Klaus Kunze

Kategorie: Juristisches Seite 3 von 11

Parole: „Niedermetzeln!“ ?

Warum der Krieg schonungslos geworden ist

Nein, das war er nicht immer. 1806 konnte die Berliner Obrigkeit noch verlautbaren: „Der König hat eine Bataille verloren – Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!“ Vor willkürlichen Übergriffen der französischen Besatzer blieb Berlin verschont. Der König floh, aber der Bürger durfte ruhig weiterschlafen.

Heute ist es damit vorbei. Die begrenzten Kabinettskriege des 18. Jahrhunderts hatten mit einer Kriegserklärung begonnen, den Sieger schossen die Uniformträger unter sich aus,  und mit einem Friedensschluß endete der Krieg. In der Ukraine erleben wir so etwas ebenso wenig wie in Palästina. Haßerfüllt und ohne Schonung des Alters oder Geschlechts metzelt man sich gegenseitig nieder.

Der eingehegte Krieg

Von den Abscheulichkeiten des 30jährigen Krieges angeekelt hatte Europa den Krieg immer weiter eingegrenzt und auf einen geregelten Wettkampf zweier Armeen nach quasi ritterlichen Regeln reduziert. Weiterlesen

Ideologische Homogenisierung und Repression als Herrschaftsinstrumente

Vortrag, gehalten am 29.9.2023

Der Tag der deutschen Einheit steht bevor. So haben wir allen Anlaß, der Jahre des Kampfes um Deutschlands innere Freiheit zu gedenken, der nach 1815 begonnen hatte. Als Meilensteine dienen uns die besonders denkwürdigen Jahre 1848, 1953 und 1989. An sie erinnert das Motto Ihres Kongresses.

Rahmen

Ich muß Ihnen dabei keinen jubelnden Nachhilfeunterricht über den äußeren Geschichtsverlauf geben. Ein Publikum wie Sie kennt ihn und hätte das nicht nötig.

Gerade die Abfolge der genannten Jahre weist uns überdeutlich auf wiederkehrende Kausalverläufe und strukturelle Ursachen solcher Jahre des Umbruchs hin. Auf diese möchte ich eingehen. Nur so komme ich der Antwort auf die drängende Frage näher: „Und 2023?“ Was lernen wir aus ihnen, das immer gilt? Warum sind die historischen Umbruchjahre gerade heute so relevant für unsere Gegenwart und die Zukunftsperspektive? Weiterlesen

Pechsteins untadeliger Auftritt

Ihre Rede auf dem CDU-Bundeskonvent

Die Linke tobt. Die populäre Serien-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hatte in ihrer Uniform als Polizeihauptmeisterin eine Rede gehalten. Unisono tönte es gestern auf allen Sendern der Staatsmedien, das hätte gegen ihre beamtenrechtliche Neutralitätspflicht verstoßen.

Während das heute womöglich die Masse der Staatsfunkhörer glaubt, hält es einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Es verkennt,

daß Beamte ihre Meinungsäußerungsfreiheit nicht mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde abgeben.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluß vom 21. Februar 2023 – 26 L 15/23 –, Randnummer 30.

Ihr sind aber durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich verankerte Grenzen gesetzt.

Der Beamte muss durch sein Auftreten auch außerhalb des Dienstes jeden Anschein vermeiden, er werde sein Amt nicht unparteiisch und ausschließlich gemeinwohlorientiert wahrnehmen. Daher darf die politische Betätigung des Beamten nicht Formen annehmen, die aus der Sicht eines unvoreingenommenen Betrachters geeignet sind, Zweifel an einer politisch neutralen, nur dem Allgemeinwohl verpflichteten Amtsführung ohne Ansehen der Person hervorzurufen.

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Abenddämmerung unserer Demokratie

Ohne Demokraten ist Demokratie eine schwierige Sache. Sie wird dann dysfunktional. Sogar tyrannisch und mörderisch kann der Mehrheitswille werden, wenn genug Einzelbürger verkappte kleine Tyrannen sind und bereit, über Leichen zu gehen. Daß die Athener ihren großen Philosophen durch demokratische Abstimmung zum Giftbecher verurteilten ist ebenso unvergessen wie der Terreur der demokratischen Jakobiner.

Gegen den Willen der Mehrheit läßt sich keine dauerhaft stabile Herrschaft ausüben. Jedes System muß dysfunktional werden, wenn die Bürger seine Grundideen mehrheitlich ablehnen. Ein Königtum verliert seine Evidenz, wenn den Menschen die Ideenwelten von Ehre und Hierarchie fremd werden, und die Demokratie ist in Gefahr, wenn andere Ideologien wichtiger erscheinen als die manchmal schnöde Mehrheitsarithmetik. Wenn die weltanschaulichen Voraussetzungen einer Herrschaft zerfallen, bröselt seine Legitimität und kann allenfalls mit Repression aufrechterhalten werden.

In unserem Lande gibt es noch ein Drittel demokratischer Verteidiger unserer Herrschaftsordnung, die meisten von ihnen alte, weiße Männer im Rentenalter. Weiterlesen

Unsere stückweise Entmündigung

Sondergesetze und politisches Feindstrafrecht

„Der Feind steht rechts.“ Völlig klar. Jeder Linke weiß das. Also „auf zum „Kampf gegen Rechts“. Dieser wird mit allen Mitteln geführt. Der legale Arm der Linken  benutzt dafür das Gesetz.

Die Macht hat, wer die Regeln regelt. Er wird die Gesetze so erlassen, daß er seine Macht ungestört behält und ausbauen kann. Die geltenden Regeln des politischen Strafrechts bezeichnet Staatsanwalt Mike Ulbricht[1] in seiner Dissertation[2] als Feindstrafrecht: Es dient unmittelbar der dauerhaften Unterdrückung des politischen Feindes.

Alles ändert sich, das politische Recht bleibt

Doch hören wir richtig? Feind? In einem liberalen Rechtsstaat, in unserer Republik?

Wenn er außerhalb seiner Grenzen keinen Feind hätte, so würde er ihn im Innern finden. Dies scheint das unvermeidliche Schicksal aller größeren Freistaaten zu sein.

Niccolò Machiavelli, Discorsi, II. Buch, 19.
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Unsere systembedingte Korruption

Hunderttausende in kleinen Scheinen – im Westen was Neues? Keineswegs. Korruption ist systemimmanent.

Sie ist nämlich jedem Herrschaftssystem immanent, das seinen Bürgern und Beamten Pflichten zugunsten des Gemeinwohls auferlegt. Es ist allgemein menschlich, wenn jemandem das egoistische Hemd näher ist als die Hose der Amtspflicht.

Im Mittelalter und der frühen Neuzeit wurde deutscher König, wer den Kurfürsten ausreichende Bestechungsgelder für seine Wahl zahlte. Daran nahm niemand Anstoß. Selbst in unserem Kaiserreich gab es Korruption. Das preußische Dienst- und Pflichtethos formte die Tugenden der unbedingten Pflichterfüllung: „Wer auf die Fahne von Preußen schwört, der hat nichts, was ihm selber gehört!“ – Das ist lange vorbei. Die Alliierten haben Preußen aufgelöst. Die preußischen Tugenden lösten sich seitdem auf wie Zucker in einem Wasserglas. Sie starben mit den alten Preußen aus. Sie machten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Wertordnung Platz. Weiterlesen

Die Menschenwürde als verfassungsrechtliche Wundertüte

Am 6. November 2022 auf einer Anwaltstagung gehaltener Vortrag

1. Naturrecht 2

2. Genügt die Fähigkeit zur Selbstbestimmung für „Würde“?. 4

3. Kants Objektformel 5

4. Methodologischer Individualismus. 7

5. Ideologische Uminterpretation. 7

6. Versorgung aus der Wundertüte. 9

Die Menschenwürde fungiert heute als verfassungsrechtliche Wundertüte. Unsere obersten Verfassungshüter entnehmen ihr, was immer von der Politik nachgefragt wird und ideologisch jeweils erwünscht ist. Sie bildet die Einbruchstelle eines rechtsphilosophischen Ladenhüters in unser positives Recht: des Naturrechts. Dieses wiederum enthält beliebige Inhalte je nach ideologischer Haltung des Naturrechtlers. Es bildet das Gängelband, an dem man uns führt.

Der Verfassungsrechtler Duttge formulierte 2007,

die Menschenwürde als solche gelte inzwischen vielen »als mehr oder minder ausfüllbare Leerformel[1] mit gefährlich expansiven Zügen – eine Wanderdüne ohne Halt«, bedeutend und wohlklingend, als »Opium fürs Volk«[2] schnell in aller Munde, tatsächlich aber ohne greifbaren Sinngehalt, in Wahrheit eine »terra incognita«.

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