Klaus Kunze

Kategorie: Juristisches

Nieder mit dem Staatsfeind!

Politische Prozesse als Fortsetzung des Krieges oder Bür­gerkrieges mit ande­ren Mitteln

In ihrem Kern sind alle justizförmigen Prozesse politische Prozesse. Nur manch­mal bricht das elementar Politische des Prozesses grell ans Licht und wird für je­dermann deutlich: in Schauprozessen des Stalinismus oder in den Nürnberger Pro­zessen etwa. Doch selbst im Unterhaltspro­zeß vor dem Familienrichter kann das ge­sprochene Recht nur ein politisches Recht sein, weil es kein unpolitisches Recht gibt: Der Richter wendet nur die vom Ge­setzge­ber getroffene politische Entscheidung an, beispielsweise die: Der gehörnte Ehemann muß seiner Frau ohne Rücksicht auf Ver­schulden auch noch Unterhalt zahlen.

Jedes Gesetz beschützt eine willkürliche Wertsetzung: die Selbst­ver­wirklichung der Frau, die ökonomische Gleichheit, den Rechtsfrieden oder andere Werte. Men­schen schätzen ganz Unter­schied­liches als wertvoll ein. Ihre Ideen von Wertvollem oder Wertwidrigem: von ihrem Gut und Böse, ihrem Recht und Unrecht, begründen ihre unverwechselbare Identität. Wer die Macht über die Gesetze ausübt, schützt oder verwirklicht seine Wert­vorstellungen und mit ihnen seine persönliche Eigenart. Weiterlesen

Brauchen wir eine politische Polizei gegen Extremismus?

Am 20. Dezember 2019 standen vier junge Männer in München vor dem Jugendrichter. Sie waren angeklagt, in Braunhemden mehrfach den verbotenen „Deutschen Gruß“ entboten zu haben. „Nein“, bestritt der Jugendrichter entschieden, „das ist hier kein politischer Prozeß!“

Das kann man auch ganz anders sehen. Was in Deutschland verboten ist, steht im sogenannten materiellen Teil des Strafgesetzbuchs ab § 80 a StGB. Gleich an der Spitze aller Delikte stehen die Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, darunter das Verbot bestimmter politischer Grußformen. Es gibt eine Fülle unmittelbar politischer Delikte.

Ob ein Strafprozeß politisch ist, ist keine nur juristische Frage, sondern eine politsche. Vor jeder juristischen Fragestellung steht nämlich die politische Antwort: So etwas soll man verbieten! Die Frage gesetzeskonformen Rechtsprechung ist primär juristisch. Die Legalität des Verfahrens steht auf dem einen Blatt, die Frage nach der Legitimität eines durch Gesetze, Polizei und Richter durchgesetzten Verbots aber auf einem ganz anderen. Weiterlesen

Wo der Haß wohnt

Der Haß ist ein Meister aus dem Funkhaus am Wallrafplatz

Während sich die Gebetsmühlen des linken Establishments „gegen Haß und rechte Gewalt“ drehen, gedeiht auf dem Misthaufen ihrer Desinformation geballter Haß auf das eigene Volk und die eigene Familie.

Ein Kinderchor aus Dortmund singt in dem Video zur Melodie von „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ davon, wie diese Oma dabei jeden Monat tausend Liter Sprit verbraucht. Es folgen Strophen darüber, wie sie mit ihrem SUV „zwei Opis mit Rollator“ überfährt und sich „jeden Tag ein Kotelett“ brät, weil „Discounterfleisch so gut wie gar nix kostet“.

Der Tagesspiegel 30.12.2019

Was nachträglich als Satire bemäntelt wird, offenbart blanken Haß. Er zeigt sich in einem Nachkarten des inzwischen als Bauernopfer entlassenen „freien Mitarbeiters“ des WDR:

Einer seiner Journalisten legt nach. „Eure Oma war keine #Umweltsau. Stimmt. Sondern eine #Nazisau“, schreibt ein WDR-Mitarbeiter der „Aktuellen Stunde“.

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Gegengift gegen oligarchische Giftdämpfe

Früher gab es intelligente Linke. Von den intelligenten Linken der 1968er-Generation sind viele inzwischen politisch weit nach rechts gerückt. Mit zunehmendem Lebensalter gerät doch mancher in engen Kontakt mit dem realen Leben. Mein Vater pflegte mir früher schon zu sagen: „Wer mit 18 kein Kommunist ist, hat kein Herz, und wer es mit 40 noch ist, hat keinen Verstand.“

Von intellektuellen Linken liest man immer weniger. 1989 brach der real existierende Sozialismus flächendeckend zusammen. Von diesem Schicksalsschlag haben sie sich nicht erholt. Viele flüchteten sich in einen neuen gefühligen Moralismus ohne konsistente Ideologie im alten, marxistischen Sinne. Die Zeit ihrer großen weltanschaulichen Entwürfe ist vorbei.

Ein paar Epigonen gibt es noch. Sie versuchen verzweifelt, den Anschluß an das intellektuelle Niveau früherer Linker zu halten. Es gelingt ihnen nicht. Da ihnen „der Kapitalismus“ als Feindbild abhanden bekommen ist und sie keine Erlösungsutopie mehr anzubieten haben, arbeiten sich manche an einem neuen Feindbild ab. Weiterlesen

Laßt die Toten ruhen!

Nicht jeder ist dazu bereit. 1689 im Pfälzischen Erbfolgekrieg drangen französische Soldaten in den Dom von Speyer ein und plünderten die oberen der mittelalterlichen Kaiser- und Königsgräber. Grab- und Leichenschändungen haben Tradition. Oft verbanden sie sich mit religiösem oder ideologischen Haß, der selbst den Toten keine Ruhe ließ.

Grabschändungen widersprechen in besonderer Weise einem in den meisten Kulturen bestehenden Tabu. Diesem entspricht es, wenn heute Knochen aus Afrika oder Amerika aus deutschen Museen entfernt werden, die das fundsüchtige 19. Jahrhundert hier aufgetürmt hatte. Sie werden dann gern „würdig“ den fernen Verwandten der Toten übergeben.

Das deutsche Strafgesetzbuch schützt die Ruhe der Toten und ihre Grabstätten:

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Kampf gegen Rechts – rechtswidrig?

Überall herrscht Notstand. Der vorhergesagte Bildungsnotstand blieb zwar aus. In Europa ängstigt aber ein Klimanotstand das klimaphobe EU-Parlament. Und dann gibt es da natürlich überall jenen Nazinotstand. Die sich in Not fühlen, sehen überall Nazis, vor allem rechts von ihrem eigenen Standpunkt. Von dem aus haben sie einen weit reichenden Blick. Vom Feldherrenhügel ihres Gutmenschentums aus sehen sie überall Böses. Alles Böse ist rechts. Und alles Rechte ist böse.

Da: ein Wahlplakat der NPD! Staatlich beglaubigte Verfassungsfeinde! Ordnungswächter der kleinen hessischen Gemeinde Ranstadt bebten vor Empörung. Kurzerhand reißen sie das Wahlplakat ab. Eine gute Tat!

Die NPD fand das gar nicht gut und verklagte die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Dieses schrieb den amtlichen Ordnungswächtern erst einmal ins Stammbuch, daß sich der Staat selbst dann an rechtsstaatliche Grundsätze zu halten hat, wenn er entschieden im Kampf gegen Rechts für das Gute streitet: Das Plakat einfach abzureißen, war schon formell widerrechtlich, weil der NPD zuvor kein rechtliches Gehör gewährt worden war. Weiterlesen

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