In Deutschland ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Für Juristen und gebildete Laien ist das ein alter Hut. Sie steht nämlich unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Art. 5 Grundgesetz
Zu den allgemeinen und allgemein akzeptierten Gesetzen zählte immer das strafrechtliche Verbot, einen anderen zu beleidigen. „Du Hornochse!“ ist eine Beleidigung, keine Meinung. Am 13.November Weiterlesen
