Am 20. Dezember 2019 standen vier junge Männer in München vor dem Jugendrichter. Sie waren angeklagt, in Braunhemden mehrfach den verbotenen „Deutschen Gruß“ entboten zu haben. „Nein“, bestritt der Jugendrichter entschieden, „das ist hier kein politischer Prozeß!“
Das kann man auch ganz anders sehen. Was in Deutschland verboten ist, steht im sogenannten materiellen Teil des Strafgesetzbuchs ab § 80 a StGB. Gleich an der Spitze aller Delikte stehen die Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, darunter das Verbot bestimmter politischer Grußformen. Es gibt eine Fülle unmittelbar politischer Delikte.
Ob ein Strafprozeß politisch ist, ist keine nur juristische Frage, sondern eine politsche. Vor jeder juristischen Fragestellung steht nämlich die politische Antwort: So etwas soll man verbieten! Die Frage gesetzeskonformen Rechtsprechung ist primär juristisch. Die Legalität des Verfahrens steht auf dem einen Blatt, die Frage nach der Legitimität eines durch Gesetze, Polizei und Richter durchgesetzten Verbots aber auf einem ganz anderen. Weiterlesen
