Zu früh gefreut, zu laut gelacht
Wer sich freute, daß Facebook mal wieder einer Prozeß gegen Nutzer verloren hat, der hat sich zu früh gefreut. Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2021[1] sind eine Niederlage für die Meinungsfreiheit, für die deutschen Nutzer, für unsere Kommunikationsgesellschaft und für unseren Anspruch, nach unseren deutschen und europäischen Spielregeln diskutieren zu dürfen.
Was in Deutschland nicht öffentlich gesagt und verbreitet werden darf, legt der deutsche Gesetzgeber abschließend fest. Es steht in Paragraphen des Strafgesetzbuchs wie 86, 86 a, 109 d, 111, 166, 130 und 185 bis 189 und anderen. das ist schon ein ziemlich langer Verbotskatalog. Die sogenannten Gemeinschaftsstandards der US-Firma Facebook von Herrn Zuckerberg gehören nicht dazu.
Unser Verfassungsgeber hatte sich in Art. 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz entschieden: „Eine Zensur“ findet nicht statt. Dann hat er sich bequem zurückgelehnt. Er wäscht seine Hände in Unschuld. Weiterlesen