Wann können wir Volk und Staat zu Grabe tragen?

Wenn ein Volk seiner Regierung nicht gefällt, kann sie sich ja ein anderes aussuchen. Vor unseren Augen dekonstruieren unsere Regierungen unser Selbstbild als Volk. Bisher stand es dem Gesellschaftsumbau im Weg. Die Gesellschaft soll zum Nukleus einer Weltgesellschaft werden.

In jetzt schon absehbarer Zeit werden wir Deutschen hier majorisiert werden von Fremden, mit denen uns auch mental und kulturell wenig verbindet. Damit wird sich auch unsere freiheitliche demokratische Grundordnung von selbst erledigen, vielleicht sogar ganz „demokratisch“ die durch Mehrheiten, die wir heute auf unseren Schulbänken heranziehen..

Um unseren Selbsterhaltungstrieb zu unterdrücken, strickt man sich die Gesetze so und legt das Grundgesetz so aus, daß legitimer Widerstand für illegal erklärt wird. Vor allem aber hält man von mir geschätzte 70% ruhig, indem man sie ohne Unterlaß einer medialen Gehirnwäsche unterzieht. Für diese sind vor allem ältere Menschen und im Westen Deutschland Wohnende anfällig, wenn sie sich nur aus öffentlich-rechtlichen Medien informieren.

Je heterogener und multi“kultureller“ eine Gesellschaft wird, desto stärker muß eine Regierung sie durch Indoktrinierung und Repression zusammenhalten, damit sich die herrlichen Bürger der schönen neuen Welt nicht gegenseitig an die Gurgel gehen, besser: sich gegenseitig niedermessern. Das Paradoxon der multikulturellen Gesellschaft besteht darin, daß sie sich irgendwann explosiv selbst  aufhebt, wenn sie nicht repressiv zusammengehalten und ideologisch homogenisiert wird.

Eine historische Konstante

Dieser Befund, diese Analyse, hat den Rang einer historischen Gesetzmäßigkeit. Nur wer unsere Geschichte nicht kennt, wird sie jammernd für eine moderne Neuigkeit halten.

Man hat Ursula von der Leyen jetzt den „Karlspreis“ verliehen. Das paßt gut, denn sie strebt eine europaweite Meinungslenkung und Medienkontrolle gegen „Haß und Hetze“ wie auch „Fake News“ an, um die Karl der Große sie beneidet hätte. Er wollte sein Großreich nämlich auch ideologisch homogenisieren. Als Herrscher erhob er den „höchsten Anspruch auf Deutungshoheit“, um „Eindeutigkeit zu schaffen“.[1] Beeinflußt von Gelehrten wie Alkuin förderte er „tiefgreifende Prozesse, die auf eine ‚Wahrheitsordnung‘ und eine ‚Wahrheitsgesellschaft“ abzielten. [2]

Dahinter stand eine Grundkonzeption, von der Karl wie von einer ständigen Quelle angetrieben wurde. Die Dimension der Geschehnisse, der gewaltige Einsatz über einen so langen Zeitraum und nicht zuletzt die ‚Beständigkeit in der Absicht‘ (mentis constantia) Karls des Großen, von der Einhart spricht (cap.7), deuten auf große Zielstrebigkeit hin, mit der eine Grundidee verfolgt wurde. Es ging um die Durchsetzung des wahren Glaubens in der Welt durch die ‚Macht des Guten‘.

Stefan Weinfurter, Karl der Große, Der heilige Barbar, 2013, ISBN 978-3-492-05582-6, S.115.

Weil Karls Konzept als Alleinherrscher dem Modell eines Gottesstaates[3] folgte, beruhte es „letztlich auf der Idee des metaphysischen Kampfes zwischen Gut und Böse.“[4] Damit erschienen selbst Greueltaten wie das Abschlachten Tausender sächsischer Gefangener, die Ausrottung der Awaren[5] und die angeordnete Ermordung jedes, der nicht Christ werden wollte, gerechtfertigt.

Der unbedingte Wille zur Durchsetzung des christlichen Glaubens und seiner moralischen Normen war letztlich die entscheidende Voraussetzung und die treibende Kraft dafür, daß Karl – gleichsam wie ein Besessener – Schwert und Christianisierung miteinander verknüpfte.

Stefan Weinfurter, Karl der Große, Der heilige Barbar, 2013, ISBN 978-3-492-05582-6, S.126.

Das Reich Karls, Vorbild für EU-Ideologen, ruhte geistig auf gewaltsamer Homogenisierung seiner Völker.

Vielfalt in Köln? Von wegen!

Heute bezeichnet ihre offiziöse Stadtideologie Köln als weltoffen, bunt und schon immer tolerant. Wenn Zehntausende dicht gedrängt Feuerzeuge hochhalten und inbrünstig „gegen Rechts“ singen, „so sin mer all he hinjekumme“ bilden sie eine in sich ideologisch homogene Masse, die mit Haß und Erbitterung alle ausgrenzt, die im trunkenen Taumel der moralisch Guten nüchtern bleiben.

Die Berichterstattung der Kölner Lokalpresse trägt seit Jahren zur ideologischen Homogenisierung der Region bei, hier 3.4.2024 mit Berichten nach dem Correctiv-Skandal

Wie in einem Soziallabor liefen Entwicklungen in der lange größten deutschen Stadt oft schneller ab als anderswo. Weil Köln als Stadtrepublik im Innern unabhängig war, bildet es einen einzigartigen Beispielsfall.

Tatsächlich war das selbständige Köln vor dem Einmarsch der Franzosen 1794 zwar immer weltoffen, aber niemals „bunt“. Das alte Köln hatte sich tausend Jahre lang als „heilige Stadt“ verstanden, in der man gläubig alle vorgeschriebenen Pflichten und Rituale erfüllen mußte und wo durchaus auch schon mal Ermordungen und Ausweisungen von Juden vorkamen. Diese galten schließlich nicht als rechtgläubig. Die mittelalterliche Stadt, ihre Bewohner und natürlich der gesamte Klerus waren von einer tiefen Frömmigkeit erfüllt, wie wir sie uns rückblickend kaum noch vorstellen können.

Nachdem Luther 1517 seine Thesen verkündet hatte, brachen bald konfessionelle Kriege aus und schwemmten Flüchtlinge verschiedenen Glaubens nach Köln. Es setzten Jahrhunderte strenger obrigkeitlicher Unterdrückung der rund 10% heimlichen Nichtkatholiken ein. In Köln durfte nicht evangelisch oder gar täuferisch gepredigt werden. Die Homogenität war dahin. Präventive Verbote wurden mit repressiven Maßnahmen begleitet. Es kam zu Hinrichtungen. „Täufer“ wurden 1561 und 1563 ertränkt.[6] Die herrschenden Oligarchen der Stadtrepublik[7] zogen alle Register, auch der Denunziation[8] und der Zensur.

Das Selbstverständnis Kölns verband sich 1000 Jahre lang mit der Idee des Gottesstaates, eine „heilige Stadt“ zu sein, im Bild umgeben von Schutzheiligen (Koelhoff’sche Chronik 1499).

An der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert wurden in Köln wie auch anderswo Anstrengungen unternommen, um die Menschen sowohl normativ (durch zivilrechtliche Anordnungen, Predigten, soziale Verhaltenskodizes) als auch repressiv (durch Kriminalisierung, Anprangerung der Sünden, Ehrverletzungen) nach den Normen der städtischen Gesellschaft zu formen.

Gérald Chaix, Geschichte der Stadt Köln, Band 5 – Köln im Zeitalter von Reformation und katholischer Reform, 2021, ISBN978-3-7743-0446-8, S.38.

Zwangsläufig wandelte sich das Stadtrecht „vom Recht der Bürger zum Sorgerecht des Rates, von der mittelalterlichen universitas zum frühneuzeitlichen Stadtstaat mit fester Rollenverteilung zwischen Obrigkeit und Untertanen.“[9] Bürger müssen immer von Freien zu Untertanen umgewandelt werden, wenn ein Staat sie homogenisiert. Wer dann die vorgeschriebenen Gebete nicht aufsagt und die Rituale verweigert, wird ausgegrenzt.

Es fehlt nicht an äußeren Zeichen, durch die die gegliederte Gesellschaft Kölns in Erscheinung treten konnte, seien sie unmittelbar und normativ wie die Kleiderordnungen, abstrakt und indirekt wie die kurzlebigen städtischen Inszenierungen bei Prozessionen und Festen oder wesentlich beständiger wie literarische oder ikonografische Werke.[10]

Gérald Chaix, Geschichte der Stadt Köln, Band 5 – Köln im Zeitalter von Reformation und katholischer Reform, 2021, ISBN978-3-7743-0446-8, S.33.

Eine Kölner „Qualifikationsordnung“ von 1617 machte zur Bedingung für den Erwerb des Bürgerrechts, eine Bescheinigung des katholischen Gemeindepfarrers beizubringen, daß man gut katholisch war, beichtete und an Prozessionen teilnahm.[11] Machtvolle Speerspitze und Triebkraft der Homogenisierung waren die Jesuiten:

In Briefen, die der Kölner Jesuitenobere  an die römischen Behörden richtete, werden das Handeln der Gemeinschaft und die Situation vor Ort regelmäßig und präzise beschrieben. Ihre Tätigkeit trug Schritt für Schritt dazu bei, Köln zu einem katholischen Bollwerk im niederrheinischen Raum zu machen, was sich auch daran zeigte, daß der Provinzial der Ordensprovinz Germania Inferior 1564 in Köln seinen Sitz nahm. Deutlich wurde nun das Ziel, eine neue Gesellschaft auf der Grundlage konfessioneller Einheit zu schaffen, die die Gegenwart von Andersgläubigen ausschloß und von allen Einwohnern eine militante Rechtgläubigkeit einforderte.

Gérald Chaix, Geschichte der Stadt Köln, Band 5 – Köln im Zeitalter von Reformation und katholischer Reform, 2021, ISBN978-3-7743-0446-8, S.146.

Diese Homogenisierung beschränkte sich nicht auf Köln, sondern war ein allgemeines Merkmal der Epoche. Die „religiöse Vereinheitlichung“ förderte überall „die Schaffung eines Untertanenverbandes“ und verstärkte die Kontrolle über ihre Bewohner.[12] Die Konfessionalisierung gilt als Teilaspekt einer „umfassenden Sozialdisziplinierung der Menschen und bediente sich einer „durchgreifenden obigkeitlichen Reglementierung des öffentlichen und privaten Lebens.[13]

Wie lange errungene bürgerliche Rechte und Freiheiten in Gefahr gerieten, zeigt beispielhaft die Absicht des Stadtrats von 1609, die verbriefte Bürgerfreiheit zu beschneiden. Seit 1513[14] hatte jeder Bürger ein verbrieftes Grundrecht auf seine körperliche Unantastbarkeit und seine persönliche Ehre. Kein Bürger noch Eingesessener durfte bei Tage oder nachts aus seinem Hausfrieden mit Gewalt herausgeholt werden noch auf der Straße angetastet oder angegriffen werden, es sei denn, er sei auf frischer Tat ertappt worden. 1609 aber wollte der Rat dieses Recht relativieren. Es sollte nicht gelten in Sachen, so Gottes Ehr und die alte catholische Religion berüren.[15]

Aus der bürgerlichen „Wertegemeinschaft“, resümiert der Historiker H.W. Bergerhausen, waren die Protestanten ausgeschert: Die bürgerliche Eintracht innerhalb der Stadtgemeinde, die Concordia, wurde endgültig durch eine konfessionell gebundene, auf die eigenen Glaubensgenossen verengte Solidarität abgelöst.[16]

Die gleichen Entwicklungen beobachten wir, wenn herrschende Gruppen unseren Staat heute als Unsere Demokratie betrachten – als ihre also! -. Die alle Richtungen und Ansichten übergreifende politische Gemeinschaft wird abgelöst durch eine auf ihre Glaubensgenossen verengte Solidarität. Alle übrigen haben sich gefälligst der weltanschaulichen Zwangshomogenisierung zu beugen. Bis dahin grüßt man sie nicht mehr auf der Straße und nicht auf den Fluren unserer Parlamente.

Wie Homogenität erzeugen?

Bekanntlich läutete die französische Revolution geradezu eine Epoche der Homogenisierungen ein. Während konservative und liberale Kräfte die alte Ständegesellschaft verteidigten, bevorzugten alle Sozialismen seit 1789, 1918, 1933 und so fort im Zweifel die Guillotine oder andere Mittel, die Bürger „gleich“ zu machen.

Dabei ist auf ein gewisses Maß an innerer Homogenität jeder Staat angewiesen. Am 14.5.2025 schrieb der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans H. Klein in der FAZ:

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seinem Maastricht-Urteil vom 22. Oktober 1993 mit dieser Problematik zu befassen. Denn es ging dabei um die Frage, ob die Entscheidungen der Europäischen Union durch die Wahlen zum Europäischen Parlament eine hinreichende demokratische Legitimation erfahren oder ob es dazu, und zwar vorrangig, auf die Mitgliedstaaten ankommt. In diesem Sinne hat das Gericht entschieden, und zwar deshalb, weil nur deren Völker, nicht aber die Bevölkerung Europas, über das dazu notwendige Maß an relativer Homogenität, also dessen, was sie „geistig, sozial und politisch verbindet“, verfügten. Dem liegt die Ansicht zugrunde, daß (mit Ernst-Wolfgang Böckenförde) „politische Demokratie, um als solche bestehen zukönnen, notwendig ein gewisses Maß an gemeinsamen Grundauffassungen der Bürger über die Art und Ordnung ihres Zusammenlebens“ voraussetzt, die „Einigkeit über das Unabstimmbare“ (Adolf Arndt), also eine relative Homogenität. Sie kann, wie Böckenförde ausführt, verschiedener Art sein, z.B. ethnisch-kultureller, oder auf einem mental verfestigten kulturellen Erbe, auf gemeinsam durchlebter politischer Geschichte, aufgemeinsamer Religion, einem gemeinsamen nationalen Bekenntnis und so weiter beruhen oder auf verschiedenen dieser Gründe zugleich.

Hans H. Klein, Volksbegriff und AfD : Wer ist das Volk?, FAZ 15.5.2025.

Deutschland hat heute also nur die Wahl, mit welchen Methoden es das für friedliches Zusammenleben unabdingbare Maß an Homogenität herstellt.

Allein die Remigration der nicht integrierbaren religiösen Verrückten aus aller Herren Länder würde nicht genügen, weil auch die Deutschen selbst sich ideologisch spinnefeind gegenüberstehen. Vor der „existenziellen Frage“ ihres Fortbestandes als Volk oder Auflösung desselben beschreibt Klein die Lage:

Das deutsche Volk (wie die Völker einer Reihe anderer Staaten auch) besteht heute, deutlich stärker als vor dreißig Jahren, aus einer Mehrzahl kulturell unterschiedlich geprägter Gruppen. Da aber die relative Homogenität in dem gezeigten weiten Sinne eine Voraussetzung demokratischer Staatlichkeit ist, ist es eine Frage von existenzieller Bedeutung, ob dieser „sozialpsychologische Zustand“ (Böckenförde) in Deutschland noch besteht. Die über Jahrzehnte aus unterschiedlichen Entwicklungen hervorgegangene Diversität der Gesellschaft ist offenkundig. Die in mehreren Stufen erfolgte Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit und deren großzügige Verleihung haben dazu beigetragen, daß die Spaltung der Gesellschaft in unterschiedlicher kultureller Prägung sich auf das Staatsvolk übertragen hat. Ein gemeinsames historisches Bewußtsein fehlt, die ehemalige Gemeinsamkeit der religiösen Überzeugungen besteht nicht mehr, viele Staatsangehörige mit Migrationshintergrund verfügen nur über eine mangelhafte Kenntnis der deutschen Sprache, sodaß auch das einigende Band der Sprache nur mehr eine begrenzte Wirkung entfaltet, und Grundregeln des sozialen Miteinanders werden von vielen nur nach Lust und Laune befolgt.

Hans H. Klein, Volksbegriff und AfD : Wer ist das Volk?, FAZ 15.5.2025

Unsere herrschenden Parteien erhoffen sich vom religiösen Glaubenssatz der Menschenwürde Erlösung und eine Lösung des Problems. Doch wer hört noch auf sie? Das Wort stammt aus dem Dogma der „Gottesebenbildlichkeit des Menschen“ und ist für Moslems wie für Atheisten unverdaulich. Wer versteht schon noch, warum „die Menschenwürde“ berührt sein soll, wenn jemand fordert, wir sollten Nichtbürger wieder nach Hause schicken. Die ganze Gesellschaft auf die offizielle Menschenwürdedogmatik einzuschwören und somit zu homogenisieren, wäre nicht nur totalitär, es ist unmöglich.

Eine Homogenisierung durch Wiederherstellung des Status quo ante, also vor 2015, durch Remigration wäre möglich, aber nur um den Preis einer Revolte des linksdogmatischen Teils der Gesellschaft. Diese niederzuhalten wäre auch  wieder nur mit einer ideologischen Homogenisierung möglich, also einem Verlust an Freiheiten und Bürgerrechten. Dabei stehen im Hintergrund bereits Moslems in der Warteschleife auf die Homogenisierung Deutschlands auf ihre Art.

Wann können wir unseren Staat zu Grabe tragen?
(Symbolbild: Berlin 18.2.2025)

Wenn keiner Seite eine Homogenisierung zu ihren Gunsten gelingt, wird die Gesellschaft langfristig in einander offen bekämpfende, „tribalistische“ (Stammes-)Gruppen zerfallen. Auf das Chaos aber folgte historisch gewöhnlich ein Cäsarismus. In ihm hatten dann alle zu kuschen und niemand mehr etwas zu sagen.


[1] Stefan Weinfurter, Karl der Große, Der heilige Barbar, 2013, ISBN 978-3-492-05582-6, S.19.

[2] Stefan Weinfurter, Karl der Große, Der heilige Barbar, 2013, ISBN 978-3-492-05582-6, S.16.

[3] Augustinus, De Civitate Dei.

[4] Stefan Weinfurter, am angegebenen Ort, S.101.

[5] Stefan Weinfurter, am angegebenen Ort, S.124 f.

[6] Gérald Chaix, Geschichte der Stadt Köln, Band 5 – Köln im Zeitalter von Reformation und katholischer Reform, 2021, ISBN978-3-7743-0446-8, S.325.

[7] Während in Zünften und Gaffeln organisierte (klein)bürgerliche Kreise 1396 die Macht des adligen Stadtpatriziats (der „Geschlechter“) gebrochen und den Rat der Stadt als Obrigkeit installiert hatten, hatten, entwickelte Köln sich im 16. Jahrhundert zu einer Oligarchie zurück. Wenige Familien stellten im Wechsel das „Sevirat“, eine gruppe weniger herrschender Personen, vgl. Chaix am angegebenen Ort. S.281 und andere mehr.

[8] Gérald Chaix, Geschichte der Stadt Köln, Band 5 – Köln im Zeitalter von Reformation und katholischer Reform, 2021, ISBN978-3-7743-0446-8, S.337.

[9] Chaix am angegebenen Ort nach M.Groten

[10] Gérald Chaix, Geschichte der Stadt Köln, Band 5 – Köln im Zeitalter von Reformation und katholischer Reform, 2021, ISBN978-3-7743-0446-8, S.33.

[11] Chaix, am angegebenen Ort, S.269.

[12] Hans-Wolfgang Bergerhausen, Köln in einem eisernen Zeitalter 1610-1686, Geschichte der Stadt Köln Band 6, 2010, ISBN 978-3-7743-0448-2, S.16 f.

[13] Hans-Wolfgang Bergerhausen, Köln in einem eisernen Zeitalter 1610-1686, Geschichte der Stadt Köln Band 6, 2010, ISBN 978-3-7743-0448-2, S.17.

[14] Transfixbrief vom 15.12.1513, vgl. Wolfgang Herborn und Carl Dietmar, Köln im Spätmittelalter 1288-1512/13, Geschichte der Stadt Köln Band 4, 2019, ISBN 978-3-7743-044-4, S.199.

[15] Hans Wolfgang Bergerhausen, Köln in einem eisernen Zeitalter 1610-1686, Geschichte der Stadt Köln Band 6, 2010, ISBN 978-3-7743-0448-2, S.26.

[16] Hans Wolfgang Bergerhausen, Köln in einem eisernen Zeitalter 1610-1686, Geschichte der Stadt Köln Band 6, 2010, ISBN 978-3-7743-0448-2, S.56.