrauen gibt, die einen mageren Hahn einem Hähnchen der Mastrassen vorziehen.
Ein großer Teil der deutschen Brütereien hat zwischenzeitlich ihren Standort ins Ausland verlegt und mein Sohn, wie andere Tierhalter und zoologische Gärten auch, bekommen ihre Eintagsküken tiefgefroren aus Polen. Allerdings benötigt man eine behördliche Genehmigung um Küken einführen zu können.
Ergebnis: Irgendjemand hat eine Kampagne gesteuert und die Menschen sind von Anfang an belogen worden (schreddern lebender Tiere).
Gefragt wurde niemand und Politiker konnten sich profilieren.
Kapital in Deutschland wurde vernichtet, wertschaffende Arbeitsplätze wurden zerstört und wertefressende Arbeitsplätze in der Bürokratie geschaffen (Einfuhrgenehmigung). Die Eintagsküken kosten jetzt doppelt so viel und keiner weiß wer hinter der Kampagne steckte.