Klaus Kunze

Kategorie: Juristisches Seite 8 von 11

Der Frosch und die Pussy

Ein Kulturkampf vor Gericht

Unser Kulturkampf ist ein Kampf um Worte und Begriffe. Erbittert kämpfen linke Ideologen um die Vorherrschaft über unser Denken. Es fängt bei den Worten an, behaupten sie, und endet zwangsläufig bei entsprechenden Taten.

Gewöhnlich tobt dieser Kampf in Feuilletons, an Unis und in den Medien. Überall wollen Sprachwächter dem Volk die Worte austreiben und sie durch Begriffe ersetzen, die ihrem eigenen Denken entsprechen. Manchmal prallen aber auch auf offener Straße die Kulturen aufeinander. So geschah es am 6. Oktober 2018 in Apolda. Zwei Jahre später wurde die Szene jetzt zum Tribunal: Das Amtsgericht verhandelte die Anklage gegen einen 50jährigen Bäcker aus Niedersachsen. Er soll sich im Wort vergriffen haben.

Das Problem bei der Sache: Was ein Wort für einen 50jährigen Bäcker bedeutet, bedeutet es für eine 25jährige Tutorin im Fach Sozialpädagogik noch lange nicht. Was war vorgefallen? Weiterlesen

Hunde, wollt ihr ewig leben?

Nicht das Leben ist der höchste Wert unserer Verfassung

In der Schlacht bei Kolin am 18. Juni 1757 soll Friedrich der Große seinen wankenden Grenadieren zugerufen haben: „Hunde, wollt ihr ewig leben?“ Das menschliche Leben, auch sein eigenes, galt dem Preußenkönig nicht als höchster Wert. Ihm waren der Eid und die Pflichterfüllung wichtiger.

Politisch überdauerte diese Haltung die Zeiten und drückte sich im heroischen Realismus in der Formulierung aus: Es kommt nicht darauf an, daß wir sterben, sondern, wie wir leben!

Es mag viele überraschen, daß das menschliche Leben im Gefüge unseres Grundgesetzes nicht der höchste Wert ist. Dieser ist vielmehr die menschliche Würde. Andernfalls wäre es unerklärlich, daß unser Staat eine Armee unterhält, die Soldaten in den militärischen Einsatz und damit manchmal in den Tod schickt.

Das 1. preußische Bataillon der Leibgarde in der Schlacht von Kolin. Historiengemälde von Richard Knötel (1854–1914)

Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat das in einem heute veröffentlichten Interview mit den Worten bekräftigt:

„Was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig.

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Spiel mir das Lied von der Demokratie

Wie das Bundesverfassungsgericht unsere Politik entlarvt

Die Laienspielschar der früheren Volksparteien brachte das Rührstück „Demokratie“ auf die Bühne. Historisch bewanderte Zuschauer betraten das Theater in der Vorstellung, in einer Demokratie herrsche das Volk durch gewählte Vertreter über sich selbst. Die Athener Demokratie hatte das einst vorgelebt.

Juristisch gebildeten Zuschauerm war auch die Vorstellung vertraut, der Wille des Volkes könnte in einem gewählten Gremium wie dem Bundestag repräsentiert werden. Unser Grundgesetz läßt den Parlamentarismus noch als eine Form von Demokratie durchgehen. Selbst wenn die Volksvertreter ihrerseits Vertreter wählten wie den Bundespräsidenten, sollte doch eine demokratische Legitimationskette alle Staatsgewalt an eine Zustimmung des Volkes rückbinden.

Zu den zentralen Aufgaben der Volksvertreter im Bundestag gehört es, den Bundeshaushalt aufzustellen. Was mit unserem Geld geschieht, muß demokratisch entschieden werden. Selbst im Fürstenabsolutismus gab es Landstände als Vorläufer der Parlamente, über die ein Monarch sich bei der Bewilligung des Staatshaushalts nicht einfach hinwegsetzen konnte: Wer zahlt, schafft an. Weiterlesen

Bundesverfassungsgericht setzt Verbot teilweise außer Kraft

Corona-Verordnung teilweise verfassungswidrig

Mit Beschluß vom 29. April 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 17.4.2020 in der Fassung vom 24.4.2020 teilweise außer Kraft gesetzt.

Sie verbot ausnahmslos:

(5) Verboten sind:
1. Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich,
2. der kurzfristige Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Zweitwohnungen,
3. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren,
4. alle öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen Sitzungen der kommunalen Vertretungen und Gremien sowie des Landtages und seiner Ausschüsse und Gremien.

Niedersächsische Corona-Verordnung vom 17.4.2020 in der Fassung vom 24.4.2020

Mit der Regelung zu Ziffer 3 griff die Landesregierung als Verordnungsgeber in die Grundrechte auf Religions- und Handlungsfreiheit ein. Nun müssen wir ja fast täglich in den Staatsmedien von bösen Buben hören oder lesen, deren heimliches Sinnen und Trachten nur darauf gerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterwühlen. Weiterlesen

Ist Volkstreue verfassungsfeindlich?

Wie linke Verfassungsfeinde sich als Hüter der Verfassung aufspielen

Ist Volkstreue verfassungsfeindlich? Das hätten sie natürlich gern, unsere regierungsamtlichen Multikulturalisten und Finanzglobalisten. Das „deutsche Volk hat sich diese Verfassung gegeben“, heißt es immerhin in der Präambel des Grundgesetzes. Jetzt soll es verfassungsfeindlich sein, dieses Volk erhalten zu wollen. Mit einem Schlage möchten unsere Regierenden gern die gesamte nationale Opposition ins verfassungsrechtliche Abseits stellen.

Just nachdem der Verfassungsschutz das Institut für Staatspolitik zum Verdachtsfall erklärt hat, warnt von dort Benedikt Kaiser:

Mit Schüßlburner kann aber auch darauf hingewiesen werden, daß die Notwendigkeit, eine Politik zu betreiben, die dem Erhalt des Souveräns des Grundgesetzes, des deutschen Volkes also, staatlicherseits – durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zementiert – ohne große Widersprüche als »extremistisch« gebrandmarkt werden kann.

Hier knüpft nahtlos eine zweite IfS-Studie an, die von Thor v. Waldstein erarbeitet wurde. Er zeigt, daß das, was bis vor wenigen Jahren eine Selbstverständlichkeit war – die Vorstellung, Deutsche in Deutschland sind das konstituierende Staatsvolk – zunehmend als Beleg für »Extremismus« herangezogen wird.

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Bis hierher und nicht weiter!

Wir müssen den Marsch in den sozialen Kollektivismus stoppen

Die strikten, flächendeckenden Corona-Verbote unseres Staates sind verfassungswidrig. Sie verschieben das austarierte Gleichgewicht zwischen Individuum und Gesellschaft in die rote Zone eines vom Grundgesetz nicht vorgesehenen Kollektivismus. Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird in ein vormundschaftliches System sozialer Umverteilung, verwandelt, flankiert von autoritärem Gesinnungsdruck und mit polizeistaatlichen Allüren.

Menschen sind gemeinschaftsbezogene Individualisten. Zwischen dem Interesse der Person an Freiheit und dem der Gemeinschaft auf Unterordnung unter ihre Spielregeln besteht ein ewiges Spannungsverhältnis. Wer dieses einseitig zugunsten des Individuums auflöst, wird Anarchist oder (libertär-) Liberaler. Sein Antipode ist der Kollektivist, der alles der Gemeinschaft unterordnet. Beides sind intellektuelle Kopfgeburten, die in der Realität nicht oder nur mit Gewalt funktionieren.

Unser Grundgesetz hatte dieses Spannungsverhältnis aufgelöst und die Rechte den Einzelnen mit denen der Allgemeinheit ausbalanciert.

Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum – Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten.

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Unsere Angst: ihr Ring, uns alle zu knechten

Warum unsere Ängste ihre Macht stabilisieren

Angst zu schüren ist eine Methode der sozialen Disziplinierung.

In früheren Zeiten wurde sie gern unartigen Kindern gegenüber angewandt. Benahm sich der kleine Zögling bei Tische nicht, klopfte die Mutter von unten an den Tisch und sagte drohend: „Der Frost!“ – Bei kleinen Kindern wirkt das im ersten Augenblick und für eine Weile.

Zog ein Kind vor dem Spiegel Grimassen, hieß es: „Irgendwann bleibt die Dein Gesicht so stehen!“ – An eingebildeten Schrecknissen hat es nie gefehlt, Menschen einzuschüchtern und unter eine Knute zu zwingen. In langen Epochen ängstigte man die Menschen mit Teufeln, die überall auf der Lauer liegen, um Sünder zu quälen: „Sei fromm, sonst kommt der – du weißt schon wer – holen!“

Sünder, das sind die Ungehorsamen schwarzen Schäfchen, die fröhlich beiseite traben. Ihre Hirten habe ihre liebe Not mit ihnen, wenn sie die Herde beisammen halten wollen. Weiterlesen

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