Auf den ersten Blick liest sich diese Überschrift abwegig. Sind es nicht die Linksextremisten, die Deutschland am meisten hassen? Das trifft allerdings nicht ausnahmslos für jeden Linken zu, und vor allem nicht für jede Epoche.

Die „deutsche Nation“ als soziale Entität wurde in den Kriegen und Kulturkämpfen nach der französischen Revolution geboren. Deutsche Jakobiner brachten sie auf diesen Begriff. Die Begriffsstruktur und das dahinter stehende Denkmodell haben sie direkt ihren französischen Vorbildern entnommen.

1798 verbreitete ein wohlweislich anonym bleibender Jakobiner im Rheinland eine 62seitige Schrift.[1] Er behandelte die deutsche Nation bereits als kollektives Handlungssubjekt, das zur Freiheit geführt, überzeugt und politisch geformt werden könne und solle.

Noch kommt es viel darauf an, wie man die deutsche Nation zur Freiheit leitet? Ruhige Wärme, kraftvolle Ueberredung, Mäßigung der Gefühle ist hier jeder Exaltation vorzuziehen, die bloß declamirt. Hier vermag die Würde eines Vortrages, der Gründe darlegt, alles — Hat der Deutsche erst diese eingesehen, so bleibt er in Thätigkeit und Stärke des Gefühls hinter keiner Nation zurück.

Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland, anonym, „von einem Staatsmanne“, 1798.

Anonyme jakobinische Propagandaschrift
(hinter diesem Blogartikel vollständige Abschrift)

Die Jakobiner hatten weder Deutschland noch das deutsche Volk und schon gar nicht die Vaterlandsliebe erfunden. Drei Jahre vor jener Schrift, 1795, schrieb der Preuße Christian von Massenbach in seinen Momoiren:

Von der Ueberzeugung, daß Deutschland untergehen werde, niedergedrückt, gebe ich hier nur einige Ideen an, wie vielleicht noch einem edeln Volk geholfen werden könne. … Die Geschichte der künftigen Jahrhunderte wird keine Germanier mehr nennen. – Unglückliches deutsches Vaterland! Potsdam, im November 1795, Christian von Massenbach.

Christian von Massenbach, Memoiren zur Geschichte des preußischen Staats, von dem Obristen von Massenbach, 2. Band, gedruckt Amsterdam 1809, S.460.[2]

Das deutsche Land und die deutschen Frauen hatte schon Walther von der Vogelweide im 12. Jahrhundert besungen, und aus dem 16. Jahrhundert blieben die patriotischen Aufrufe Ulrich von Huttens unvergeßlich. Aber Deutschland war keine politische Größe. Es hatte noch keine Gestalt angenommen, die für die Deutschen im Alltag praktische Relevanz besaß. Aus diesem Dornröschenschlaf weckten es die deutschen Jakobiner nach dem Vorbild der französischen Revolutionäre.

Es gab zwar bereits das politisch verfallene „Heilige Römische Reich deutscher Nation“. Der Begriff bezeichnete aber lediglich diejenigen Teilgebiete jenes Reichs, in denen man deutsch sprach, im Gegensatz zu anderen Reichsteilen, in denen welsche und andere Sprachen vorherrschten. Bereits im 14. Jahrhundert findet man Formulierungen wie „die deutsche Nation“ (natio Germanica) etwa an Universitäten oder auf Konzilien. Dort verstand man unter „Nation“ nur eine Abstammungs-, Sprach- oder Herkunftsgemeinschaft.

Die französischen Revolutionäre benötigten aber ein ganz anderes Verständnis von Nation, um den angeblichen „Willen des Volkes“ dem Anspruch ihres Königs und seiner monarchischen Legitimität entgegenzusetzen. Die staatliche Souveränität sollte dem König genommen werden. Irgendwo mußte sie also hin. Adel und Klerus als Stützen des Thrones waren den Revolutionären verhaßt. Es bot sich nur das einfache Volk an. Um es zum Träger der Souveränität zu erheben, mußten zwei Fiktionen erfunden werden: eine französische Nation wie eine Person als soziale Wesenheit und ihre Repräsentierbarkeit durch die Nationalversammlung.

Eroberungen Frankreichs bis zum Rhein und darüber hinaus

Die ontologische Aufwertung des Volks zur Nation

Obwohl die ideologischen Prioritäten unseres anonymen „Staatsmannes“ klar bei seiner Obsession für eine Revolution lagen, benutzte er in seiner Schrift mehrfach die Begriffe der französischen wie auch der deutschen Nation. Er mußte die Franzosen und die Deutschen argumentativ von bloßen Völkern ontologisch zu Nationen aufwerten. Nur als eine soziale Wesenheit, also als Quasi-Personen, konnte das französische Volk insgesamt Träger souveräner Rechte sein, und nur so konnte man die deutsche Nation „an die Hand nehmen“ und „zur Freiheit“ leiten. 

Die Jakobiner führten einen neuen politischen Nationsbegriff ein und behandelten die Nation als souveränes Kollektivsubjekt, lange bevor ein erheblicher Teil der Bevölkerung tatsächlich in diesem Sinne dachte und handelte. Weil und soweit das französische Volk dieser Idee später folgte und sie verinnerlichte, nahm ihre Nation als soziale Entität tatsächlich in der napoleonischen Zeit Gestalt an. Am 20. April 1792 erklärte die französische Legislative dem österreichischen Kaiser den Krieg. Im Herbst 1794 überschritten die französischen Revolutionsarmeen den Rhein. Nach der Niederlage Österreichs bei Fleurus war die Lage der Reichsstände am linken Rheinufer praktisch hoffnungslos. Bis Ende 1794 war das gesamte linke Rheinufer französisch besetzt, gehörte aber rechtlich noch zum Reich und wurde erst 1801 abgetreten.

In dieser Konstellation warb der oben erwähnte anonyme Jakobiner für diese 1798 erst bevorstehende Abtretung:

Viele Districte enthalten die fruchtbarsten Gegenden Deutschlands, und geben dem Güterbestande einen außerordentlichen Werth. Alle diese den Fürsten, Stiftern und Klöstern gehörige Ländereyen werden natürlicher Weise Nationaleigenthum. Kämen diese Gegenden wieder ans Reich, so würden sie keinem Menschen nützlicher werden, als schwelgenden Dompfaffen, müßigen Priestern und singenden Nonnen. Der Unterthan bliebe ein Sclave nach wie vor, und müßte Zehnden, Frohndienste und dergleichen unerträglichen fernerhin leisten.
Anonymus 1798 am angegebenen Ort.

Abtransport wertvoller Handschriften nach Frankreich: „Alle diese den Fürsten, Stiftern und Klöstern gehörige Ländereyen werden natürlicher Weise Nationaleigenthum.“ (Anonymus 1798)

Als soziale Entität war die französische Nation hervorragend geeignet, in ihrem Namen die Guillotine niedersausen zu lassen, bis man im Blut der Hunderttausenden Revoltionsgegner watete. Einer Nation kann nämlich nicht widersprechen, wenn sich jemand als ihr Repräsentant aufführt. Und die deutsche Nation? Unserem Anonymus war völlig bewußt, daß die Deutschen mehrheitlich überhaupt keine Loslösung der linken Rheinlande vom Reich und schon gar keine Revolution wollten. Das machte aber nichts:

Wenn die Bewohner von Bonn, Coblenz zum Theil so tief in die Niedrigkeit eines verworfenen Sudlers[3] versinken konnten, daß sie die Fesseln der Sklaverey, der Wohlthat, freye Menschen zu seyn, vorziehen konnten; so muß man darum nicht auf das Ganze der rheinischen Völker schließen, daß sie die Freyheit hassen.

Anonymus 1798 am angegebenen Ort.

Er dachte sich die „deutschen Völker“ im Plural, die deutsche Nation bezeichnenderweise aber in der Einzahl. Aber was macht ein guter Revolutionär mit solchen Leuten? Der Anomymus weiß bereits, was seine geistigen Nachkommen in unseren Staatspropaganda-Medien[4] bis heute wissen:

Menschen dieser Art, die von Vorurtheilen, Furcht und thörichten Besorgnissen durch ihre Führer beherrscht werden, sind unmündigen Kindern ähnlich, die bey der tödlichsten Krankheit die heilsamsten und wohlthätigsten Arzneimittel von sich stoßen, und die man oft zur Gesundheit aus Menschenpflicht nöthigen muß, wofür sie nicht undankbar sind, wenn die heiteren Gefühle einer gesunden Existenz sie von ihrer alten Thorheit belehrten. Und so ist wirklich ein großer Theil der Menschheit in der Lage, nicht richtig urtheilen zu können. Diesen müssen die Weiseren der Nation, sobald sie zur Freiheit bestimmt sind, zu Hülfe kommen.

Anonymus 1798 am angegebenen Ort.

Notfalls umerziehen

Ja richtig, man muß sie „nötigen“, zwingen, umerziehen. Menschen ohne die richtige revolutionäre Haltung gelten wie unmündige Kinder. Gegen diese menschenverachtende Logik aller Linksextremisten bis heute flüchteten sich die Deutschen in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts in die gefühlvollen Arme einer Romantik, die ihre eigene, die „deutsche Freiheit“, „überm Sternenzelt“ in größtmöglicher Entfernung von der Gouillotine ansiedelte.

Der moderne politische Begriff der deutschen Nation wurde zunächst von deutschen Jakobinern aus dem französischen Revolutionsdenken übernommen, bevor er später von den Romantikern und Nationalbewegungen des 19. Jahrhunderts mit völlig anderen Inhalten gefüllt wurde. Die Idee einer deutschen Nation als soziale Entität aber übernahmen sie und schmiedeten sie zu einer geistigen Waffe gegen weitere französische Eroberungsgelüste.


[1] Ich besitze ein Exemplar. Ein weiteres steht unter Signatur RHG989 in der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln und kann auch mit einem digitalen Viewer online angesehen werden.

[2] Christian von Massenbach, Memoiren zur Geschichte des preußischen Staats, von dem Obristen von Massenbach, 2. Band, gedruckt Amsterdam 1809, S.460.

[3] Der Kölner Erzbischof.

[4] Eingehend: Klaus Kunze, Die sanfte Gehirnwäsche, Wie die öffentlich-rechtlichen Medien uns umformen, 2020.


Dokumentation:

Nothwendigkeit der Abtretung des linken Rheinufers, theils für Frankreich, theils für Deutschland

Von einem Staatsmann – 1798

Es ist unwidersprechlich wahr, daß Deutschland sein eignes Interesse verkennen würde, wenn es auf die Beibehaltung des linken Rheinufers beym Reiche bestehen wollte. Flüsse und Gebirge oder Meere sind die natürlichen Gränzscheidungen zwischen Staaten. Die Lage der Französischen Republik ist von der Art, daß wenn sie auch gegenwärtig den Plan auf diese Gränze aufgeben wollte, doch spät oder früh die Nothwendigkeit desselben ihr einleuchten müßte. Nun entstehet die Frage:

Ob es diensamer sey, diese Gränze gegenwärtig anzuerkennen, oder in kurzer Zeit deshalb einen neuen Krieg zu führen, und sie denn nach verwendeten großen Summen, nach erlittenen großen Verheerungen, und dergleichen, anerkennen zu müssen? Wie aber, wenn alsdenn beym Aufwande großer Kriegskosten die Französische Republik sich von der großen Wahrheit überzeugte, daß die Nordsee eine ungleich schwere Gränze sey, und die Weser, Fulda und Maynstrom das Gebiet der beyden Republiken ganz eigentlich arrondiren — und sie für die verwandten Kriegskosten sich abtreten ließe? Würde man es dann nicht bereuen, daß man gegenwärtig den glücklichen Zeitpunkt unbewußt vorbeygehen ließ, zu Vermeidung eines größern Uebels, das kleinere nicht gewählt zu haben? Wer dieses sonderbar findet, der vergißt, daß man zu seiner Zeit die Losreißung von Elsaß, Lothringen, der Italienischen Lehen und des Burgundischen Kreises, vom Deutschen Reiche nicht weniger unwahrscheinlich hielt als dieses, was ich hier sagte. Die Französische Republik fühlt gegenwärtig schon, wie sehr ihr Hamburg in ihren militairischen, mehr noch aber in ihren Commerzialplänen gegen England hinderlich ist. Sie wird sich bald von der Nothwendigkeit überzeugen, daß sie bloß durch diese Gränze und Anlegung eines wichtigen militairischen Postens am Ausfluß der Weser Hamburg gehörig beobachten, und den Englischen Handel nach Deutschland vernichten kann.

Ich gestehe, daß ich mich nicht überreden kann, daß die Gränze Republikanischer Regierungsform am Rheine seine Gränze finden werde, und daß ich unmöglich glauben kann, daß es ein besseres Mittel gebe, Norddeutschland zu sichern, als die Abtretung des linken Rheinufers, welche dieses Evenement wenigstens auf lange Zeiten hinausschieben muß. Sollte es gar an dem seyn, daß Preußen Absichten auf Norddeutschland habe, und sie einmal zu realisiren suchen werde, so sind zwey Dinge unvermeidlich. Zuerst, daß die beyden Republiken in Westen und Süden diese Unternehmung durchaus nicht zugeben werden, daß ein gemeinschaftlicher Krieg gegen Preußen, dessen Verstärkung gegen Westen, das mit dem Interesse der Republiken durchaus unverträglich ist, ausbrechen; daß er sodann gegen den besagten Theil von Deutschland sich ziehen und die Republiken nöthigen werde, ein Land in eigenen Besitz zu nehmen, das, so lange es ohnmächtig jedem Anfalle von Preußen ausgesetzt ist, sie in immerwährender Unruhe erhalten muß. Sodann so glaube ich, daß die Preußische Regierung bey dem ersten Schritte zu dem besagten Plane, die Völker von Norddeutschland sogleich bestimmen werde, lieber unter dem Schutz der Republiken einen unabhängigen Freystaat auszumachen, als sich den Preußischen Accise- und Zolldiensten und Enrollements zu unterwerfen. Mich dünkt, es bleibt hier keine Wahl für die Zukunft und für jetzt. — Entweder Abtretung des linken Rheinufers, oder Verlust des ganzen nördlichen Deutschlands an die beyden Republiken; oder Republicanisirung desselben unter ihrem Schutze. Und was kann Deutschland dem großen Alignement von Vestungen, das gegenwärtig Frankreich und Deutschland scheidet, entgegen setzen? Wird es drey Reihen Vestungen jenseits des Rheins und diesseits gegen die beyden Republikaner anlegen, von der die zweyte Linie schon den Rhein berühren würde? Da ist doch wahrlich eine einzige Linie vorlängst dem rechten Rheinufer, zweckmäßiger, sicherer und alleine vernünftiger Weise ausführbar. Die Erfahrung hat es gezeigt, was Vestungen diesseits des Rheins vermögen, und wer soll jenseits des Rheins Vestungen anlegen? Etwa die geistlichen Erzstifter? Wohl schwerlich. So erfordert schon die bloße Sicherstellung des Reichs, daß Länder abgesondert werden, welche durchaus Deutschland unaufhörlichen Gefahren verderbender Kriege aussetzen, die nothwendig einmal mit der Auflösung der ganzen Verfassung, und wenigstens mit der Vertreibung aller Fürsten und Stände des nördlichen Theils desselbigen endigen müssen. Nicht nur ist Frankreich durch seine freye Verfassung ungleich mächtiger geworden, als es vor derselben war, sondern außerdem haben sich die Umstände zu Deutschlands Nachtheil ungemein geändert. Der Kaiser, als Besitzer des Burgundischen Kreises, hatte ein ganz eignes Privat-Interesse das Reich zu schützen. Gegenwärtig, da er sie abgetreten hat, ist dieses gar anders geworden. Der Kaiser kann allerdings, da er Erfahrungen hat, wie wenig sich die mächtigen Fürsten an ihre Reichsständischen Verbindlichkeiten in einem Reichskriege binden, es für sein Interesse in Zukunft dienlicher erachten, nur sein schuldiges Reichscontingent zu stellen. Und da die Gefahr nie einen andern, als gerade den Theil von Deutschland treffen kann, das von allen Zeiten her mehr gegen als für seine Pflichten handelte; daß in den letzten schweren Zeiten sich von allen Lasten eines beschwerlichen Krieges emancipirte, und unter die Flügel des schwarzen Preußischen Adlers begab, dessen Interesse das Oesterreichische immer bekämpft, so möchte wohl gar es Oestreich einmal überdrüßig werden, sich für den Landgrafen von Hessenkassel und die Conföderation zu Hildesheim in neue Kriege zu verwickeln. Deutschland, das sich selbst im letzten Kriege voneinander trennte, wird auch gleichgültig bleiben, wenn dem einen Theile vergolten wird, was er verschuldete. Das südliche Deutschland müßte seine Erfahrungen zu benutzen gelernt haben, wenn es bey einem künftigen Kriege mit den Republiken nicht dem gegenwärtigen Beispiele des nördlichen nachfolgte, die Neutralität ergriff, und unter Oestreichischem Schutze eine Demarcationslinie gegen Norddeutschland zöge, und mit ruhigem Blick Zuschauer vom Streite und allem bliebe, was daraus erfolgen kann. Churbrandenburg und Hessenkassel, und die sämmtliche Hildesheimische Conföderation ist hierin mit einem so glänzenden Beispiele vorgegangen, daß es eine außerordentliche Erscheinung seyn würde, wenn es das südliche Deutschland nicht klug gemacht hätte. Ueberlege vorzüglich Norddeutschland dieses alles, so wird es finden, daß sein ganz eigentliches Interesse die Abtretung des linken Rheinufers nothwendig erheische.

Aber dies ist noch lange nicht alles, noch kann ich Deutschland beweisen, daß Begebenheiten entstehen können, ja sogar müssen, wo es nur von den beyden Republiken abhängt, Norddeutschland ohne Schwertschlag hinwegzunehmen, und ruhiger noch als es mit Polen geschah. Da Europa in zwey politische Halbsphären sich durch Polens Vertheilung selbst getheilt hat; da ferner die Gährungen zwischen Oestreich und zwischen Preußen nothwendig einmal zum Ausbruch kommen müssen, wer will alsdann die Franken und Bataver hindern, bis an die Elbe Deutschland zu besetzen? Rußland, Oestreich und Preußen haben an Polen bewiesen, daß dieses vollkommen angehe. Konnten die Jacobinischen Freiheitsgrundsätze die drey Mächte zur Theilung eines großen Königreichs berechtigen, warum sollten nicht die slavisch-monarchischen Grundsätze in Deutschland, welche der Sicherheit der Republiken nicht weniger gefährlich sind als es jene den Monarchieen seyn sollten, ebenfalls einen gültigen Rechtsgrund für die Theilung von Deutschland abgeben?

Könnten jene drey Oestlichen Mächte wohl einen gegründeten Einwand dagegen machen? da sie das Beyspiel zuerst gegeben haben? Wahrlich, wenn Deutschland auf seiner Integrität beharrt, so ist die Hälfte seiner Fürsten verloren. Jetzt stehen Indemnisationen zu erhalten, denn aber — Nichts. Jetzt können die weltlichen Fürsten entschädigt werden, da man die Gränze durch Negociationen zu erhalten sucht; im andern Falle können sie nichts erwarten, wenn der Krieg sie unterjocht. Ich mag diese Sache ansehen von welcher Seite ich will, so finde ich, daß mehr Deutschlands als Frankreichs Interesse die Abtretung des linken Rheinufers erfordert. Es ist seine Rettung, wenn es diesen Schritt thut, sein Verderben, wenn es ihn unterläßt.

Und zwar muß diese Abtretung, wenn Deutschland sicher werden will, das ganze linke Rheinufer — ohne alle Ausnahme — betreffen. Wenn die Mosel die Gränze werden sollte, so könnten gerade die übrigen kleinen Länder von Cöln, Meurs, Cleve, insofern sie jenseits des Rheins liegen, die Veranlassung zu einem künftigen Kriege legen, in welchem weder Oestreich aus Besorgniß gegen Preußen, noch Preußen aus Furcht vor Oestreich wegen Schlesien, zu Hülfe kommen, und vielleicht in eigene Kriege verwickelt, nicht zu Hülfe kommen wollten noch könnten. Daß dann das nördliche Deutschland in der allerhöchsten Gefahr schwebe, ist gewiß; daß es sie bloß der Erhaltung dieser unbedeutenden Länderchen zu verdanken habe, ist unwiderstreitbar. Wer den Balg verliert, muß den Schwanz drein geben, besser, als daß er mehr und alles verlöre.

Ich gestehe ein, daß das Interesse der Republiken mehr dabey gewinnt, wenn Cöln etc. beim Reich bleibt, als wenn es abgetreten wird. Aller Vorwand zu weiteren Besitzungen wird dadurch aufgehoben, alle Veranlassungen zu einer Erweiterung diesseits abgeschnitten, da ihnen diese nie fehlen könnten, so lange das Reich einen Fuß breit Land jenseits sich vorbehält. Um den Churfürsten von Cöln zu entschädigen, giebt es mehr als überflüssig geistliche Besitzungen diesseits des Rheins, welche, wenn Deutschland seinen wahren Vortheil kennt, ohne Ausnahme einer einzigen säcularisirt werden sollten; und für den Herzog von Cleve und Grafen von Meurs und Herrn von Geldern giebt es in Franken ein so weites Feld zu Indemnisationen, daß von dieser Seite nur Eigensinn zutreten kann, der dem Reiche, wenn die Republik ihm nachgiebt, sehr verderblich werden kann.

Um aber ganz deutlich in der Darstellung der ganzen Sache zu werden, um vollkommen nachzuweisen, wie fehlerhaft das Deutsche Reich handeln würde, wenn es sich den kleinen District von der Mosel bis zur Maas, in der kleinen Breite der Länderchen von Cöln, Meurs, Cleve und Geldern vorbehalten wollte, so bitte ich den erlauchten Congreß zu Rastadt einen Blick auf die Gesetze des Deutschen Reichs zu werfen, kraft welchen denselben ausdrücklich untersagt ist, diese Gränze gegen Frankreich zu schützen. Dann vermöge der Wahlcapitulation kann weder vom Kaiser noch von Reichs wegen eine Vestung angelegt werden, weil dieses einem jeden Reichsstand in seinem Lande selbst zukommt. Man aber reichen alle jährlichen Revenuen aller dieser benannten Länderchen nicht, nach Abzug was ihre Administration kostet, zu, nur ein einziges Fort, viel weniger jeder in seinem Lande, eine solche Vestung anzulegen, wodurch das Reich von dieser Seite gedeckt werden könnte.

Bey dem ersten Angriffe sind diese Länder also in den Händen der Republikaner und erleichtern den Uebergang über den Rhein, weil diese Fürsten auch nicht so viel übrig haben, diesseits des Rheins Vestungen anzulegen. Ob Düsseldorf in den Händen des Reichs überhaupt bleiben werde, ist mir unbekannt; aber auch dieses vorausgesetzt, so giebt es noch Einwendungen anderer Art. Gesetzt, man wäre im Stande jenseits des Rheins drey Vestungen von Bedeutung anzulegen, so fragt sich nun: haben diese Herren auch Soldaten genug, diese Vestungen zu besetzen? Sie würden doch auf alle Fälle eigene Garnisonen erfordern, und ich bin überzeugt, daß die ganze Kriegsmacht von Cöln nicht hinreiche, eine einzige Vestung zu besetzen. Ueberdem so würde die Anlegung von den Vestungen jenseits des Rheins gegen die Französische Gränze nur dazu dienen, den Republikanern den künftigen Besitz dieser Länder zu versichern. Reichstruppen würden sie vertheidigen, und zuletzt, da keine Vestung gegen den Hunger aushält, sich auf diese oder eine andere Art ergeben müssen. In diesem unausgewiesenen Falle würden sie alsdann mehr zu des Reichs Schaden und Nachtheil dienen, als zu seinem Vortheil.

Daß der König von Preußen seine Vestungen würde besetzen können, bezweifle ich nicht minder. Wohl in Friedenszeiten überflüssig, aber wie, wenn die Republik dann angreift, wenn Preußen mit einem seiner Nachbarn bereits in Krieg ist? Die Erfahrung hat es gelehrt, daß der größte König von Preußen mit seinen zweihunderttausend tüchtigen Streitern nicht im Stande war, seine Erbstaaten, Preußen, zu bedecken, viel weniger noch Westphalen. Und wo sollte in gegenwärtigen Zeiten, da noch die unermessliche neue Gränze in Polen zu decken ist, die Möglichkeit herkommen, daß ein König von Preußen seine jenseitigen Staaten alsdann vertheidigen könnte? Denn es ist nicht genug, eine Vestung zu besetzen und sie von Innen zu vertheidigen; es gehören auch noch Armeen dazu, sie zu entsetzen, wenn sie belagert werden, sonst sind sie gewiß ohne allen Nutzen.

Auf Preußen zu rechnen, daß sich mit Oestreich oder Rußland beschäftigt, in einen Krieg mit der großen Republik einlassen sollte, wäre einer der größten politischen Irrthümer. Auf das Reich zu rechnen, wäre es nicht minder. Die hohen Reichsstände werden sich zu erinnern belieben, wie die Römermonate zur Unterhaltung der beyden Reichsvestungen Kehl und Philippsburg geleistet wurden, und was zu erwarten stehen würde, wenn es noch drey neue Vestungen mit ihren Besatzungen unterhalten sollte. Und dann so ist die Frage: ob das Reich wird helfen wollen? Norddeutschland hat gezeigt, wie viel Antheil es an dem Schicksal des südlichen Theils desselben nehme; und wird in diesem Falle mit sich selbst genug zu thun haben, da ein Einfall auf dasselbe nicht ohne Ursache immer zu vermuthen stünde.

Oestreich ist in dem Falle eines Kriegs mit Preußen oder Rußland zu sehr beschäftigt, um Cölns halben eine Armee marschiren zu lassen; und ist es in einem Kriege mit Preußen, so muß sogar die Wegnahme aller Preußischen Besitzungen und Länder desselben für sein Interesse von Gewicht seyn. Und wie leicht kann ein Krieg zwischen Oestreich und Preußen Veranlassung zur Wegnahme aller Westphälischen Länder des Königs werden? Preußen hat ein ganz eigentliches Interesse, seine paar Quadratmeilen Landes jenseits des Rheins, die nicht über vierzig betragen, ohne Bedenken und für nichts aufzugeben, weil sie die nächste Ursache abgeben können, alle seine Westphälischen Staaten zu verlieren.

Denn da Oestreich, entfernt von Frankreichs Gränzen, die Eigenschaft eines natürlichen Alliirten desselben, und Preußen durch sein Angränzen an dieselbe jene eines natürlichen Gegners desselben angezogen hat, so ist mit Gewißheit sehr bald ein solches aufrichtiges Bündniß zwischen Frankreich und Oestreich zu erwarten, aus welchem sehr gefährliche Diversionen in des Königs Westphälischen Staaten hervorgehen möchten. Ein kluger Politiker klebt nicht bloß aufs Gegenwärtige, sondern berechnet auch das Zukünftige. Auf diese Weise wäre also, wie mich dünkt, der Nachtheil deutlich nachgewiesen, welcher auf das ganze Nördliche Deutschland bis an die Weser oder Elbe abfließt, wenn das Reich nicht sämmtliche Länder jenseits des Rheins abträte. Die Beibehaltung der Landstrecke zwischen der Mosel und Maas wäre nichts weiter als eine ausgehängte Lockspeise, um Norddeutschland in die Falle zu bringen, und zwar eine Falle, die nicht die Republik, sondern Deutschland sich selbst gestellt haben würde. Und wie ein kluger Wundarzt, um den Körper zu retten, nicht in dem kranken Theile, sondern im gesunden den Fuß abnimmt, so sollte lieber Deutschland zu seiner Erhaltung auch den Theil hingeben, der dem abzunehmenden Gliede zunächst liegt. Ich sehe voraus, daß alle weltliche Fürsten des nördlichen, sowohl als des südlichen Deutschlands einsehen, daß jeder Reichskrieg gegen Frankreich für sie höchst verderblich sey, und daß sie kraft dieser Ueberzeugung von Herzen wünschen für sich und ihre Nachkommen nie wieder in einen verwickelt zu werden. Hier darf also, wenn das nördliche Deutschland aufrichtig seine Erhaltung wünscht, durchaus keine Rücksicht darauf genommen werden, was die Fürsten im Osten von Deutschland dagegen sagen, oder was die geistlichen Erzstifter dagegen einwenden möchten. Erstere liegen von Frankreichs Gränzen zu sehr entfernt, als daß sie ein so nahes Interesse bei der Abtretung des linken Rheinufers haben sollten. Letztere verlieren dabey unmittelbar, und gerade deshalb können sie keine Stimme haben, da ihr Privatinteresse jenem des gesammten Reichs geradezu entgegen ist. So werden die östlichen Fürsten vielleicht große Beschwerden gegen Oestreich machen, daß die Integrität des Reichs verletzt werde. Die Antwort kann ganz kurz seyn: „daß es nichts Sonderbareres zu denken gebe, als daß Reichsstände, die eben durch ihre Verlassung der allgemeinen Sache Deutschlands an dieser traurigen Begebenheit ganz eigentlich Schuld sind, und die sich schämen sollten, von einer Integrität zu sprechen, die gerade durch die Unterlassung ihrer Reichsständischen Pflichten soweit gekommen, daß sie nicht mehr erhalten werden kann.“ Oder: „man kann ihnen frey stellen, zuzutreten, und sie noch zu erhalten, wenn sie das Ding thunlich finden.“

Hätte den Fürsten des östlichen und nördlichen Deutschlands die Erhaltung der Integrität des Reichs so stark am Herzen gelegen, daß sie zu Protestationen gegen gewisse im Werke seyende Abtretungen sich berechtigt halten könnten, so hätten sie auch das ihrige aus allen Kräften dazu beitragen sollen, um diese Erhaltung der Integrität möglich zu machen. Gegenwärtig aber ist, dünkt mich, kein Fall von Möglichkeit da. Churbrandenburg, Churhannover, Hessenkassel und sämmtliche Fürsten, welche sich hinter der Demarcationslinie gegen ihre Reichsobliegenheiten verschanzt und versteckt, und ruhig zusahen, ob Frankreich gegen den kriegenden Theil des Reichs siegreich werde oder nicht; alle diese Fürsten, denen das Privatinteresse ihrer Länder lieber war als jenes des gesammten Reichs; die den Gemeingeist verleugneten und eine besondere Faction gegen Frankreich und Oestreich und das südliche Deutschland ausmachten und sich davon trennten und isolirten, alle diese können sich keine Stimme arrogiren, wenn das von ihnen verlassene südliche Deutschland für sich Tractaten schließt, wie sein gegenwärtiges und zukünftiges Interesse es erfordern. Lassen Oestreich, Frankreich und der von jenem seinem Schicksal überlassene Reichstheil an Churbrandenburg und die im Verbrechen der Reichs-Felonie sich findenden Fürsten von Hessenkassel etc. Theil an den Vortheilen des Friedens nehmen, so ist es überfließende Großmuth und nichts weniger als ein zu erwartendes Recht. Denn nach den Reichsgesetzen sind diese Fürsten, welche den Krieg erklärten und darauf Kaiser und Reich im Stiche ließen, in einem Bündnisse „gegen Kaiser und Reich.“ und ihre Länder sind also nach den Reichsgesetzen von selbst verfallen und verpönt; und ein Landgraf von Hessenkassel kann auf keine Weise Entschädigungen für verlorne Provinzen und Städte jenseit des Rheins verlangen, sondern muß Gott, Kaiser und Reich danken, wenn sie ihn nicht in die verdiente Reichsacht, und seine sämtlichen Staaten verfallen erklären. Möchte er immer ein Recht haben, Frieden für sich zu schließen, so hatte doch er so wenig als Brandenburg und Hannover ein Recht, das schuldige Reichscontingent so lange der Krieg dauerte, und seine Römermonate zurückzuhalten. Hierdurch ist es, daß die Nordischen Fürsten strafbar wurden, daß sie sich als Feinde des Kaisers und Reichs erklärten, indem sie sich gegen Dasselbe bewaffneten; und bereit waren mit der Demarcationsarmee die Reichsarmeen gewaltsam von ihren Gränzen abzuhalten, und die Lasten eines Kriegs zu tragen, den sie mit dem gesammten Reich doch selbst erklärt; und wie Churbrandenburg geradezu gefordert und verlangt hatten. Wenn durch diese gewaltsame Bewaffnung gegen Kaiser und Reich, durch diese Versagung aller Reichsständischen Pflichten, durch dieses Abtreten aus dem Reichs-Nexus, durch diese Bereitwilligkeit zu einem neuen bürgerlichen Krieg des nördlichen Deutschlands gegen das südliche, nicht alle Strafen der Reichsgesetze verwirkt worden sind, so weiß ich nicht, womit man sie verwirken kann. Diese Fürsten haben ihre jenseit des Rheins liegende Herrschaften gänzlich durch diese Schritte aufgegeben. Sie haben ihre Vertheidigung dahin gestellt, sie haben die Mittel versagt, wodurch ihr Schutz allein vom Kaiser und Reich unternommen werden konnte; sie haben auf Gnadewohl sie dem überlassen, was im Reichsfrieden deßhalb geschehen kann. Wann sie also überall in diesem Frieden nichts dafür erhalten sollen, so ist es lediglich ihre eigene Schuld, weil sie sie dem Ungefähr preis gegeben haben. Dies sind allenfalls die gerechten angemessenen Folgen der Absonderung des nordischen Deutschlands vom Reiche, und seiner feindlichen Bewaffnung gegen Kaiser und Reich; Folgen, die, wenn sie nicht eintreffen, lediglich von der Großmuth des Kaisers und des aufopferten Reichs abhangen, und ihrer unaussprechlichen Mäßigung zu verdanken sind. Aber sollte dann die Vertheidigung der Gränzen eines jeden besonderen Reichsstaats keine gültige Entschuldigung seyn, wenn gewisse Fürsten sich mit ihren Contingenten von der Reichsarmee trennten?

Ich glaube Nein! denn wenn jeder Fürst dazu ein Recht hätte, so hätten die südlichen eben dasselbe thun können. Nun frage ich einen jeden Vernünftigen, ob aus einem solchen Recht nicht der gänzliche Verfall des Reichs hätte entstehen müssen, wenn der Kaiser nach Brandenburgs Hofspiele und alle Fürsten demselben hätten folgen wollen, und bloß an die Deckung ihrer Gränzen gedacht hätten? Konnte Hessen-Cassel, oder irgend ein Reichsstand, den jährlichen, Sieg gewohnten Feind wohl von seiner Gränze mit seiner Handvoll Leute abhalten? mußte nicht eben durch diese Trennung der gemeinsamen Kraft, der Widerstand unmöglich gemacht worden? Und hätte wohl, wenn der Kaiser Brandenburg und andern nachgeahmet hätte und zurück in seine Staaten gegangen wäre, die Demarcationsarmee Frankreichs unermessliche Kraft abhalten können? Wahrlich! solch ein Recht in der Ausübung muß geradezu das Reich und seine Constitution vernichten, wie wir wirklich sehen, daß seine Integrität dadurch vernichtet wurde, daß die nordischen Fürsten den Kaiser mit Deutschlands südlichen Fürsten im Stiche, und ihrem Schicksal, es falle wie es wolle, überließen. Sie müssen sich also gefallen lassen, was diese gegenwärtig abmachen für gut finden. Aber wie soll es denn mit den drey Churfürstenthümern am Rhein werden? Es giebt drey Fälle. Entweder man behält sie bey; oder sie trägt sie auf drey andere weltliche Fürsten über; oder man läßt sie ganz eingehen. Ich kenne keine Reichsacte, nach welcher die Churwürde auf das Reichs-Territorium, jenseits des Rheins, so verhaftet wäre, daß sie nicht eben so gut auf dem diesseitigen Territorio ihre Permanenz sollte finden können. Churmainz braucht auf seinen Fall einzugesten, da fast alle Länder, mit Ausnahme der Hauptstadt und ihres Gebiets, diesseits des Rheins liegt. Churtrier verliert zwar freylich, bis auf die Aemter Montabaur und Limburg, fast das ganze Trier’sche; aber es giebt ja so viele andere geistliche Besitzungen, die man dem Churfürsten anweisen, und die Churwürde dahin übertragen kann, und eben so mit Churköln. Daß Beste überhaupt wäre, die weltliche Würde des Churfürstenthums, die gar nicht zur geistlichen eines Erzbischofs paßt, von den Geistlichen ganz hinwegzunehmen, und sie: nach dem zweyten gegebenen Falle: „auf weltliche Fürsten zu transferiren.“ Ich sollte denken, es wäre lange genug, daß die Geistlichen im widerrechtlichen Besitze von weltlichen Dingen, gegen alle Vorschriften ihrer eigenen Religion und die Aussprüche ihrer Päpste, die am vernünftigsten waren, gewesen sind. Nie hat wohl der heilige heilige Geist vernünftiger aus dem Munde eines Papstes gesprochen, als aus jenem Paschalis des Zweyten, da er sagte: „Es ist sowohl durch das göttliche, als die Kirchengesetze befohlen, daß die Geistlichen sich nicht mit weltlichen Dingen abgeben sollen, und daß sie nicht einmal nach Hof kommen sollen, als um einen Gefangenen zu retten oder andern, die bedrängt sind, Hülfe zu schaffen. Daher sagt euch der Apostel Paulus: wenn ihr Gericht zu halten habt, so sollen es die Geringen unter euch thun. Bey euch aber in Deutschland sind die Bischöfe und Aebte so sehr mit weltlichen Geschäften überhäuft, daß sie beständig bey Höfen seyn, oder Kriegsdienste leisten müssen, welches nicht ohne Raub, Brand und Todschläge geschehen kann. Die Diener des Altars sind Diener des Hofs geworden, weil sie Städte, Churfürstenthümer, Herzogthümer, Grafschaften, Münzen, Vestungen, Zölle, Marktgerechtigkeiten, Vogteyen, Rechte der Centgrafen, Mayergüter, Vasallen und Schlösser und andere Dinge, die dem Kriege widmen verpflichtet sind, bekommen haben. Diese alle sind sie schuldig, dem Könige zurückzugeben.“ Diese Verordnung eines der vernünftigsten Päpste verpflichtete die Erzbischöfe von Maynz, Trier und Cöln, den Franken alle die Länder abzutreten, die jenseit des Rheins liegen, und aus den Schenkungen Carls des Großen und Ludwig des Frommen, ihnen zugeflossen sind. So verbindet sogar das Gewissen der geistlichen Fürsten jenseits des Rheins, sie zur Abtretung ihrer Länder an Frankreich; dessen alte Könige sie vom Staate trennen,

Nach dem Geiste der Christlichen Religion gehören alle Geistliche an die unterste Stelle, und oben an zu sitzen, wie die Pharisäer und Schriftgelehrten, geziemt ihnen gar nicht, sondern ist eben so große arrogante Usurpation, als daß sie überhaupt im weltlichen Rathe des Reichs sitzen, statt zu predigen, zu lehren und zu unterrichten. Ich sehe also nicht ein, warum man diese Churfürstenthümer nicht ganz eingehen lassen wollte, da das Reich vormals gar wohl mit weniger als acht Churfürsten bestehen konnte. Zwar könnte man Würtemberg die Churwürde übertragen, aber dasselbe mit dem Landgrafen von Hessenkassel und dem Herzoge von Braunschweig zu thun, welche sich gegen Kaiser und Reich bewaffnet hatten und bereit waren, den bürgerlichen Krieg im Herzen von Deutschland anzuzünden, wenn man ihr Armement nicht respektiren wollte, dieses würde ein gefährliches Beispiel geben, und eine sehr unzweckmäßige Belohnung seyn. Nicht zu gedenken, daß dadurch das Uebergewicht auf die Protestantische Seite übergehen würde, was wohl dem bisherigen Systeme entgegen seyn möchte; so gleichgültig es mir auch ist, ob sich Luthers oder Hildebrands Geist in die Reichsangelegenheiten mengt. Freilich konnte dem Deutschen Reich eben nicht viel mit Churfürsten ohne Kraft und hinreichende Größe am Rheinstrom gedient seyn. Hessenkassel, ungeachtet es in Kriegszeiten 12,000 Mann gestellt hat, besitzt zu wenig Einkünfte, um sie zum Schutze des Reichs immerwährend unterhalten zu können. Diese Armee wurde fast immer durch Subsidien unterhalten, oder stand in fremdem Solde. Zwey Millionen Einkünfte sind zu unbedeutend, um eine solche Kriegsmacht zu unterhalten, und da der Landgraf einmal unvermeidlich in dem Bankrott der Englischen Regierung den größten Theil seines Schatzes oder des Blutgeldes auf seine aufgeopferten verkauften Unterthanen verlieren muß, so möchte eine starke Reduction der Truppen wohl die Folge seyn. Es schickt sich ohnedies nicht für einen so kleinen Fürsten, eine mächtige Pulkschar mit einem stehenden Heere vorstellen zu wollen, gleich als bedürfte der Pflug und das Land seiner Arbeiter nicht, deren er so viel schon ihnen entrissen, und für Bezahlung auf die Schlachtbank geliefert hat. Zum bloßen Figuriren bedarf die Reichsverfassung keiner Churfürsten. Daß aber übrigens das Deutsche Reich mit seinen geistlichen Churfürsten, welche die vorliegende Rheinländer besitzen, noch viel übler mit Ausnahme des zu Cöln, der Münster ungleich mächtiger macht als den Landgrafen, ungleich besser mit diesem letzten Despoten fahren würde, als mit Maynz und Trier, das ist keinem Zweifel unterworfen. Aber leider! machen ihn seine feindselige, Menschenhassende und höchst despotische Grundsätze für seine Person zu diesem Amte und zu einer Vergrößerung am Rheine untüchtig. Ihm müssen seine Grundsätze seinen Platz an Polens äußerster Gränze unter Despotie gewohnten Unglücklichen anweisen. Seine Politik ist so elend, daß er keinen Haß gegen die edle große Republik nicht zu verbergen vermöchte, da sein höchstes Interesse wenigstens Verstellung erforderte. Indessen er wegen seinen überrheinischen Ländern von Frankreichs Großmuth lediglich und alleine abhängt, und die Republik zu seinem Vortheile einnehmen sollte, verjagt er Unterthanen, die er darum in seiner Bastille Jahre lang schmachten ließ, weil man sie der Zuneigung gegen die Republik beschuldigte, mit Weib und Kindern, mitten in schweren Wintern von Haus und Hof, weil die Republik ihre Loslassung verlangte. Im vorigen Jahre gab er, da er doch schon Frieden mit der Republik gemacht hatte, einen Befehl, der allenthalben verstanden wurde, alle aus den Ländern der Republik kommende Künstler, Manufacturiers, Handwerksgesellen, und dergl. schon an den Gränzen seiner Länder abzuweisen, keinen über dieselben zu lassen, und keinen in Arbeit zu setzen. Wer kann sich da des Lächelns enthalten, wenn er den Streit eines Pygmäen gegen den größten Riesen der Welt sieht. Wenn das Politik ist, nun, dann mißgönnen wir dem Landgrafen die seinige nicht. Ob wohl seine Gesandten auf dem Friedenskongresse einen gleichen Ton jetzt gegen Buonaparte und Frankreichs Gesandten führen werden? Ich zweifle sehr. Wie würde es um ihn stehen, wenn Roms Grundsatz: Parcere subjectis, ac debellare superbos gegen ihn angewandt würde.

Die Rheingränze, in Beziehung auf die große Republik.

So nothwendig ist die Abtretung des linken Rheinufers für das deutsche Reich, indem dadurch ein langer Friede erhalten, und jedes Hinderniß hinweg geräumt werden kann, das ihn zu unterbrechen vermöchte. Gleich nothwendig aber ist die Acquisition desselben für die große Republik. Einmal, diese Republik hat seit ihrer glücklichen Constitution nie anders, als die größten und edelsten Zwecke, das Glück der unterdrückten Menschheit vor Augen gehabt, und so manche Nationen von den Ketten der Knechtschaft befreit, und ihnen eine Freiheit geschenkt, deren Wohlthaten mehr unsre glückliche Nachkommenschaft in ihren Früchten fühlen wird, wozu die gegenwärtige Zeit den Saamen ausstreut, Es ist möglich, daß es Provinzen am Rheinstrome gebe, deren Egoismus und Haabsucht nur erndten, nichts aber für die Zukunft vorbereiten will — und doch zweifle ich, daß die Majorität der Einwohner gegen ihre Befreiung im Ernste sich erklären würde. Wenn die Bewohner von Bonn, Coblenz zum Theil so tief in die Niedrigkeit eines verworfenen Sudlers versinken konnten, daß sie die Fesseln der Sklaverey, der Wohlthat, freye Menschen zu seyn, vorziehen konnten; so muß man darum nicht auf das Ganze der rheinischen Völker schließen, daß sie die Freyheit hassen. Eine Niederträchtigkeit von solchem schändlichen Umfange liegt nicht in der menschlichen Natur; wir müssen durchaus zur Rettung der Ehre dieser Menschen den Grund ihres Benehmens in ihrer besondern Lage nehmen. Theils haben ihnen ihre Priester, die natürlich Feinde der Freyheit sind, da nur die Knechtschaft der Vorurtheile ihre Existenz erhält, die albernsten Begriffe von den Folgen der Freyheit beygebracht, und sie dadurch gegen sie eingenommen, daß sie dieselbe besorgt für ihr Privat-Interesse machten. Gewohnt, alles zu glauben, was ein Priester sagt, glauben sie auch die schändlichsten Verläumdungen, womit Adel und Priesterschaft die Sache der Freyheit verunglimpfen. Theils aber hält sehr viele das Precaire ihrer Lage von einer offnen Erklärung zurück. Unbekannt mit ihrem künftigen Schicksale, und ob sie nicht wieder unter ihre vorige Herren kommen werden, hält sie die Behutsamkeit zurück, denn man weiß — Priester rächen sich teuflisch und ohne Grenzen. Ehe also das Schicksal der Cisrhenanischen Länder bestimmt ist, läßt sich keine aufrichtige Erklärung erwarten. Von einer andern Seite sind die alten Obrigkeiten, die ihr Regiment zu verlieren befürchten, die Anheber und Zerstreuer von tausend Furcht und Besorgniß erregenden Drohungen, wie alles am Ende ablaufen werde. Der Adel und die Priesterschaft unterhalten allenthalben Emissaire, um das Volk von Entschlüssen abzuhalten, wodurch ihre Zehnten, Einkünfte und Lehensverfassungen leiden möchten. Endlich ist noch ein gewisses Unkraut herrschend, welches die royalistische Emigrierte in diesen Gegenden mit vieler Mühe angepflanzt haben. Alle diese bloß künstliche Eindrücke zu zerstören, bedarf es bloß des Genusses der Freiheit auf wenige Zeit, und die Natur des Menschen, die mehr edel als verderbt ist, erringe wieder ihre Rechte. Mit Erstaunen werden diese irre geleiteten Menschen alsdann auf die Verblendung zurücksehen, in welche sie Priesterbetrug und Aristokratentyrannen gängelte. Menschen dieser Art, die von Vorurtheilen, Furcht und thörichten Besorgnissen durch ihre Führer beherrscht werden, sind unmündigen Kindern ähnlich, die bey der tödlichsten Krankheit die heilsamsten und wohlthätigsten Arzneimittel von sich stoßen, und die man oft zur Gesundheit aus Menschenpflicht nöthigen muß, wofür sie nicht undankbar sind, wenn die heiteren Gefühle einer gesunden Existenz sie von ihrer alten Thorheit belehrten. Und so ist wirklich ein großer Theil der Menschheit in der Lage, nicht richtig urtheilen zu können. Diesen müssen die Weiseren der Nation, sobald sie zur Freiheit bestimmt sind, zu Hülfe kommen. Es bedarf bloß der Frage: Willst du ein Mensch zu seyn, dem Niemand sein Recht kränken darf? Beantwortet er dieses mit Ja! so bedarf es weiter gar nichts.

Es wäre lächerlich zu fragen: Willst du frey seyn? Da Tyrannen und Betrüger dieses edle große Wort mit einer Art von Verläumdung gebrandmarkt haben, daß leider! jedem nicht zu reifem Nachdenken gebildeten Menschen dafür graut. Ich bin also aufs Reinste überzeugt, daß die große Republik eine ihrer Größe würdige Handlung begeht, wenn sie den Völkern am linken Rheinufer die Wohlthat der Freiheit schenkt, selbst wenn sie dieselbe nicht verlangen. Es wird die Zeit kommen, wo sie ihren Wohlthätern danken werden, daß sie ihre Wünsche, Sclaven bleiben zu können, nicht erhört haben.

Eben so müssen wir auch vieles auf die Gewohnheit, tyrannisirt zu werden, rechnen. Der Unbekanntschaft mit den Vortheilen der Freiheit unter guten Gesetzen nicht zu vergessen. Sollen wir darum, weil das Land Jahrhunderte lang Nachtschatten, Wolfsmilch und andere giftige Kräuter trug, uns abhalten lassen es anzubauen und bessern Samen darauf zu streuen? Will jemand sich bis unter alle Menschheit so tief erniedrigen, daß er durchaus ein Sclave seyn will – nun so laßt ihn in Frieden ziehen und in Ketten wandern, dergleichen er allenthalben findet, wo keine Freiheit ist.

Noch kommt es viel darauf an, wie man die deutsche Nation zur Freiheit leitet? Ruhige Wärme, kraftvolle Ueberredung, Mäßigung der Gefühle ist hier jeder Exaltation vorzuziehen, die bloß declamirt. Hier vermag die Würde eines Vortrages der Gründe darlegt, alles — Hat der Deutsche erst diese eingesehen, so bleibt er in Thätigkeit und Stärke des Gefühls hinter keiner Nation zurück. Es ergreift ihn mit männlicher Stärke und führt ihn als Mann zum großen Zwecke. Indessen giebt es noch mehrere Gründe, welche die Vereinigung des linken Rheinufers mit der Republik oder eine Cisrhenanische Republik nöthig machen. Es ist unbestreitbar daß dieses der Plan der großen Republik seit langer Zeit war, und daß alle Vernünftige und Freunde der Freiheit Kraft dahin laut erklärten: Viel Tausende der besten und edelsten Menschen würden unglücklich seyn, wenn sie wieder in die Ketten der vorigen Knechtschaft zurückgeliefert werden sollten. Man könnte einwenden, daß man durch gewisse Artikel des Friedens eine Amnestie für sie erhalten könnte. Dieses aber ist nichts weniger als hinlänglich. Vorerst wäre es gegen die großen Grundsätze der Republik, Verzeihung für Grundsätze zu verschaffen, welche zu edel, zu wahr und zu erhaben sind, um je Verzeihung verdienen zu können, da sie die Achtung aller Rechtschaffenen und Vernünftigen verdienen. Sodann bin ich überzeugt, daß die Bevollmächtigten der Französischen Republik durchaus fühlen, daß die strengste Bedingung die Freunde ihrer Verfassung nicht vor allen den Chicanen sichern werde, deren die Priesterschaft ganz vorzüglich sich zu bedienen versteht, um ihren Gegnern das Mark aus den Knochen zu saugen. Man kennt ihre verfluchten Formeln, ihr abeas in pace, womit sie die Unglücklichen zum Einmauern verdammen. Diese teuflische Brut begeht ihre Greuelthaten im Namen Gottes und wirft ihren Infamen den Schleyer der Religion um, um ihre Scheußlichkeit zu bedecken. Ich erwähnte zuerst der Gründe, welche die Großmuth der Französischen Republik betreffen, überzeugt durch Erfahrung, daß jene des Interesses den ersten immer weit nachstehen. Aber auch jene des allgemeinen StaatsInteresse sind von sehr großem Gewichte. Zu diesen rechne ich: 1. Die genauere Verbindung ihres Commerce mit der Batavischen Republik in Friedens- und Kriegszeiten, die von großem Gewichte ist, so wie mit den andern Staaten von Deutschland. Bekanntlich sind von Germersheim bis an die Batavische Grenze 24 Zölle, und bis Rotterdam noch 5 Zölle zu passiren, welche des Jahrs über eine Million Gulden eintragen, wodurch der Handel zwischen dem Elsaß oder den Departementen des Ober- und Niederrheins ganz außerordentlich belästiget und beschweret wird. Eben so jener mit den zwischen liegenden Staaten von Deutschland nach den Flüssen, die in den Rhein von Norden her einströmen. Durch die Stapelstädte Speyer, Mainz und Cöln wird der Handel mit der Batavischen Republik sehr gehemmt, da dieß nicht weiter als bis Cöln ihre Schiffe senden kann, das Ausladen und auf Cöllnischen Schiffen etc. weiter ihre Waaren befördern muß. Wie vortheilhaft überhaupt für die Französische Republik, die Batavische und ganz Deutschland ein freyer Handel seyn würde, das bedarf kaum einer Erwähnung. Geradezu geht er bis Basel ungehindert und von da mit der Unterbrechung des Rheinflusses von Schaffhausen in den Bodensee und unterhält den Handel mit Helvetien. Vermittelst der Mosel vereinigt er das freye Commerce von Lothringen an, so wie vermittelst des Maes. Durch den Mayn den Handel über Frankfurt, Würzburg und Bamberg in Franken. Durch den Neckar bis in die Gegend von Stuttgart in Schwaben. Endlich den der Lahn, Lippe und Ruhr. Daß vermittelst der freyen Schiffahrt auf dem Rhein selbst dem Englischen Handel auf der Weser und Elbe etc. großer Nachtheil zufließen könne, da diese Flüsse mit großen Zöllen belegt sind, ist deutlich; da allein von Pirna in Sachsen bis Hamburg 32 Zölle auf der Elbe zu passiren sind; und überdem der Englische Handel von Hamburg aus nach Frankfurt am Mayn über Hannover und Cassel mit Landfuhren bestritten werden muß. Aber ganz vorzüglich muß sich der Besitz des linken Rheinufers im Falle eines Krieges sehr vortheilhaft äußern, indem die Zufuhr aus der Batavischen Republik durch keine zwischenliegende Staaten gehemmt, unterbrochen oder die lästigen Stapelrechte genirt werden, und durch die Zölle vertheuert werden kann. Hiedurch können die Republikanischen Armeen ihre Zufuhr in einem Reichskriege bis nach Franken ungehindert erhalten, und selbst wenn es nöthig ist, bis in Schwaben. Was aber ganz vorzüglich für die Republik ist, besteht in der Stadt Maynz, welche in Zukunft mehr wie Frankfurt am Mayn die Niederlage des Französischen, Batavischen und Deutschen Handels werden muß, da es ungleich bequemer zu diesem Zwecke liegt, als Frankfurt, und alle möglichen Expeditionen erleichtert. Die Lage von Maynz ist überhaupt von der Art, daß es bloß einer Uebereinkunft zwischen den beyden Republiken bedarf, um sie zum großen Depot alles Deutschen Handels und eines großen Theils des Französischen mit ganz Deutschland und den Batavern zu machen. Frankfurt würde freilich aufhören das zu seyn, was es so lange war; allein keine Nation würde dadurch das Mindeste verlieren, wenn die Messe von Maynz jene von Frankfurt verdrängte. Die Nationen würden im Gegentheil dabey sehr gewinnen, da die Freiheit des Handels und der Schiffahrt die Preise der Waaren sehr mildern würde, was nicht gedacht werden kann, so lange bey Stapelrechten und Zöllen die alte Ordnung der Dinge und Frankfurt bleibt. Der freye Handel würde dem ganzen südlichen Deutschlande aufhelfen, die Concurrenz vermehren und die Manufacturen am rechten Rheinufer würden so blühend werden als sie nie gewesen sind. Die Aufstellung der Stapelrechte und Zölle aber können diese Länder so wenig von den gegenwärtigen Besitzern derselben am Rheine erhalten, daß sie im Gegentheil einer Erhöhung und Vermehrung derselben entgegen sehen können, wenn nicht die Französische Republik diese Staaten übernimmt, oder aus ihnen eine neue besondere Republik bildet. Daß der Einfluß dieser Procedur bis weit in die Republikanischen Departements zur Aufnahme des Manufacturwesens eingreife, ist sehr natürlich. Ueberhaupt scheint die Natur die Wohlhabenheit der Rheinund andern nachbarlichen Länder bloß an den Besitz derselben und Französische Republikanische Hoheit oder Einfluß geheftet zu sehen, da die vielen deutschen Fürsten den Handel durch Zölle und Vexationen gleichsam das Mark aussaugen, und die Aufnahme des Commerce und der Manufacturen dadurch hindern.

Nothwendigkeit des Besitzes des linken Rheinufers für Frankreich, in Beziehung auf militairische Dispositionen.

Die Deutschen Provinzen am linken Rheinufer, wenn sie auch keinen großen Widerstand leisten können, haben doch den großen Nachtheil, daß sie alliirten Armeen feste und starke Positionen verschaffen, und bey einem Kriege wie der gegenwärtige war, die Unannehmlichkeiten eines langen Kampfes verursachen, bis die Republikanischen Armeen nur so weit gekommen sind, ganz das linke Rheinufer von ihren Feinden zu säubern. Was Mainz zu bedeuten habe, wenn es von der rechten Seite des Rheins freye Zufuhr hat, hat die Erfahrung bewiesen. Ehrenbreitstein, obgleich am rechten Ufer, ist für die Republik von nicht minderm Belang, da es Coblenz dominirt, und eine Besatzung fassen kann, die mit jener von Mainz, die Progressen einer jeden Armee erschwert, die daselbst agiren soll, und wenigstens starke Observationskorps nöthig macht, um den Rücken zu decken. Die Festungswerke von Düsseldorf müssen aus gleichen Ursachen geschleift; Ehrenbreitstein ausgeliefert, oder ebenfalls geschleift; die Tête de Pont bey Neuwied ausgeliefert oder geschleift; jene von Mainz aber nothwendig ausgeliefert und beibehalten werden, wenn die Republik wirkliche Vortheile zur Sicherheit ihrer Staaten und ihrer künftigen militairischen Dispositionen haben will. Ist die Republik in dem Besitze des ganzen linken Rheinufers, und der benannten Festungen, oder sind diese vernichtet, so ist das eigentliche derselben ganz unangreifbar. Denn da die Hauptfestungen des Rheins alsdann in den Händen der Republiken sind, und wie wir wissen, so leicht nicht bey Communicationen von einer Seite hinweggenommen werden können, so können keine feindlichen Armeen, ohne ihre Macht durch große Observationskorps zu theilen, irgendwo eindringen, und zwey Campagnen können beym unglücklichsten Kriege nicht hinreichen, an die alte Grenze der Republik mit irgend einer Sicherheit vorzudringen. Von welchem Gewichte der Posten bey Lautern ist, und wie gut es seyn würde, wenn er immer in den Händen der Republik bliebe, wird den Militairpersonen desselben nur zu gut bekannt seyn. Ob es aber gut sey, Cöln, Bonn etc. von dem Besitz der Republik auszuschließen, das getraue ich mich nicht bejahend zu beantworten. Cöln ist sowohl in den Commercial- als militairischen Verhältnissen viel zu bedeutend, als daß man seine Acquistion gleichgültig ansehen könnte. Als Handelsstadt liegt es zu nahe an der batavischen Grenze, als daß man es vom gemeinsamen Interesse aller Handelsplätze am Rheyn ausschließen könnte. Nur ein Gesammtinteresse kann es schadlos für Mainz, Speier und Straßburg machen. Es muß allenthalben unter gleichen Gesetzen mit jenen Städten und Ländern stehen, oder es erhält ein Privatinteresse, unter welchem jenes gemeinsame nothwendig leidet. In militairischer Hinsicht, so ist die Uferstrecke von Andernach, oder von der Mosel bis zur Maas schon darum höchst bedeutend, weil Cöln und Düsseldorf alsdann freye Passagen und Angriffe der Republik über den Rhein eröffnen; was meiner Einsicht nach nicht gut ist, weil gerade von daher die gewesenen Oesterreichischen Niederlande am leichtesten und zweckmäßigsten anzugreifen sind. Offenbar hat die große Republik in Zukunft mehr Preußen als Oesterreich zu beobachten und sich dagegen zu sichern Ursache, da ersteres die Vortheile nie vergüten wird, welche seinen Erbfeinden durch den Frieden mit der Republik zuflossen, und wodurch es ansehnlich durch Centralisirung seiner Besitzungen und Staatskräfte gestärkt wurde. Preußen wird zu allen Zeiten, wenn das Einverständniß zwischen der Republik und dem Kaiser aufrichtig erhalten wird, die Republik für seine geschworene Feindin ansehen, und dies macht Maaßregeln nothwendig, die allein durch den Besitz des ganzen linken Rheinufers erhalten werden können. In dem Falle aber, daß die große Republik das linke Rheinufer ganz zurückgeben und die alte Verfassung der Länder wieder herstellen wollte, so müßten nothwendig alle die angeführten Vortheile hinwegfallen, wodurch ihre Finanzen einen zweyjährigen Rückzug ersparen könnten.

Nothwendigkeit des linken Rheinufers für die Französische Republik in politischer und Finanz-Beziehung.

Offenbar ist nichts gerechter als der Anspruch der großen Republik auf diesen Land-District. Es ist nicht hinlänglich, daß das besondere Interesse eines Staats die Besitznehmung gewisser Länder erfordere; denn dieses würde am Ende auf eine politische Räuberey auslaufen. Nein! diese Forderungen müssen so sehr den Grundsätzen der Gerechtigkeit angemessen seyn, daß selbst der Feind nichts Wahres und Gründliches dagegen einwenden kann. Ganz Europa weiß, daß die Coalition gegen die damalige Französische Monarchie zu Pillnitz lange vorher abgeschlossen war, ehe die Französische Nation genöthigt wurde, den feindlichen Angriffen zuvorzukommen, und zu zwingen, den Krieg an den Kaiser zu erklären. Preußen erklärte den Krieg an Frankreich ohne alle gerechte Ursachen und ohne den geringsten Grund dazu zu haben. Das Deutsche Reich vollends that eine Kriegserklärung ohne alle Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit zu Rathe ziehen. Edel und groß benahm sich die Französische Nation, ganz unter ihrer Würde die Deutsche. Einige Gravamina der geistlichen Chur- und Fürsten legten den Grund zum Streite. Ein paar Bischöfe verlangten, daß eine Nation von 30 Millionen Menschen sich nach ihrem Eigensinne richten und deßhalb eine Verfassung in Beziehung auf ihre verlangte Vorrechte aufgeben solle. Die Französische Republik erbot sich zu mehr als hinlänglichen Entschädigungen. Das Deutsche Reich würde sie befriedigend erkannt haben, so aber fürchtete es die Drohungen von Preussen mehr, als es die Gerechtigkeit achtete. Es erwählte den Krieg, und im Bewußtseyn, daß es durch den Frieden nichts verlieren werde, zog es die Verheerung seiner Staaten dem Genuß des Rechts vor. Es bedurfte wahrlich nur einer geringen Localkenntniß, um sich zu überzeugen, daß Deutschland der Hauptschauplatz des Krieges werden mußte, und daß der Krieg Verheerungen im Gefolge habe, welche Deutschlands Forderungen weit übersteigen würden. Aber Deutschland, das alles umsonst haben konnte, was es gerechter Weise fordern konnte, zog den Krieg vor – wollte Krieg – und Frankreich mußte es sich gefallen lassen. Es ist unzweifelhaft, daß Frankreich viele hundert Millionen erspart haben würde, wenn es von einem Anfall von den Deutschen Gränzen her nicht hätte abwehren müssen. Es ist natürlich, daß der Friede bereits seit einigen Jahren wieder hergestellt wäre, wenn Deutschland Frieden gemacht hätte. Alle Millionen, welche der längere Krieg bis jetzt von Französischer Seite erforderte, und eine Menge erschlagene Bürger wären nicht verwendet worden. Deutschland, bist du Sieger in deinem ungerechten Streite geworden, daß du verlangen kannst, die große Republik soll deiner Ungerechtigkeit umsonst alle die Millionen aufopfern, die dein unüberlegter Starrsinn ihr abnöthigte? Du bist im Unrecht, bist überwunden, und verlangst von deinem Sieger, er soll deine Ungerechtigkeit entgelten, vergebens seine Schätze, und was mehr als dieses ist, das Blut tapferer Bürger verschwendet haben? Du willst Geldes vorschießen und verlangst deine Integrität? – Welche Ungerechtigkeit! – welcher Wahnsinn! Bezahle alle aufgewendete Millionen, wecke die ermordeten Bürger wieder auf, wenn du dies kannst, so verlange jenes. Freilich ist das Blut der Republikaner in den Augen von dreyhundert kleinen Monarchen so wenig werth, daß sie dreist genug seyn können, zu fordern, der Sieger soll es sich zur Ehre schätzen, es umsonst vergossen zu haben. Doch das kann Deutschland nicht mit allen seinen Staaten bezahlen. Aber den Ersatz der Kriegskosten, den ist es durchaus schuldig. Die Französische Republik handelt mit unbegrenzter Mäßigung, wenn sie bloß mit dem linken Rheinufer zufrieden seyn will. Alles Einkommen seiner Länder reicht noch nicht hin, die jährlichen Zinsen zu bezahlen, die das Capital der seinerwegen verwendeten Kriegskosten erheischt. Und wen trifft denn das Unglück? Gerade die geistlichen Fürsten, deren eigennützige Forderungen den ersten Vorwand zum Kriege gaben. Die Vorsehung ist gerecht, sie arbeitet den Sieg dem zu, auf dessen Seite das Recht ist, sie bestraft die Werkzeuge des Kriegs, die Ermordungen und Verheerungen. Die große Republik erhält ungefähr 2,000,000 neue Bürger, von denen sie erst einen sehr großen Theil zu ihrem Systeme bilden lassen muß, die noch nicht alle solche Grundsätze haben, die sie der Vorrechte freyer Menschen werth machen. Eine gerechte und weise Politik schreibt die Besitzergreifung dieser kleinen Länder vor. Sie nicht zu nehmen, wäre ein Raub an dem Vermögen ihrer Bürger, das sie im Kriege verwendete. Sie ist sich selbst einen Ersatz und ihrer Ehre ein Denkmal schuldig, daß sie gesiegt habe und nicht besiegt wurde. Würde irgend ein Monarch etwa mäßiger in seinen Forderungen seyn, wenn er auch nicht den tausendsten Theil des Rechts, dagegen aber eben solch einen Sieg in seiner Hand hätte? Und was soll aus dem Gleichgewichte von Europa werden, wenn die östlichen Mächte sich 12,000 Quadratmeilen eines ihnen nicht zugehörigen Staates theilen? Sind 6 bis 700 dafür ein hinlänglicher Ersatz? Aber Frankreich bedarf es nicht, dies in Anschlag zu bringen und dadurch die ungerechte Theilung von Polen zu sanctioniren. Ihre Ansprüche sind stark genug – gerecht und voller Mäßigung. In Beziehung auf die Finanzlage der großen Republik, so ist sie es gerade ganz allein, welche diese Länder am besten benutzen kann, und die ungleich mehr abwerfen, als man sich vielleicht denkt. Man kann annehmen, daß in diesen sämmtlichen Staaten zwei Drittheile aus fürstlichen und geistlichen Domainen bestehen. Viele Districte enthalten die fruchtbarsten Gegenden Deutschlands, und geben dem Güterbestande einen außerordentlichen Werth. Alle diese den Fürsten, Stiftern und Klöstern gehörige Ländereyen werden natürlicher Weise Nationaleigenthum. Kämen diese Gegenden wieder ans Reich, so würden sie keinem Menschen nützlicher werden, als schwelgenden Dompfaffen, müßigen Priestern und singenden Nonnen. Der Unterthan bliebe ein Sclave nach wie vor, und müßte Zehnden, Frohndienste und dergleichen unerträglichen fernerhin leisten; andere Abgaben nicht mitgerechnet, die er dem Landesherrn quartalis zu entrichten verbunden ist. Wie ungleich glücklicher muß er sich nicht als ein freyer Mensch befinden, wo er zwar seine Abgaben, wie jeder Staatsbürger, zu entrichten hat, aber doch nicht auf eine Weise, und zu Zwecken, welche alle Vernunft empören. Denn es ist doch wahrlich ein Unterschied zum allgemeinen Besten beyzutragen, und mit Schweiß und Mühe zu arbeiten, damit Domherren, Priester, Mönche und Nonnen eine schwelgerische Tafel führen, und ihre Zeit im Wohlleben hinbringen können. Daß, wenn die Republik jene geistliche Domainen, die nie bey der Staatsadministration in Ausgabe gebracht wurden, nur in bisheriger Form bewirthschaften läßt, und einzieht, sie auf ein reines Einkommen von 50 bis 60 Millionen Livres, von ihren sämmtlichen Acquisitionen von Germersheim bis ans atlantische Meer, rechnen könne, ist unbezweifelt. Ja, ich möchte fast sagen, daß sie vierzig Millionen jährlich rein von den Ländern zwischen der Queich und der Maas ziehen werde, die von der Landesadministration übrig bleiben, und ich finde diese Rechnung nicht übertrieben, wenn ich auf die Hofhaltungen aller daselbst gewesenen Fürsten, und den Renten der Stifter, Domcapitels etc. jährlich eine Ersparung von 10,000,000 Thalern oder 40,000,000 Livres rechne. Aber dieses kann auch bloß die Französische Republik gewinnen, Deutschland aber nie so hoch in Anschlag bringen, da es bey Bewirthschaftung dieser Länder durchaus davon keinen Beitrag oder Nutzen zieht, der nicht in der unbedeutenden Erbärmlichkeit der allgemeinen Summe der Kammerziele von 91,078 Thaler verschwinde, die ohnehin so schlecht eingehen, daß bereits im Jahre 1788 die Reste 60,545 Rthlr. betrugen. Der Gewinn der großen Republik ist also kein eigentlicher Verlust für das Reich, und wenn dieses seinen wahren Vortheil kennt, so ersetzt es den verlierenden deutschen weltlichen Fürsten ihre Verluste, aus dem christ-katholischen Seckel des Eigenthums, wie der König David that, der die Schaubrode vom Altare nahm, da ihn hungerte.