Wie das Bundesverfassungsgericht unsere Politik entlarvt
Die Laienspielschar der früheren Volksparteien brachte das Rührstück „Demokratie“ auf die Bühne. Historisch bewanderte Zuschauer betraten das Theater in der Vorstellung, in einer Demokratie herrsche das Volk durch gewählte Vertreter über sich selbst. Die Athener Demokratie hatte das einst vorgelebt.
Juristisch gebildeten Zuschauerm war auch die Vorstellung vertraut, der Wille des Volkes könnte in einem gewählten Gremium wie dem Bundestag repräsentiert werden. Unser Grundgesetz läßt den Parlamentarismus noch als eine Form von Demokratie durchgehen. Selbst wenn die Volksvertreter ihrerseits Vertreter wählten wie den Bundespräsidenten, sollte doch eine demokratische Legitimationskette alle Staatsgewalt an eine Zustimmung des Volkes rückbinden.
Zu den zentralen Aufgaben der Volksvertreter im Bundestag gehört es, den Bundeshaushalt aufzustellen. Was mit unserem Geld geschieht, muß demokratisch entschieden werden. Selbst im Fürstenabsolutismus gab es Landstände als Vorläufer der Parlamente, über die ein Monarch sich bei der Bewilligung des Staatshaushalts nicht einfach hinwegsetzen konnte: Wer zahlt, schafft an. Weiterlesen
