Nachdem ein Dortmunder Amtsrichter einen Betroffenen freigesprochen hatte, der Corona-Vorschriften nicht einhielt, hat der Gesetzgeber nachgebessert.
Von Ermächtigungsgesetzen
Es schäumt und stürmt im deutschen Wasserglas: „Ermächtigungsgesetz!“ Die Wellen der Empörung schwappen über.
Was ist ein Ermächtigungsgesetz? Da stellen wir uns erst mal ganz dumm und fangen mit dem rechtlichen kleinen Einmaleins an. Grundsätzlich darf jeder alles. In diese grundrechtliche Handlungsfreiheit darf der Staat nur auf gesetzlicher Grundlage eingreifen. Rechtsverordnungen von Ministern sind kein Gesetz. Also muß ein Gesetz dem Minister erlauben, etwas per Verordnung zu befehlen.
Solche Ermächtigungen, Verordnungen zu erlassen, gibt es zahllos. Zum Beispiel erlaubt das Straßenverkehrsgesetz dem Bundesministerium, die Straßenverkehrsordnung zu erlassen, die uns bei Verstößen bußgeldpflichtig macht.

Das Ermächtigungsgesetz hatte der Regierung erlaubt, Gesetze zu erlassen und sich über die Verfassung hinwegzusetzen.
Historisch wird ein Gesetz vom 24.3.1933 als Ermächtigungsgesetz bezeichnet. Dieses hatte der Regierung aber nicht nur erlaubt, Verordnungen zu erlassen, sondern anstelle des Reichstages Gesetze zu machen, die sogar von der Verfassung abweichen durften. Weiterlesen