Autor des Grundgesetzes
Die Präambel unseres Grundgesetzes benennt „das deutsche Volk“ als seinen Autor: es habe sich „diese Verfassung gegeben.“ Das Volk war die Henne und das Grundgesetz ihr Ei.
Aus diesem Ei schlüpfte ein Küken, das über 70 Jahre lang über die Freiheit der Personen wachte. Deren Menschenwürde zu schützen gab sie dem Staat als oberste Verpflichtung auf.
Politische Kräfte, auch bereits Juristen, möchten das Grundgesetz jetzt umfunktionieren und zu einem Vogel machen, der seine eigene Mutter und Autorin verschlingt: das deutsche Volk. Vorläufig wird allerdings noch nicht gefressen, aber von ganz oben scharf beobachtet.
Objekt des staatlichen Argwohns sind sogenannte Identitäre. Das Verwaltungsgericht Berlin hat deren Antrag am 18. Juni 2020 vorläufig abgelehnt, nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Der Beschluß ist noch nicht rechtskräftig und liegt dem Oberverwaltungsgericht vor.
Für verfassungsfeindlich hält das Gericht die identitäre Sorge um unsere Identität als Volk:
Weiterlesen„Zentrales politisches Anliegen des Antragstellers ist der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand.“


