Die Staatsanwaltschaft Halle beschuldigt Björn Höcke, zum Abschluß einer Rede, welche er am 29. Mai 2021 bei einer Wahlveranstaltung seiner Partei in Merseburg vortrug, ausgerufen zu haben: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“
Darf man das nicht? § 86 a StGB verbietet es, Parolen und Grußformen verbotener Organisationen öffentlich zu verwenden.
Doch hat wirklich die SA als Organisation die Wortfolge „alles für Deutschland“ als Parole oder Grußform verwendet? Wenn man im Internet recherchiert, findet man dies allenthalben behauptet. Eine historische Quelle dazu fand ich im Internet nicht. Vielleicht steht etwas in dickleibigen Fachbüchern in irgendwelchen Bibliotheksregalen. Im Internet schreibt aber offenbar jeder nur vom anderen ab. Wikipedia zum Beispiel behauptet es, nennt aber keinen Beleg.
So ging auch das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 1.2.2006 schlicht davon aus, das wisse doch jeder:
WeiterlesenDarüber hinaus hat der Angeklagte, der Mitglied einer nationalsozialistisch gesinnten Gruppe mit der Bezeichnung „Kameradschaft I“ ist, sich zu rechtem Gedankengut bekennt und sein Äußeres dieser Gesinnung zumindest durch einen an die Frisur von Adolf Hitler erinnernden Haarschnitt angepaßt hat, am 14.