Klaus Kunze

Kategorie: Politik

Wir Autonome

Lob der Autonomie! Der steinewerfende „autonome“ Bürgerschreck ist gar kein Autono­mer, er ist bloß töricht. Wer dagegen als braver Bürger die staatlichen Gesetze nur um des lie­ben Friedens willen einhält, darf sich mit Recht autonom nennen. Ungefährlich ist der Kriminelle, der die Rechtsordnung an sich anerkennt. Ge­fährlich ist der dem Ge­setz äußerlich Gehorsame, der dessen mora­lischen Wurzeln untergräbt. Nur er ist der Auto­nome. Laßt uns von ihm reden!

Autonom ist nicht der Anarchist, der von der Gesetzlosigkeit träumt. Gäbe es sie, dann wäre eben die Anarchie das Gesetz, nach dem alle anzutreten hätten. Die sozia­len Spielregeln müssen nicht staatlich ver­ordnet sein. Die Regeln des Zusammenle­bens bestimmt, wer die Macht dazu hat, das für ihn und die Seinen Günstige allge­mein durchzusetzen. Hält einer für sich die Friedfertigkeit und das allgemeine Konsens­prin­zip für vorteilhaft, während der andere auf größere Ge­walt setzt, entscheidet die Macht, ob der Fried­liche dem Unfriedli­chen den Frie­den aufzwingt oder umge­kehrt. Weiterlesen

Der Verfassungsschutz als Glaubenspolizei?

Ich will nicht gleich sein. Gleichberechtigt sein gern, denn Rechte zu haben, ist in Ordnung. Gleichgemacht zu werden, nähme mir meine Würde.

Damit erweise ich mich in den Augen Linker: als Rechter. Ich erkenne nämlich angeblich „das Ethos fundamentaler Menschengleichheit“ nicht an und werde beargwöhnt:[1] Wie meinen die das?

„Bei der intellektuellen ‚Neuen Rechten‘ handelt es sich um ein ideologisches Phänomen. Einen gemeinsamen Nenner zu finden ist schwer. Als ‚Rechte‘ läßt sie sich von der Linken durch die Betonung dessen abgrenzen, was die Menschen, um an Norberto Bobbios Begriffsbestimmung anzuknüpfen – ungleich statt gleich erscheinen läßt.“[2]

Uwe BACKES, Gestalt und Bedeutung des intellektuellen Rechtsextremismus in Deutschland, Aus Politik und Zeitgeschichte Bd. 46 / 2001, S.24.

Die Feministin Julia Rosenstock bezeichnet

„rechtes Denken als analytischen Klammerbegriff für Formen eines Denkens, das sich von bürgerlich-konservativen Wertvorstellungen bedächtigen Erhaltens des Bewährten bis zur radikalrevolutionären Totalopposition gegen das Bestehende erstreckt und für das Gleichheitskritik einen wesentlichen, wenn auch im einzelnen sehr unterschiedlich ausgeprägten Charakterzug ausmacht.“

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Die Last mit der Volksverhetzung

In Deutschland ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Für Juristen und gebildete Laien ist das ein alter Hut. Sie steht nämlich unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Art. 5 Grundgesetz

Zu den allgemeinen und allgemein akzeptierten Gesetzen zählte immer das strafrechtliche Verbot, einen anderen zu beleidigen. Weiterlesen

Wann fliegt uns unser Staat um die Ohren?

Deutschland 2019 erweckt für viele den Eindruck, als flögen unserem Staat demnächst seine gesellschaftlichen Einzelteile um die Ohren. Tiefe Klüfte des Mißverstehens klaffen zwischen einem sich internationalistisch und links verstehenden Teil und einer Noch-Mehrheit deutsch und traditionell Denkender. Die Feindseligkeit entlädt sich, wenn Redner niedergebrüllt, Autos angezündet und Andersdenkende ins Krankenhaus geprügelt werden.

Daß der Mensch des Menschen Wolf sein kann, wenn man ihn läßt, hatte der Staatsdenker Thomas Hobbes in den Religionskriegen des 17. Jahrhunderts schmerzlich beobachtet. Dem Staat als Hüter des inneren Friedens maß er die Aufgabe zu, den weltanschaulichen Haß einzuhegen. Er sollte seine Bürger vor Übergriffen Andersgläubiger schützen, mußte ihnen aber den Gehorsam abverlangen, selbst den Frieden der Gesetze zu wahren. Das neuzeitliche Staatsdenken bis zu unserem Grundgesetz sieht darin den Zweck des Staates und den Sinn des abgeforderten Verzichtes, über ungläubige Nachbarn herzufallen: Der innere Frieden soll jeden Bürger schützen und ruhig schlafen lassen. Weiterlesen

Immer wieder montags …

„Das Land ist ja frei, und der Morgen tagt …!“ Wir füllten den kleinen VW-Polo mit lautem Jubel und mit Theodor Körners Lied von 1813. Wie dessen „wilde, verwegene Jagd“ kamen wir uns fast vor, kurz hinter jener Zonengrenze, die mein Leben lang eine Albtraumgrenze gewesen war. Jetzt, Anfang Januar 1990, durften wir visumfrei einreisen und kurvten über nasse Kopfsteinpflaster der F80 ostwärts.

In Leipzig ereignete sich an jenem Montag Geschichte. Meine Kinder sollten einst sagen können: „… und wir sind dabei gewesen.“ Dabei kannten sie das Land schon, in dem ihr Vater 37 Jahre zuvor geboren worden war. Grenze und Todesstreifen hatten uns nicht abschrecken können, unsere Verwandten zu besuchen.

Der Augustusplatz stand schon halbvoll. Damals hieß er Karl-Marx-Platz. Wir erklommen die Stufen der Oper, damit meine Kleinen über die Köpfe der Menge hinwegsehen konnten. Weiterlesen

Was ist eigentlich: rechts?

Gegnern ein stigmatisierendes Etikett anzuheften, gehörte schon immer zu den bewährten Stategien. Ganz körperlich gingen die Nationalsozialisten so vor und zwangen Juden, Schwule und andere, bestimmte Aufnäher zu tragen, damit jedermann sie erkennen und als minderwertig einstufen sollte. Im Mittelalter mußten Dirnen in viele Städten Bändchen in bestimmten Farben tragen, um nicht mit ehrbaren Damen verwechselt zu werden.

Ein solches entehrendes Abzeichen kann auch in einem bloßen Schimpfwort bestehen, das einer Minderheit systematisch aufgeklebt und angehängt wird: Der verbale Weg führte vom Ketzer über den Kriegsgewinnler bis zum heutigen Nazi. Immer geht es darum, bestimmten Leuten die eigene Entscheidung zu verwehren, wie sie genannt werden möchten. Aus Sicht des Rechtgläubigen sind alle anderen Gläubigen Ketzer, und aus Sicht ganz Linker sind alle anderen Leute Rechte. Ihnen gilt der „Kampf gegen Rechts“.

Soweit, so gut. Weiterlesen

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