Klaus Kunze

Kategorie: Juristisches Seite 4 von 11

Sind Regierungskritiker Staatsfeinde?

Herr Haldenwang als oberster Regierungsschützer

Dieser Tage erhoben sich viele mahnende Stimmen: Wer die Regierung und ihre Maßnahmen scharf kritisiert, könnte sich demnächst im Verfassungsschutzbericht wiederfinden. Herr Haldenwang als oberster behördlicher Anweisungsempfänger der Regierung macht es möglich.

Kritiker stehen nämlich in Verdacht, nur vordergründig die Regierung zu kritisieren. Ihre hinterhältigen wahren Pläne enthüllt jetzt Herr Haldenwang: Sie wollen unsere Verfassung „delegitimieren“:

Diese Form der Delegitimie­rung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funkti­onsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.

VS-Bericht 2021, S.112.

Das Publikum wird gebeten, bei Auftritten von Lauterbach, Özdemir und Konsorten die Hacken zusammenzuschlagen und gefälligst Haltung anzunehmen. Weiterlesen

Merkels Intervention verfassungswidrig

Das BVerfG hat durchgegriffen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 15. Juni 2022 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 – entschieden, daß Merkels dreiste Intervention gegen die Wahl des FDP-Abgeordneten Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten verfassungswidrig war:

„Meine Damen und Herren, ich hatte dem Präsidenten schon gesagt, dass ich aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen möchte, und zwar bezogen auf den gestrigen Tag, an dem ein Ministerpräsident in Thüringen gewählt wurde. Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss.

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Unsere neue Unmündigkeit

So weit sind wir schon gekommen: Im September 2020 aß ich an einer Landstraße in Mittelhessen eine Currywurst. Ein hinzukommender Kunde duzte sich mit dem Inhaber des Wurststandes und erzählte: Die seien „mit 30 Vermummten gekommen und hätten dem einen Hund aus dem Zwinger“ geholt, „diese roten Nazis!“

Ich fragte neugierig nach, was da geschehen sei. Damit war das Gespräch zuende. „Ich rede über so was mit niemandem, den ich nicht kenne. Das ist heutzutage viel zu gefährlich!“

Inzwischen meinen „nach einer Allensbach-Umfrage zwei Drittel der Deutschen, daß man hierzulande aufpassen müsse, was man sagt. Es wird nicht mehr auf die Argumente gezielt, die man gebracht hat, sondern sofort auf die eigene Person, wobei Stichworte ausreichen, um ein extremistisches Weltbild zu unterstellen und hierzu Aussagen bewußt verkürzt werden.“[1] „Das Institut für Demoskopie Allensbach hat in einer repräsentativen Studie den Mut der Deutschen untersucht, sich zu politischen Themen zu äußern. Weiterlesen

„Wolle mer se neilasse?“

Die unheilige Allianz

Als in Mainz einst noch gesungen und gelacht wurde, fragte der Karnevalspräsident das Publikum vor dem Auftritt von Karnevalisten: „Wolle mer se neilasse?“ Das ist lange her. Heute ist uns das Lachen vergangen, denn wir werden nicht mehr gefragt, ob und wen wir reinlassen wollen.

„Jetzt sind sie nun mal da“, hatte unsere oberste Vertreterin von Migranteninteressen 2015 scheinheilig geseufzt. Tatsächlich besteht eine unheilige Allianz verschiedener Interessengruppen, die möglichst viele Ausländer in Deutschland ansiedeln möchten. Die Konzerne benötigen neue Verbraucher, der Staat sehnt sich nach Steuer- und Beitragszahlern, Linksextremisten möchten das deutsche Volk ethnisch umkrempeln und verrecken lassen, Kirchenfürsten mahnen von der Kanzel Nächstenliebe an.

Die Melodie ist überall dieselbe, nur die Texte leicht unterschiedlich. Diese Sänger lieben Ausländer so sehr, daß sie möglichst viele in Deutschland haben wollen. Sie instrumentieren sie auf ihre jeweils eigene Weise. Weiterlesen

Facebook-Urteile: Zu früh gefreut

Zu früh gefreut, zu laut gelacht

Wer sich freute, daß Facebook mal wieder einer Prozeß gegen Nutzer verloren hat, der hat sich zu früh gefreut. Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2021[1] sind eine Niederlage für die Meinungsfreiheit, für die deutschen Nutzer, für unsere Kommunikationsgesellschaft und für unseren Anspruch, nach unseren deutschen und europäischen Spielregeln diskutieren zu dürfen.

Was in Deutschland nicht öffentlich gesagt und verbreitet werden darf, legt der deutsche Gesetzgeber abschließend fest. Es steht in Paragraphen des Strafgesetzbuchs wie 86, 86 a, 109 d, 111, 166, 130 und 185 bis 189 und anderen. das ist schon ein ziemlich langer Verbotskatalog. Die sogenannten Gemeinschaftsstandards der US-Firma Facebook von Herrn Zuckerberg gehören nicht dazu.

Unser Verfassungsgeber hatte sich in Art. 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz entschieden: „Eine Zensur“ findet nicht statt. Dann hat er sich bequem zurückgelehnt. Er wäscht seine Hände in Unschuld. Weiterlesen

Das deutsche Volk juristisch abserviert

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält es für verfassungsfeindlich, sich für den Erhalt des deutschen Volkes in ethnisch-kulturellem Verständnis einzusetzen. Unverdächtig wäre es noch, sich für den ethnisch-kulturellen Erhalt der Yanomami-Indianer einzusetzen, Schutz australischer Aborigines oder der orientalischen Jeziden zu fordern. Das deutsche Volk, in dessen Namen dieses Gericht Recht sprechen soll, gilt aber nicht als schützenswert.

Die Argumentation des OVG

Wer die Prozeßakten nicht kennt, muß sich auf die im Beschluß vom 23. Juni 2021 geschriebenen Gründe verlassen. Ob sie die Postion der identitären Antragsteller richtig wiedergeben, fragt sich. Das OVG hält es mit der Menschenwürde nicht hier geborener Menschen für unvereinbar, sich für den Erhalt eines ethnisch-kulturell deutschen Volks einzusetzen:

Die Annahme des Verwaltungsgerichts  wird nicht beanstandet, wonach das zentrale politische Anliegen des Klägers der Erhalt des deutschen Volkes in seiner ethnisch-kulturellen Identität sei, womit seinem politischen Programm zwar nicht ausdrücklich, aber der Sache nach ein völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff zugrunde liege, den er explizit im Grundgesetz verankert sehen wolle.

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Die Krise des Parlamentarismus

Nein, nicht „die Demokratie“ kriselt. Gern erzählen uns die herrschenden Parteieliten die Legende von unserer Demokratie in großer Gefahr. Tatsächlich befindet sich aber lediglich das parlamentarische Regierungssystem in einer Legitimationskrise.

Dominik Geppert lehrt Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts an der Universität Potsdam und ist Sprecher der Kommission zur Geschichte des Parlamentarismus. Er unterscheidet richtig:

„Der Parlamentarismus ist ja nicht erst in der oder durch die Pandemie prekär geworden. Er ist ja schon länger unter Druck. Wir haben es nicht mit einer Krise der Demokratie zu tun, sondern – das aber schon durchaus – mit einer Krise der repräsentativen Demokratie. Wir haben Verschiebungen im Macht- und Kontrolldreieck von Exekutive, Legislative und Jurisdiktion, die wegführen von den Parlamenten und hin zu den Regierungen auf der einen Seite und den Gerichten auf der anderen Seite.“

Dominik Geppert, Demokratie im „Reinheitsfanatismus“, Interview mit dem DLF 6.6.2021.
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