Das OVG Münster erkennt an, daß die deskriptive Verwendung des ethnischen Volksbegriffs „unverdächtig“ ist.
Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu verstehen ist nicht jedermanns Sache. Als ich einst als Polizeischüler in Münster auf der Schulbank saß, hieß es von Fachlehrern: Das Verwaltungsrecht ist die Krone des Rechts, und über dem Oberverwaltungsgericht Münster ist für uns Praktiker allenfalls noch der hohe Himmel.
Ob das Urteil gegen die AfD vom 30.5.2024 wegen der VS-Beobachtung im Ergebnis richtig ist, läßt sich ohne Lektüre der noch nicht veröffentlichten Begründung und ohne Kenntnis der dem Gericht vom VS vorgelegten Beweise gar nicht seriös beurteilen. Eines aber ist bereits nach der vorläufigen Presseerklärung des Gericht klar: Unzweifelhaft zieht das OVG keine verfehlten Schlüsse allein aus der Benutzung der Worte „deutsches Volk.“ Keinesfalls zweifelt es dessen Existenz an. Man darf es auch von Rechts wegen lieben, ohne Verfassungsfeind zu sein. Weiterlesen