Die geschriebene Verfassung unseres Staates heißt Grundgesetz. In welcher Verfassung sich ein Gemeinwesen befindet, geht aber über die aufgeschriebenen Spielregeln weit hinaus.
Eine Staatsverfassung kann nur solange bestehen, wie sie der geistigen Verfassung seiner Bewohner und der materiellen Verfassung ihrer Lebensverhältnisse entspricht. Der Schweizer Philosoph Georg Kohler formulierte zu Recht:
Ordnung und kollektive Gesinnung, Institutionen und politische Kultur, müssen zueinander passen. Sie können einander befördern; sie können einander behindern (zuviel Kontrollmacht provoziert Sabotage und / oder den passiven Widerstand der Untertanen); gut geht das Ganze jedenfalls nur, wenn die objektiv-institutionelle Struktur und die subjektiv-bewußtseinsmäßige Moral aufeinander Bezug nehmen und etwa so in einem Wechselverhältnis stehen wie die Form und der Inhalt einer jeden gelungenen Äußerung menschlicher Kunstfertigkeit.
Georg Kohler, Bürgertugend und Willensnation, Zürich 2010, S.46.
Wenn es heutzutage in Berlin oder Hamburg mal wieder heftig kracht, passen offenbar für die linksextremistischen Milieus ihre Gesinnung und unsere staatlichen Institutionen nicht mehr zueinander. Weiterlesen


