Das BVerfG hat durchgegriffen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 15. Juni 2022 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 – entschieden, daß Merkels dreiste Intervention gegen die Wahl des FDP-Abgeordneten Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten verfassungswidrig war:
Weiterlesen„Meine Damen und Herren, ich hatte dem Präsidenten schon gesagt, dass ich aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen möchte, und zwar bezogen auf den gestrigen Tag, an dem ein Ministerpräsident in Thüringen gewählt wurde. Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss.


