Verfassungsschutz als Konkurrenzschutz
Das Publikum läßt sich immer weniger beeindrucken durch staatliche „Extremismus“-Alarmschreie. Es hat sich herumgesprochen, daß als Extremist immer etikettiert wird, wer der jeweiligen Regierung besonders unangenehme Konkurrenz macht.
In einer heutigen Pressemittelung des Verwaltungsgerichts Köln bekräftigte dieses, durch die Einordnung als Verdachtsfall
werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen.
Pressemitteilung VG Köln vom 5.2.2021 zu 13 L 105/21
Es sei
sei bereits dadurch, daß die Einordnung als Verdachtsfall öffentlich bekanntgeworden sei, derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden, daß eine weitere Beeinträchtigung derselben dadurch, daß Mitglieder der Antragstellerin mit nicht gänzlich unerheblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müßten, allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit nachrichtendienstlich überwacht zu werden oder von solchen Maßnahmen jedenfalls mittelbar betroffen zu sein, nicht hinnehmbar sei
Pressemitteilung VG Köln vom 5.2.2021 zu 13 L 105/21
Eine Partei amtlich als verdächtig zu stigmatisieren, hat nämlich den Zweck, ihr qualifizierte Mitglieder zu entziehen, weil Beamte und öffentliche Bedienstete um ihre Stellung fürchten. Weiterlesen


