Niemand kann zwei Herren zugleich dienen
Nur ein Narr meint, er könne zwei Hasen auf einmal schießen. Das wußte schon Sebastian Brant 1494 und machte sich in seinem berühmten Buch „Das Narrenschiff“ darüber lustig.
Niemand kann zwei Herren dienen und gleichzeitig auf Befehl des einen den einen Hasen sowie auf Befehl des anderen einen anderen Hasen schießen.
Von Narren wimmelt es heute immer noch in Deutschland. Das sind Leute, die sich gleichzeitig gegenläufigen Interessen verdingen. Dabei müssen sie immer wieder die einen oder die anderen Pflichten vernachlässigen oder ihnen gar zuwiderhandeln.
Für Rechtsanwälte regelt das Strafrecht: Ein Anwalt, der einen Mandanten und dessen Gegner zugleich dient, kann sich wegen Parteiverrats strafbar machen.
In unserem Parteienstaat ist es aber den Mitgliedern der Bundesregierung gestattet, neben dem Regierungsamt ein Abgeordnetenmandat wahrzunehmen. Zu diesem Mandat sind Abgeordnete durch ihre Partei gekommen, die sie auf die Landesliste gesetzt oder als Direktkandidaten aufgestellt hat. Weiterlesen

