In Diktaturen sind Verwaltungsgerichte unerwünscht
Das witzigste Bonmot dieser Woche las ich auf Twitter:
Gestern sah ich nach 22 h meine Nachbarn grillen.
Muß ich die jetzt anzeigen?
Entschuldigen Sie die dumme Frage, aber ich bin Wessi, und diese Diktatur ist meine erste.
Bekanntlich zeichnet sich die Diktatur durch Fehlen der Gewaltenteilung aus. Durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber sich selbst anstelle der Regierung beziehungsweise Verwaltung gesetzt. Alle Maßnahmen hat er bis ins Kleinste geregelt und einen sich selbst durch Inzidenzwerte vollziehenden Automatismus in Gang gesetzt. Entscheidungen der Verwaltungsbehörden sind nicht mehr vorgesehen. Das widerspricht der Teilung der gesetzgebenden von der regierenden Staatsgewalt und ist verfassungswidrig.
Wer es so beschlossen hat, muß sich verfassungsfeindliche Absichten nachsagen lassen. Als Nebeneffekt der Vereinigung von Gesetzgebung und Regierung wird auch die rechtsprechende als dritte Staatsgewalt kaltgestellt. Indem der Bundestag nämlich die Regeln erläßt und zugleich selbst je nach Inzidenzwert im Einzelfall vollzieht, gibt es für die untergeordneten Behörden nichts mehr zu regeln. Weiterlesen

